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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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im Eisenbahnbau - denn außer diesen beiden kleinen Strecken sind Bahnen nicht vorhanden - erklärt sich teils aus der Bodenbeschaffenheit und der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Landes, teils aus den verworrenen politischen Verhältnissen. Seit Jahren sind Rußland und Großbritannien bemüht, das Land unter ihre Botmäßigkeit zu bringen. Durch den Vertrag vom August 1907 haben die beiden Staaten ihre Interessen in P. abgegrenzt und gleichzeitig ein Programm für die Ausstattung des Landes mit Eisenbahnen aufgestellt. Eine der wichtigsten sollte die transpersische Bahn werden, die an die Bahn Quetta-Nushki (in Belutschistan) anschließen und P. bis nach der Westgrenze durchqueren und damit eine Verbindung zwischen Indien und Rußland herstellen sollte. Von der Inangriffnahme des Baues dieser und anderer in dem Vertrag vorgesehener Bahnen - auch von einer Anschlußbahn an die Bagdadbahn war die Rede - ist nichts bekannt. Wieweit der im Jahre 1914 ausgebrochene Weltkrieg, der sich auch in der Nähe der persischen Grenze abspielt, den Eisenbahnbau beeinflussen wird, läßt sich einstweilen nicht beurteilen.

v. der Leyen.


Personalausschüsse, Personalkommissionen, teils aus gewählten, teils aus von den Verwaltungen ernannten Mitgliedern bestehende Vertretungen der Bediensteten zur Wahrnehmung der Interessen der Bediensteten gegenüber der Verwaltung und beratender Mitwirkung bei allgemeinen Personalangelegenheiten. Solche P. bestehen bei den österreichischen Staatsbahnen, der österreichischen Südbahn, den italienischen Staatsbahnen u. s. w. (s. auch Arbeiterausschüsse und Verwaltung).


Personenabfertigung (passenger service; transport de voyageurs), diese umfaßt die gesamte bahnseitige Tätigkeit, die mit der Annahme von Personen zur Beförderung und mit der Vollziehung der letzteren verbunden ist (ausgenommen die Beistellung der Betriebsmittel und die Förderung der für den Personenverkehr bestimmten Züge), s. Fahrkarte u. s. w.


Personenbahnhof (passenger station; gare a voyageurs; stazione viaggiatori), derjenige Bestandteil eines Bahnhofs, der die dem Personenverkehr dienenden Anlagen (Empfangsgebäude, Bahnsteiggleise, Bahnsteige, deren Zugänge u. s. w.) enthält, insbesondere dann, wenn diese Anlagen ihrer Lage und Anordnung nach nicht mit den anderen Bestandteilen eines größeren Bahnhofs verschmolzen sind, sondern eine besondere Einheit bilden, sowie ferner dann, wenn solche andere Bestandteile (Abstellbahnhof, Güterbahnhof u. s. w.) an der betreffenden Stelle nicht vorhanden sind, wie namentlich häufig im Nahverkehr. Auf großen Bahnhöfen bilden die Betriebsanlagen für den Personenzugdienst (Abstellanlagen, Lokomotivanlagen), abgesehen von einzelnen Abstellgleisen, Wechselgleisen, Wartegleisen u. s. w., zweckmäßig einen besonderen Bahnhofsbestandteil, den Abstellbahnhof, der mit dem P. in guter Gleisverbindung stehen soll. Doch findet man, namentlich auf älteren Bahnhöfen, auch häufig die gesamten Abstellanlagen mit dem P. verschmolzen, wobei leicht ihr Umfang und ihre Zugänglichkeit mangelhaft sind. Mit dem P. werden in der Regel die Anlagen für den Postverkehr, häufig auch die Anlagen für den Eilgutverkehr verbunden (vgl. Bahnhöfe).

Cauer.


Personenbrücke oder Personensteg, Bahnsteigbrücke, Übergangsbrücke (footbridge; passerelle; passerella), dient ebenso wie der Personentunnel (s. d.) in Verbindung mit Treppen oder Rampen dazu, daß die Reisenden auf ihrem Wege vom Bahnhofszugang zu den Bahnsteigen und von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen auf dem Wege von Bahnsteig zu Bahnsteig keine Gleise in Schienenhöhe überschreiten. Stellenweise dienen solche von der Eisenbahn angelegte Brücken auch mit oder ausschließlich dem Verkehr von Bahnbediensteten oder dem mit den Bahnzwecken nicht unmittelbar zusammenhängenden öffentlichen Verkehr.

P. haben den Personentunneln gegenüber den Nachteil, daß sie die Übersicht über die Bahnanlagen und insbesondere die Sichtbarkeit der Signale beschränken; auch ist die Steighöhe zwischen Brückenfußboden und Bahnsteig in der Regel größer, als bei Personentunneln. P. kommen daher namentlich da zur Anwendung, wo die Gleis- und Bahnsteiganlage in so tiefem Einschnitt liegt, daß der Zugang zu einer über die Umgrenzung des lichten Raumes hinweggeführten Brücke ohne Steigung oder mit einer geringen Steigung geschehen kann, die sich namentlich mittels kleiner Rampen ohne wesentliche Belästigung der Reisenden überwinden läßt. Wo dagegen die Gleis- und Bahnsteiganlagen annähernd in Geländehöhe oder erheblich höher als das Gelände liegen, werden im allgemeinen Tunnel vor den Brücken den Vorzug verdienen. Doch kann auch in solchen Fällen für Provisorien bei Bahnhofsumbauten, ferner bei untergeordneter Bedeutung der Verbindungen oder, wenn der Erbauung von Tunneln große bauliche Schwierigkeiten (z. B. vom Grundwasser) entgegenstehen, die Wahl von Brücken gerechtfertigt sein.

Die Mindestbreite der P. wird man so zu bemessen haben, daß 2 Reisende mit Handgepäck einander begegnen können, also auch bei schwächstem Verkehr nicht unter 1·5-2 m. Bei mittleren Verhältnissen werden Breiten von

im Eisenbahnbau – denn außer diesen beiden kleinen Strecken sind Bahnen nicht vorhanden – erklärt sich teils aus der Bodenbeschaffenheit und der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Landes, teils aus den verworrenen politischen Verhältnissen. Seit Jahren sind Rußland und Großbritannien bemüht, das Land unter ihre Botmäßigkeit zu bringen. Durch den Vertrag vom August 1907 haben die beiden Staaten ihre Interessen in P. abgegrenzt und gleichzeitig ein Programm für die Ausstattung des Landes mit Eisenbahnen aufgestellt. Eine der wichtigsten sollte die transpersische Bahn werden, die an die Bahn Quetta-Nushki (in Belutschistan) anschließen und P. bis nach der Westgrenze durchqueren und damit eine Verbindung zwischen Indien und Rußland herstellen sollte. Von der Inangriffnahme des Baues dieser und anderer in dem Vertrag vorgesehener Bahnen – auch von einer Anschlußbahn an die Bagdadbahn war die Rede – ist nichts bekannt. Wieweit der im Jahre 1914 ausgebrochene Weltkrieg, der sich auch in der Nähe der persischen Grenze abspielt, den Eisenbahnbau beeinflussen wird, läßt sich einstweilen nicht beurteilen.

v. der Leyen.


Personalausschüsse, Personalkommissionen, teils aus gewählten, teils aus von den Verwaltungen ernannten Mitgliedern bestehende Vertretungen der Bediensteten zur Wahrnehmung der Interessen der Bediensteten gegenüber der Verwaltung und beratender Mitwirkung bei allgemeinen Personalangelegenheiten. Solche P. bestehen bei den österreichischen Staatsbahnen, der österreichischen Südbahn, den italienischen Staatsbahnen u. s. w. (s. auch Arbeiterausschüsse und Verwaltung).


Personenabfertigung (passenger service; transport de voyageurs), diese umfaßt die gesamte bahnseitige Tätigkeit, die mit der Annahme von Personen zur Beförderung und mit der Vollziehung der letzteren verbunden ist (ausgenommen die Beistellung der Betriebsmittel und die Förderung der für den Personenverkehr bestimmten Züge), s. Fahrkarte u. s. w.


Personenbahnhof (passenger station; gare à voyageurs; stazione viaggiatori), derjenige Bestandteil eines Bahnhofs, der die dem Personenverkehr dienenden Anlagen (Empfangsgebäude, Bahnsteiggleise, Bahnsteige, deren Zugänge u. s. w.) enthält, insbesondere dann, wenn diese Anlagen ihrer Lage und Anordnung nach nicht mit den anderen Bestandteilen eines größeren Bahnhofs verschmolzen sind, sondern eine besondere Einheit bilden, sowie ferner dann, wenn solche andere Bestandteile (Abstellbahnhof, Güterbahnhof u. s. w.) an der betreffenden Stelle nicht vorhanden sind, wie namentlich häufig im Nahverkehr. Auf großen Bahnhöfen bilden die Betriebsanlagen für den Personenzugdienst (Abstellanlagen, Lokomotivanlagen), abgesehen von einzelnen Abstellgleisen, Wechselgleisen, Wartegleisen u. s. w., zweckmäßig einen besonderen Bahnhofsbestandteil, den Abstellbahnhof, der mit dem P. in guter Gleisverbindung stehen soll. Doch findet man, namentlich auf älteren Bahnhöfen, auch häufig die gesamten Abstellanlagen mit dem P. verschmolzen, wobei leicht ihr Umfang und ihre Zugänglichkeit mangelhaft sind. Mit dem P. werden in der Regel die Anlagen für den Postverkehr, häufig auch die Anlagen für den Eilgutverkehr verbunden (vgl. Bahnhöfe).

Cauer.


Personenbrücke oder Personensteg, Bahnsteigbrücke, Übergangsbrücke (footbridge; passerelle; passerella), dient ebenso wie der Personentunnel (s. d.) in Verbindung mit Treppen oder Rampen dazu, daß die Reisenden auf ihrem Wege vom Bahnhofszugang zu den Bahnsteigen und von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen auf dem Wege von Bahnsteig zu Bahnsteig keine Gleise in Schienenhöhe überschreiten. Stellenweise dienen solche von der Eisenbahn angelegte Brücken auch mit oder ausschließlich dem Verkehr von Bahnbediensteten oder dem mit den Bahnzwecken nicht unmittelbar zusammenhängenden öffentlichen Verkehr.

P. haben den Personentunneln gegenüber den Nachteil, daß sie die Übersicht über die Bahnanlagen und insbesondere die Sichtbarkeit der Signale beschränken; auch ist die Steighöhe zwischen Brückenfußboden und Bahnsteig in der Regel größer, als bei Personentunneln. P. kommen daher namentlich da zur Anwendung, wo die Gleis- und Bahnsteiganlage in so tiefem Einschnitt liegt, daß der Zugang zu einer über die Umgrenzung des lichten Raumes hinweggeführten Brücke ohne Steigung oder mit einer geringen Steigung geschehen kann, die sich namentlich mittels kleiner Rampen ohne wesentliche Belästigung der Reisenden überwinden läßt. Wo dagegen die Gleis- und Bahnsteiganlagen annähernd in Geländehöhe oder erheblich höher als das Gelände liegen, werden im allgemeinen Tunnel vor den Brücken den Vorzug verdienen. Doch kann auch in solchen Fällen für Provisorien bei Bahnhofsumbauten, ferner bei untergeordneter Bedeutung der Verbindungen oder, wenn der Erbauung von Tunneln große bauliche Schwierigkeiten (z. B. vom Grundwasser) entgegenstehen, die Wahl von Brücken gerechtfertigt sein.

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[481/0499] im Eisenbahnbau – denn außer diesen beiden kleinen Strecken sind Bahnen nicht vorhanden – erklärt sich teils aus der Bodenbeschaffenheit und der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Landes, teils aus den verworrenen politischen Verhältnissen. Seit Jahren sind Rußland und Großbritannien bemüht, das Land unter ihre Botmäßigkeit zu bringen. Durch den Vertrag vom August 1907 haben die beiden Staaten ihre Interessen in P. abgegrenzt und gleichzeitig ein Programm für die Ausstattung des Landes mit Eisenbahnen aufgestellt. Eine der wichtigsten sollte die transpersische Bahn werden, die an die Bahn Quetta-Nushki (in Belutschistan) anschließen und P. bis nach der Westgrenze durchqueren und damit eine Verbindung zwischen Indien und Rußland herstellen sollte. Von der Inangriffnahme des Baues dieser und anderer in dem Vertrag vorgesehener Bahnen – auch von einer Anschlußbahn an die Bagdadbahn war die Rede – ist nichts bekannt. Wieweit der im Jahre 1914 ausgebrochene Weltkrieg, der sich auch in der Nähe der persischen Grenze abspielt, den Eisenbahnbau beeinflussen wird, läßt sich einstweilen nicht beurteilen. v. der Leyen. Personalausschüsse, Personalkommissionen, teils aus gewählten, teils aus von den Verwaltungen ernannten Mitgliedern bestehende Vertretungen der Bediensteten zur Wahrnehmung der Interessen der Bediensteten gegenüber der Verwaltung und beratender Mitwirkung bei allgemeinen Personalangelegenheiten. Solche P. bestehen bei den österreichischen Staatsbahnen, der österreichischen Südbahn, den italienischen Staatsbahnen u. s. w. (s. auch Arbeiterausschüsse und Verwaltung). Personenabfertigung (passenger service; transport de voyageurs), diese umfaßt die gesamte bahnseitige Tätigkeit, die mit der Annahme von Personen zur Beförderung und mit der Vollziehung der letzteren verbunden ist (ausgenommen die Beistellung der Betriebsmittel und die Förderung der für den Personenverkehr bestimmten Züge), s. Fahrkarte u. s. w. Personenbahnhof (passenger station; gare à voyageurs; stazione viaggiatori), derjenige Bestandteil eines Bahnhofs, der die dem Personenverkehr dienenden Anlagen (Empfangsgebäude, Bahnsteiggleise, Bahnsteige, deren Zugänge u. s. w.) enthält, insbesondere dann, wenn diese Anlagen ihrer Lage und Anordnung nach nicht mit den anderen Bestandteilen eines größeren Bahnhofs verschmolzen sind, sondern eine besondere Einheit bilden, sowie ferner dann, wenn solche andere Bestandteile (Abstellbahnhof, Güterbahnhof u. s. w.) an der betreffenden Stelle nicht vorhanden sind, wie namentlich häufig im Nahverkehr. Auf großen Bahnhöfen bilden die Betriebsanlagen für den Personenzugdienst (Abstellanlagen, Lokomotivanlagen), abgesehen von einzelnen Abstellgleisen, Wechselgleisen, Wartegleisen u. s. w., zweckmäßig einen besonderen Bahnhofsbestandteil, den Abstellbahnhof, der mit dem P. in guter Gleisverbindung stehen soll. Doch findet man, namentlich auf älteren Bahnhöfen, auch häufig die gesamten Abstellanlagen mit dem P. verschmolzen, wobei leicht ihr Umfang und ihre Zugänglichkeit mangelhaft sind. Mit dem P. werden in der Regel die Anlagen für den Postverkehr, häufig auch die Anlagen für den Eilgutverkehr verbunden (vgl. Bahnhöfe). Cauer. Personenbrücke oder Personensteg, Bahnsteigbrücke, Übergangsbrücke (footbridge; passerelle; passerella), dient ebenso wie der Personentunnel (s. d.) in Verbindung mit Treppen oder Rampen dazu, daß die Reisenden auf ihrem Wege vom Bahnhofszugang zu den Bahnsteigen und von den Bahnsteigen zum Bahnhofsausgang sowie beim Umsteigen auf dem Wege von Bahnsteig zu Bahnsteig keine Gleise in Schienenhöhe überschreiten. Stellenweise dienen solche von der Eisenbahn angelegte Brücken auch mit oder ausschließlich dem Verkehr von Bahnbediensteten oder dem mit den Bahnzwecken nicht unmittelbar zusammenhängenden öffentlichen Verkehr. P. haben den Personentunneln gegenüber den Nachteil, daß sie die Übersicht über die Bahnanlagen und insbesondere die Sichtbarkeit der Signale beschränken; auch ist die Steighöhe zwischen Brückenfußboden und Bahnsteig in der Regel größer, als bei Personentunneln. P. kommen daher namentlich da zur Anwendung, wo die Gleis- und Bahnsteiganlage in so tiefem Einschnitt liegt, daß der Zugang zu einer über die Umgrenzung des lichten Raumes hinweggeführten Brücke ohne Steigung oder mit einer geringen Steigung geschehen kann, die sich namentlich mittels kleiner Rampen ohne wesentliche Belästigung der Reisenden überwinden läßt. Wo dagegen die Gleis- und Bahnsteiganlagen annähernd in Geländehöhe oder erheblich höher als das Gelände liegen, werden im allgemeinen Tunnel vor den Brücken den Vorzug verdienen. Doch kann auch in solchen Fällen für Provisorien bei Bahnhofsumbauten, ferner bei untergeordneter Bedeutung der Verbindungen oder, wenn der Erbauung von Tunneln große bauliche Schwierigkeiten (z. B. vom Grundwasser) entgegenstehen, die Wahl von Brücken gerechtfertigt sein. Die Mindestbreite der P. wird man so zu bemessen haben, daß 2 Reisende mit Handgepäck einander begegnen können, also auch bei schwächstem Verkehr nicht unter 1·5–2 m. Bei mittleren Verhältnissen werden Breiten von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/499>, abgerufen am 05.07.2024.