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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Die 3%igen Obligationen werden auf 325 Fr. abgestempelt, u. zw. in der Weise, daß für je 2 Obligationen je eine auf der italienischen Annuität sichergestellte und je eine Südbahnobligation, beide im Nennbetrag von je 325 Fr. und wie bisher mit je 13 Fr. f. d. Jahr verzinslich, ausgefolgt wird.

Die Besitzer der 3- und 4%igen Obligationen räumen einem 41/2%igen, in der Höhe von 150 Mill. Fr. Nominale zur Rückzahlung des restlichen, der Staatsverwaltung geschuldeten Ablösungsbetrags samt Zinsen, zur Deckung der Kosten der Operation und des Investitionsbedarfs bestimmten Anlehen ein.

Bei Regime II übernimmt die Regierung, die legislative Ermächtigung vorausgesetzt, die Verpflichtung, falls das Jahreserträgnis des Gesamtunternehmens der Südbahngesellschaft (d. i. Gesamteinnahmen ohne italienische und ungarische Annuitäten, ferner ohne den Staatsbeitrag für die Linien St. Peter-Fiume und Villach-Franzensfeste sowie ohne die Einlösungsrente für die Wiener Verbindungsbahn, vermindert um die Gesamtausgaben mit Ausnahme des Erfordernisses für Verzinsung und Tilgung der Obligationen) nicht dazu ausreichen würde, das um die eben angeführten Jahresschuldigkeiten der italienischen, der ungarischen und der österreichischen Regierung gekürzte Erfordernis für Verzinsung und Tilgung der jetzt bestehenden oder an deren Stelle tretenden Anlehen und eines mit Genehmigung der Regierung für Investitionen und andere Zwecke aufzunehmenden Anlehens zu decken, für den jeweiligen Fehlbetrag durch Leistung eines rückzahlbaren, mit 4% verzinslichen Garantievorschusses aufzukommen.

Zur Leistung von Garantievorschüssen bleibt die Regierung auch im Fall der Einlösung des gesellschaftlichen Bahnnetzes verpflichtet, wobei die Einlösungsrenten als Bestandteil des Jahreserträgnisses zu gelten haben.

Die 3%igen Obligationen werden unter Aufrechthaltung der Verzinsung von 13 Fr. jährlich auf 310 Fr., die 4%igen Obligationen auf 94% ihres bisherigen Nennwertes bei unverändertem Zinsengenuß abgestempelt.

Die Obligationäre verzichten auf ihre Ansprüche an der italienischen Annuität und gestatten den börsemäßigen Rückkauf der garantierten Obligationen, falls sonst die Staatsgarantie in Anspruch genommen werden müßte oder Garantievorschüsse noch ungetilgt aushaften. Die Gesellschaft hat sich den Obligationären gegenüber verpflichtet, den Nennbetrag der Aktien auf 200 Fr. herabzusetzen.

Der 1914 ausgebrochene Krieg verzögerte die Durchführung dieses Sanierungsplans und mußte infolgedessen mit Zustimmung der Kuratoren neuerlich zur Hinausschiebung der Verlosungen des Jahres 1914 die Zuflucht genommen werden. Seither sind die Schwierigkeiten, die sich der Durchführung des Sanierungsübereinkommens entgegengestellt hatten, behoben worden, und ist das Inkrafttreten des Regime I dieses Übereinkommens sichergestellt.

Die Möglichkeit, daß das Parlament die Staatsgarantie für den Dienst der 3%igen Südbahnprioritäten bewilligen würde (Regime II), erschien durch den Krieg ausgeschlossen; das Regime I blieb allein übrig. Ende Mai 1915 ist der Ö. ein Erlaß der Regierung zugekommen, demzufolge zwischen dieser und der ungarischen Regierung über die aus Anlaß der Sanierung der Südbahn zu regelnden Fragen eine Einigung erzielt worden ist. Die Regierung forderte die Gesellschaft auf, die Erklärung abzugeben, daß die in dem Übereinkommen enthaltenen Regierungsvereinbarungen, insoweit ihr Inhalt die Gesellschaft mitberührt, seitens dieser werden befolgt werden, und erklärte sich bei Zutreffen dieser Voraussetzung bereit, den Abschluß des Sanierungsübereinkommens zu vollziehen, sobald die Kuratoren die kuratelbehördliche Ermächtigung hierzu erhalten haben werden. Die Verwaltung der Ö. hat die von der Regierung gewünschte Erklärung abgegeben, und hat der Kurator die kuratelbehördliche Genehmigung zur Unterfertigung des Übereinkommens mit den durch die Verhältnisse bedingten, übrigens nicht wesentlichen Abänderungen im Juli 1915 erwirkt.

Statistische Angaben. Die Länge der geraden Strecken beträgt bei der Ö. 1585·652 km oder 71·02% der Gesamtlänge der Bahn, hiervon entfallen 1005·912 km auf die österreichischen Linien einschließlich der Lokalbahnen und 579·740 km auf die ungarischen Linien. Die geneigten Strecken sind 1710·944 km lang (76·64% der Gesamtlänge der Bahn), es kommen hiervon 1266·769 km auf die österreichischen Linien einschließlich Lokalbahnen und 444·175 km auf die ungarischen Linien. In Krümmungen liegen 646·992 km (28·98% der Gesamtlänge der Bahn), 121·742 km entfallen hiervon auf die ungarischen Linien. Die stärkste Steigung beträgt 28%0 (Lokalbahn Liesing-Kaltenleutgeben), 25%0 Steigung sind auf der Strecke Wien-Triest, Marburg-Franzensfeste und Kufstein-Ala-Reichsgrenze vorhanden. Auf den ungarischen Linien beträgt die stärkste Steigung 13·35% (Ödenburg-Kanizsa).

Den kleinsten Krümmungshalbmesser besitzt die elektrische Bahn Mödling-Hinterbrühl (30 m), die übrigen Lokalbahnen haben einen kleinsten Krümmungshalbmesser von 150 m. Auf den österreichischen Linien weisen die Strecken Wien-Triest, Steinbrück-Rann-Landesgrenze einen kleinsten Krümmungshalbmesser von 190 m auf. Auf den ungarischen Linien ist der kleinste Krümmungshalbmesser 250 m (Landesgrenze-Sissek-Galdovo).

Das Anlagekapital besteht (vor Durchführung des Sanierungswerkes) aus 357,096.774 K (750.000 Aktien a 500 Fr., davon getilgt mit Ende 1911 - und da auch seither keine Tilgungen mehr stattfanden, mit Ende 1913-21.804 Stück mit 10,381.517 K),

ferner aus 16 Serien 3%iger Obligationen mit 2.065,494.879 K, abzüglich der verlosten 554.125 Stück mit 263,835.000 K, 1.801,659.879 K, dem 5%igen Spezialanlehen für den Bau der Linien St. Peter-Fiume und Villach-Franzensfeste mit 119,032.258 K, abzüglich der im Jahre 1913 verlosten 104,582.218 K,

weiters den 4%igen Mark-Obligationen Serie E mit 46,473.015 K, abzüglich der verlosten mit 2,464.585 K, 44,008.430 K,

Die 3%igen Obligationen werden auf 325 Fr. abgestempelt, u. zw. in der Weise, daß für je 2 Obligationen je eine auf der italienischen Annuität sichergestellte und je eine Südbahnobligation, beide im Nennbetrag von je 325 Fr. und wie bisher mit je 13 Fr. f. d. Jahr verzinslich, ausgefolgt wird.

Die Besitzer der 3- und 4%igen Obligationen räumen einem 41/2%igen, in der Höhe von 150 Mill. Fr. Nominale zur Rückzahlung des restlichen, der Staatsverwaltung geschuldeten Ablösungsbetrags samt Zinsen, zur Deckung der Kosten der Operation und des Investitionsbedarfs bestimmten Anlehen ein.

Bei Regime II übernimmt die Regierung, die legislative Ermächtigung vorausgesetzt, die Verpflichtung, falls das Jahreserträgnis des Gesamtunternehmens der Südbahngesellschaft (d. i. Gesamteinnahmen ohne italienische und ungarische Annuitäten, ferner ohne den Staatsbeitrag für die Linien St. Peter-Fiume und Villach-Franzensfeste sowie ohne die Einlösungsrente für die Wiener Verbindungsbahn, vermindert um die Gesamtausgaben mit Ausnahme des Erfordernisses für Verzinsung und Tilgung der Obligationen) nicht dazu ausreichen würde, das um die eben angeführten Jahresschuldigkeiten der italienischen, der ungarischen und der österreichischen Regierung gekürzte Erfordernis für Verzinsung und Tilgung der jetzt bestehenden oder an deren Stelle tretenden Anlehen und eines mit Genehmigung der Regierung für Investitionen und andere Zwecke aufzunehmenden Anlehens zu decken, für den jeweiligen Fehlbetrag durch Leistung eines rückzahlbaren, mit 4% verzinslichen Garantievorschusses aufzukommen.

Zur Leistung von Garantievorschüssen bleibt die Regierung auch im Fall der Einlösung des gesellschaftlichen Bahnnetzes verpflichtet, wobei die Einlösungsrenten als Bestandteil des Jahreserträgnisses zu gelten haben.

Die 3%igen Obligationen werden unter Aufrechthaltung der Verzinsung von 13 Fr. jährlich auf 310 Fr., die 4%igen Obligationen auf 94% ihres bisherigen Nennwertes bei unverändertem Zinsengenuß abgestempelt.

Die Obligationäre verzichten auf ihre Ansprüche an der italienischen Annuität und gestatten den börsemäßigen Rückkauf der garantierten Obligationen, falls sonst die Staatsgarantie in Anspruch genommen werden müßte oder Garantievorschüsse noch ungetilgt aushaften. Die Gesellschaft hat sich den Obligationären gegenüber verpflichtet, den Nennbetrag der Aktien auf 200 Fr. herabzusetzen.

Der 1914 ausgebrochene Krieg verzögerte die Durchführung dieses Sanierungsplans und mußte infolgedessen mit Zustimmung der Kuratoren neuerlich zur Hinausschiebung der Verlosungen des Jahres 1914 die Zuflucht genommen werden. Seither sind die Schwierigkeiten, die sich der Durchführung des Sanierungsübereinkommens entgegengestellt hatten, behoben worden, und ist das Inkrafttreten des Regime I dieses Übereinkommens sichergestellt.

Die Möglichkeit, daß das Parlament die Staatsgarantie für den Dienst der 3%igen Südbahnprioritäten bewilligen würde (Regime II), erschien durch den Krieg ausgeschlossen; das Regime I blieb allein übrig. Ende Mai 1915 ist der Ö. ein Erlaß der Regierung zugekommen, demzufolge zwischen dieser und der ungarischen Regierung über die aus Anlaß der Sanierung der Südbahn zu regelnden Fragen eine Einigung erzielt worden ist. Die Regierung forderte die Gesellschaft auf, die Erklärung abzugeben, daß die in dem Übereinkommen enthaltenen Regierungsvereinbarungen, insoweit ihr Inhalt die Gesellschaft mitberührt, seitens dieser werden befolgt werden, und erklärte sich bei Zutreffen dieser Voraussetzung bereit, den Abschluß des Sanierungsübereinkommens zu vollziehen, sobald die Kuratoren die kuratelbehördliche Ermächtigung hierzu erhalten haben werden. Die Verwaltung der Ö. hat die von der Regierung gewünschte Erklärung abgegeben, und hat der Kurator die kuratelbehördliche Genehmigung zur Unterfertigung des Übereinkommens mit den durch die Verhältnisse bedingten, übrigens nicht wesentlichen Abänderungen im Juli 1915 erwirkt.

Statistische Angaben. Die Länge der geraden Strecken beträgt bei der Ö. 1585·652 km oder 71·02% der Gesamtlänge der Bahn, hiervon entfallen 1005·912 km auf die österreichischen Linien einschließlich der Lokalbahnen und 579·740 km auf die ungarischen Linien. Die geneigten Strecken sind 1710·944 km lang (76·64% der Gesamtlänge der Bahn), es kommen hiervon 1266·769 km auf die österreichischen Linien einschließlich Lokalbahnen und 444·175 km auf die ungarischen Linien. In Krümmungen liegen 646·992 km (28·98% der Gesamtlänge der Bahn), 121·742 km entfallen hiervon auf die ungarischen Linien. Die stärkste Steigung beträgt 28 (Lokalbahn Liesing-Kaltenleutgeben), 25 Steigung sind auf der Strecke Wien-Triest, Marburg-Franzensfeste und Kufstein-Ala-Reichsgrenze vorhanden. Auf den ungarischen Linien beträgt die stärkste Steigung 13·35% (Ödenburg-Kanizsa).

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Das Anlagekapital besteht (vor Durchführung des Sanierungswerkes) aus 357,096.774 K (750.000 Aktien à 500 Fr., davon getilgt mit Ende 1911 – und da auch seither keine Tilgungen mehr stattfanden, mit Ende 1913–21.804 Stück mit 10,381.517 K),

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[447/0464] Die 3%igen Obligationen werden auf 325 Fr. abgestempelt, u. zw. in der Weise, daß für je 2 Obligationen je eine auf der italienischen Annuität sichergestellte und je eine Südbahnobligation, beide im Nennbetrag von je 325 Fr. und wie bisher mit je 13 Fr. f. d. Jahr verzinslich, ausgefolgt wird. Die Besitzer der 3- und 4%igen Obligationen räumen einem 41/2%igen, in der Höhe von 150 Mill. Fr. Nominale zur Rückzahlung des restlichen, der Staatsverwaltung geschuldeten Ablösungsbetrags samt Zinsen, zur Deckung der Kosten der Operation und des Investitionsbedarfs bestimmten Anlehen ein. Bei Regime II übernimmt die Regierung, die legislative Ermächtigung vorausgesetzt, die Verpflichtung, falls das Jahreserträgnis des Gesamtunternehmens der Südbahngesellschaft (d. i. 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Der 1914 ausgebrochene Krieg verzögerte die Durchführung dieses Sanierungsplans und mußte infolgedessen mit Zustimmung der Kuratoren neuerlich zur Hinausschiebung der Verlosungen des Jahres 1914 die Zuflucht genommen werden. Seither sind die Schwierigkeiten, die sich der Durchführung des Sanierungsübereinkommens entgegengestellt hatten, behoben worden, und ist das Inkrafttreten des Regime I dieses Übereinkommens sichergestellt. Die Möglichkeit, daß das Parlament die Staatsgarantie für den Dienst der 3%igen Südbahnprioritäten bewilligen würde (Regime II), erschien durch den Krieg ausgeschlossen; das Regime I blieb allein übrig. Ende Mai 1915 ist der Ö. ein Erlaß der Regierung zugekommen, demzufolge zwischen dieser und der ungarischen Regierung über die aus Anlaß der Sanierung der Südbahn zu regelnden Fragen eine Einigung erzielt worden ist. 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Auf den ungarischen Linien ist der kleinste Krümmungshalbmesser 250 m (Landesgrenze-Sissek-Galdovo). Das Anlagekapital besteht (vor Durchführung des Sanierungswerkes) aus 357,096.774 K (750.000 Aktien à 500 Fr., davon getilgt mit Ende 1911 – und da auch seither keine Tilgungen mehr stattfanden, mit Ende 1913–21.804 Stück mit 10,381.517 K), ferner aus 16 Serien 3%iger Obligationen mit 2.065,494.879 K, abzüglich der verlosten 554.125 Stück mit 263,835.000 K, 1.801,659.879 K, dem 5%igen Spezialanlehen für den Bau der Linien St. Peter-Fiume und Villach-Franzensfeste mit 119,032.258 K, abzüglich der im Jahre 1913 verlosten 104,582.218 K, weiters den 4%igen Mark-Obligationen Serie E mit 46,473.015 K, abzüglich der verlosten mit 2,464.585 K, 44,008.430 K,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/464>, abgerufen am 25.11.2024.