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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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die nach langwierigen Verhandlungen 1867 durchgeführt wurde.

1864 brachte die Gesellschaft die etwa 840 km umfassende Gruppe der piemontesischen Eisenbahnen an sich, die für den Fall der angestrebten Trennung des Netzes zur selbständigen Verwaltung der italienischen Gruppe nötig erschien.

Mit der 1866 erfolgten Abtretung Venetiens kamen folgende Linien unter italienische Staatshoheit:

a) Cormons-Mestre-Padua-Verona-Peschiera-Lombardische Grenze 286 km;

b) Mestre-Venedig 8 km;

c) Padua-Rovigo 43 km;

d) Verona-Mantua 36 km;

e) Verona-Tiroler Grenze bei Ala 39 km; zusammen 413 km.

Im Vertrage vom 13. April 1867 verpflichtete sich die Gesellschaft, folgende Eisenbahnlinien auf österreichischem Gebiet auszuführen, u. zw.:

a) eine Linie von einem Punkt zwischen Kottori und Kanizsa nach Bares;

b) eine Zweigbahn von Brück nach Leoben.

Die Staatsverwaltung gewährleistete der Ö. für die ganze Dauer ihrer Konzession und für die Gesamtheit ihrer auf österreichischem Gebiet im Betrieb befindlichen Bahnen ein bestimmtes Bruttoerträgnis.

Die Dauer der Konzession für sämtliche Linien der Südbahngesellschaft wurde auf 99 Jahre, vom 1. Januar 1870 an gerechnet, festgesetzt.

Auf dem österreichischen Netz wurde mit allem Kraftaufgebot an der Vollendung der Brennerbahn Innsbruck-Bozen (s. d.) gearbeitet, die bereits 1867 dem Betrieb übergeben wurde. Die Eröffnung der Linie Kanizsa-Barcs erfolgte 1868 und gleichzeitig auch die der Strecke Brück a. M.-Leoben.

Die Eröffnung der Linie Villach-Franzensfeste erfolgte 1871, die der Bahn St. Peter-Fiume erst 1873.

Mit Ges. vom 19. Mai 1874 wurde das Übereinkommen mit der Ö. wegen teilweiser Abänderung des Vertrags vom 13. April 1867 genehmigt. Darnach verzichtete die Ö. auf das ihr in der Konzession von 1858 eingeräumte Vorrecht auf eine Bahn von einem Punkt der Rudolfbahn nach Görz oder Triest oder einem andern Punkt am Meer, sowie einer Bahn von einem Punkt der Tiroler Linie gegen Vorarlberg oder gegen die bayerische Grenze bis 1. Januar 1881.

1874 wurde zum erstenmal der Aktiencoupon nicht eingelöst. Die Gesellschaft war namentlich durch die großen Bauten in Italien, zu denen sie das Geld oft unter harten Bedingungen aufnehmen mußte, in eine sehr schwierige Lage geraten. Infolge Einstellung der Verzinsung der "Lombarden" erscholl von allen Seiten der Ruf nach Durchführung der Trennung des Netzes neuerlich.

Der Lösung dieser Frage kam es sehr zu statten, daß die italienische Regierung zur selben Zeit den Übergang zum Staatsbahnsystem erwog.

Die Verhandlungen führten am 17. November 1875 zum Abschluß der sog. Baseler Konvention.

Die Baseler Konvention bedeutet einen der großartigsten Geschäftsabschlüsse, die jemals zwischen einer Privatgesellschaft und einer Regierung erfolgt sind.

Nach der Baseler Konvention trat die Gesellschaft das Eigentum ihrer sämtlichen auf italienischem Gebiet gelegenen Eisenbahnen an die italienische Regierung ab. Die Besitzergreifung durch den Staat erfolgte am 1. Juli 1876. Als Grundlage des Verkaufspreises wurde das von der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1874 für das italienische Netz verausgabte Kapital von Fr. 752,375.618·50 angenommen und die Regierung zahlt an die Gesellschaft für den Teil dieses Kapitals, der dem Ankaufspreis der Linien und den Baukosten entsprach, d. i. für die Summe von Fr. 613,252.478·64, eine feststehende Jahresrente in Gold. Für den zweiten Teil des Kapitals in der Höhe von Fr. 139,123.139·86, das dem Inventarwert des Fahrparks, dann der Werkstätten- und Stationseinrichtung entspricht, übernahm die Regierung zu ihren Lasten einen Betrag von 20 Mill. Fr. der gesellschaftlichen Schuld an die Mailänder Sparkasse, während sie für den Kapitalrest von Fr. 119,123.139·86 Titel der 5%igen italienischen konsolidierten Rente an die Gesellschaft verabfolgte.

Die Materialvorräte wurden der Gesellschaft besonders vergütet, desgleichen alle seit 31. Dezember 1874 durch Ankauf von Aktien der von ihr betriebenen fremden Linien u. s. w. gemachten Kapitalsauslagen.

Das zwischen der österreichischen Regierung unter Beitritt der ungarischen Regierung mit der Gesellschaft abgeschlossene Protokollarübereinkommen vom 25. Februar 1876 umfaßt die Bedingungen, unter denen die Regierung die Baseler Konvention genehmigt.

Infolge der Umgestaltung der Ö. in ein rein österreichisches Unternehmen nahm die Gesellschaft die Firma: "K. k. priv. Südbahngesellschaft" an.

Mit dem Schluß des Jahres 1879 hörte die Steuerfreiheit auf und stand sonach die Gesellschaft vor einer neuen drückenden Belastung. Die Verwaltung bat um eine weitere 10jährige Steuerfreiheit. Der ungarische Staat sicherte

die nach langwierigen Verhandlungen 1867 durchgeführt wurde.

1864 brachte die Gesellschaft die etwa 840 km umfassende Gruppe der piemontesischen Eisenbahnen an sich, die für den Fall der angestrebten Trennung des Netzes zur selbständigen Verwaltung der italienischen Gruppe nötig erschien.

Mit der 1866 erfolgten Abtretung Venetiens kamen folgende Linien unter italienische Staatshoheit:

a) Cormons-Mestre-Padua-Verona-Peschiera-Lombardische Grenze 286 km;

b) Mestre-Venedig 8 km;

c) Padua-Rovigo 43 km;

d) Verona-Mantua 36 km;

e) Verona-Tiroler Grenze bei Ala 39 km; zusammen 413 km.

Im Vertrage vom 13. April 1867 verpflichtete sich die Gesellschaft, folgende Eisenbahnlinien auf österreichischem Gebiet auszuführen, u. zw.:

a) eine Linie von einem Punkt zwischen Kottori und Kanizsa nach Bares;

b) eine Zweigbahn von Brück nach Leoben.

Die Staatsverwaltung gewährleistete der Ö. für die ganze Dauer ihrer Konzession und für die Gesamtheit ihrer auf österreichischem Gebiet im Betrieb befindlichen Bahnen ein bestimmtes Bruttoerträgnis.

Die Dauer der Konzession für sämtliche Linien der Südbahngesellschaft wurde auf 99 Jahre, vom 1. Januar 1870 an gerechnet, festgesetzt.

Auf dem österreichischen Netz wurde mit allem Kraftaufgebot an der Vollendung der Brennerbahn Innsbruck-Bozen (s. d.) gearbeitet, die bereits 1867 dem Betrieb übergeben wurde. Die Eröffnung der Linie Kanizsa-Barcs erfolgte 1868 und gleichzeitig auch die der Strecke Brück a. M.-Leoben.

Die Eröffnung der Linie Villach-Franzensfeste erfolgte 1871, die der Bahn St. Peter-Fiume erst 1873.

Mit Ges. vom 19. Mai 1874 wurde das Übereinkommen mit der Ö. wegen teilweiser Abänderung des Vertrags vom 13. April 1867 genehmigt. Darnach verzichtete die Ö. auf das ihr in der Konzession von 1858 eingeräumte Vorrecht auf eine Bahn von einem Punkt der Rudolfbahn nach Görz oder Triest oder einem andern Punkt am Meer, sowie einer Bahn von einem Punkt der Tiroler Linie gegen Vorarlberg oder gegen die bayerische Grenze bis 1. Januar 1881.

1874 wurde zum erstenmal der Aktiencoupon nicht eingelöst. Die Gesellschaft war namentlich durch die großen Bauten in Italien, zu denen sie das Geld oft unter harten Bedingungen aufnehmen mußte, in eine sehr schwierige Lage geraten. Infolge Einstellung der Verzinsung der „Lombarden“ erscholl von allen Seiten der Ruf nach Durchführung der Trennung des Netzes neuerlich.

Der Lösung dieser Frage kam es sehr zu statten, daß die italienische Regierung zur selben Zeit den Übergang zum Staatsbahnsystem erwog.

Die Verhandlungen führten am 17. November 1875 zum Abschluß der sog. Baseler Konvention.

Die Baseler Konvention bedeutet einen der großartigsten Geschäftsabschlüsse, die jemals zwischen einer Privatgesellschaft und einer Regierung erfolgt sind.

Nach der Baseler Konvention trat die Gesellschaft das Eigentum ihrer sämtlichen auf italienischem Gebiet gelegenen Eisenbahnen an die italienische Regierung ab. Die Besitzergreifung durch den Staat erfolgte am 1. Juli 1876. Als Grundlage des Verkaufspreises wurde das von der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1874 für das italienische Netz verausgabte Kapital von Fr. 752,375.618·50 angenommen und die Regierung zahlt an die Gesellschaft für den Teil dieses Kapitals, der dem Ankaufspreis der Linien und den Baukosten entsprach, d. i. für die Summe von Fr. 613,252.478·64, eine feststehende Jahresrente in Gold. Für den zweiten Teil des Kapitals in der Höhe von Fr. 139,123.139·86, das dem Inventarwert des Fahrparks, dann der Werkstätten- und Stationseinrichtung entspricht, übernahm die Regierung zu ihren Lasten einen Betrag von 20 Mill. Fr. der gesellschaftlichen Schuld an die Mailänder Sparkasse, während sie für den Kapitalrest von Fr. 119,123.139·86 Titel der 5%igen italienischen konsolidierten Rente an die Gesellschaft verabfolgte.

Die Materialvorräte wurden der Gesellschaft besonders vergütet, desgleichen alle seit 31. Dezember 1874 durch Ankauf von Aktien der von ihr betriebenen fremden Linien u. s. w. gemachten Kapitalsauslagen.

Das zwischen der österreichischen Regierung unter Beitritt der ungarischen Regierung mit der Gesellschaft abgeschlossene Protokollarübereinkommen vom 25. Februar 1876 umfaßt die Bedingungen, unter denen die Regierung die Baseler Konvention genehmigt.

Infolge der Umgestaltung der Ö. in ein rein österreichisches Unternehmen nahm die Gesellschaft die Firma: „K. k. priv. Südbahngesellschaft“ an.

Mit dem Schluß des Jahres 1879 hörte die Steuerfreiheit auf und stand sonach die Gesellschaft vor einer neuen drückenden Belastung. Die Verwaltung bat um eine weitere 10jährige Steuerfreiheit. Der ungarische Staat sicherte

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[445/0462] die nach langwierigen Verhandlungen 1867 durchgeführt wurde. 1864 brachte die Gesellschaft die etwa 840 km umfassende Gruppe der piemontesischen Eisenbahnen an sich, die für den Fall der angestrebten Trennung des Netzes zur selbständigen Verwaltung der italienischen Gruppe nötig erschien. Mit der 1866 erfolgten Abtretung Venetiens kamen folgende Linien unter italienische Staatshoheit: a) Cormons-Mestre-Padua-Verona-Peschiera-Lombardische Grenze 286 km; b) Mestre-Venedig 8 km; c) Padua-Rovigo 43 km; d) Verona-Mantua 36 km; e) Verona-Tiroler Grenze bei Ala 39 km; zusammen 413 km. Im Vertrage vom 13. April 1867 verpflichtete sich die Gesellschaft, folgende Eisenbahnlinien auf österreichischem Gebiet auszuführen, u. zw.: a) eine Linie von einem Punkt zwischen Kottori und Kanizsa nach Bares; b) eine Zweigbahn von Brück nach Leoben. Die Staatsverwaltung gewährleistete der Ö. für die ganze Dauer ihrer Konzession und für die Gesamtheit ihrer auf österreichischem Gebiet im Betrieb befindlichen Bahnen ein bestimmtes Bruttoerträgnis. Die Dauer der Konzession für sämtliche Linien der Südbahngesellschaft wurde auf 99 Jahre, vom 1. Januar 1870 an gerechnet, festgesetzt. Auf dem österreichischen Netz wurde mit allem Kraftaufgebot an der Vollendung der Brennerbahn Innsbruck-Bozen (s. d.) gearbeitet, die bereits 1867 dem Betrieb übergeben wurde. Die Eröffnung der Linie Kanizsa-Barcs erfolgte 1868 und gleichzeitig auch die der Strecke Brück a. M.-Leoben. Die Eröffnung der Linie Villach-Franzensfeste erfolgte 1871, die der Bahn St. Peter-Fiume erst 1873. Mit Ges. vom 19. Mai 1874 wurde das Übereinkommen mit der Ö. wegen teilweiser Abänderung des Vertrags vom 13. April 1867 genehmigt. Darnach verzichtete die Ö. auf das ihr in der Konzession von 1858 eingeräumte Vorrecht auf eine Bahn von einem Punkt der Rudolfbahn nach Görz oder Triest oder einem andern Punkt am Meer, sowie einer Bahn von einem Punkt der Tiroler Linie gegen Vorarlberg oder gegen die bayerische Grenze bis 1. Januar 1881. 1874 wurde zum erstenmal der Aktiencoupon nicht eingelöst. Die Gesellschaft war namentlich durch die großen Bauten in Italien, zu denen sie das Geld oft unter harten Bedingungen aufnehmen mußte, in eine sehr schwierige Lage geraten. Infolge Einstellung der Verzinsung der „Lombarden“ erscholl von allen Seiten der Ruf nach Durchführung der Trennung des Netzes neuerlich. Der Lösung dieser Frage kam es sehr zu statten, daß die italienische Regierung zur selben Zeit den Übergang zum Staatsbahnsystem erwog. Die Verhandlungen führten am 17. November 1875 zum Abschluß der sog. Baseler Konvention. Die Baseler Konvention bedeutet einen der großartigsten Geschäftsabschlüsse, die jemals zwischen einer Privatgesellschaft und einer Regierung erfolgt sind. Nach der Baseler Konvention trat die Gesellschaft das Eigentum ihrer sämtlichen auf italienischem Gebiet gelegenen Eisenbahnen an die italienische Regierung ab. Die Besitzergreifung durch den Staat erfolgte am 1. Juli 1876. Als Grundlage des Verkaufspreises wurde das von der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1874 für das italienische Netz verausgabte Kapital von Fr. 752,375.618·50 angenommen und die Regierung zahlt an die Gesellschaft für den Teil dieses Kapitals, der dem Ankaufspreis der Linien und den Baukosten entsprach, d. i. für die Summe von Fr. 613,252.478·64, eine feststehende Jahresrente in Gold. Für den zweiten Teil des Kapitals in der Höhe von Fr. 139,123.139·86, das dem Inventarwert des Fahrparks, dann der Werkstätten- und Stationseinrichtung entspricht, übernahm die Regierung zu ihren Lasten einen Betrag von 20 Mill. Fr. der gesellschaftlichen Schuld an die Mailänder Sparkasse, während sie für den Kapitalrest von Fr. 119,123.139·86 Titel der 5%igen italienischen konsolidierten Rente an die Gesellschaft verabfolgte. Die Materialvorräte wurden der Gesellschaft besonders vergütet, desgleichen alle seit 31. Dezember 1874 durch Ankauf von Aktien der von ihr betriebenen fremden Linien u. s. w. gemachten Kapitalsauslagen. Das zwischen der österreichischen Regierung unter Beitritt der ungarischen Regierung mit der Gesellschaft abgeschlossene Protokollarübereinkommen vom 25. Februar 1876 umfaßt die Bedingungen, unter denen die Regierung die Baseler Konvention genehmigt. Infolge der Umgestaltung der Ö. in ein rein österreichisches Unternehmen nahm die Gesellschaft die Firma: „K. k. priv. Südbahngesellschaft“ an. Mit dem Schluß des Jahres 1879 hörte die Steuerfreiheit auf und stand sonach die Gesellschaft vor einer neuen drückenden Belastung. Die Verwaltung bat um eine weitere 10jährige Steuerfreiheit. Der ungarische Staat sicherte

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/462>, abgerufen am 05.07.2024.