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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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und einem Sekretär. Er hat die Aufgabe, die gehörige Unterhaltung der Bahnanlagen und ordnungsmäßige Ausführung des Betriebs zu überwachen. Für den Dienst auf der Strecke sind dem Aufsichtsrat Distriktinspektoren beigegeben. Für die Beaufsichtigung des rollenden Materials stehen dem Rat 2 Maschineningenieure und ein Adjunkt-Ingenieur zur Seite. Ein Hauptingenieur und 4 Ingenieure überwachen die Unterhaltung der größeren Bauobjekte, Brückenkonstruktionen u. s. w. Für die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen ist ein besonderer Ingenieur eingesetzt. Schließlich sind außer dem Verwaltungspersonal noch 3 Ärzte mit dem Amtstitel Geneeskundig Inspecteur beim Rat bestellt, die die von den Eisenbahnverwaltungen auf den Stationen und im Zug zur Hilfeleistung bei Bahnunfällen getroffenen Einrichtungen fortwährend zu überwachen haben.

Bei den Staatsbahnen, bei denen ehemals die Geschäftsleitung von einer aus mehreren Mitgliedern zusammengesetzten Direktion geführt wurde, ruht die gesamte Verwaltung jetzt in Händen eines Generaldirektors, der unter Kontrolle des Aufsichtsrats steht. Dieser wählt aus seiner Mitte einen Ausschuß, der dem Generaldirektor zur Seite ist. Die Verwaltung der holländischen Eisenbahngesellschaft wird von einer aus 2 Mitgliedern zusammengesetzten Direktion geführt. Die Zentralbahn hat die Verwaltungsorganisation der Staatsbahnen angenommen. Der Generaldirektor der Staatsbahnen ist zugleich Direktor der Zentralbahn. Der Vorstand der Nordbrabant-Deutschen Bahn ist aus 3 Direktoren zusammengesetzt.

Besondere Erwähnung verdient die Zentralkontrolle, der sich die niederländische Staatseisenbahngesellschaft, die Nordbrabant-Deutsche Bahn und die niederländische Zentralbahn angeschlossen haben.

Nebenstehende Tabelle enthält eine Übersicht der Betriebsergebnisse der N. für die Jahre 1903-1911.



IV. Statistisches. Die Länge der N. betrug 1911: 3746 km. Die größte Längenzunahme fällt in das Jahrzehnt 1880-1890. 1880 war die Länge 1,845.571 m und 1890 2,632.621 m.

Bis Ende 1911 wurde vom Staat, der Betriebsgesellschaft und der holländischen Eisenbahngesellschaft zusammen ein Betrag von 387,440.019 fl. für Bau, Verbesserungen und Neuanlage der Staatsbahnen verwendet; f. d. km im Durchschnitt 214.198 fl.

Die kilometrischen Kosten schwanken zwischen 59.421 (Groningen-Meppel) und 661.816 fl. (Rotterdam-Breda).

Gegenüber diesen erheblichen Ausgaben hat der Staat aus den Eisenbahnen nur geringe Einnahmen gezogen.

In der Zeit von 1890-1909 betrugen die Zinsen, die der Staat für sein in die Eisenbahnen gestecktes Kapital (Ende 1890 rd. 300 Mill. Gulden) bekam, nur 79,582.037 fl., also jährlich nur 4,188.528 fl.

Auch die Dividenden der 2 großen Gesellschaften waren ziemlich niedrig.

Im Durchschnitt betrug die Dividende von 1891 bis 1909 bei der Staatseisenbahnbetriebsgesellschaft 3·86% und bei der holländischen Eisenbahngesellschaft 3·48%. In den letzten Jahren wird sie etwas günstiger. Die Dividenden

und einem Sekretär. Er hat die Aufgabe, die gehörige Unterhaltung der Bahnanlagen und ordnungsmäßige Ausführung des Betriebs zu überwachen. Für den Dienst auf der Strecke sind dem Aufsichtsrat Distriktinspektoren beigegeben. Für die Beaufsichtigung des rollenden Materials stehen dem Rat 2 Maschineningenieure und ein Adjunkt-Ingenieur zur Seite. Ein Hauptingenieur und 4 Ingenieure überwachen die Unterhaltung der größeren Bauobjekte, Brückenkonstruktionen u. s. w. Für die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen ist ein besonderer Ingenieur eingesetzt. Schließlich sind außer dem Verwaltungspersonal noch 3 Ärzte mit dem Amtstitel Geneeskundig Inspecteur beim Rat bestellt, die die von den Eisenbahnverwaltungen auf den Stationen und im Zug zur Hilfeleistung bei Bahnunfällen getroffenen Einrichtungen fortwährend zu überwachen haben.

Bei den Staatsbahnen, bei denen ehemals die Geschäftsleitung von einer aus mehreren Mitgliedern zusammengesetzten Direktion geführt wurde, ruht die gesamte Verwaltung jetzt in Händen eines Generaldirektors, der unter Kontrolle des Aufsichtsrats steht. Dieser wählt aus seiner Mitte einen Ausschuß, der dem Generaldirektor zur Seite ist. Die Verwaltung der holländischen Eisenbahngesellschaft wird von einer aus 2 Mitgliedern zusammengesetzten Direktion geführt. Die Zentralbahn hat die Verwaltungsorganisation der Staatsbahnen angenommen. Der Generaldirektor der Staatsbahnen ist zugleich Direktor der Zentralbahn. Der Vorstand der Nordbrabant-Deutschen Bahn ist aus 3 Direktoren zusammengesetzt.

Besondere Erwähnung verdient die Zentralkontrolle, der sich die niederländische Staatseisenbahngesellschaft, die Nordbrabant-Deutsche Bahn und die niederländische Zentralbahn angeschlossen haben.

Nebenstehende Tabelle enthält eine Übersicht der Betriebsergebnisse der N. für die Jahre 1903–1911.



IV. Statistisches. Die Länge der N. betrug 1911: 3746 km. Die größte Längenzunahme fällt in das Jahrzehnt 1880–1890. 1880 war die Länge 1,845.571 m und 1890 2,632.621 m.

Bis Ende 1911 wurde vom Staat, der Betriebsgesellschaft und der holländischen Eisenbahngesellschaft zusammen ein Betrag von 387,440.019 fl. für Bau, Verbesserungen und Neuanlage der Staatsbahnen verwendet; f. d. km im Durchschnitt 214.198 fl.

Die kilometrischen Kosten schwanken zwischen 59.421 (Groningen-Meppel) und 661.816 fl. (Rotterdam-Breda).

Gegenüber diesen erheblichen Ausgaben hat der Staat aus den Eisenbahnen nur geringe Einnahmen gezogen.

In der Zeit von 1890–1909 betrugen die Zinsen, die der Staat für sein in die Eisenbahnen gestecktes Kapital (Ende 1890 rd. 300 Mill. Gulden) bekam, nur 79,582.037 fl., also jährlich nur 4,188.528 fl.

Auch die Dividenden der 2 großen Gesellschaften waren ziemlich niedrig.

Im Durchschnitt betrug die Dividende von 1891 bis 1909 bei der Staatseisenbahnbetriebsgesellschaft 3·86% und bei der holländischen Eisenbahngesellschaft 3·48%. In den letzten Jahren wird sie etwas günstiger. Die Dividenden

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[356/0373] und einem Sekretär. Er hat die Aufgabe, die gehörige Unterhaltung der Bahnanlagen und ordnungsmäßige Ausführung des Betriebs zu überwachen. Für den Dienst auf der Strecke sind dem Aufsichtsrat Distriktinspektoren beigegeben. Für die Beaufsichtigung des rollenden Materials stehen dem Rat 2 Maschineningenieure und ein Adjunkt-Ingenieur zur Seite. Ein Hauptingenieur und 4 Ingenieure überwachen die Unterhaltung der größeren Bauobjekte, Brückenkonstruktionen u. s. w. Für die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen ist ein besonderer Ingenieur eingesetzt. Schließlich sind außer dem Verwaltungspersonal noch 3 Ärzte mit dem Amtstitel Geneeskundig Inspecteur beim Rat bestellt, die die von den Eisenbahnverwaltungen auf den Stationen und im Zug zur Hilfeleistung bei Bahnunfällen getroffenen Einrichtungen fortwährend zu überwachen haben. Bei den Staatsbahnen, bei denen ehemals die Geschäftsleitung von einer aus mehreren Mitgliedern zusammengesetzten Direktion geführt wurde, ruht die gesamte Verwaltung jetzt in Händen eines Generaldirektors, der unter Kontrolle des Aufsichtsrats steht. Dieser wählt aus seiner Mitte einen Ausschuß, der dem Generaldirektor zur Seite ist. Die Verwaltung der holländischen Eisenbahngesellschaft wird von einer aus 2 Mitgliedern zusammengesetzten Direktion geführt. Die Zentralbahn hat die Verwaltungsorganisation der Staatsbahnen angenommen. Der Generaldirektor der Staatsbahnen ist zugleich Direktor der Zentralbahn. Der Vorstand der Nordbrabant-Deutschen Bahn ist aus 3 Direktoren zusammengesetzt. Besondere Erwähnung verdient die Zentralkontrolle, der sich die niederländische Staatseisenbahngesellschaft, die Nordbrabant-Deutsche Bahn und die niederländische Zentralbahn angeschlossen haben. Nebenstehende Tabelle enthält eine Übersicht der Betriebsergebnisse der N. für die Jahre 1903–1911. IV. Statistisches. Die Länge der N. betrug 1911: 3746 km. Die größte Längenzunahme fällt in das Jahrzehnt 1880–1890. 1880 war die Länge 1,845.571 m und 1890 2,632.621 m. Bis Ende 1911 wurde vom Staat, der Betriebsgesellschaft und der holländischen Eisenbahngesellschaft zusammen ein Betrag von 387,440.019 fl. für Bau, Verbesserungen und Neuanlage der Staatsbahnen verwendet; f. d. km im Durchschnitt 214.198 fl. Die kilometrischen Kosten schwanken zwischen 59.421 (Groningen-Meppel) und 661.816 fl. (Rotterdam-Breda). Gegenüber diesen erheblichen Ausgaben hat der Staat aus den Eisenbahnen nur geringe Einnahmen gezogen. In der Zeit von 1890–1909 betrugen die Zinsen, die der Staat für sein in die Eisenbahnen gestecktes Kapital (Ende 1890 rd. 300 Mill. Gulden) bekam, nur 79,582.037 fl., also jährlich nur 4,188.528 fl. Auch die Dividenden der 2 großen Gesellschaften waren ziemlich niedrig. Im Durchschnitt betrug die Dividende von 1891 bis 1909 bei der Staatseisenbahnbetriebsgesellschaft 3·86% und bei der holländischen Eisenbahngesellschaft 3·48%. In den letzten Jahren wird sie etwas günstiger. Die Dividenden

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/373>, abgerufen am 05.07.2024.