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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Lokomotivfahrdienst. Dieser umfaßt alle bei im Betrieb stehenden Lokomotiven erforderlichen Verrichtungen vor, während und nach der Fahrt (Untersuchung, Instandsetzung u. s. w.), im engeren Sinne begreift er die Tätigkeit, die sich auf die Führung und Wartung von Lokomotiven nur während der Fahrt bezieht.

Die Ausübung des L. im weiteren Sinn obliegt außer dem Lokomotivführer und Heizer auch den Bediensteten der Heizhäuser (Lokomotivschuppen), während die Ausführung des L. im engeren Sinne, die die Sorge für die Lokomotive selbst betrifft und auf die zu gewährleistende Sicherheit und Regelmäßigkeit des Verkehrs gerichtet ist, ausschließlich der Lokomotivmannschaft anvertraut ist.

I. Instandsetzung der Lokomotive für die Fahrt.

Die Instandsetzung der Lokomotive, die im Heizhaus in der Regel unter Mitwirkung der Lokomotivmannschaft vorgenommen wird, besteht im wesentlichen in der Reinigung und in der Durchführung etwa nötiger Ausbesserungen an der Lokomotive.

Die Reinhaltung erstreckt sich sowohl auf die äußeren sichtbaren Bestandteile, das Trieb- und Gangwerk (Treib- und Kuppelstangen, Steuerung u. s. w.) als auch auf das Innere des Kessels, auf die Reinigung der Feuerrohre, des Rauchfangs, der Funkenfangvorrichtungen, des Tenderwasserkastens u. s. w.

Die Reinhaltung aller Teile des Triebwerks ist besonders für die gründliche Untersuchung seines Zustandes unerläßlich und müssen deshalb alle Bestandteile, die ohne Zerlegung zugänglich sind, von Schmutzkrusten, Staub, Asche u. s. w. befreit werden. Das gleiche gilt für das Gangwerk. Tragfedern samt Gehänge, Ausgleichhebel, Achslagergehäuse, Rahmenbleche, Rahmenverbindungen u. s. w. können rasch und vorteilhaft durch Abspritzen mit warmem, unter Druck stehendem Wasser gereinigt werden. Die Reinigung des Kessels im Innern und vieler anderer Lokomotivbestandteile ist für ihre gute Wirkungsweise und für ihre längere Verwendungsdauer von Vorteil. So z. B. beeinträchtigen verlegte Feuerrohre und Funkenfangvorrichtungen den Luftzug und damit die gute Verbrennung, in weiterer Folge auch die Dampferzeugung. Kessel, die mit viel Kesselstein absetzendem Wasser gespeist werden, müssen nach kurzen, aus der Erfahrung sich ergebenden Zeitabständen oder nach bestimmten Höchstleistungen der Lokomotiven an Kilometern ausgewaschen werden. Die Reinigung der Feuerrohre hat möglichst häufig zu erfolgen, und werden vorteilhaft hierzu durch den Abdampf der zu reinigenden Lokomotive betätigte mechanische Hilfsmittel verwendet.

Das Auswaschen des Kessels (s. d.) ist von besonderer Wichtigkeit und ist im allgemeinen mit warmem Wasser vorzunehmen; wo dies nicht durchführbar ist, muß mit kaltem Wasser ausgewaschen werden. Um beim Warmauswaschen einem Verbrühen der diese Arbeit besorgenden Mannschaft vorzubeugen, soll die Temperatur des verwendeten Wassers nicht mehr als 60° betragen. Vor dem Auswaschen ist der Kessel zu entleeren und sind sämtliche für diesen Zweck am Kessel vorgesehenen Luken zu öffnen sowie die Auswaschbolzen zu entfernen. Sind die Kesselwandungen annähernd auf die Temperatur des Auswaschwassers erkaltet, so ist ein Wasserstrahl unter möglichst hohem Druck einzuleiten. Die Kesselwandungen sind kräftigst abzuscheuern. Hierzu dienen als Hilfswerkzeuge zweckmäßig gebogene und genügend starke Messingdrähte, mit denen, um den angelegten Kesselstein abzulösen, nach allen Seiten, insbesondere jedoch in die Ecken der Feuerbüchse und zwischen die Stehbolzen zu fahren ist.

Dieselbe Sorgfalt wird der Reinhaltung der Feuerbüchsdecke und deren Verankerung, sowie dem (unter Wasser befindlichen) Boden des Langkessels zuzuwenden sein.

Nach beendetem Auswaschen ist darauf zu achten, daß die Auswaschbolzen und Deckel wieder so gedichtet und befestigt werden, daß sie bei Druck im Kessel nicht zu blasen beginnen oder gar aus ihren Sitzen geschleudert werden.

Nach erfolgter genauer Untersuchung des Kesselinnern durch Fachorgane wird der Kessel in der Regel mit Wasser gefüllt. Unterbleibt dies aus irgend einem Grunde, so empfiehlt es sich, um das Anheizen leerer bzw. nicht entsprechend vollgefüllter Kessel zu verhindern, diese als nicht mit Wasser gefüllt zu bezeichnen (z. B. durch Anhängen einer Tafel).

Weiter ist zur Instandsetzung einer Lokomotive, wie schon erwähnt, die gründliche Untersuchung der Steuerung, der Gangwerksteile sowie aller Verbindungen durch Keile, Splinten und Schrauben, der Räder, Radreifen, Lager, Tragfedern, Lokomotiv- und Tenderkupplung, Bremsausrüstungen u. s. w. erforderlich.

Diese Untersuchung kann, weil sie im Heizhause erfolgt, eingehender, erforderlichenfalls durch Losnahme der Bestandteile vorgenommen werden.

Von Zeit zu Zeit werden insbesondere untersucht: die Räder in bezug auf die Stellung auf der Achse und in bezug auf die Abnutzung der Radreifen mit der Spurlehre; Achsen und Zapfen auf Abnutzung und Anbrüche, die

Lokomotivfahrdienst. Dieser umfaßt alle bei im Betrieb stehenden Lokomotiven erforderlichen Verrichtungen vor, während und nach der Fahrt (Untersuchung, Instandsetzung u. s. w.), im engeren Sinne begreift er die Tätigkeit, die sich auf die Führung und Wartung von Lokomotiven nur während der Fahrt bezieht.

Die Ausübung des L. im weiteren Sinn obliegt außer dem Lokomotivführer und Heizer auch den Bediensteten der Heizhäuser (Lokomotivschuppen), während die Ausführung des L. im engeren Sinne, die die Sorge für die Lokomotive selbst betrifft und auf die zu gewährleistende Sicherheit und Regelmäßigkeit des Verkehrs gerichtet ist, ausschließlich der Lokomotivmannschaft anvertraut ist.

I. Instandsetzung der Lokomotive für die Fahrt.

Die Instandsetzung der Lokomotive, die im Heizhaus in der Regel unter Mitwirkung der Lokomotivmannschaft vorgenommen wird, besteht im wesentlichen in der Reinigung und in der Durchführung etwa nötiger Ausbesserungen an der Lokomotive.

Die Reinhaltung erstreckt sich sowohl auf die äußeren sichtbaren Bestandteile, das Trieb- und Gangwerk (Treib- und Kuppelstangen, Steuerung u. s. w.) als auch auf das Innere des Kessels, auf die Reinigung der Feuerrohre, des Rauchfangs, der Funkenfangvorrichtungen, des Tenderwasserkastens u. s. w.

Die Reinhaltung aller Teile des Triebwerks ist besonders für die gründliche Untersuchung seines Zustandes unerläßlich und müssen deshalb alle Bestandteile, die ohne Zerlegung zugänglich sind, von Schmutzkrusten, Staub, Asche u. s. w. befreit werden. Das gleiche gilt für das Gangwerk. Tragfedern samt Gehänge, Ausgleichhebel, Achslagergehäuse, Rahmenbleche, Rahmenverbindungen u. s. w. können rasch und vorteilhaft durch Abspritzen mit warmem, unter Druck stehendem Wasser gereinigt werden. Die Reinigung des Kessels im Innern und vieler anderer Lokomotivbestandteile ist für ihre gute Wirkungsweise und für ihre längere Verwendungsdauer von Vorteil. So z. B. beeinträchtigen verlegte Feuerrohre und Funkenfangvorrichtungen den Luftzug und damit die gute Verbrennung, in weiterer Folge auch die Dampferzeugung. Kessel, die mit viel Kesselstein absetzendem Wasser gespeist werden, müssen nach kurzen, aus der Erfahrung sich ergebenden Zeitabständen oder nach bestimmten Höchstleistungen der Lokomotiven an Kilometern ausgewaschen werden. Die Reinigung der Feuerrohre hat möglichst häufig zu erfolgen, und werden vorteilhaft hierzu durch den Abdampf der zu reinigenden Lokomotive betätigte mechanische Hilfsmittel verwendet.

Das Auswaschen des Kessels (s. d.) ist von besonderer Wichtigkeit und ist im allgemeinen mit warmem Wasser vorzunehmen; wo dies nicht durchführbar ist, muß mit kaltem Wasser ausgewaschen werden. Um beim Warmauswaschen einem Verbrühen der diese Arbeit besorgenden Mannschaft vorzubeugen, soll die Temperatur des verwendeten Wassers nicht mehr als 60° betragen. Vor dem Auswaschen ist der Kessel zu entleeren und sind sämtliche für diesen Zweck am Kessel vorgesehenen Luken zu öffnen sowie die Auswaschbolzen zu entfernen. Sind die Kesselwandungen annähernd auf die Temperatur des Auswaschwassers erkaltet, so ist ein Wasserstrahl unter möglichst hohem Druck einzuleiten. Die Kesselwandungen sind kräftigst abzuscheuern. Hierzu dienen als Hilfswerkzeuge zweckmäßig gebogene und genügend starke Messingdrähte, mit denen, um den angelegten Kesselstein abzulösen, nach allen Seiten, insbesondere jedoch in die Ecken der Feuerbüchse und zwischen die Stehbolzen zu fahren ist.

Dieselbe Sorgfalt wird der Reinhaltung der Feuerbüchsdecke und deren Verankerung, sowie dem (unter Wasser befindlichen) Boden des Langkessels zuzuwenden sein.

Nach beendetem Auswaschen ist darauf zu achten, daß die Auswaschbolzen und Deckel wieder so gedichtet und befestigt werden, daß sie bei Druck im Kessel nicht zu blasen beginnen oder gar aus ihren Sitzen geschleudert werden.

Nach erfolgter genauer Untersuchung des Kesselinnern durch Fachorgane wird der Kessel in der Regel mit Wasser gefüllt. Unterbleibt dies aus irgend einem Grunde, so empfiehlt es sich, um das Anheizen leerer bzw. nicht entsprechend vollgefüllter Kessel zu verhindern, diese als nicht mit Wasser gefüllt zu bezeichnen (z. B. durch Anhängen einer Tafel).

Weiter ist zur Instandsetzung einer Lokomotive, wie schon erwähnt, die gründliche Untersuchung der Steuerung, der Gangwerksteile sowie aller Verbindungen durch Keile, Splinten und Schrauben, der Räder, Radreifen, Lager, Tragfedern, Lokomotiv- und Tenderkupplung, Bremsausrüstungen u. s. w. erforderlich.

Diese Untersuchung kann, weil sie im Heizhause erfolgt, eingehender, erforderlichenfalls durch Losnahme der Bestandteile vorgenommen werden.

Von Zeit zu Zeit werden insbesondere untersucht: die Räder in bezug auf die Stellung auf der Achse und in bezug auf die Abnutzung der Radreifen mit der Spurlehre; Achsen und Zapfen auf Abnutzung und Anbrüche, die

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[176/0188] Lokomotivfahrdienst. Dieser umfaßt alle bei im Betrieb stehenden Lokomotiven erforderlichen Verrichtungen vor, während und nach der Fahrt (Untersuchung, Instandsetzung u. s. w.), im engeren Sinne begreift er die Tätigkeit, die sich auf die Führung und Wartung von Lokomotiven nur während der Fahrt bezieht. Die Ausübung des L. im weiteren Sinn obliegt außer dem Lokomotivführer und Heizer auch den Bediensteten der Heizhäuser (Lokomotivschuppen), während die Ausführung des L. im engeren Sinne, die die Sorge für die Lokomotive selbst betrifft und auf die zu gewährleistende Sicherheit und Regelmäßigkeit des Verkehrs gerichtet ist, ausschließlich der Lokomotivmannschaft anvertraut ist. I. Instandsetzung der Lokomotive für die Fahrt. Die Instandsetzung der Lokomotive, die im Heizhaus in der Regel unter Mitwirkung der Lokomotivmannschaft vorgenommen wird, besteht im wesentlichen in der Reinigung und in der Durchführung etwa nötiger Ausbesserungen an der Lokomotive. Die Reinhaltung erstreckt sich sowohl auf die äußeren sichtbaren Bestandteile, das Trieb- und Gangwerk (Treib- und Kuppelstangen, Steuerung u. s. w.) als auch auf das Innere des Kessels, auf die Reinigung der Feuerrohre, des Rauchfangs, der Funkenfangvorrichtungen, des Tenderwasserkastens u. s. w. Die Reinhaltung aller Teile des Triebwerks ist besonders für die gründliche Untersuchung seines Zustandes unerläßlich und müssen deshalb alle Bestandteile, die ohne Zerlegung zugänglich sind, von Schmutzkrusten, Staub, Asche u. s. w. befreit werden. Das gleiche gilt für das Gangwerk. Tragfedern samt Gehänge, Ausgleichhebel, Achslagergehäuse, Rahmenbleche, Rahmenverbindungen u. s. w. können rasch und vorteilhaft durch Abspritzen mit warmem, unter Druck stehendem Wasser gereinigt werden. Die Reinigung des Kessels im Innern und vieler anderer Lokomotivbestandteile ist für ihre gute Wirkungsweise und für ihre längere Verwendungsdauer von Vorteil. So z. B. beeinträchtigen verlegte Feuerrohre und Funkenfangvorrichtungen den Luftzug und damit die gute Verbrennung, in weiterer Folge auch die Dampferzeugung. Kessel, die mit viel Kesselstein absetzendem Wasser gespeist werden, müssen nach kurzen, aus der Erfahrung sich ergebenden Zeitabständen oder nach bestimmten Höchstleistungen der Lokomotiven an Kilometern ausgewaschen werden. Die Reinigung der Feuerrohre hat möglichst häufig zu erfolgen, und werden vorteilhaft hierzu durch den Abdampf der zu reinigenden Lokomotive betätigte mechanische Hilfsmittel verwendet. Das Auswaschen des Kessels (s. d.) ist von besonderer Wichtigkeit und ist im allgemeinen mit warmem Wasser vorzunehmen; wo dies nicht durchführbar ist, muß mit kaltem Wasser ausgewaschen werden. Um beim Warmauswaschen einem Verbrühen der diese Arbeit besorgenden Mannschaft vorzubeugen, soll die Temperatur des verwendeten Wassers nicht mehr als 60° betragen. Vor dem Auswaschen ist der Kessel zu entleeren und sind sämtliche für diesen Zweck am Kessel vorgesehenen Luken zu öffnen sowie die Auswaschbolzen zu entfernen. Sind die Kesselwandungen annähernd auf die Temperatur des Auswaschwassers erkaltet, so ist ein Wasserstrahl unter möglichst hohem Druck einzuleiten. Die Kesselwandungen sind kräftigst abzuscheuern. Hierzu dienen als Hilfswerkzeuge zweckmäßig gebogene und genügend starke Messingdrähte, mit denen, um den angelegten Kesselstein abzulösen, nach allen Seiten, insbesondere jedoch in die Ecken der Feuerbüchse und zwischen die Stehbolzen zu fahren ist. Dieselbe Sorgfalt wird der Reinhaltung der Feuerbüchsdecke und deren Verankerung, sowie dem (unter Wasser befindlichen) Boden des Langkessels zuzuwenden sein. Nach beendetem Auswaschen ist darauf zu achten, daß die Auswaschbolzen und Deckel wieder so gedichtet und befestigt werden, daß sie bei Druck im Kessel nicht zu blasen beginnen oder gar aus ihren Sitzen geschleudert werden. Nach erfolgter genauer Untersuchung des Kesselinnern durch Fachorgane wird der Kessel in der Regel mit Wasser gefüllt. Unterbleibt dies aus irgend einem Grunde, so empfiehlt es sich, um das Anheizen leerer bzw. nicht entsprechend vollgefüllter Kessel zu verhindern, diese als nicht mit Wasser gefüllt zu bezeichnen (z. B. durch Anhängen einer Tafel). Weiter ist zur Instandsetzung einer Lokomotive, wie schon erwähnt, die gründliche Untersuchung der Steuerung, der Gangwerksteile sowie aller Verbindungen durch Keile, Splinten und Schrauben, der Räder, Radreifen, Lager, Tragfedern, Lokomotiv- und Tenderkupplung, Bremsausrüstungen u. s. w. erforderlich. Diese Untersuchung kann, weil sie im Heizhause erfolgt, eingehender, erforderlichenfalls durch Losnahme der Bestandteile vorgenommen werden. Von Zeit zu Zeit werden insbesondere untersucht: die Räder in bezug auf die Stellung auf der Achse und in bezug auf die Abnutzung der Radreifen mit der Spurlehre; Achsen und Zapfen auf Abnutzung und Anbrüche, die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/188>, abgerufen am 24.11.2024.