Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.7·8-9·8 m. Bei zweigleisigen Linien beträgt der Abstand der beiden Gleise 1·8-2·2 m. Für die Nebenbahnen ist bei Vollspurbahnen eine Breite der Schotterkrone von 3·0 m, bei Meterspurbahnen von 2·4 m vorgeschrieben; die Abmessungen der Krone des Unterbauplanums sind mit 4·20 m und 3·60 m festgesetzt. Bei den englischen Bahnen beträgt die K. in Schwellenhöhe für zweigleisige Bahnen mindestens 6·4 m, die Planumbreite der Dämme selten weniger als 9·14 m. Auf der Great Central-Bahn sind diese Maße 6·55 m und 9·45 m. Pollak. Kronprinz-Rudolf-Bahn, 1866 konzessionierte österreichische Privatbahngesellschaft, seit 1. Mai 1884 verstaatlicht. Die Konzession für das Unternehmen, dem infolge allerh. Handschreibens vom 11. Juli 1865 die Führung des Namens "Kronprinz Rudolfbahn" gestattet wurde, umfaßte eine im Anschluß an die Kaiserin Elisabeth-Bahn von St. Valentin ausgehende, über Steyr, Rottenmann, St. Michael, Judenburg und St. Veit a. d. Glan nach Villach führende Hauptlinie nebst Abzweigungen von Kleinreifling nach Amstetten, von Launsdorf nach Mösel und von St. Veit nach Klagenfurt. Dem Unternehmen wurde die Garantie eines jährlichen 5%igen Reinerträgnisses von dem aufgewandten Anlagekapital nebst der zur Tilgung dieses Kapitals erforderlichen jährlichen Quote in Silber (0·2%) zugestanden. Die Strecken St. Valentin-Steyr, Leoben-St. Michael-Villach wurden 1868, die Strecken Steyr-Weyer, Rottenmann-St. Michael, St. Veit-Klagenfurt und Launsdorf-Mösel 1869 eröffnet. In diesem Jahre wurde die Linie Laibach-Tarvis, für die die Südbahn ein Vorrecht hatte, die K. jedoch günstigere Bedingungen stellte, der K. konzessioniert. Die Eröffnung erfolgte 1870. 1872 wurden die Strecken Weyer-Rottenmann, durch die die bis dahin getrennten Strecken St. Valentin-Weyer und Rottenmann-Villach verbunden wurden, sowie die Flügelbahn Kleinreifling-Amstetten zur Verbindung mit der Kaiserin Elisabeth-Bahn eröffnet; hiermit waren alle Linien vollendet, für die die K. 1866 die Konzession erhalten hatte. 1871 erwarb die K. die Konzession für die Linie Villach-Tarvis, durch deren 1873 erfolgte Eröffnung die Verbindung der älteren Linie der K. mit jener von Laibach nach Tarvis hergestellt wurde. 1871 erlangte die K. auch die Konzession für die Linie Hieflau-Eisenerz, die die reichen Erzlager nächst Eisenerz mit der K. in Verbindung zu bringen bestimmt war und 1873 dem Betrieb übergeben wurde. Beide Konzessionen wurden unter staatlicher Reinertragsgarantie gewährt. 1875 erhielt die K. die Konzession für die sogenannte Salzkammergutbahn, d. i. die Linie von Steinach nach Schärding (über Aussee, Ischl, Ebensee, Gmunden, Attnang, Ried) nebst den Flügelbahnen von Achleiten nach Thomasroith und vom Stationsplatz Ebensee zur Saline und zum Traunsee (zusammen 179·535 km), gegen Zusicherung einer Staatsgarantie. Die Eröffnung der Salzkammergutbahn, durch die die K. Anschluß an die bayerischen Staatsbahnen bei Schärding erhielt, fand 1877 statt. 1879 schloß die K. mit der Staatsverwaltung einen Betriebsvertrag bezüglich der auf Staatskosten gebauten Strecke Tarvis-Pontafel (eröffnet 1879) und erlangte so den schon seit der Gründung der Gesellschaft angestrebten Anschluß nach Italien. Die Erträgnisse der K. waren wenig günstig. Der Personenverkehr entwickelte sich allerdings in befriedigender Weise; dagegen bewegte sich der Güterverkehr in sehr engen Grenzen. Das gesamte Reinerträgnis in den Jahren 1868-1879 belief sich auf etwa 13 Mill. K, dagegen belastete die K. den Staatsschatz in derselben Zeit mit etwa 114 Mill. K an Garantievorschüssen (ohne Zinsen) bei einem Anlagekapital von rd. 280 Mill. K. Unter solchen Umständen erachtete sich die Regierung für verpflichtet, auf Grund des ihr durch Gesetz vom 14. Dezember 1877 eingeräumten Rechts, den Betrieb der Linien der K. vom 1. Januar 1880 für Rechnung der Gesellschaft zu übernehmen. Am 11. Dezember 1883 schloß die Regierung, vorbehaltlich der legislativen Genehmigung, die mit Gesetz vom 8. April 1884 erfolgte, mit der K. ein Übereinkommen, betreffend die Betriebführung für Rechnung des Staats und die allfällige Einlösung der Bahn durch den Staat. Danach wird der Betrieb rückwirkend vom 1. Januar 1884 für die ganze übrige Konzessionsdauer vom Staat für dessen Rechnung geführt. Der Staat verpflichtete sich unter Verzicht auf die Rückzahlung der Garantievorschüsse, der K. die zur Verzinsung und Tilgung der Anleihen erforderlichen Beträge, ferner jährlich 43/4% des Aktienkapitals zur Verzinsung desselben und die Tilgungsquote zur Verfügung zu stellen. Der Staat behielt sich das Recht vor, die K. vom 1. Januar 1884 jederzeit derart einzulösen, daß er die Prioritätsanleihen zur Selbstzahlung übernimmt und den Aktionären den Umtausch der Aktien gegen Eisenbahnschuldverschreibungen in gleichem Betrag anbietet, die mit 43/4% in Silber verzinslich und mit 400 K ö. W. rückzahlbar sind. 7·8–9·8 m. Bei zweigleisigen Linien beträgt der Abstand der beiden Gleise 1·8–2·2 m. Für die Nebenbahnen ist bei Vollspurbahnen eine Breite der Schotterkrone von 3·0 m, bei Meterspurbahnen von 2·4 m vorgeschrieben; die Abmessungen der Krone des Unterbauplanums sind mit 4·20 m und 3·60 m festgesetzt. Bei den englischen Bahnen beträgt die K. in Schwellenhöhe für zweigleisige Bahnen mindestens 6·4 m, die Planumbreite der Dämme selten weniger als 9·14 m. Auf der Great Central-Bahn sind diese Maße 6·55 m und 9·45 m. Pollak. Kronprinz-Rudolf-Bahn, 1866 konzessionierte österreichische Privatbahngesellschaft, seit 1. Mai 1884 verstaatlicht. Die Konzession für das Unternehmen, dem infolge allerh. Handschreibens vom 11. Juli 1865 die Führung des Namens „Kronprinz Rudolfbahn“ gestattet wurde, umfaßte eine im Anschluß an die Kaiserin Elisabeth-Bahn von St. Valentin ausgehende, über Steyr, Rottenmann, St. Michael, Judenburg und St. Veit a. d. Glan nach Villach führende Hauptlinie nebst Abzweigungen von Kleinreifling nach Amstetten, von Launsdorf nach Mösel und von St. Veit nach Klagenfurt. Dem Unternehmen wurde die Garantie eines jährlichen 5%igen Reinerträgnisses von dem aufgewandten Anlagekapital nebst der zur Tilgung dieses Kapitals erforderlichen jährlichen Quote in Silber (0·2%) zugestanden. Die Strecken St. Valentin-Steyr, Leoben-St. Michael-Villach wurden 1868, die Strecken Steyr-Weyer, Rottenmann-St. Michael, St. Veit-Klagenfurt und Launsdorf-Mösel 1869 eröffnet. In diesem Jahre wurde die Linie Laibach-Tarvis, für die die Südbahn ein Vorrecht hatte, die K. jedoch günstigere Bedingungen stellte, der K. konzessioniert. Die Eröffnung erfolgte 1870. 1872 wurden die Strecken Weyer-Rottenmann, durch die die bis dahin getrennten Strecken St. Valentin-Weyer und Rottenmann-Villach verbunden wurden, sowie die Flügelbahn Kleinreifling-Amstetten zur Verbindung mit der Kaiserin Elisabeth-Bahn eröffnet; hiermit waren alle Linien vollendet, für die die K. 1866 die Konzession erhalten hatte. 1871 erwarb die K. die Konzession für die Linie Villach-Tarvis, durch deren 1873 erfolgte Eröffnung die Verbindung der älteren Linie der K. mit jener von Laibach nach Tarvis hergestellt wurde. 1871 erlangte die K. auch die Konzession für die Linie Hieflau-Eisenerz, die die reichen Erzlager nächst Eisenerz mit der K. in Verbindung zu bringen bestimmt war und 1873 dem Betrieb übergeben wurde. Beide Konzessionen wurden unter staatlicher Reinertragsgarantie gewährt. 1875 erhielt die K. die Konzession für die sogenannte Salzkammergutbahn, d. i. die Linie von Steinach nach Schärding (über Aussee, Ischl, Ebensee, Gmunden, Attnang, Ried) nebst den Flügelbahnen von Achleiten nach Thomasroith und vom Stationsplatz Ebensee zur Saline und zum Traunsee (zusammen 179·535 km), gegen Zusicherung einer Staatsgarantie. Die Eröffnung der Salzkammergutbahn, durch die die K. Anschluß an die bayerischen Staatsbahnen bei Schärding erhielt, fand 1877 statt. 1879 schloß die K. mit der Staatsverwaltung einen Betriebsvertrag bezüglich der auf Staatskosten gebauten Strecke Tarvis-Pontafel (eröffnet 1879) und erlangte so den schon seit der Gründung der Gesellschaft angestrebten Anschluß nach Italien. Die Erträgnisse der K. waren wenig günstig. Der Personenverkehr entwickelte sich allerdings in befriedigender Weise; dagegen bewegte sich der Güterverkehr in sehr engen Grenzen. Das gesamte Reinerträgnis in den Jahren 1868–1879 belief sich auf etwa 13 Mill. K, dagegen belastete die K. den Staatsschatz in derselben Zeit mit etwa 114 Mill. K an Garantievorschüssen (ohne Zinsen) bei einem Anlagekapital von rd. 280 Mill. K. Unter solchen Umständen erachtete sich die Regierung für verpflichtet, auf Grund des ihr durch Gesetz vom 14. Dezember 1877 eingeräumten Rechts, den Betrieb der Linien der K. vom 1. Januar 1880 für Rechnung der Gesellschaft zu übernehmen. Am 11. Dezember 1883 schloß die Regierung, vorbehaltlich der legislativen Genehmigung, die mit Gesetz vom 8. April 1884 erfolgte, mit der K. ein Übereinkommen, betreffend die Betriebführung für Rechnung des Staats und die allfällige Einlösung der Bahn durch den Staat. Danach wird der Betrieb rückwirkend vom 1. Januar 1884 für die ganze übrige Konzessionsdauer vom Staat für dessen Rechnung geführt. Der Staat verpflichtete sich unter Verzicht auf die Rückzahlung der Garantievorschüsse, der K. die zur Verzinsung und Tilgung der Anleihen erforderlichen Beträge, ferner jährlich 43/4% des Aktienkapitals zur Verzinsung desselben und die Tilgungsquote zur Verfügung zu stellen. Der Staat behielt sich das Recht vor, die K. vom 1. Januar 1884 jederzeit derart einzulösen, daß er die Prioritätsanleihen zur Selbstzahlung übernimmt und den Aktionären den Umtausch der Aktien gegen Eisenbahnschuldverschreibungen in gleichem Betrag anbietet, die mit 43/4% in Silber verzinslich und mit 400 K ö. 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7·8–9·8 m. Bei zweigleisigen Linien beträgt der Abstand der beiden Gleise 1·8–2·2 m. Für die Nebenbahnen ist bei Vollspurbahnen eine Breite der Schotterkrone von 3·0 m, bei Meterspurbahnen von 2·4 m vorgeschrieben; die Abmessungen der Krone des Unterbauplanums sind mit 4·20 m und 3·60 m festgesetzt.
Bei den englischen Bahnen beträgt die K. in Schwellenhöhe für zweigleisige Bahnen mindestens 6·4 m, die Planumbreite der Dämme selten weniger als 9·14 m. Auf der Great Central-Bahn sind diese Maße 6·55 m und 9·45 m.
Pollak.
Kronprinz-Rudolf-Bahn, 1866 konzessionierte österreichische Privatbahngesellschaft, seit 1. Mai 1884 verstaatlicht. Die Konzession für das Unternehmen, dem infolge allerh. Handschreibens vom 11. Juli 1865 die Führung des Namens „Kronprinz Rudolfbahn“ gestattet wurde, umfaßte eine im Anschluß an die Kaiserin Elisabeth-Bahn von St. Valentin ausgehende, über Steyr, Rottenmann, St. Michael, Judenburg und St. Veit a. d. Glan nach Villach führende Hauptlinie nebst Abzweigungen von Kleinreifling nach Amstetten, von Launsdorf nach Mösel und von St. Veit nach Klagenfurt.
Dem Unternehmen wurde die Garantie eines jährlichen 5%igen Reinerträgnisses von dem aufgewandten Anlagekapital nebst der zur Tilgung dieses Kapitals erforderlichen jährlichen Quote in Silber (0·2%) zugestanden.
Die Strecken St. Valentin-Steyr, Leoben-St. Michael-Villach wurden 1868, die Strecken Steyr-Weyer, Rottenmann-St. Michael, St. Veit-Klagenfurt und Launsdorf-Mösel 1869 eröffnet. In diesem Jahre wurde die Linie Laibach-Tarvis, für die die Südbahn ein Vorrecht hatte, die K. jedoch günstigere Bedingungen stellte, der K. konzessioniert. Die Eröffnung erfolgte 1870.
1872 wurden die Strecken Weyer-Rottenmann, durch die die bis dahin getrennten Strecken St. Valentin-Weyer und Rottenmann-Villach verbunden wurden, sowie die Flügelbahn Kleinreifling-Amstetten zur Verbindung mit der Kaiserin Elisabeth-Bahn eröffnet; hiermit waren alle Linien vollendet, für die die K. 1866 die Konzession erhalten hatte.
1871 erwarb die K. die Konzession für die Linie Villach-Tarvis, durch deren 1873 erfolgte Eröffnung die Verbindung der älteren Linie der K. mit jener von Laibach nach Tarvis hergestellt wurde.
1871 erlangte die K. auch die Konzession für die Linie Hieflau-Eisenerz, die die reichen Erzlager nächst Eisenerz mit der K. in Verbindung zu bringen bestimmt war und 1873 dem Betrieb übergeben wurde.
Beide Konzessionen wurden unter staatlicher Reinertragsgarantie gewährt.
1875 erhielt die K. die Konzession für die sogenannte Salzkammergutbahn, d. i. die Linie von Steinach nach Schärding (über Aussee, Ischl, Ebensee, Gmunden, Attnang, Ried) nebst den Flügelbahnen von Achleiten nach Thomasroith und vom Stationsplatz Ebensee zur Saline und zum Traunsee (zusammen 179·535 km), gegen Zusicherung einer Staatsgarantie. Die Eröffnung der Salzkammergutbahn, durch die die K. Anschluß an die bayerischen Staatsbahnen bei Schärding erhielt, fand 1877 statt.
1879 schloß die K. mit der Staatsverwaltung einen Betriebsvertrag bezüglich der auf Staatskosten gebauten Strecke Tarvis-Pontafel (eröffnet 1879) und erlangte so den schon seit der Gründung der Gesellschaft angestrebten Anschluß nach Italien.
Die Erträgnisse der K. waren wenig günstig. Der Personenverkehr entwickelte sich allerdings in befriedigender Weise; dagegen bewegte sich der Güterverkehr in sehr engen Grenzen.
Das gesamte Reinerträgnis in den Jahren 1868–1879 belief sich auf etwa 13 Mill. K, dagegen belastete die K. den Staatsschatz in derselben Zeit mit etwa 114 Mill. K an Garantievorschüssen (ohne Zinsen) bei einem Anlagekapital von rd. 280 Mill. K.
Unter solchen Umständen erachtete sich die Regierung für verpflichtet, auf Grund des ihr durch Gesetz vom 14. Dezember 1877 eingeräumten Rechts, den Betrieb der Linien der K. vom 1. Januar 1880 für Rechnung der Gesellschaft zu übernehmen.
Am 11. Dezember 1883 schloß die Regierung, vorbehaltlich der legislativen Genehmigung, die mit Gesetz vom 8. April 1884 erfolgte, mit der K. ein Übereinkommen, betreffend die Betriebführung für Rechnung des Staats und die allfällige Einlösung der Bahn durch den Staat. Danach wird der Betrieb rückwirkend vom 1. Januar 1884 für die ganze übrige Konzessionsdauer vom Staat für dessen Rechnung geführt.
Der Staat verpflichtete sich unter Verzicht auf die Rückzahlung der Garantievorschüsse, der K. die zur Verzinsung und Tilgung der Anleihen erforderlichen Beträge, ferner jährlich 43/4% des Aktienkapitals zur Verzinsung desselben und die Tilgungsquote zur Verfügung zu stellen. Der Staat behielt sich das Recht vor, die K. vom 1. Januar 1884 jederzeit derart einzulösen, daß er die Prioritätsanleihen zur Selbstzahlung übernimmt und den Aktionären den Umtausch der Aktien gegen Eisenbahnschuldverschreibungen in gleichem Betrag anbietet, die mit 43/4% in Silber verzinslich und mit 400 K ö. W. rückzahlbar sind.
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