Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.Spitze nähert. Es muß hierbei, wenn die Tragfläche der Flügelschienen mit jener der Fahrschienen in gleicher Höhe liegt, wegen der Kegelform der Radlauffläche ein Senken des Rades und daher weiterhin, nachdem es die Spitze erreicht hat, eine Hebung eintreten. Soll ein Stoß gegen die Herzstückspitze möglichst vermieden werden, so muß diese an der Stelle, an der sie wieder das rollende Rad zu unterstützen beginnt, um das der Kegelform des Radreifens entsprechende Maß, also um etwa 5 mm niedriger sein, als die Flügelschiene. Der Höhenunterschied wird hergestellt, indem entweder die Flügelschiene vom Knie ansteigt und die Herzstückspitze wagrecht durchgeführt wird, oder erstere wagrecht bleibt und letztere erniedrigt wird, während an dem Punkte, an dem der Radreifen die Flügelschiene verläßt (g in der Abb. 264), Flügelschiene und Herzstück wieder in einer Höhe liegen müssen. Bei der zuletzt genannten Anordnung werden Räder mit neuen Reifen gehoben und gesenkt. Um dem Umstände Rechnung zu tragen, daß sich Räder mit neuen oder mit ausgelaufenen Reifen verschieden verhalten, ist es zweckmäßig, den Höhenunterschied von der Spitze zur Hälfte durch Hebung der Flügelschiene und zur Hälfte durch Senkung der Spitze herzustellen. In der Praxis sind alle drei Anordnungen ausgeführt und haben sich bewährt. Um die Räder in der Herzstücklücke leichter zu unterstützen, wurde früher der Boden der Spurrille so weit gehoben, daß der Spurkranz zum Auflaufen kam. Derzeit wird dieses Mittel wenig mehr benutzt, da hierbei u. a. wegen der infolge ungleicher Abnutzung auch verschieden hohen Spurkränze heftige Stöße in den K. unvermeidlich sind. § 40, 6 der TV. bestimmt hierüber: "Ein Spurkranzauflauf ist in den von Zügen befahrenen Gleisen nur zulässig, wenn die Rinnentiefe mindestens 20 mm beträgt und auf die volle Länge des Spurkranzauflaufs eine Zwangschiene angebracht ist. Es wird empfohlen, diese Zwangschiene zu überhöhen und den Auflauf für beide Räder derselben Achse gleichmäßig anzuordnen." Die Anordnung eines Spurkranzauflaufs ist jedoch nicht zu vermeiden, wenn, wie im Fall der Abb. 266, das Rad beim Übergang über die K. von der Hornschiene im Punkt V, also ehe es die Spitze bei S erreicht hat, abläuft. Der Kreuzungswinkel a, bei dem das Rad eben noch von der Hornschiene getragen wird, wenn es auf die Spitze trifft, ergibt sich nach Abb. 267 aus Nimmt man unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Spurkranz im ungünstigsten Fall an der Hornschiene k h anlaufen kann, die dann noch verbleibende Breite Abb. 266. Abb. 267. Es ist somit für Kreuzungswinkel zwischen 90 und 49° die Anwendung eines Spurkranzauflaufs erforderlich. Trotz aller besprochenen Maßnahmen wird das Befahren einer Herzstücklücke, namentlich Abb. 272. Spitze nähert. Es muß hierbei, wenn die Tragfläche der Flügelschienen mit jener der Fahrschienen in gleicher Höhe liegt, wegen der Kegelform der Radlauffläche ein Senken des Rades und daher weiterhin, nachdem es die Spitze erreicht hat, eine Hebung eintreten. Soll ein Stoß gegen die Herzstückspitze möglichst vermieden werden, so muß diese an der Stelle, an der sie wieder das rollende Rad zu unterstützen beginnt, um das der Kegelform des Radreifens entsprechende Maß, also um etwa 5 mm niedriger sein, als die Flügelschiene. Der Höhenunterschied wird hergestellt, indem entweder die Flügelschiene vom Knie ansteigt und die Herzstückspitze wagrecht durchgeführt wird, oder erstere wagrecht bleibt und letztere erniedrigt wird, während an dem Punkte, an dem der Radreifen die Flügelschiene verläßt (g in der Abb. 264), Flügelschiene und Herzstück wieder in einer Höhe liegen müssen. Bei der zuletzt genannten Anordnung werden Räder mit neuen Reifen gehoben und gesenkt. Um dem Umstände Rechnung zu tragen, daß sich Räder mit neuen oder mit ausgelaufenen Reifen verschieden verhalten, ist es zweckmäßig, den Höhenunterschied von der Spitze zur Hälfte durch Hebung der Flügelschiene und zur Hälfte durch Senkung der Spitze herzustellen. In der Praxis sind alle drei Anordnungen ausgeführt und haben sich bewährt. Um die Räder in der Herzstücklücke leichter zu unterstützen, wurde früher der Boden der Spurrille so weit gehoben, daß der Spurkranz zum Auflaufen kam. Derzeit wird dieses Mittel wenig mehr benutzt, da hierbei u. a. wegen der infolge ungleicher Abnutzung auch verschieden hohen Spurkränze heftige Stöße in den K. unvermeidlich sind. § 40, 6 der TV. bestimmt hierüber: „Ein Spurkranzauflauf ist in den von Zügen befahrenen Gleisen nur zulässig, wenn die Rinnentiefe mindestens 20 mm beträgt und auf die volle Länge des Spurkranzauflaufs eine Zwangschiene angebracht ist. Es wird empfohlen, diese Zwangschiene zu überhöhen und den Auflauf für beide Räder derselben Achse gleichmäßig anzuordnen.“ Die Anordnung eines Spurkranzauflaufs ist jedoch nicht zu vermeiden, wenn, wie im Fall der Abb. 266, das Rad beim Übergang über die K. von der Hornschiene im Punkt V, also ehe es die Spitze bei S erreicht hat, abläuft. Der Kreuzungswinkel α, bei dem das Rad eben noch von der Hornschiene getragen wird, wenn es auf die Spitze trifft, ergibt sich nach Abb. 267 aus Nimmt man unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Spurkranz im ungünstigsten Fall an der Hornschiene k h anlaufen kann, die dann noch verbleibende Breite Abb. 266. Abb. 267. Es ist somit für Kreuzungswinkel zwischen 90 und 49° die Anwendung eines Spurkranzauflaufs erforderlich. Trotz aller besprochenen Maßnahmen wird das Befahren einer Herzstücklücke, namentlich Abb. 272. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0482" n="465"/> Spitze nähert. Es muß hierbei, wenn die Tragfläche der Flügelschienen mit jener der Fahrschienen in gleicher Höhe liegt, wegen der Kegelform der Radlauffläche ein Senken des Rades und daher weiterhin, nachdem es die Spitze erreicht hat, eine Hebung eintreten.</p><lb/> <p>Soll ein Stoß gegen die Herzstückspitze möglichst vermieden werden, so muß diese an der Stelle, an der sie wieder das rollende Rad zu unterstützen beginnt, um das der Kegelform des Radreifens entsprechende Maß, also um etwa 5 <hi rendition="#i">mm</hi> niedriger sein, als die Flügelschiene. Der Höhenunterschied wird hergestellt, indem entweder die Flügelschiene vom Knie ansteigt und die Herzstückspitze wagrecht durchgeführt wird, oder erstere wagrecht bleibt und letztere erniedrigt wird, während an dem Punkte, an dem der Radreifen die Flügelschiene verläßt (<hi rendition="#i">g</hi> in der Abb. 264), Flügelschiene und Herzstück wieder in einer Höhe liegen müssen. Bei der zuletzt genannten Anordnung werden Räder mit neuen Reifen gehoben und gesenkt. Um dem Umstände Rechnung zu tragen, daß sich Räder mit neuen oder mit ausgelaufenen Reifen verschieden verhalten, ist es zweckmäßig, den Höhenunterschied von der Spitze zur Hälfte durch Hebung der Flügelschiene und zur Hälfte durch Senkung der Spitze herzustellen. In der Praxis sind alle drei Anordnungen ausgeführt und haben sich bewährt.</p><lb/> <p>Um die Räder in der Herzstücklücke leichter zu unterstützen, wurde früher der Boden der Spurrille so weit gehoben, daß der Spurkranz zum Auflaufen kam. Derzeit wird dieses Mittel wenig mehr benutzt, da hierbei u. a. wegen der infolge ungleicher Abnutzung auch verschieden hohen Spurkränze heftige Stöße in den K. unvermeidlich sind.</p><lb/> <p>§ 40, 6 der TV. bestimmt hierüber:</p><lb/> <p>„Ein Spurkranzauflauf ist in den von Zügen befahrenen Gleisen nur zulässig, wenn die Rinnentiefe mindestens 20 <hi rendition="#i">mm</hi> beträgt und auf die volle Länge des Spurkranzauflaufs eine Zwangschiene angebracht ist. Es wird empfohlen, diese Zwangschiene zu überhöhen und den Auflauf für beide Räder derselben Achse gleichmäßig anzuordnen.“</p><lb/> <p>Die Anordnung eines Spurkranzauflaufs ist jedoch nicht zu vermeiden, wenn, wie im Fall der Abb. 266, das Rad beim Übergang über die K. von der Hornschiene im Punkt <hi rendition="#i">V</hi>, also ehe es die Spitze bei <hi rendition="#i">S</hi> erreicht hat, abläuft.</p><lb/> <p>Der Kreuzungswinkel α, bei dem das Rad eben noch von der Hornschiene getragen wird, wenn es auf die Spitze trifft, ergibt sich nach Abb. 267 aus<lb/><formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0370.jpg" rendition="#c"/><lb/> wenn <hi rendition="#i">t</hi> die Breite der über die Fahrkante <hi rendition="#i">A B</hi> hinausragenden Radlauffläche, <hi rendition="#i">r</hi> die Rillenbreite und <hi rendition="#i">b</hi> die senkrecht zur Fahrkante gemessene Spitzenbreite ist.</p><lb/> <p>Nimmt man unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Spurkranz im ungünstigsten Fall an der Hornschiene <hi rendition="#i">k h</hi> anlaufen kann, die dann noch verbleibende Breite<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">t</hi> = 85 <hi rendition="#i">mm</hi>,<lb/><hi rendition="#i">b</hi> = 10 <hi rendition="#i">mm</hi>,<lb/><hi rendition="#i">r</hi> = 49 <hi rendition="#i">mm</hi> an, so wird<lb/><formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0423.jpg"/> und<lb/> α = 49° 28'.</hi></p><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0369.jpg"> <head>Abb. 266.</head><lb/> </figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0368.jpg"> <head>Abb. 267.</head><lb/> </figure><lb/> <p>Es ist somit für Kreuzungswinkel zwischen 90 und 49° die Anwendung eines Spurkranzauflaufs erforderlich.</p><lb/> <p>Trotz aller besprochenen Maßnahmen wird das Befahren einer Herzstücklücke, namentlich<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0372.jpg"><head>Abb. 268.</head><lb/></figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0371.jpg"><head>Abb. 269.</head><lb/></figure><lb/> in Weichen, die von schnellfahrenden Zügen ohne Verminderung der Geschwindigkeit benutzt werden, wegen der Unterbrechung<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0374.jpg"><head>Abb. 270.</head><lb/></figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0373.jpg"><head>Abb. 271.</head><lb/></figure><lb/> der Fahrkante und der wechselnden Unterstützung der Räder sowohl von den Fahrgästen als auch bei der Bahnunterhaltung<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0375.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 272.</head><lb/></figure><lb/> lästig empfunden. Es sind daher vielfach Versuche gemacht worden, die Wirkung der Herzstücklücke unschädlich zu machen. Hierbei wird entweder die Lücke für das jeweilig befahrene Gleis durch bewegliche Teile geschlossen, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [465/0482]
Spitze nähert. Es muß hierbei, wenn die Tragfläche der Flügelschienen mit jener der Fahrschienen in gleicher Höhe liegt, wegen der Kegelform der Radlauffläche ein Senken des Rades und daher weiterhin, nachdem es die Spitze erreicht hat, eine Hebung eintreten.
Soll ein Stoß gegen die Herzstückspitze möglichst vermieden werden, so muß diese an der Stelle, an der sie wieder das rollende Rad zu unterstützen beginnt, um das der Kegelform des Radreifens entsprechende Maß, also um etwa 5 mm niedriger sein, als die Flügelschiene. Der Höhenunterschied wird hergestellt, indem entweder die Flügelschiene vom Knie ansteigt und die Herzstückspitze wagrecht durchgeführt wird, oder erstere wagrecht bleibt und letztere erniedrigt wird, während an dem Punkte, an dem der Radreifen die Flügelschiene verläßt (g in der Abb. 264), Flügelschiene und Herzstück wieder in einer Höhe liegen müssen. Bei der zuletzt genannten Anordnung werden Räder mit neuen Reifen gehoben und gesenkt. Um dem Umstände Rechnung zu tragen, daß sich Räder mit neuen oder mit ausgelaufenen Reifen verschieden verhalten, ist es zweckmäßig, den Höhenunterschied von der Spitze zur Hälfte durch Hebung der Flügelschiene und zur Hälfte durch Senkung der Spitze herzustellen. In der Praxis sind alle drei Anordnungen ausgeführt und haben sich bewährt.
Um die Räder in der Herzstücklücke leichter zu unterstützen, wurde früher der Boden der Spurrille so weit gehoben, daß der Spurkranz zum Auflaufen kam. Derzeit wird dieses Mittel wenig mehr benutzt, da hierbei u. a. wegen der infolge ungleicher Abnutzung auch verschieden hohen Spurkränze heftige Stöße in den K. unvermeidlich sind.
§ 40, 6 der TV. bestimmt hierüber:
„Ein Spurkranzauflauf ist in den von Zügen befahrenen Gleisen nur zulässig, wenn die Rinnentiefe mindestens 20 mm beträgt und auf die volle Länge des Spurkranzauflaufs eine Zwangschiene angebracht ist. Es wird empfohlen, diese Zwangschiene zu überhöhen und den Auflauf für beide Räder derselben Achse gleichmäßig anzuordnen.“
Die Anordnung eines Spurkranzauflaufs ist jedoch nicht zu vermeiden, wenn, wie im Fall der Abb. 266, das Rad beim Übergang über die K. von der Hornschiene im Punkt V, also ehe es die Spitze bei S erreicht hat, abläuft.
Der Kreuzungswinkel α, bei dem das Rad eben noch von der Hornschiene getragen wird, wenn es auf die Spitze trifft, ergibt sich nach Abb. 267 aus
[FORMEL]
wenn t die Breite der über die Fahrkante A B hinausragenden Radlauffläche, r die Rillenbreite und b die senkrecht zur Fahrkante gemessene Spitzenbreite ist.
Nimmt man unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Spurkranz im ungünstigsten Fall an der Hornschiene k h anlaufen kann, die dann noch verbleibende Breite
t = 85 mm,
b = 10 mm,
r = 49 mm an, so wird
[FORMEL] und
α = 49° 28'.
[Abbildung Abb. 266.
]
[Abbildung Abb. 267.
]
Es ist somit für Kreuzungswinkel zwischen 90 und 49° die Anwendung eines Spurkranzauflaufs erforderlich.
Trotz aller besprochenen Maßnahmen wird das Befahren einer Herzstücklücke, namentlich
[Abbildung Abb. 268.
]
[Abbildung Abb. 269.
]
in Weichen, die von schnellfahrenden Zügen ohne Verminderung der Geschwindigkeit benutzt werden, wegen der Unterbrechung
[Abbildung Abb. 270.
]
[Abbildung Abb. 271.
]
der Fahrkante und der wechselnden Unterstützung der Räder sowohl von den Fahrgästen als auch bei der Bahnunterhaltung
[Abbildung Abb. 272.
]
lästig empfunden. Es sind daher vielfach Versuche gemacht worden, die Wirkung der Herzstücklücke unschädlich zu machen. Hierbei wird entweder die Lücke für das jeweilig befahrene Gleis durch bewegliche Teile geschlossen,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |