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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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(Stell-) Strom ab- und dafür den der niedrig gespannten Überwachungsbatterie (30 Volt) anschaltet.

Wird die Weiche durch äußere Einwirkungen (z. B. durch Auffahren oder durch eine Brechstange) aus der Endlage herausgebracht, so wird der Überwachungsstromkreis unterbrochen und der Rückmeldemagnet stromlos. Dieser läßt seinen Anker fallen, wodurch die Störungsscheibe erscheint und das Klingeln beginnt. Dadurch erhält der Wärter von dieser Unregelmäßigkeit Kenntnis.

Die Weichenantriebe der Luftdruckstellwerke bestehen in der Regel aus einem doppelt wirkenden Zylinder, dessen Kolben unmittelbar an die Weichenstellstange angeschlossen ist. Die Drucklufteinlaßventile, die die Druckluft aus dem nach allen Antrieben geführten Rohrnetz in die Antriebe einlassen, werden in der Regel durch elektrischen Strom betätigt, der vom Stellwerk aus durch Hebelumlegen eingeschaltet wird.

Zum Verstellen von Gleissperren-, Haltscheiben- u. s. w. Signalen werden dieselben Antriebe wie für Weichen verwendet, für die Haupt- und für die Vorsignale dagegen kleinere Motoren oder kleinere Zylinder verwendet oder auch Solenoide.

Bei Motorsignalantrieben wird der Stellstrom, wie bei den Weichenmotoren, nach Vollendung der Bewegung im Antriebe selbsttätig abgeschaltet; bei Solenoidantrieben, die bei Fahrtstellung des Signals Strom behalten müssen, wird er der Ersparnis wegen bei dieser Stellung teilweise abgedrosselt.

In den "besonderen Bedingungen für die Lieferung und Aufstellung von K." der preußischen Staatseisenbahnen sind noch folgende wichtige Bestimmungen enthalten.

Jede von Zügen spitz befahrene Weiche muß gegen selbsttätige Entriegelung der anliegenden Zunge gesichert sein.

Alle elektrischen Stromkreise sind so einzurichten und durch Schmelzsicherungen derart zu sichern, daß Fremdstrom oder eine falsche Erdung die Einrichtungen nicht beschädigen und in gefahrbringender Weise beeinflussen, die Antriebe nicht bewegen und keine falschen Meldungen hervorbringen kann.

Die Weichenantriebe müssen ein Zurückholen der Weiche, die Signalantriebe ein Zurückholen des Signals, vor Erreichung der Endlage gestatten und so gebaut und geschützt sein, daß ihre Wirksamkeit durch Witterungseinflüsse nicht beeinträchtigt wird. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, daß die Weichen in Bedarfsfällen mit einer Hilfsvorrichtung von Hand gestellt werden können. Die Umstelldauer bei Kraftantrieben soll 3 Sekunden nicht übersteigen. Es darf nicht möglich sein, einen Signalflügel ohne Betätigung des Antriebs aus der Haltstellung zu bewegen. Bleibt ein Signalflügel trotz Zurücklegen des Stellhebels in Fahrlage, so darf die Fahrstraße nicht aufgelöst werden können.

Die Rückblockung und die Vorblockung darf nur ausgeführt werden können, wenn auf der blockenden Stelle das zugehörige Signal sich in der Haltlage befindet.

Zu 3. Die Leitungen für den elektrischen Strom vom Schalterwerk nach den Antrieben werden stets als Kabel ausgebildet, deren Eisenbewehrung als Rückleitung ausgenutzt wird. Öfter werden noch besondere metallische Rückleitungen zugefügt. Die Kabel werden entweder als Gruppenkabel ausgebildet, die in Verteilungsgehäusen endigen, von wo biegsame Anschlußkabel nach den Antrieben führen, oder als Einzelkabel. Letztere bieten den Vorteil erhöhten Schutzes gegen unbeabsichtigte Berührungen, sind aber erheblich teurer. Die Kabeladern sollen keinen geringeren Querschnitt als 0·8 mm2 haben, müssen im übrigen aber so stark sein, daß die verlangte Arbeit in den Antrieben geleistet wird.

Zu 4. Zum Betriebe der K. wird Gleichstrom verwendet, der in einer Kraftanlage für die Stellwerke eines Bahnhofs erzeugt oder aus einer anderen Kraftanlage des Bahnhofs erforderlichenfalls nach Umformung entnommen wird. Es werden damit Kraftspeicher (Akkumulatorenbatterien) geladen, die den Stell- und Steuerstrom abgeben. Die Kraftspeicher bestehen aus Zellen von je 2 Volt Spannung, die in genügender Menge hintereinander geschaltet werden.

In der Regel werden 2 Batterien für den Stellstrom und 2 Batterien für den Überwachungsstrom vorgesehen. Die Größe der Sammlerbatterien ist so zu bemessen, daß sie im geladenen Zustande die Kraft für mindestens 48stündigen Betrieb hergeben.

Die Druckluft für Druckluftstellwerke wird in einer meistens elektrisch betriebenen Luftpresse (Kompressor) erzeugt und nach Entölung und Abkühlung in einen Luftkessel gepumpt, von wo sie in das Rohrnetz geleitet wird. In diesem Kessel wird ein höherer Luftdruck (7-10 Atm.) gehalten, als zum Betrieb nötig ist. Bei der Überführung in das Rohrnetz wird der Druck durch ein Druckminderungsventil auf den Betriebsdruck verringert. Der die Luftpresse treibende Motor ist gewöhnlich mit einem selbsttätig sich einschaltenden Anlasser verbunden, der den Motor anlaufen läßt, sobald der Luftdruck im Kessel bis auf den Betriebsdruck des Rohrnetzes gesunken ist und den Motor stillsetzt, sobald der vorgesehene Höchstdruck erreicht ist.

Zur Aushilfe in Störungsfällen wird die Anlage öfters verdoppelt, besonders der Luftkessel. Es kann jedoch auch eine mit Luftpumpe für die Luftdruckbremse versehene

(Stell-) Strom ab- und dafür den der niedrig gespannten Überwachungsbatterie (30 Volt) anschaltet.

Wird die Weiche durch äußere Einwirkungen (z. B. durch Auffahren oder durch eine Brechstange) aus der Endlage herausgebracht, so wird der Überwachungsstromkreis unterbrochen und der Rückmeldemagnet stromlos. Dieser läßt seinen Anker fallen, wodurch die Störungsscheibe erscheint und das Klingeln beginnt. Dadurch erhält der Wärter von dieser Unregelmäßigkeit Kenntnis.

Die Weichenantriebe der Luftdruckstellwerke bestehen in der Regel aus einem doppelt wirkenden Zylinder, dessen Kolben unmittelbar an die Weichenstellstange angeschlossen ist. Die Drucklufteinlaßventile, die die Druckluft aus dem nach allen Antrieben geführten Rohrnetz in die Antriebe einlassen, werden in der Regel durch elektrischen Strom betätigt, der vom Stellwerk aus durch Hebelumlegen eingeschaltet wird.

Zum Verstellen von Gleissperren-, Haltscheiben- u. s. w. Signalen werden dieselben Antriebe wie für Weichen verwendet, für die Haupt- und für die Vorsignale dagegen kleinere Motoren oder kleinere Zylinder verwendet oder auch Solenoide.

Bei Motorsignalantrieben wird der Stellstrom, wie bei den Weichenmotoren, nach Vollendung der Bewegung im Antriebe selbsttätig abgeschaltet; bei Solenoidantrieben, die bei Fahrtstellung des Signals Strom behalten müssen, wird er der Ersparnis wegen bei dieser Stellung teilweise abgedrosselt.

In den „besonderen Bedingungen für die Lieferung und Aufstellung von K.“ der preußischen Staatseisenbahnen sind noch folgende wichtige Bestimmungen enthalten.

Jede von Zügen spitz befahrene Weiche muß gegen selbsttätige Entriegelung der anliegenden Zunge gesichert sein.

Alle elektrischen Stromkreise sind so einzurichten und durch Schmelzsicherungen derart zu sichern, daß Fremdstrom oder eine falsche Erdung die Einrichtungen nicht beschädigen und in gefahrbringender Weise beeinflussen, die Antriebe nicht bewegen und keine falschen Meldungen hervorbringen kann.

Die Weichenantriebe müssen ein Zurückholen der Weiche, die Signalantriebe ein Zurückholen des Signals, vor Erreichung der Endlage gestatten und so gebaut und geschützt sein, daß ihre Wirksamkeit durch Witterungseinflüsse nicht beeinträchtigt wird. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, daß die Weichen in Bedarfsfällen mit einer Hilfsvorrichtung von Hand gestellt werden können. Die Umstelldauer bei Kraftantrieben soll 3 Sekunden nicht übersteigen. Es darf nicht möglich sein, einen Signalflügel ohne Betätigung des Antriebs aus der Haltstellung zu bewegen. Bleibt ein Signalflügel trotz Zurücklegen des Stellhebels in Fahrlage, so darf die Fahrstraße nicht aufgelöst werden können.

Die Rückblockung und die Vorblockung darf nur ausgeführt werden können, wenn auf der blockenden Stelle das zugehörige Signal sich in der Haltlage befindet.

Zu 3. Die Leitungen für den elektrischen Strom vom Schalterwerk nach den Antrieben werden stets als Kabel ausgebildet, deren Eisenbewehrung als Rückleitung ausgenutzt wird. Öfter werden noch besondere metallische Rückleitungen zugefügt. Die Kabel werden entweder als Gruppenkabel ausgebildet, die in Verteilungsgehäusen endigen, von wo biegsame Anschlußkabel nach den Antrieben führen, oder als Einzelkabel. Letztere bieten den Vorteil erhöhten Schutzes gegen unbeabsichtigte Berührungen, sind aber erheblich teurer. Die Kabeladern sollen keinen geringeren Querschnitt als 0·8 mm2 haben, müssen im übrigen aber so stark sein, daß die verlangte Arbeit in den Antrieben geleistet wird.

Zu 4. Zum Betriebe der K. wird Gleichstrom verwendet, der in einer Kraftanlage für die Stellwerke eines Bahnhofs erzeugt oder aus einer anderen Kraftanlage des Bahnhofs erforderlichenfalls nach Umformung entnommen wird. Es werden damit Kraftspeicher (Akkumulatorenbatterien) geladen, die den Stell- und Steuerstrom abgeben. Die Kraftspeicher bestehen aus Zellen von je 2 Volt Spannung, die in genügender Menge hintereinander geschaltet werden.

In der Regel werden 2 Batterien für den Stellstrom und 2 Batterien für den Überwachungsstrom vorgesehen. Die Größe der Sammlerbatterien ist so zu bemessen, daß sie im geladenen Zustande die Kraft für mindestens 48stündigen Betrieb hergeben.

Die Druckluft für Druckluftstellwerke wird in einer meistens elektrisch betriebenen Luftpresse (Kompressor) erzeugt und nach Entölung und Abkühlung in einen Luftkessel gepumpt, von wo sie in das Rohrnetz geleitet wird. In diesem Kessel wird ein höherer Luftdruck (7–10 Atm.) gehalten, als zum Betrieb nötig ist. Bei der Überführung in das Rohrnetz wird der Druck durch ein Druckminderungsventil auf den Betriebsdruck verringert. Der die Luftpresse treibende Motor ist gewöhnlich mit einem selbsttätig sich einschaltenden Anlasser verbunden, der den Motor anlaufen läßt, sobald der Luftdruck im Kessel bis auf den Betriebsdruck des Rohrnetzes gesunken ist und den Motor stillsetzt, sobald der vorgesehene Höchstdruck erreicht ist.

Zur Aushilfe in Störungsfällen wird die Anlage öfters verdoppelt, besonders der Luftkessel. Es kann jedoch auch eine mit Luftpumpe für die Luftdruckbremse versehene

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[418/0435] (Stell-) Strom ab- und dafür den der niedrig gespannten Überwachungsbatterie (30 Volt) anschaltet. Wird die Weiche durch äußere Einwirkungen (z. B. durch Auffahren oder durch eine Brechstange) aus der Endlage herausgebracht, so wird der Überwachungsstromkreis unterbrochen und der Rückmeldemagnet stromlos. Dieser läßt seinen Anker fallen, wodurch die Störungsscheibe erscheint und das Klingeln beginnt. Dadurch erhält der Wärter von dieser Unregelmäßigkeit Kenntnis. Die Weichenantriebe der Luftdruckstellwerke bestehen in der Regel aus einem doppelt wirkenden Zylinder, dessen Kolben unmittelbar an die Weichenstellstange angeschlossen ist. Die Drucklufteinlaßventile, die die Druckluft aus dem nach allen Antrieben geführten Rohrnetz in die Antriebe einlassen, werden in der Regel durch elektrischen Strom betätigt, der vom Stellwerk aus durch Hebelumlegen eingeschaltet wird. Zum Verstellen von Gleissperren-, Haltscheiben- u. s. w. Signalen werden dieselben Antriebe wie für Weichen verwendet, für die Haupt- und für die Vorsignale dagegen kleinere Motoren oder kleinere Zylinder verwendet oder auch Solenoide. Bei Motorsignalantrieben wird der Stellstrom, wie bei den Weichenmotoren, nach Vollendung der Bewegung im Antriebe selbsttätig abgeschaltet; bei Solenoidantrieben, die bei Fahrtstellung des Signals Strom behalten müssen, wird er der Ersparnis wegen bei dieser Stellung teilweise abgedrosselt. In den „besonderen Bedingungen für die Lieferung und Aufstellung von K.“ der preußischen Staatseisenbahnen sind noch folgende wichtige Bestimmungen enthalten. Jede von Zügen spitz befahrene Weiche muß gegen selbsttätige Entriegelung der anliegenden Zunge gesichert sein. Alle elektrischen Stromkreise sind so einzurichten und durch Schmelzsicherungen derart zu sichern, daß Fremdstrom oder eine falsche Erdung die Einrichtungen nicht beschädigen und in gefahrbringender Weise beeinflussen, die Antriebe nicht bewegen und keine falschen Meldungen hervorbringen kann. Die Weichenantriebe müssen ein Zurückholen der Weiche, die Signalantriebe ein Zurückholen des Signals, vor Erreichung der Endlage gestatten und so gebaut und geschützt sein, daß ihre Wirksamkeit durch Witterungseinflüsse nicht beeinträchtigt wird. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, daß die Weichen in Bedarfsfällen mit einer Hilfsvorrichtung von Hand gestellt werden können. Die Umstelldauer bei Kraftantrieben soll 3 Sekunden nicht übersteigen. Es darf nicht möglich sein, einen Signalflügel ohne Betätigung des Antriebs aus der Haltstellung zu bewegen. Bleibt ein Signalflügel trotz Zurücklegen des Stellhebels in Fahrlage, so darf die Fahrstraße nicht aufgelöst werden können. Die Rückblockung und die Vorblockung darf nur ausgeführt werden können, wenn auf der blockenden Stelle das zugehörige Signal sich in der Haltlage befindet. Zu 3. Die Leitungen für den elektrischen Strom vom Schalterwerk nach den Antrieben werden stets als Kabel ausgebildet, deren Eisenbewehrung als Rückleitung ausgenutzt wird. Öfter werden noch besondere metallische Rückleitungen zugefügt. Die Kabel werden entweder als Gruppenkabel ausgebildet, die in Verteilungsgehäusen endigen, von wo biegsame Anschlußkabel nach den Antrieben führen, oder als Einzelkabel. Letztere bieten den Vorteil erhöhten Schutzes gegen unbeabsichtigte Berührungen, sind aber erheblich teurer. Die Kabeladern sollen keinen geringeren Querschnitt als 0·8 mm2 haben, müssen im übrigen aber so stark sein, daß die verlangte Arbeit in den Antrieben geleistet wird. Zu 4. Zum Betriebe der K. wird Gleichstrom verwendet, der in einer Kraftanlage für die Stellwerke eines Bahnhofs erzeugt oder aus einer anderen Kraftanlage des Bahnhofs erforderlichenfalls nach Umformung entnommen wird. Es werden damit Kraftspeicher (Akkumulatorenbatterien) geladen, die den Stell- und Steuerstrom abgeben. Die Kraftspeicher bestehen aus Zellen von je 2 Volt Spannung, die in genügender Menge hintereinander geschaltet werden. In der Regel werden 2 Batterien für den Stellstrom und 2 Batterien für den Überwachungsstrom vorgesehen. Die Größe der Sammlerbatterien ist so zu bemessen, daß sie im geladenen Zustande die Kraft für mindestens 48stündigen Betrieb hergeben. Die Druckluft für Druckluftstellwerke wird in einer meistens elektrisch betriebenen Luftpresse (Kompressor) erzeugt und nach Entölung und Abkühlung in einen Luftkessel gepumpt, von wo sie in das Rohrnetz geleitet wird. In diesem Kessel wird ein höherer Luftdruck (7–10 Atm.) gehalten, als zum Betrieb nötig ist. Bei der Überführung in das Rohrnetz wird der Druck durch ein Druckminderungsventil auf den Betriebsdruck verringert. Der die Luftpresse treibende Motor ist gewöhnlich mit einem selbsttätig sich einschaltenden Anlasser verbunden, der den Motor anlaufen läßt, sobald der Luftdruck im Kessel bis auf den Betriebsdruck des Rohrnetzes gesunken ist und den Motor stillsetzt, sobald der vorgesehene Höchstdruck erreicht ist. Zur Aushilfe in Störungsfällen wird die Anlage öfters verdoppelt, besonders der Luftkessel. Es kann jedoch auch eine mit Luftpumpe für die Luftdruckbremse versehene

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/435>, abgerufen am 03.10.2024.