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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Erfordernissen der betrieblichen Zweckmäßigkeit gewählt werden. Da die Breite der Schalter gegenüber der Hebelbreite der mechanischen Stellwerke um die Hälfte etwa verringert werden kann, so werden die Gebäude der K. erheblich kürzer und dadurch übersichtlicher und für die Bedienung geeigneter.

Ihr Hauptvorteil aber liegt in der Erhöhung der Sicherheit. Während bei mechanischen Stellwerken die erforderlichen Abhängigkeiten zwischen Weichen und Signalen - abgesehen von den in die Signaldrahtzüge eingeschalteten Riegeln von Weichen, die von Personenzügen gegen die Spitze befahren werden - nur zwischen den Hebeln im Hebelwerke hergestellt werden, erreicht das K. eine unmittelbare Abhängigkeit der Weichenantriebe, bei spitzbefahrenen Weichen beider Zungen von den Signalflügeln. Wenn ein Weichenantrieb und mit ihm die Weiche, oder bei von Personenzügen spitz befahrenen Weichen eine Weichenzunge nicht richtig liegt, kann bei K. das zugehörige Fahrsignal nicht in die Fahrlage gestellt werden. Wird bei auf Fahrt stehendem Signal eine Weiche verstellt (aufgefahren), so fällt das Signal auf Halt!

Unbeabsichtigte Umstellung von Weichen durch Eintritt von Fremdstrom in eine Leitung oder eine falsche Meldung über die Weichenlage sind durch entsprechende Anordnungen verhütet.

Die Instandhaltung der K. ist meistens billiger als die der mechanischen.

Die Anlagekosten der K. übersteigen in der Regel die der mechanischen Stellwerke. Die sonstigen Vorteile der K. haben ihnen aber trotzdem eine schnell zunehmende Verbreitung verschafft.

Man unterscheidet:

1. Elektrische Stellwerke, bei denen sowohl die Weichen, Signale u. s. w. durch elektrischen Strom (Stellstrom) umgestellt werden, als auch die übereinstimmende Lage dieser Einrichtungen mit der Stellung des Stellhebels im Stellwerk durch elektrischen Strom (Überwachungsstrom) überwacht wird. Der Stellstrom hat eine Spannung von 100 bis 160 Volt, der Überwachungsstrom von 24 bis 32 Volt. Diese Art der K. ist die bei weitem verbreitetste.

2. Druckluftstellwerke (Preßluftstellwerke), bei denen die Bewegung der Weichen und Signale u. s. w. durch Druckluft bewirkt wird. Je nach der Höhe des im gewöhnlichen Betriebe verwendeten Luftdrucks bezeichnet man diese Stellwerke als Niederdruck- (1 bis 1·5 Atm.), Mitteldruck- (2·5-3 Atm.) und Hochdruckstellwerke (4-5 Atm.).

Die Steuerung der Druckluft in den Antrieben geschieht auch durch Druckluft (mit Druckflüssigkeit) oder in der Regel mit Elektrizität. Letztere Stellwerke nennt man elektrisch gesteuerte Druckluftstellwerke oder elektropneumatische Stellwerke.

Der Steuerstrom hat eine Spannung von etwa 30 Volt, der für die Zwecke der Überwachung auf etwa die Hälfte seiner Stromstärke gedrosselt wird.

3. Druckwasserstellwerke, bei denen die Antriebe durch Druckwasser bewegt werden. Diese sind nur in Ländern mit mildem Klima verwendbar; in Deutschland sind sie nicht in Anwendung.

Die K. bestehen aus:

1. dem im Stellwerksgebäude (oder -raume) aufgestellten Schalterwerk, durch dessen Bedienung der Wärter die Weichen, Gleissperren, Signale u. s. w. umstellt und bei Zugfahrten die in Betracht kommenden Weichen, Gleissperren und Schutzsignale gegen versehentliches Umstellen festlegt;

2. den an den Weichen, Gleissperren u. s. w. und den Signalen befindlichen (Kraft-) Antrieben (Weichenantrieben, Signalantrieben u. s. w.);

3. Den Leitungen zwischen dem Kraftwerk oder dem Kraftspeicher und dem Schalterwerk sowie zwischen diesem und den Antrieben, die bei elektrischen Stellwerken aus Kabeln, bei den übrigen K. außerdem aus den Rohrleitungen für die Druckluft (oder das Druckwasser) bestehen;

4. der Kraftanlage, in der der elektrische Strom oder die Druckluft (oder -flüssigkeit) erzeugt und gespeichert oder nach Entnahme aus einem anderen, auch sonstigen Zwecken dienenden Kraftwerk nur gespeichert wird.

Zu 1. Das Schalterwerk enthält die Weichen- (Gleissperren u. s. w.), die Signal- und Fahrstraßenschalter, die in einem allseitig geschlossenen und gesperrten, bzw. plombierten Gehäusekasten untergebracht sind. Aus diesem Kasten treten die zur Umstellung der Schalter dienenden vom Wärter zu handhabenden Umstellvorrichtungen in Gestalt von kleinen Hebeln, Knebeln oder Stellknöpfen heraus.

In der Regel ist für jede Weiche ein Weichenschalter vorhanden. Jedoch können auch 2 oder mehr Weichen oder eine Weiche und Gleissperre, die dann als gekuppelte bezeichnet werden, durch einen Schalter gestellt werden. Ein Fahrstraßenschalter dient in der Regel für 2 Fahrstraßen. Ein Signalschalter kann für mehrere feindliche Signalbilder verwendet werden. Fahrstraßenschalter

Erfordernissen der betrieblichen Zweckmäßigkeit gewählt werden. Da die Breite der Schalter gegenüber der Hebelbreite der mechanischen Stellwerke um die Hälfte etwa verringert werden kann, so werden die Gebäude der K. erheblich kürzer und dadurch übersichtlicher und für die Bedienung geeigneter.

Ihr Hauptvorteil aber liegt in der Erhöhung der Sicherheit. Während bei mechanischen Stellwerken die erforderlichen Abhängigkeiten zwischen Weichen und Signalen – abgesehen von den in die Signaldrahtzüge eingeschalteten Riegeln von Weichen, die von Personenzügen gegen die Spitze befahren werden – nur zwischen den Hebeln im Hebelwerke hergestellt werden, erreicht das K. eine unmittelbare Abhängigkeit der Weichenantriebe, bei spitzbefahrenen Weichen beider Zungen von den Signalflügeln. Wenn ein Weichenantrieb und mit ihm die Weiche, oder bei von Personenzügen spitz befahrenen Weichen eine Weichenzunge nicht richtig liegt, kann bei K. das zugehörige Fahrsignal nicht in die Fahrlage gestellt werden. Wird bei auf Fahrt stehendem Signal eine Weiche verstellt (aufgefahren), so fällt das Signal auf Halt!

Unbeabsichtigte Umstellung von Weichen durch Eintritt von Fremdstrom in eine Leitung oder eine falsche Meldung über die Weichenlage sind durch entsprechende Anordnungen verhütet.

Die Instandhaltung der K. ist meistens billiger als die der mechanischen.

Die Anlagekosten der K. übersteigen in der Regel die der mechanischen Stellwerke. Die sonstigen Vorteile der K. haben ihnen aber trotzdem eine schnell zunehmende Verbreitung verschafft.

Man unterscheidet:

1. Elektrische Stellwerke, bei denen sowohl die Weichen, Signale u. s. w. durch elektrischen Strom (Stellstrom) umgestellt werden, als auch die übereinstimmende Lage dieser Einrichtungen mit der Stellung des Stellhebels im Stellwerk durch elektrischen Strom (Überwachungsstrom) überwacht wird. Der Stellstrom hat eine Spannung von 100 bis 160 Volt, der Überwachungsstrom von 24 bis 32 Volt. Diese Art der K. ist die bei weitem verbreitetste.

2. Druckluftstellwerke (Preßluftstellwerke), bei denen die Bewegung der Weichen und Signale u. s. w. durch Druckluft bewirkt wird. Je nach der Höhe des im gewöhnlichen Betriebe verwendeten Luftdrucks bezeichnet man diese Stellwerke als Niederdruck- (1 bis 1·5 Atm.), Mitteldruck- (2·5–3 Atm.) und Hochdruckstellwerke (4–5 Atm.).

Die Steuerung der Druckluft in den Antrieben geschieht auch durch Druckluft (mit Druckflüssigkeit) oder in der Regel mit Elektrizität. Letztere Stellwerke nennt man elektrisch gesteuerte Druckluftstellwerke oder elektropneumatische Stellwerke.

Der Steuerstrom hat eine Spannung von etwa 30 Volt, der für die Zwecke der Überwachung auf etwa die Hälfte seiner Stromstärke gedrosselt wird.

3. Druckwasserstellwerke, bei denen die Antriebe durch Druckwasser bewegt werden. Diese sind nur in Ländern mit mildem Klima verwendbar; in Deutschland sind sie nicht in Anwendung.

Die K. bestehen aus:

1. dem im Stellwerksgebäude (oder -raume) aufgestellten Schalterwerk, durch dessen Bedienung der Wärter die Weichen, Gleissperren, Signale u. s. w. umstellt und bei Zugfahrten die in Betracht kommenden Weichen, Gleissperren und Schutzsignale gegen versehentliches Umstellen festlegt;

2. den an den Weichen, Gleissperren u. s. w. und den Signalen befindlichen (Kraft-) Antrieben (Weichenantrieben, Signalantrieben u. s. w.);

3. Den Leitungen zwischen dem Kraftwerk oder dem Kraftspeicher und dem Schalterwerk sowie zwischen diesem und den Antrieben, die bei elektrischen Stellwerken aus Kabeln, bei den übrigen K. außerdem aus den Rohrleitungen für die Druckluft (oder das Druckwasser) bestehen;

4. der Kraftanlage, in der der elektrische Strom oder die Druckluft (oder -flüssigkeit) erzeugt und gespeichert oder nach Entnahme aus einem anderen, auch sonstigen Zwecken dienenden Kraftwerk nur gespeichert wird.

Zu 1. Das Schalterwerk enthält die Weichen- (Gleissperren u. s. w.), die Signal- und Fahrstraßenschalter, die in einem allseitig geschlossenen und gesperrten, bzw. plombierten Gehäusekasten untergebracht sind. Aus diesem Kasten treten die zur Umstellung der Schalter dienenden vom Wärter zu handhabenden Umstellvorrichtungen in Gestalt von kleinen Hebeln, Knebeln oder Stellknöpfen heraus.

In der Regel ist für jede Weiche ein Weichenschalter vorhanden. Jedoch können auch 2 oder mehr Weichen oder eine Weiche und Gleissperre, die dann als gekuppelte bezeichnet werden, durch einen Schalter gestellt werden. Ein Fahrstraßenschalter dient in der Regel für 2 Fahrstraßen. Ein Signalschalter kann für mehrere feindliche Signalbilder verwendet werden. Fahrstraßenschalter

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[416/0433] Erfordernissen der betrieblichen Zweckmäßigkeit gewählt werden. Da die Breite der Schalter gegenüber der Hebelbreite der mechanischen Stellwerke um die Hälfte etwa verringert werden kann, so werden die Gebäude der K. erheblich kürzer und dadurch übersichtlicher und für die Bedienung geeigneter. Ihr Hauptvorteil aber liegt in der Erhöhung der Sicherheit. Während bei mechanischen Stellwerken die erforderlichen Abhängigkeiten zwischen Weichen und Signalen – abgesehen von den in die Signaldrahtzüge eingeschalteten Riegeln von Weichen, die von Personenzügen gegen die Spitze befahren werden – nur zwischen den Hebeln im Hebelwerke hergestellt werden, erreicht das K. eine unmittelbare Abhängigkeit der Weichenantriebe, bei spitzbefahrenen Weichen beider Zungen von den Signalflügeln. Wenn ein Weichenantrieb und mit ihm die Weiche, oder bei von Personenzügen spitz befahrenen Weichen eine Weichenzunge nicht richtig liegt, kann bei K. das zugehörige Fahrsignal nicht in die Fahrlage gestellt werden. Wird bei auf Fahrt stehendem Signal eine Weiche verstellt (aufgefahren), so fällt das Signal auf Halt! Unbeabsichtigte Umstellung von Weichen durch Eintritt von Fremdstrom in eine Leitung oder eine falsche Meldung über die Weichenlage sind durch entsprechende Anordnungen verhütet. Die Instandhaltung der K. ist meistens billiger als die der mechanischen. Die Anlagekosten der K. übersteigen in der Regel die der mechanischen Stellwerke. Die sonstigen Vorteile der K. haben ihnen aber trotzdem eine schnell zunehmende Verbreitung verschafft. Man unterscheidet: 1. Elektrische Stellwerke, bei denen sowohl die Weichen, Signale u. s. w. durch elektrischen Strom (Stellstrom) umgestellt werden, als auch die übereinstimmende Lage dieser Einrichtungen mit der Stellung des Stellhebels im Stellwerk durch elektrischen Strom (Überwachungsstrom) überwacht wird. Der Stellstrom hat eine Spannung von 100 bis 160 Volt, der Überwachungsstrom von 24 bis 32 Volt. Diese Art der K. ist die bei weitem verbreitetste. 2. Druckluftstellwerke (Preßluftstellwerke), bei denen die Bewegung der Weichen und Signale u. s. w. durch Druckluft bewirkt wird. Je nach der Höhe des im gewöhnlichen Betriebe verwendeten Luftdrucks bezeichnet man diese Stellwerke als Niederdruck- (1 bis 1·5 Atm.), Mitteldruck- (2·5–3 Atm.) und Hochdruckstellwerke (4–5 Atm.). Die Steuerung der Druckluft in den Antrieben geschieht auch durch Druckluft (mit Druckflüssigkeit) oder in der Regel mit Elektrizität. Letztere Stellwerke nennt man elektrisch gesteuerte Druckluftstellwerke oder elektropneumatische Stellwerke. Der Steuerstrom hat eine Spannung von etwa 30 Volt, der für die Zwecke der Überwachung auf etwa die Hälfte seiner Stromstärke gedrosselt wird. 3. Druckwasserstellwerke, bei denen die Antriebe durch Druckwasser bewegt werden. Diese sind nur in Ländern mit mildem Klima verwendbar; in Deutschland sind sie nicht in Anwendung. Die K. bestehen aus: 1. dem im Stellwerksgebäude (oder -raume) aufgestellten Schalterwerk, durch dessen Bedienung der Wärter die Weichen, Gleissperren, Signale u. s. w. umstellt und bei Zugfahrten die in Betracht kommenden Weichen, Gleissperren und Schutzsignale gegen versehentliches Umstellen festlegt; 2. den an den Weichen, Gleissperren u. s. w. und den Signalen befindlichen (Kraft-) Antrieben (Weichenantrieben, Signalantrieben u. s. w.); 3. Den Leitungen zwischen dem Kraftwerk oder dem Kraftspeicher und dem Schalterwerk sowie zwischen diesem und den Antrieben, die bei elektrischen Stellwerken aus Kabeln, bei den übrigen K. außerdem aus den Rohrleitungen für die Druckluft (oder das Druckwasser) bestehen; 4. der Kraftanlage, in der der elektrische Strom oder die Druckluft (oder -flüssigkeit) erzeugt und gespeichert oder nach Entnahme aus einem anderen, auch sonstigen Zwecken dienenden Kraftwerk nur gespeichert wird. Zu 1. Das Schalterwerk enthält die Weichen- (Gleissperren u. s. w.), die Signal- und Fahrstraßenschalter, die in einem allseitig geschlossenen und gesperrten, bzw. plombierten Gehäusekasten untergebracht sind. Aus diesem Kasten treten die zur Umstellung der Schalter dienenden vom Wärter zu handhabenden Umstellvorrichtungen in Gestalt von kleinen Hebeln, Knebeln oder Stellknöpfen heraus. In der Regel ist für jede Weiche ein Weichenschalter vorhanden. Jedoch können auch 2 oder mehr Weichen oder eine Weiche und Gleissperre, die dann als gekuppelte bezeichnet werden, durch einen Schalter gestellt werden. Ein Fahrstraßenschalter dient in der Regel für 2 Fahrstraßen. Ein Signalschalter kann für mehrere feindliche Signalbilder verwendet werden. Fahrstraßenschalter

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/433>, abgerufen am 02.10.2024.