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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Arbeiter noch immer durch "Auszahler" (pagatore) gezahlt. Der Auszahler erhält von der Direktionskasse die Gehalts- und Lohnlisten und den erforderlichen Geldbetrag und reist nach bestimmtem Plan von Station zu Station, um die Zahlungen dort vorzunehmen.

Um Barzahlungen zu vermeiden, wird in allen Ländern in wachsendem Maße von der Zahlung durch Überweisung Gebrauch gemacht. Wo, wie z. B. in Österreich und Ungarn, Postsparkasse oder Postscheckverkehr besteht und die Eisenbahnkassen an diese Einrichtung angeschlossen sind, können Zahlungen an Personen, die Postkonto haben, durch Überweisung vom Konto der Eisenbahnkasse auf das des Empfängers gemacht werden. In den meisten Ländern stehen die Eisenbahnkassen im Giroverkehr mit einer oder mehreren Banken (in Preußen mit der Reichsbank, in Italien mit der Banca d'Italia). In diesem Falle können Zahlungen zwischen Eisenbahn und allen andern Konteninhabern dieser Banken im Girowege geregelt werden. Am entwickeltsten ist der Giroverkehr z. Z. in der Schweiz und in Belgien.

Besondere Aufmerksamkeit der Kassenbeamten ist erforderlich, wenn der Kasse gerichtliche Beschlagnahmen, Zahlungsverbote, Überweisungen u. dgl. mitgeteilt worden sind.

b) Vor Schluß der Dienststunden werden in den Kassen sämtliche vorhandene Bestände an Geld und Wertpapieren vorschriftsmäßig verpackt in den Kassenbehältern eingeschlossen. Bei den Haupt- (Direktions-) Kassen besteht neben dem Wertschrein (Tresor) noch ein besonderer Kassenbehälter für die Tageskasse. In der Tageskasse dürfen bei den preußischen StB. nicht mehr als 3000 M. bleiben. Die zum Tresor abgelieferten Geldmünzen werden entweder in Papierrollen oder in Säcken, die Banknoten in Päckchen aufbewahrt. Der Tresor wird in Preußen bei den Hauptkassen und den großen Stationskassen unter doppeltem Verschluß des Kassiers und des Rendanten, die Tageskasse unter alleinigem Verschluß des Kassiers gehalten. Bei den österreichischen StB. werden die Bestandskassen (Tresors) der Direktionskassen unter dreifachem Verschluß (Vorstand, Kontrollor und ein besonders bestimmter Kassenbeamter), die Tagesmanipulationskassen (Handkassen) und die Stationskassen unter einfachem Verschluß gehalten. Die Kassenbeamten dürfen im Kassenraum oder im Kassenschrank keine privaten Gelder aufbewahren. Der Raum, in dem sich der Kassenschrank befindet, wird gegen Einbruch und Feuer besonders gesichert.

c) Wegen Verbuchung der Kassenvorgänge s. u. "Buchführung".

d) Um Geldsendungen zwischen den Kassen zu vermeiden, liefern in manchen Ländern schon die Abfertigungskassen ihre Bestände nicht an die übergeordnete Kasse, sondern an Banken ab, mit denen die Eisenbahnverwaltung in Abrechnungs- oder Giroverkehr steht. Beispielsweise liefern die Abfertigungskassen der Schweizer Bundesbahnen täglich ihre Bestände an eine Bank am Ort ihres Sitzes ab. Die Ablieferungen erfolgen nicht nur an die Filialen der Nationalbank, sondern auch an eine große Zahl anderer Bankhäuser, die dem allgemeinen Schweizer Clearingverkehr angehören. Nur die Abfertigungskassen an solchen Orten, in denen sich keine derartige Bank befindet, müssen Bargeldsendungen vornehmen. Ähnlich wird bei den belgischen StB. verfahren.

In Ländern, in denen noch kein derartiges Verfahren besteht, liefern die Abfertigungskassen an die übergeordnete Kasse ab. Die Ablieferung erfolgt zumeist täglich; nur Abfertigungskassen mit ganz geringem Geldverkehr liefern zuweilen seltener ab.

Der Ablieferung wird ein Lieferzettel (Spezifikation) beigegeben. Die Ablieferung der Abfertigungskassen, die sich am Sitz der übergeordneten Kasse befinden, erfolgt in deren Kassenraum. Die übrigen Abfertigungskassen senden die Beträge mit Zug unter Beobachtung der vorgeschriebenen Sicherungsmaßregeln. Die Abfertigungskassen behalten von ihren Ablieferungen nur den Betrag zurück, der für sie als Wechselgeld festgesetzt ist oder den sie, wie z. B. Güterkassen, alsbald zur Ausführung von Zahlungen nötig haben.

Auch für die Ablieferungen der Stationskassen geht das Bestreben dahin, Barsendungen möglichst zu vermeiden. Deshalb liefern die Stationskassen in Preußen ihre Beträge auf das Konto der Hauptkasse bei einer Reichsbankstelle ab, wenn sich eine solche am Ort befindet. Nur wenn das nicht der Fall ist, liefern die Stationskassen in bar an die Hauptkasse. Über die Ablieferung an die Reichsbank erhält die Hauptkasse einen quittierten Ablieferungsschein. In Österreich können die Stationskassen ihre Barbestände in Kronenwerten an die Postsparkassen einzahlen.

Die Barablieferungen erfolgen durch Zug, in manchen Ländern (Österreich) auch als Postsendung. Alle Ablieferungen sollen über runde Summen lauten. Bei den preußischen StB. wird Bargeld in Geldtaschen versandt, zu denen nur die absendende und empfangende Kasse Schlüssel haben. Die einzelnen Geldsorten werden in Papierrollen, oder, wenn

Arbeiter noch immer durch „Auszahler“ (pagatore) gezahlt. Der Auszahler erhält von der Direktionskasse die Gehalts- und Lohnlisten und den erforderlichen Geldbetrag und reist nach bestimmtem Plan von Station zu Station, um die Zahlungen dort vorzunehmen.

Um Barzahlungen zu vermeiden, wird in allen Ländern in wachsendem Maße von der Zahlung durch Überweisung Gebrauch gemacht. Wo, wie z. B. in Österreich und Ungarn, Postsparkasse oder Postscheckverkehr besteht und die Eisenbahnkassen an diese Einrichtung angeschlossen sind, können Zahlungen an Personen, die Postkonto haben, durch Überweisung vom Konto der Eisenbahnkasse auf das des Empfängers gemacht werden. In den meisten Ländern stehen die Eisenbahnkassen im Giroverkehr mit einer oder mehreren Banken (in Preußen mit der Reichsbank, in Italien mit der Banca d'Italia). In diesem Falle können Zahlungen zwischen Eisenbahn und allen andern Konteninhabern dieser Banken im Girowege geregelt werden. Am entwickeltsten ist der Giroverkehr z. Z. in der Schweiz und in Belgien.

Besondere Aufmerksamkeit der Kassenbeamten ist erforderlich, wenn der Kasse gerichtliche Beschlagnahmen, Zahlungsverbote, Überweisungen u. dgl. mitgeteilt worden sind.

b) Vor Schluß der Dienststunden werden in den Kassen sämtliche vorhandene Bestände an Geld und Wertpapieren vorschriftsmäßig verpackt in den Kassenbehältern eingeschlossen. Bei den Haupt- (Direktions-) Kassen besteht neben dem Wertschrein (Tresor) noch ein besonderer Kassenbehälter für die Tageskasse. In der Tageskasse dürfen bei den preußischen StB. nicht mehr als 3000 M. bleiben. Die zum Tresor abgelieferten Geldmünzen werden entweder in Papierrollen oder in Säcken, die Banknoten in Päckchen aufbewahrt. Der Tresor wird in Preußen bei den Hauptkassen und den großen Stationskassen unter doppeltem Verschluß des Kassiers und des Rendanten, die Tageskasse unter alleinigem Verschluß des Kassiers gehalten. Bei den österreichischen StB. werden die Bestandskassen (Tresors) der Direktionskassen unter dreifachem Verschluß (Vorstand, Kontrollor und ein besonders bestimmter Kassenbeamter), die Tagesmanipulationskassen (Handkassen) und die Stationskassen unter einfachem Verschluß gehalten. Die Kassenbeamten dürfen im Kassenraum oder im Kassenschrank keine privaten Gelder aufbewahren. Der Raum, in dem sich der Kassenschrank befindet, wird gegen Einbruch und Feuer besonders gesichert.

c) Wegen Verbuchung der Kassenvorgänge s. u. „Buchführung“.

d) Um Geldsendungen zwischen den Kassen zu vermeiden, liefern in manchen Ländern schon die Abfertigungskassen ihre Bestände nicht an die übergeordnete Kasse, sondern an Banken ab, mit denen die Eisenbahnverwaltung in Abrechnungs- oder Giroverkehr steht. Beispielsweise liefern die Abfertigungskassen der Schweizer Bundesbahnen täglich ihre Bestände an eine Bank am Ort ihres Sitzes ab. Die Ablieferungen erfolgen nicht nur an die Filialen der Nationalbank, sondern auch an eine große Zahl anderer Bankhäuser, die dem allgemeinen Schweizer Clearingverkehr angehören. Nur die Abfertigungskassen an solchen Orten, in denen sich keine derartige Bank befindet, müssen Bargeldsendungen vornehmen. Ähnlich wird bei den belgischen StB. verfahren.

In Ländern, in denen noch kein derartiges Verfahren besteht, liefern die Abfertigungskassen an die übergeordnete Kasse ab. Die Ablieferung erfolgt zumeist täglich; nur Abfertigungskassen mit ganz geringem Geldverkehr liefern zuweilen seltener ab.

Der Ablieferung wird ein Lieferzettel (Spezifikation) beigegeben. Die Ablieferung der Abfertigungskassen, die sich am Sitz der übergeordneten Kasse befinden, erfolgt in deren Kassenraum. Die übrigen Abfertigungskassen senden die Beträge mit Zug unter Beobachtung der vorgeschriebenen Sicherungsmaßregeln. Die Abfertigungskassen behalten von ihren Ablieferungen nur den Betrag zurück, der für sie als Wechselgeld festgesetzt ist oder den sie, wie z. B. Güterkassen, alsbald zur Ausführung von Zahlungen nötig haben.

Auch für die Ablieferungen der Stationskassen geht das Bestreben dahin, Barsendungen möglichst zu vermeiden. Deshalb liefern die Stationskassen in Preußen ihre Beträge auf das Konto der Hauptkasse bei einer Reichsbankstelle ab, wenn sich eine solche am Ort befindet. Nur wenn das nicht der Fall ist, liefern die Stationskassen in bar an die Hauptkasse. Über die Ablieferung an die Reichsbank erhält die Hauptkasse einen quittierten Ablieferungsschein. In Österreich können die Stationskassen ihre Barbestände in Kronenwerten an die Postsparkassen einzahlen.

Die Barablieferungen erfolgen durch Zug, in manchen Ländern (Österreich) auch als Postsendung. Alle Ablieferungen sollen über runde Summen lauten. Bei den preußischen StB. wird Bargeld in Geldtaschen versandt, zu denen nur die absendende und empfangende Kasse Schlüssel haben. Die einzelnen Geldsorten werden in Papierrollen, oder, wenn

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[335/0352] Arbeiter noch immer durch „Auszahler“ (pagatore) gezahlt. Der Auszahler erhält von der Direktionskasse die Gehalts- und Lohnlisten und den erforderlichen Geldbetrag und reist nach bestimmtem Plan von Station zu Station, um die Zahlungen dort vorzunehmen. Um Barzahlungen zu vermeiden, wird in allen Ländern in wachsendem Maße von der Zahlung durch Überweisung Gebrauch gemacht. Wo, wie z. B. in Österreich und Ungarn, Postsparkasse oder Postscheckverkehr besteht und die Eisenbahnkassen an diese Einrichtung angeschlossen sind, können Zahlungen an Personen, die Postkonto haben, durch Überweisung vom Konto der Eisenbahnkasse auf das des Empfängers gemacht werden. In den meisten Ländern stehen die Eisenbahnkassen im Giroverkehr mit einer oder mehreren Banken (in Preußen mit der Reichsbank, in Italien mit der Banca d'Italia). In diesem Falle können Zahlungen zwischen Eisenbahn und allen andern Konteninhabern dieser Banken im Girowege geregelt werden. Am entwickeltsten ist der Giroverkehr z. Z. in der Schweiz und in Belgien. Besondere Aufmerksamkeit der Kassenbeamten ist erforderlich, wenn der Kasse gerichtliche Beschlagnahmen, Zahlungsverbote, Überweisungen u. dgl. mitgeteilt worden sind. b) Vor Schluß der Dienststunden werden in den Kassen sämtliche vorhandene Bestände an Geld und Wertpapieren vorschriftsmäßig verpackt in den Kassenbehältern eingeschlossen. Bei den Haupt- (Direktions-) Kassen besteht neben dem Wertschrein (Tresor) noch ein besonderer Kassenbehälter für die Tageskasse. In der Tageskasse dürfen bei den preußischen StB. nicht mehr als 3000 M. bleiben. Die zum Tresor abgelieferten Geldmünzen werden entweder in Papierrollen oder in Säcken, die Banknoten in Päckchen aufbewahrt. Der Tresor wird in Preußen bei den Hauptkassen und den großen Stationskassen unter doppeltem Verschluß des Kassiers und des Rendanten, die Tageskasse unter alleinigem Verschluß des Kassiers gehalten. Bei den österreichischen StB. werden die Bestandskassen (Tresors) der Direktionskassen unter dreifachem Verschluß (Vorstand, Kontrollor und ein besonders bestimmter Kassenbeamter), die Tagesmanipulationskassen (Handkassen) und die Stationskassen unter einfachem Verschluß gehalten. Die Kassenbeamten dürfen im Kassenraum oder im Kassenschrank keine privaten Gelder aufbewahren. Der Raum, in dem sich der Kassenschrank befindet, wird gegen Einbruch und Feuer besonders gesichert. c) Wegen Verbuchung der Kassenvorgänge s. u. „Buchführung“. d) Um Geldsendungen zwischen den Kassen zu vermeiden, liefern in manchen Ländern schon die Abfertigungskassen ihre Bestände nicht an die übergeordnete Kasse, sondern an Banken ab, mit denen die Eisenbahnverwaltung in Abrechnungs- oder Giroverkehr steht. Beispielsweise liefern die Abfertigungskassen der Schweizer Bundesbahnen täglich ihre Bestände an eine Bank am Ort ihres Sitzes ab. Die Ablieferungen erfolgen nicht nur an die Filialen der Nationalbank, sondern auch an eine große Zahl anderer Bankhäuser, die dem allgemeinen Schweizer Clearingverkehr angehören. Nur die Abfertigungskassen an solchen Orten, in denen sich keine derartige Bank befindet, müssen Bargeldsendungen vornehmen. Ähnlich wird bei den belgischen StB. verfahren. In Ländern, in denen noch kein derartiges Verfahren besteht, liefern die Abfertigungskassen an die übergeordnete Kasse ab. Die Ablieferung erfolgt zumeist täglich; nur Abfertigungskassen mit ganz geringem Geldverkehr liefern zuweilen seltener ab. Der Ablieferung wird ein Lieferzettel (Spezifikation) beigegeben. Die Ablieferung der Abfertigungskassen, die sich am Sitz der übergeordneten Kasse befinden, erfolgt in deren Kassenraum. Die übrigen Abfertigungskassen senden die Beträge mit Zug unter Beobachtung der vorgeschriebenen Sicherungsmaßregeln. Die Abfertigungskassen behalten von ihren Ablieferungen nur den Betrag zurück, der für sie als Wechselgeld festgesetzt ist oder den sie, wie z. B. Güterkassen, alsbald zur Ausführung von Zahlungen nötig haben. Auch für die Ablieferungen der Stationskassen geht das Bestreben dahin, Barsendungen möglichst zu vermeiden. Deshalb liefern die Stationskassen in Preußen ihre Beträge auf das Konto der Hauptkasse bei einer Reichsbankstelle ab, wenn sich eine solche am Ort befindet. Nur wenn das nicht der Fall ist, liefern die Stationskassen in bar an die Hauptkasse. Über die Ablieferung an die Reichsbank erhält die Hauptkasse einen quittierten Ablieferungsschein. In Österreich können die Stationskassen ihre Barbestände in Kronenwerten an die Postsparkassen einzahlen. Die Barablieferungen erfolgen durch Zug, in manchen Ländern (Österreich) auch als Postsendung. Alle Ablieferungen sollen über runde Summen lauten. Bei den preußischen StB. wird Bargeld in Geldtaschen versandt, zu denen nur die absendende und empfangende Kasse Schlüssel haben. Die einzelnen Geldsorten werden in Papierrollen, oder, wenn

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/352>, abgerufen am 22.11.2024.