Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.die Prioritätsanleihen als Selbstschuldner und verpflichtete sich, die Aktien in staatliche, mit 5% in Gold verzinsliche, binnen 85 Jahren rückzahlbare und hinter den Prioritätsanleihen pfandrechtlich sichergestellte Eisenbahnschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 59,000.000 fl. ö. W. in Gold umzutauschen. Nachdem 1883 die Prioritäten in 4% ige Goldprioritäten umgewandelt waren, wurde die K. mit Kundmachung des Handelsministeriums vom 24. Juni 1884 als vom Staat eingelöst erklärt, und am 4. Dezember desselben Jahres trat die Gesellschaft in Liquidation. 1886 erfolgte der Umtausch der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Schuldverschreibungen. Am 21. Dezember 1887 erfolgte die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Firma. Das Gesellschaftskapital umfaßte insgesamt 331 Mill. K. Das verwendete Anlagekapital betrug 347 Mill. K (s. Österr. Staatsbahnen). Röll. Kalkulationsmängel, s. Fracht. Kalkwagen, Kalksteinwagen (lime wagon; wagon pour chaux; carro per calci), Wagen zur Versendung von Kalk in loser Schüttung. Die K. werden als Kastenwagen mit geringer Bauhöhe ausgeführt. Abb. 177. Zur Beladung und Entladung des Kalkes werden außer den Seitenwandöffnungen noch Dachöffnungen vorgesehen. Die Dachöffnungen werden durch aufklappbare, abrollbare oder abnehmbare Deckenstücke verschlossen. Der Kalk muß vor Feuchtigkeit und vor hoher Sonnenwärme geschützt werden; durch die Prioritätsanleihen als Selbstschuldner und verpflichtete sich, die Aktien in staatliche, mit 5% in Gold verzinsliche, binnen 85 Jahren rückzahlbare und hinter den Prioritätsanleihen pfandrechtlich sichergestellte Eisenbahnschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 59,000.000 fl. ö. W. in Gold umzutauschen. Nachdem 1883 die Prioritäten in 4% ige Goldprioritäten umgewandelt waren, wurde die K. mit Kundmachung des Handelsministeriums vom 24. Juni 1884 als vom Staat eingelöst erklärt, und am 4. Dezember desselben Jahres trat die Gesellschaft in Liquidation. 1886 erfolgte der Umtausch der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Schuldverschreibungen. Am 21. Dezember 1887 erfolgte die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Firma. Das Gesellschaftskapital umfaßte insgesamt 331 Mill. K. Das verwendete Anlagekapital betrug 347 Mill. K (s. Österr. Staatsbahnen). Röll. Kalkulationsmängel, s. Fracht. Kalkwagen, Kalksteinwagen (lime wagon; wagon pour chaux; carro per calci), Wagen zur Versendung von Kalk in loser Schüttung. Die K. werden als Kastenwagen mit geringer Bauhöhe ausgeführt. Abb. 177. Zur Beladung und Entladung des Kalkes werden außer den Seitenwandöffnungen noch Dachöffnungen vorgesehen. Die Dachöffnungen werden durch aufklappbare, abrollbare oder abnehmbare Deckenstücke verschlossen. Der Kalk muß vor Feuchtigkeit und vor hoher Sonnenwärme geschützt werden; durch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0335" n="318"/> die Prioritätsanleihen als Selbstschuldner und verpflichtete sich, die Aktien in staatliche, mit 5<hi rendition="#i">%</hi> in Gold verzinsliche, binnen 85 Jahren rückzahlbare und hinter den Prioritätsanleihen pfandrechtlich sichergestellte Eisenbahnschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 59,000.000 fl. ö. W. in Gold umzutauschen.</p><lb/> <p>Nachdem 1883 die Prioritäten in 4<hi rendition="#i">%</hi> ige Goldprioritäten umgewandelt waren, wurde die K. mit Kundmachung des Handelsministeriums vom 24. Juni 1884 als vom Staat eingelöst erklärt, und am 4. Dezember desselben Jahres trat die Gesellschaft in Liquidation. 1886 erfolgte der Umtausch der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Schuldverschreibungen. Am 21. Dezember 1887 erfolgte die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Firma. Das Gesellschaftskapital umfaßte insgesamt 331 Mill. K. Das verwendete Anlagekapital betrug 347 Mill. K (s. Österr. Staatsbahnen).</p><lb/> <p rendition="#right">Röll.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Kalkulationsmängel,</hi> s. Fracht.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Kalkwagen,</hi> Kalksteinwagen <hi rendition="#i">(lime wagon; wagon pour chaux; carro per calci)</hi>, Wagen zur Versendung von Kalk in loser Schüttung.</p><lb/> <p>Die K. werden als Kastenwagen mit geringer Bauhöhe ausgeführt.</p><lb/> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen06_1914/figures/roell_eisenbahnwesen06_1914_figure-0409.jpg" rendition="#c"> <head>Abb. 177.</head><lb/> </figure><lb/> <p>Zur Beladung und Entladung des Kalkes werden außer den Seitenwandöffnungen noch Dachöffnungen vorgesehen. Die Dachöffnungen werden durch aufklappbare, abrollbare oder abnehmbare Deckenstücke verschlossen.</p><lb/> <p>Der Kalk muß vor Feuchtigkeit und vor hoher Sonnenwärme geschützt werden; durch </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [318/0335]
die Prioritätsanleihen als Selbstschuldner und verpflichtete sich, die Aktien in staatliche, mit 5% in Gold verzinsliche, binnen 85 Jahren rückzahlbare und hinter den Prioritätsanleihen pfandrechtlich sichergestellte Eisenbahnschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 59,000.000 fl. ö. W. in Gold umzutauschen.
Nachdem 1883 die Prioritäten in 4% ige Goldprioritäten umgewandelt waren, wurde die K. mit Kundmachung des Handelsministeriums vom 24. Juni 1884 als vom Staat eingelöst erklärt, und am 4. Dezember desselben Jahres trat die Gesellschaft in Liquidation. 1886 erfolgte der Umtausch der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Schuldverschreibungen. Am 21. Dezember 1887 erfolgte die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Firma. Das Gesellschaftskapital umfaßte insgesamt 331 Mill. K. Das verwendete Anlagekapital betrug 347 Mill. K (s. Österr. Staatsbahnen).
Röll.
Kalkulationsmängel, s. Fracht.
Kalkwagen, Kalksteinwagen (lime wagon; wagon pour chaux; carro per calci), Wagen zur Versendung von Kalk in loser Schüttung.
Die K. werden als Kastenwagen mit geringer Bauhöhe ausgeführt.
[Abbildung Abb. 177.
]
Zur Beladung und Entladung des Kalkes werden außer den Seitenwandöffnungen noch Dachöffnungen vorgesehen. Die Dachöffnungen werden durch aufklappbare, abrollbare oder abnehmbare Deckenstücke verschlossen.
Der Kalk muß vor Feuchtigkeit und vor hoher Sonnenwärme geschützt werden; durch
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |