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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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1858 kam ein Übereinkommen zu stände, nach dem die Bahnstrecke von der preußischen Grenze bei Slupun bis Krakau und die Zweigbahn von Szczakowa bis an die russischpolnische Grenze, sodann die Flügelbahn von Trzebinia nach Oswiecim an die Nordbahn übergingen. Damit hatte die K. 1858 einen Abschluß in Krakau gefunden. Die Hauptlinie von Wien bis Krakau mit den Flügelbahnen bei Oderberg und Myslowitz und an die russische Grenze bei Granica bildete ein zusammenhängendes Bahnnetz.

Im Jahre 1867 erlangte die K. die Konzession für die Linie von Brünn nach Olmütz, Sternberg und Prerau unter der Bedingung, daß die neue Bahn ein selbständig von der alten Bahn zu verrechnendes Unternehmen bilde und Zinsengarantie seitens des Staats erhalte. Die neue Strecke erhielt die Bezeichnung "Mährisch-schlesische Nordbahn". Die Eröffnung erfolgte 1869/70.

Im Mai 1883 begannen Verhandlungen mit der Regierung wegen Verlängerung des Privilegs. Die Kontroverse über das Recht der K. auf Verlängerung der Konzession und über das Rechtsverhältnis im Fall der Verweigerung der letzteren rief eine ganze Literatur hervor, ohne daß die Frage vollständig geklärt wurde.

Die auf Grund des Gesetzes vom 6. September 1885 bis 31. Dezember 1940 erteilte neue Konzession vom 1. Januar 1886 erstreckte sich auf die von der K. betriebenen Linien, ferner auf mehrere neu zu erbauende Linien. Die K. verpflichtete sich ferner in der Folge, eine Anzahl von Lokalbahnen gegen fallweise zu erwerbende Konzession auszuführen (ihre Eröffnung erfolgte 1889-1892).

Betriebsergebnisse:

Der Staatsverwaltung blieb das Recht vorbehalten, vom 1. Januar 1904 an, die K. einzulösen.

Die K. verpflichtete sich u. a., die aus dem Titel der Staatsgarantie für die mährisch-schlesische Nordbahn empfangenen Garantievorschüsse nebst Zinsen (zusammen 11,114.700 fl.) an den Staat zurückzubezahlen.

Dem Staat blieb unter gewissen Voraussetzungen das Tarifherabsetzungsrecht, sowie eine Beteiligung am Reingewinn vorbehalten.

Aus der nachstehenden Tabelle ist die großartige Entwicklung zu ersehen, die der Verkehr auf der K., insbesondere der Güterverkehr, genommen hat. Dieser war, wenn man von der Aussig-Teplitzer Bahn absieht, f. d. km stärker als auf allen anderen österreichischen und ungarischen Eisenbahnen. Ebenso lieferte die K., abgesehen von der letzterwähnten Bahn, die größten kilometrischen Einnahmen. Die Einnahmen aus dem Frachtverkehr waren mehr als vierfach so groß wie die aus dem Personenverkehr.

Mit Gesetz vom 31. Oktober 1906 erfolgte die Erwerbung der Linien der K. und ihrer Lokalbahnen durch den Staat, u. zw. unter folgenden Bedingungen:

Der Staat verpflichtete sich, für das Hauptbahnnetz samt Flügelbahnen eine vom 1. Januer 1906 bis 31. Dezember 1940 laufende Jahresrente von 30,537.000 K und außerdem für die Lokalbahnen teils Kapitalbeträge, teils Jahresrenten zu zahlen.

Auf Abschlag der Jahresrenten und in Anrechnung auf diese übernahm der Staat die Verzinsung und Tilgung von bücherlich auf den verstaatlichten Linien haftenden Teilschuldverschreibungen

1858 kam ein Übereinkommen zu stände, nach dem die Bahnstrecke von der preußischen Grenze bei Slupun bis Krakau und die Zweigbahn von Szczakowa bis an die russischpolnische Grenze, sodann die Flügelbahn von Trzebinia nach Oswiecim an die Nordbahn übergingen. Damit hatte die K. 1858 einen Abschluß in Krakau gefunden. Die Hauptlinie von Wien bis Krakau mit den Flügelbahnen bei Oderberg und Myslowitz und an die russische Grenze bei Granica bildete ein zusammenhängendes Bahnnetz.

Im Jahre 1867 erlangte die K. die Konzession für die Linie von Brünn nach Olmütz, Sternberg und Prerau unter der Bedingung, daß die neue Bahn ein selbständig von der alten Bahn zu verrechnendes Unternehmen bilde und Zinsengarantie seitens des Staats erhalte. Die neue Strecke erhielt die Bezeichnung „Mährisch-schlesische Nordbahn“. Die Eröffnung erfolgte 1869/70.

Im Mai 1883 begannen Verhandlungen mit der Regierung wegen Verlängerung des Privilegs. Die Kontroverse über das Recht der K. auf Verlängerung der Konzession und über das Rechtsverhältnis im Fall der Verweigerung der letzteren rief eine ganze Literatur hervor, ohne daß die Frage vollständig geklärt wurde.

Die auf Grund des Gesetzes vom 6. September 1885 bis 31. Dezember 1940 erteilte neue Konzession vom 1. Januar 1886 erstreckte sich auf die von der K. betriebenen Linien, ferner auf mehrere neu zu erbauende Linien. Die K. verpflichtete sich ferner in der Folge, eine Anzahl von Lokalbahnen gegen fallweise zu erwerbende Konzession auszuführen (ihre Eröffnung erfolgte 1889–1892).

Betriebsergebnisse:

Der Staatsverwaltung blieb das Recht vorbehalten, vom 1. Januar 1904 an, die K. einzulösen.

Die K. verpflichtete sich u. a., die aus dem Titel der Staatsgarantie für die mährisch-schlesische Nordbahn empfangenen Garantievorschüsse nebst Zinsen (zusammen 11,114.700 fl.) an den Staat zurückzubezahlen.

Dem Staat blieb unter gewissen Voraussetzungen das Tarifherabsetzungsrecht, sowie eine Beteiligung am Reingewinn vorbehalten.

Aus der nachstehenden Tabelle ist die großartige Entwicklung zu ersehen, die der Verkehr auf der K., insbesondere der Güterverkehr, genommen hat. Dieser war, wenn man von der Aussig-Teplitzer Bahn absieht, f. d. km stärker als auf allen anderen österreichischen und ungarischen Eisenbahnen. Ebenso lieferte die K., abgesehen von der letzterwähnten Bahn, die größten kilometrischen Einnahmen. Die Einnahmen aus dem Frachtverkehr waren mehr als vierfach so groß wie die aus dem Personenverkehr.

Mit Gesetz vom 31. Oktober 1906 erfolgte die Erwerbung der Linien der K. und ihrer Lokalbahnen durch den Staat, u. zw. unter folgenden Bedingungen:

Der Staat verpflichtete sich, für das Hauptbahnnetz samt Flügelbahnen eine vom 1. Januer 1906 bis 31. Dezember 1940 laufende Jahresrente von 30,537.000 K und außerdem für die Lokalbahnen teils Kapitalbeträge, teils Jahresrenten zu zahlen.

Auf Abschlag der Jahresrenten und in Anrechnung auf diese übernahm der Staat die Verzinsung und Tilgung von bücherlich auf den verstaatlichten Linien haftenden Teilschuldverschreibungen

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[315/0332] 1858 kam ein Übereinkommen zu stände, nach dem die Bahnstrecke von der preußischen Grenze bei Slupun bis Krakau und die Zweigbahn von Szczakowa bis an die russischpolnische Grenze, sodann die Flügelbahn von Trzebinia nach Oswiecim an die Nordbahn übergingen. Damit hatte die K. 1858 einen Abschluß in Krakau gefunden. Die Hauptlinie von Wien bis Krakau mit den Flügelbahnen bei Oderberg und Myslowitz und an die russische Grenze bei Granica bildete ein zusammenhängendes Bahnnetz. Im Jahre 1867 erlangte die K. die Konzession für die Linie von Brünn nach Olmütz, Sternberg und Prerau unter der Bedingung, daß die neue Bahn ein selbständig von der alten Bahn zu verrechnendes Unternehmen bilde und Zinsengarantie seitens des Staats erhalte. Die neue Strecke erhielt die Bezeichnung „Mährisch-schlesische Nordbahn“. Die Eröffnung erfolgte 1869/70. Im Mai 1883 begannen Verhandlungen mit der Regierung wegen Verlängerung des Privilegs. Die Kontroverse über das Recht der K. auf Verlängerung der Konzession und über das Rechtsverhältnis im Fall der Verweigerung der letzteren rief eine ganze Literatur hervor, ohne daß die Frage vollständig geklärt wurde. Die auf Grund des Gesetzes vom 6. September 1885 bis 31. Dezember 1940 erteilte neue Konzession vom 1. Januar 1886 erstreckte sich auf die von der K. betriebenen Linien, ferner auf mehrere neu zu erbauende Linien. Die K. verpflichtete sich ferner in der Folge, eine Anzahl von Lokalbahnen gegen fallweise zu erwerbende Konzession auszuführen (ihre Eröffnung erfolgte 1889–1892). Betriebsergebnisse: Der Staatsverwaltung blieb das Recht vorbehalten, vom 1. Januar 1904 an, die K. einzulösen. Die K. verpflichtete sich u. a., die aus dem Titel der Staatsgarantie für die mährisch-schlesische Nordbahn empfangenen Garantievorschüsse nebst Zinsen (zusammen 11,114.700 fl.) an den Staat zurückzubezahlen. Dem Staat blieb unter gewissen Voraussetzungen das Tarifherabsetzungsrecht, sowie eine Beteiligung am Reingewinn vorbehalten. Aus der nachstehenden Tabelle ist die großartige Entwicklung zu ersehen, die der Verkehr auf der K., insbesondere der Güterverkehr, genommen hat. Dieser war, wenn man von der Aussig-Teplitzer Bahn absieht, f. d. km stärker als auf allen anderen österreichischen und ungarischen Eisenbahnen. Ebenso lieferte die K., abgesehen von der letzterwähnten Bahn, die größten kilometrischen Einnahmen. Die Einnahmen aus dem Frachtverkehr waren mehr als vierfach so groß wie die aus dem Personenverkehr. Mit Gesetz vom 31. Oktober 1906 erfolgte die Erwerbung der Linien der K. und ihrer Lokalbahnen durch den Staat, u. zw. unter folgenden Bedingungen: Der Staat verpflichtete sich, für das Hauptbahnnetz samt Flügelbahnen eine vom 1. Januer 1906 bis 31. Dezember 1940 laufende Jahresrente von 30,537.000 K und außerdem für die Lokalbahnen teils Kapitalbeträge, teils Jahresrenten zu zahlen. Auf Abschlag der Jahresrenten und in Anrechnung auf diese übernahm der Staat die Verzinsung und Tilgung von bücherlich auf den verstaatlichten Linien haftenden Teilschuldverschreibungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/332>, abgerufen am 02.10.2024.