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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Höhenmessung, Höhenaufnahme (measurement of elevations; mesure des hauteurs; misurazione altimetrica) bezweckt die zeichnerische Wiedergabe der Höhenverhältnisse des Geländes. Unter der Höhe eines Geländepunktes versteht man in der Regel seinen Abstand von der Meeresfläche bzw. von deren Erweiterung unterhalb der Kontinente. Da die Höhenlage des Meeresspiegels an den verschiedenen Küstenpunkten nicht vollkommen gleich ist, so hat man in neuerer Zeit in den meisten Staaten besondere Niveauflächen festgelegt, die nahezu mit der mittleren Meeresfläche zusammenfallen, und auf die alle Höhenmessungen bezogen werden können. Die Festlegung dieser Ausgangsfläche erfolgt durch ein über das ganze Staatsgebiet ausgedehntes Netz von Höhenmarken, deren Höhen über dieser Fläche durch Landesnivellements bestimmt sind. Durch Anschluß an diese Höhenmarken ist man in der Lage, überall die Höhen von Geländepunkten in bezug auf ein und dieselbe Ausgangsfläche zu ermitteln.

Sind solche Höhenmarken nicht vorhanden, so bleibt nur der unmittelbare Anschluß an die Meeresfläche übrig, deren mittlere Höhe an der Küste durch längere Reihen von Pegelbeobachtungen festgestellt werden muß. Ist dieser Anschluß nicht möglich, so muß man eine in beliebiger Höhe über dem Meere liegende Niveaufläche als Ausgangsfläche annehmen, die durch eine gut fundierte und versicherte Höhenmarke festgelegt ist.

Es kommen demnach alle Höhenbestimmungen im Gelände auf die Messung von Höhenunterschieden hinaus und hierzu können drei Methoden benutzt werden: Das geometrische Nivellement, die trigonometrische und die barometrische Höhenaufnahme.

1. Das geometrische Nivellement. (Die hierzu erforderlichen Instrumente s. unter Nivellierinstrumente.) Es kann nach dieser Methode nur der Höhenunterschied nahe beieinander liegender Punkte bis zu einem Abstand von 100-200 m bestimmt werden, während für Punkte in großem Abstände eine Reihe von Hilfspunkten (Wechselpunkten) benutzt werden muß, deren Höhenunterschied nacheinander gemessen wird. Für diese letztere Aufgabe stellt man das Nivellierinstrument in der Mitte zwischen den beiden Punkten und je eine Nivellierlatte auf den beiden Punkten selbst auf. Wird mit dem wagrechten Fernrohr des Instruments an der Einteilung der beiden Latten, deren Nullpunkt am unteren Ende liegt, abgelesen, so ist die Differenz der Ablesungen gleich dem Höhenunterschied der beiden Punkte. Durch Summieren der einzelnen Höhenunterschiede zwischen den Wechselpunkten erhält man auch den Höhenunterschied der beiden Endpunkte. Für Präzisionsnivellements, bei denen die höchste Genauigkeit erreicht werden soll, wird sowohl das Wagrechtstellen des Fernrohres als auch das Ablesen an der Latte durch besondere Hilfsmittel verfeinert.

Für Höhenaufnahmen im Gelände wird das Nivellieren immer mit Horizontalmessungen zu verbinden sein. Handelt es sich um das Längenprofil einer im Gelände abgesteckten Linie, so werden die einzelnen Punkte, in denen ein Gefällwechsel stattfindet, vermarkt und es wird ihr Abstand von dem Anfangspunkt der Linie gemessen. Bestimmt man hierauf mittels Nivellements noch die Höhenunterschiede aller aufeinanderfolgenden Punkte, so kann man den Verlauf des Geländes längs des Profils in einem Höhenplan darstellen. Meistens verbindet man hiermit auch noch die Aufnahme von Querprofilen, die in kurzen Abständen rechtwinklig zur Hauptlinie gelegt werden und zusammen mit der Längenaufnahme die Höhen eines Geländestreifens von mäßiger Breite bestimmen. In anderen Fällen wird im Gelände ein quadratischer Rost durch Punkte in Abständen von 20-50 m abgesteckt, deren Höhen man ebenfalls durch Nivellement bestimmt. Ein solches Flächennivellement wird namentlich da erforderlich, wo es sich um Erdarbeiten größeren Umfanges handelt.

2. Die trigonometrische Höhenbemessung beruht in erster Linie auf der Messung von Höhenwinkeln mit Hilfe des Theodolits (vgl. Winkelmessungen). Wird in einem Geländepunkt der Theodolit aufgestellt und der Höhenwinkel nach einem anderen Geländepunkt gemessen und ist außerdem der wagrechte Abstand s der beiden Punkte bekannt, so ist ihr Höhenunterschied i + s tg a, wo i die Höhe der Kippachse des Theodolits über dem Geländepunkt bezeichnet. Handelt es sich um einzelne Höhenbestimmungen, so kann die Entfernung s unmittelbar gemessen, oder wenn sie unzugänglich sein sollte, durch trigonometrische Messung von Hilfsdreiecken bestimmt werden. Ein wichtiges Anwendungsgebiet der trigonometrischen Höhenmessung bilden die tachymetrischen Geländeaufnahmen (s. Tachymetrie), bei denen die Entfernungen mit dem Distanzmesser ermittelt werden. Ferner wird die trigonometrische Höhenmessung verwendet zur Höhenbestimmung der Dreieckspunkte einer Landestriangulation. Hier kann jedoch die obige Grundgleichung nicht angewendet

Höhenmessung, Höhenaufnahme (measurement of elevations; mesure des hauteurs; misurazione altimetrica) bezweckt die zeichnerische Wiedergabe der Höhenverhältnisse des Geländes. Unter der Höhe eines Geländepunktes versteht man in der Regel seinen Abstand von der Meeresfläche bzw. von deren Erweiterung unterhalb der Kontinente. Da die Höhenlage des Meeresspiegels an den verschiedenen Küstenpunkten nicht vollkommen gleich ist, so hat man in neuerer Zeit in den meisten Staaten besondere Niveauflächen festgelegt, die nahezu mit der mittleren Meeresfläche zusammenfallen, und auf die alle Höhenmessungen bezogen werden können. Die Festlegung dieser Ausgangsfläche erfolgt durch ein über das ganze Staatsgebiet ausgedehntes Netz von Höhenmarken, deren Höhen über dieser Fläche durch Landesnivellements bestimmt sind. Durch Anschluß an diese Höhenmarken ist man in der Lage, überall die Höhen von Geländepunkten in bezug auf ein und dieselbe Ausgangsfläche zu ermitteln.

Sind solche Höhenmarken nicht vorhanden, so bleibt nur der unmittelbare Anschluß an die Meeresfläche übrig, deren mittlere Höhe an der Küste durch längere Reihen von Pegelbeobachtungen festgestellt werden muß. Ist dieser Anschluß nicht möglich, so muß man eine in beliebiger Höhe über dem Meere liegende Niveaufläche als Ausgangsfläche annehmen, die durch eine gut fundierte und versicherte Höhenmarke festgelegt ist.

Es kommen demnach alle Höhenbestimmungen im Gelände auf die Messung von Höhenunterschieden hinaus und hierzu können drei Methoden benutzt werden: Das geometrische Nivellement, die trigonometrische und die barometrische Höhenaufnahme.

1. Das geometrische Nivellement. (Die hierzu erforderlichen Instrumente s. unter Nivellierinstrumente.) Es kann nach dieser Methode nur der Höhenunterschied nahe beieinander liegender Punkte bis zu einem Abstand von 100–200 m bestimmt werden, während für Punkte in großem Abstände eine Reihe von Hilfspunkten (Wechselpunkten) benutzt werden muß, deren Höhenunterschied nacheinander gemessen wird. Für diese letztere Aufgabe stellt man das Nivellierinstrument in der Mitte zwischen den beiden Punkten und je eine Nivellierlatte auf den beiden Punkten selbst auf. Wird mit dem wagrechten Fernrohr des Instruments an der Einteilung der beiden Latten, deren Nullpunkt am unteren Ende liegt, abgelesen, so ist die Differenz der Ablesungen gleich dem Höhenunterschied der beiden Punkte. Durch Summieren der einzelnen Höhenunterschiede zwischen den Wechselpunkten erhält man auch den Höhenunterschied der beiden Endpunkte. Für Präzisionsnivellements, bei denen die höchste Genauigkeit erreicht werden soll, wird sowohl das Wagrechtstellen des Fernrohres als auch das Ablesen an der Latte durch besondere Hilfsmittel verfeinert.

Für Höhenaufnahmen im Gelände wird das Nivellieren immer mit Horizontalmessungen zu verbinden sein. Handelt es sich um das Längenprofil einer im Gelände abgesteckten Linie, so werden die einzelnen Punkte, in denen ein Gefällwechsel stattfindet, vermarkt und es wird ihr Abstand von dem Anfangspunkt der Linie gemessen. Bestimmt man hierauf mittels Nivellements noch die Höhenunterschiede aller aufeinanderfolgenden Punkte, so kann man den Verlauf des Geländes längs des Profils in einem Höhenplan darstellen. Meistens verbindet man hiermit auch noch die Aufnahme von Querprofilen, die in kurzen Abständen rechtwinklig zur Hauptlinie gelegt werden und zusammen mit der Längenaufnahme die Höhen eines Geländestreifens von mäßiger Breite bestimmen. In anderen Fällen wird im Gelände ein quadratischer Rost durch Punkte in Abständen von 20–50 m abgesteckt, deren Höhen man ebenfalls durch Nivellement bestimmt. Ein solches Flächennivellement wird namentlich da erforderlich, wo es sich um Erdarbeiten größeren Umfanges handelt.

2. Die trigonometrische Höhenbemessung beruht in erster Linie auf der Messung von Höhenwinkeln mit Hilfe des Theodolits (vgl. Winkelmessungen). Wird in einem Geländepunkt der Theodolit aufgestellt und der Höhenwinkel nach einem anderen Geländepunkt gemessen und ist außerdem der wagrechte Abstand s der beiden Punkte bekannt, so ist ihr Höhenunterschied i + s tg α, wo i die Höhe der Kippachse des Theodolits über dem Geländepunkt bezeichnet. Handelt es sich um einzelne Höhenbestimmungen, so kann die Entfernung s unmittelbar gemessen, oder wenn sie unzugänglich sein sollte, durch trigonometrische Messung von Hilfsdreiecken bestimmt werden. Ein wichtiges Anwendungsgebiet der trigonometrischen Höhenmessung bilden die tachymetrischen Geländeaufnahmen (s. Tachymetrie), bei denen die Entfernungen mit dem Distanzmesser ermittelt werden. Ferner wird die trigonometrische Höhenmessung verwendet zur Höhenbestimmung der Dreieckspunkte einer Landestriangulation. Hier kann jedoch die obige Grundgleichung nicht angewendet

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[208/0222] Höhenmessung, Höhenaufnahme (measurement of elevations; mesure des hauteurs; misurazione altimetrica) bezweckt die zeichnerische Wiedergabe der Höhenverhältnisse des Geländes. Unter der Höhe eines Geländepunktes versteht man in der Regel seinen Abstand von der Meeresfläche bzw. von deren Erweiterung unterhalb der Kontinente. Da die Höhenlage des Meeresspiegels an den verschiedenen Küstenpunkten nicht vollkommen gleich ist, so hat man in neuerer Zeit in den meisten Staaten besondere Niveauflächen festgelegt, die nahezu mit der mittleren Meeresfläche zusammenfallen, und auf die alle Höhenmessungen bezogen werden können. Die Festlegung dieser Ausgangsfläche erfolgt durch ein über das ganze Staatsgebiet ausgedehntes Netz von Höhenmarken, deren Höhen über dieser Fläche durch Landesnivellements bestimmt sind. Durch Anschluß an diese Höhenmarken ist man in der Lage, überall die Höhen von Geländepunkten in bezug auf ein und dieselbe Ausgangsfläche zu ermitteln. Sind solche Höhenmarken nicht vorhanden, so bleibt nur der unmittelbare Anschluß an die Meeresfläche übrig, deren mittlere Höhe an der Küste durch längere Reihen von Pegelbeobachtungen festgestellt werden muß. Ist dieser Anschluß nicht möglich, so muß man eine in beliebiger Höhe über dem Meere liegende Niveaufläche als Ausgangsfläche annehmen, die durch eine gut fundierte und versicherte Höhenmarke festgelegt ist. Es kommen demnach alle Höhenbestimmungen im Gelände auf die Messung von Höhenunterschieden hinaus und hierzu können drei Methoden benutzt werden: Das geometrische Nivellement, die trigonometrische und die barometrische Höhenaufnahme. 1. Das geometrische Nivellement. (Die hierzu erforderlichen Instrumente s. unter Nivellierinstrumente.) Es kann nach dieser Methode nur der Höhenunterschied nahe beieinander liegender Punkte bis zu einem Abstand von 100–200 m bestimmt werden, während für Punkte in großem Abstände eine Reihe von Hilfspunkten (Wechselpunkten) benutzt werden muß, deren Höhenunterschied nacheinander gemessen wird. Für diese letztere Aufgabe stellt man das Nivellierinstrument in der Mitte zwischen den beiden Punkten und je eine Nivellierlatte auf den beiden Punkten selbst auf. Wird mit dem wagrechten Fernrohr des Instruments an der Einteilung der beiden Latten, deren Nullpunkt am unteren Ende liegt, abgelesen, so ist die Differenz der Ablesungen gleich dem Höhenunterschied der beiden Punkte. Durch Summieren der einzelnen Höhenunterschiede zwischen den Wechselpunkten erhält man auch den Höhenunterschied der beiden Endpunkte. Für Präzisionsnivellements, bei denen die höchste Genauigkeit erreicht werden soll, wird sowohl das Wagrechtstellen des Fernrohres als auch das Ablesen an der Latte durch besondere Hilfsmittel verfeinert. Für Höhenaufnahmen im Gelände wird das Nivellieren immer mit Horizontalmessungen zu verbinden sein. Handelt es sich um das Längenprofil einer im Gelände abgesteckten Linie, so werden die einzelnen Punkte, in denen ein Gefällwechsel stattfindet, vermarkt und es wird ihr Abstand von dem Anfangspunkt der Linie gemessen. Bestimmt man hierauf mittels Nivellements noch die Höhenunterschiede aller aufeinanderfolgenden Punkte, so kann man den Verlauf des Geländes längs des Profils in einem Höhenplan darstellen. Meistens verbindet man hiermit auch noch die Aufnahme von Querprofilen, die in kurzen Abständen rechtwinklig zur Hauptlinie gelegt werden und zusammen mit der Längenaufnahme die Höhen eines Geländestreifens von mäßiger Breite bestimmen. In anderen Fällen wird im Gelände ein quadratischer Rost durch Punkte in Abständen von 20–50 m abgesteckt, deren Höhen man ebenfalls durch Nivellement bestimmt. Ein solches Flächennivellement wird namentlich da erforderlich, wo es sich um Erdarbeiten größeren Umfanges handelt. 2. Die trigonometrische Höhenbemessung beruht in erster Linie auf der Messung von Höhenwinkeln mit Hilfe des Theodolits (vgl. Winkelmessungen). Wird in einem Geländepunkt der Theodolit aufgestellt und der Höhenwinkel nach einem anderen Geländepunkt gemessen und ist außerdem der wagrechte Abstand s der beiden Punkte bekannt, so ist ihr Höhenunterschied i + s tg α, wo i die Höhe der Kippachse des Theodolits über dem Geländepunkt bezeichnet. Handelt es sich um einzelne Höhenbestimmungen, so kann die Entfernung s unmittelbar gemessen, oder wenn sie unzugänglich sein sollte, durch trigonometrische Messung von Hilfsdreiecken bestimmt werden. Ein wichtiges Anwendungsgebiet der trigonometrischen Höhenmessung bilden die tachymetrischen Geländeaufnahmen (s. Tachymetrie), bei denen die Entfernungen mit dem Distanzmesser ermittelt werden. Ferner wird die trigonometrische Höhenmessung verwendet zur Höhenbestimmung der Dreieckspunkte einer Landestriangulation. Hier kann jedoch die obige Grundgleichung nicht angewendet

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/222>, abgerufen am 02.10.2024.