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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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F.

Fahrpersonal, das am Eisenbahnzuge tätige Personal, das wiederum in Lokomotiv- und Zug- oder Zugbegleitpersonal unterschieden zu werden pflegt. Zu dem Lokomotivpersonal werden Führer und Heizer der Maschine, zu dem Zug- oder Zugbegleitpersonal Zugführer, Oberschaffner, Packmeister, Schaffner, Wagenwärter, Bremser der Züge gerechnet, s. Beamte.


Fahrplan (time table; horaire des trains; orario dei treni), die Regelung der Zug- und Lokomotivfahrten nach Ort und Zeit.

Inhalt:

I. Allgemeines.

II. Grundlagen für die Aufstellung der F.

1. Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte.

2. Einfluß der Bahnanlagen auf die Fahrplanbildung.

3. Zuggattungen.

III. Darstellungsarten der F.

1. F. für das Publikum.

2. F. für den Dienstgebrauch.

IV. Fahrplanaufstellung.

1. Verfassung der Fahrplanentwürfe.

2. Behandlung der Fahrplanentwürfe.

V. Abweichungen vom F.

I. Allgemeines.

Der F. bildet die Vorbedingung für die Zugfahrten. Durch ihn werden zwischen der Anfangs- und Endstation der Fahrt die Abfahrts- und Ankunftszeiten, sowie die Durchfahrtszeiten der Züge auf Zwischenstationen festgesetzt.

Die Anzahl der in den F. aufzunehmenden Züge soll mindestens dem gewöhnlichen Bedarf und den darüber hinaus vorauszusehenden gesteigerten Anforderungen entsprechen. Im Gegensatz zu einem derartigen, nur die nächstgelegenen Bedürfnisse deckenden F. steht der, der die Höchstzahl der Züge enthält, die auf der Bahn überhaupt verkehren können.

Je nach dem Verkehrszweck der Bahn sind im F. entweder Personen- und Güterzüge oder nur eine dieser Zuggattungen enthalten, während der F. bei weniger entwickelten Verkehrsbedürfnissen durch gemischte Züge beiden Anforderungen gerecht zu werden sucht (s. Betriebssystem). Im ersteren Falle sind für die Anordnung des F. die Bedürfnisse des Personenverkehrs bestimmend. Der Güterzugfahrplan muß im Rahmen der durch die Personenzüge gegebenen Verkehrsbedingungen, unter möglichster Wahrung seiner Sonderbedürfnisse, entworfen werden. Es kommen demnach beide Verkehrsarten - obwohl ein einheitliches Ganzes bildend - im F. getrennt zum Ausdruck, weshalb auch zwischen Personenzug- und Güterzugfahrplan zu unterscheiden ist. Innerhalb beider Verkehrsarten sind die einzelnen Zuggattungen in ihrem Verhältnis untereinander zu berücksichtigen, woraus sich wieder neue Umstände für die Fahrplanbildung ergeben.

F. die nur Personen- oder nur Güterzüge enthalten, bilden die Ausnahmen (Stadtbahnen ausschließlich für den Personenverkehr, Schlepp- und Verbindungsbahnen ausschließlich für den Güterverkehr u. s. w.).

Die F. werden nach einer für das betreffende Land oder für ein Verkehrsgebiet einheitlich festgesetzten Zeitrechnung aufgestellt (s. Eisenbahnzeit).

II. Grundlagen für die Aufstellung der F.

1. Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte.

Im F. sollen die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Verkehrs möglichst weitgehend berücksichtigt werden.

Je entwickelter die wirtschaftlichen Verhältnisse sind, desto reicher wird die Gliederung innerhalb der Personen und Güter befördernden Züge zum Ausdrucke kommen. Nach der Wichtigkeit und Verschiedenheit der angestrebten Zwecke müssen dann im F. Zuggruppen gebildet werden, deren unterscheidendes Merkmal ihre verschiedene Geschwindigkeit bildet. Die schnellst verkehrenden Züge werden für die größten Entfernungen und zur Herstellung möglichst rascher Verbindungen mit den wichtigsten Verkehrspunkten in Betracht kommen. Im Umkreis der letzteren bilden sich in der Regel Gebiete mit besonderen, im Vergleich zu den allgemeinen, erhöhten Verkehrsbedürfnissen. Man hat dann zwischen den

F.

Fahrpersonal, das am Eisenbahnzuge tätige Personal, das wiederum in Lokomotiv- und Zug- oder Zugbegleitpersonal unterschieden zu werden pflegt. Zu dem Lokomotivpersonal werden Führer und Heizer der Maschine, zu dem Zug- oder Zugbegleitpersonal Zugführer, Oberschaffner, Packmeister, Schaffner, Wagenwärter, Bremser der Züge gerechnet, s. Beamte.


Fahrplan (time table; horaire des trains; orario dei treni), die Regelung der Zug- und Lokomotivfahrten nach Ort und Zeit.

Inhalt:

I. Allgemeines.

II. Grundlagen für die Aufstellung der F.

1. Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte.

2. Einfluß der Bahnanlagen auf die Fahrplanbildung.

3. Zuggattungen.

III. Darstellungsarten der F.

1. F. für das Publikum.

2. F. für den Dienstgebrauch.

IV. Fahrplanaufstellung.

1. Verfassung der Fahrplanentwürfe.

2. Behandlung der Fahrplanentwürfe.

V. Abweichungen vom F.

I. Allgemeines.

Der F. bildet die Vorbedingung für die Zugfahrten. Durch ihn werden zwischen der Anfangs- und Endstation der Fahrt die Abfahrts- und Ankunftszeiten, sowie die Durchfahrtszeiten der Züge auf Zwischenstationen festgesetzt.

Die Anzahl der in den F. aufzunehmenden Züge soll mindestens dem gewöhnlichen Bedarf und den darüber hinaus vorauszusehenden gesteigerten Anforderungen entsprechen. Im Gegensatz zu einem derartigen, nur die nächstgelegenen Bedürfnisse deckenden F. steht der, der die Höchstzahl der Züge enthält, die auf der Bahn überhaupt verkehren können.

Je nach dem Verkehrszweck der Bahn sind im F. entweder Personen- und Güterzüge oder nur eine dieser Zuggattungen enthalten, während der F. bei weniger entwickelten Verkehrsbedürfnissen durch gemischte Züge beiden Anforderungen gerecht zu werden sucht (s. Betriebssystem). Im ersteren Falle sind für die Anordnung des F. die Bedürfnisse des Personenverkehrs bestimmend. Der Güterzugfahrplan muß im Rahmen der durch die Personenzüge gegebenen Verkehrsbedingungen, unter möglichster Wahrung seiner Sonderbedürfnisse, entworfen werden. Es kommen demnach beide Verkehrsarten – obwohl ein einheitliches Ganzes bildend – im F. getrennt zum Ausdruck, weshalb auch zwischen Personenzug- und Güterzugfahrplan zu unterscheiden ist. Innerhalb beider Verkehrsarten sind die einzelnen Zuggattungen in ihrem Verhältnis untereinander zu berücksichtigen, woraus sich wieder neue Umstände für die Fahrplanbildung ergeben.

F. die nur Personen- oder nur Güterzüge enthalten, bilden die Ausnahmen (Stadtbahnen ausschließlich für den Personenverkehr, Schlepp- und Verbindungsbahnen ausschließlich für den Güterverkehr u. s. w.).

Die F. werden nach einer für das betreffende Land oder für ein Verkehrsgebiet einheitlich festgesetzten Zeitrechnung aufgestellt (s. Eisenbahnzeit).

II. Grundlagen für die Aufstellung der F.

1. Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte.

Im F. sollen die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Verkehrs möglichst weitgehend berücksichtigt werden.

Je entwickelter die wirtschaftlichen Verhältnisse sind, desto reicher wird die Gliederung innerhalb der Personen und Güter befördernden Züge zum Ausdrucke kommen. Nach der Wichtigkeit und Verschiedenheit der angestrebten Zwecke müssen dann im F. Zuggruppen gebildet werden, deren unterscheidendes Merkmal ihre verschiedene Geschwindigkeit bildet. Die schnellst verkehrenden Züge werden für die größten Entfernungen und zur Herstellung möglichst rascher Verbindungen mit den wichtigsten Verkehrspunkten in Betracht kommen. Im Umkreis der letzteren bilden sich in der Regel Gebiete mit besonderen, im Vergleich zu den allgemeinen, erhöhten Verkehrsbedürfnissen. Man hat dann zwischen den

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[[1]/0009] F. Fahrpersonal, das am Eisenbahnzuge tätige Personal, das wiederum in Lokomotiv- und Zug- oder Zugbegleitpersonal unterschieden zu werden pflegt. Zu dem Lokomotivpersonal werden Führer und Heizer der Maschine, zu dem Zug- oder Zugbegleitpersonal Zugführer, Oberschaffner, Packmeister, Schaffner, Wagenwärter, Bremser der Züge gerechnet, s. Beamte. Fahrplan (time table; horaire des trains; orario dei treni), die Regelung der Zug- und Lokomotivfahrten nach Ort und Zeit. Inhalt: I. Allgemeines. II. Grundlagen für die Aufstellung der F. 1. Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte. 2. Einfluß der Bahnanlagen auf die Fahrplanbildung. 3. Zuggattungen. III. Darstellungsarten der F. 1. F. für das Publikum. 2. F. für den Dienstgebrauch. IV. Fahrplanaufstellung. 1. Verfassung der Fahrplanentwürfe. 2. Behandlung der Fahrplanentwürfe. V. Abweichungen vom F. I. Allgemeines. Der F. bildet die Vorbedingung für die Zugfahrten. Durch ihn werden zwischen der Anfangs- und Endstation der Fahrt die Abfahrts- und Ankunftszeiten, sowie die Durchfahrtszeiten der Züge auf Zwischenstationen festgesetzt. Die Anzahl der in den F. aufzunehmenden Züge soll mindestens dem gewöhnlichen Bedarf und den darüber hinaus vorauszusehenden gesteigerten Anforderungen entsprechen. Im Gegensatz zu einem derartigen, nur die nächstgelegenen Bedürfnisse deckenden F. steht der, der die Höchstzahl der Züge enthält, die auf der Bahn überhaupt verkehren können. Je nach dem Verkehrszweck der Bahn sind im F. entweder Personen- und Güterzüge oder nur eine dieser Zuggattungen enthalten, während der F. bei weniger entwickelten Verkehrsbedürfnissen durch gemischte Züge beiden Anforderungen gerecht zu werden sucht (s. Betriebssystem). Im ersteren Falle sind für die Anordnung des F. die Bedürfnisse des Personenverkehrs bestimmend. Der Güterzugfahrplan muß im Rahmen der durch die Personenzüge gegebenen Verkehrsbedingungen, unter möglichster Wahrung seiner Sonderbedürfnisse, entworfen werden. Es kommen demnach beide Verkehrsarten – obwohl ein einheitliches Ganzes bildend – im F. getrennt zum Ausdruck, weshalb auch zwischen Personenzug- und Güterzugfahrplan zu unterscheiden ist. Innerhalb beider Verkehrsarten sind die einzelnen Zuggattungen in ihrem Verhältnis untereinander zu berücksichtigen, woraus sich wieder neue Umstände für die Fahrplanbildung ergeben. F. die nur Personen- oder nur Güterzüge enthalten, bilden die Ausnahmen (Stadtbahnen ausschließlich für den Personenverkehr, Schlepp- und Verbindungsbahnen ausschließlich für den Güterverkehr u. s. w.). Die F. werden nach einer für das betreffende Land oder für ein Verkehrsgebiet einheitlich festgesetzten Zeitrechnung aufgestellt (s. Eisenbahnzeit). II. Grundlagen für die Aufstellung der F. 1. Volkswirtschaftliche Gesichtspunkte. Im F. sollen die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Verkehrs möglichst weitgehend berücksichtigt werden. Je entwickelter die wirtschaftlichen Verhältnisse sind, desto reicher wird die Gliederung innerhalb der Personen und Güter befördernden Züge zum Ausdrucke kommen. Nach der Wichtigkeit und Verschiedenheit der angestrebten Zwecke müssen dann im F. Zuggruppen gebildet werden, deren unterscheidendes Merkmal ihre verschiedene Geschwindigkeit bildet. Die schnellst verkehrenden Züge werden für die größten Entfernungen und zur Herstellung möglichst rascher Verbindungen mit den wichtigsten Verkehrspunkten in Betracht kommen. Im Umkreis der letzteren bilden sich in der Regel Gebiete mit besonderen, im Vergleich zu den allgemeinen, erhöhten Verkehrsbedürfnissen. Man hat dann zwischen den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/9>, abgerufen am 07.06.2024.