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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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zu werden (Abb. 343). Die Bedienung wird wesentlich erleichtert, wenn, wie dies auf kleinen und mittleren Bahnhöfen anzustreben ist, das Güterschuppengleis von beiden Enden her Zugang hat (vgl. Bahnhöfe, Bd. I, Abb. 222 bis 224). Namentlich erspart man dann häufig das Umfahren der zustellenden Lokomotive, kann auch die zunächst fertig gewordenen Wagen herausziehen, ohne das Ladegeschäft bei den übrigen zu stören.

Sind zu einem G. längere Bedienungsfahrten erforderlich, wie dies bei G. auf besonderen


Abb. 343.
Güterbahnhöfen häufig der Fall ist, so ist zur Vermeidung doppelter Rangierfahrten ein Wechselgleis beim Schuppen vorzusehen.

Die in Abb. 344 dargestellte Anordnung ist besonders zweckmäßig. Die Rangierlokomotive setzt die Wagen, die sie, drückend, neu bringt, zunächst in das Wechselgleis, zieht die am Schuppen stehenden Wagen


Abb. 344.
in das Durchlaufgleis, drückt dann die mitgebrachten Wagen in das Schuppengleis, und fährt schließlich ziehend mit den am Schuppen erledigten Wagen ab zum Verschiebebahnhof. Sind von den bis dahin

Abb. 345.
am Schuppen gewesenen Wagen einige noch nicht fertig, so können diese durch die Rangierlokomotive zweckmäßig in die Spitze des Wechselgleises ausgesondert werden, um dann mit den neuen Wagen wieder vor den Schuppen gedrückt zu werden. Sie sind dann für etwaiges besonderes Abholen günstig aufgestellt. Ist für die Anordnung des Wechselgleises in der Verlängerung des Schuppengleises keine ausreichende Länge vorhanden, so kann ein zweites Schuppengleis, oder, falls dies schon für Ladezwecke erforderlich ist, ein ferneres parallel den Schuppengleisen angeordnetes Gleis als Wechselgleis dienen.

Bei Versandschuppen ist, wenn man nach dem auf vielen deutschen Bahnen üblichen Verfahren die Stückgüter, soweit sie in sog. Ortswagen oder Umladewagen verladen werden, möglichst gleich von der Annahmestelle weg (also ohne Zwischenlagerung) zur Verladung bringt, die dauernde Aufstellung einer erheblich größeren Anzahl Eisenbahnwagen erforderlich, als sie der Schuppenlänge entsprechen. Man stellt dann vielfach die Wagen in zwei oder auch drei Reihen vor dem Schuppen auf, indem man die hierfür dienenden Gleise in etwas größerem Abstand, als dem normalen von 4·5 m, etwa 5·5 bis 6·0 m voneinander verlegt und zwischen den Gleisen Zwischensteige anordnet (Abb. 345).1

In nicht zu großen Abständen werden bestimmte Wagen der ersten und allenfalls der zweiten Wagenreihe zum Durchkarren eingerichtet, d. h. mit dem davor und dahinter liegenden Steig durch Ladebrücken verbunden und zwischen den Luken von Ladung zunächst freigehalten.2

So wird die Zahl der vor dem Schuppen aufstellbaren Wagen verdoppelt oder verdreifacht, allerdings mit einem nicht einwandfreien Verfahren. Zu besonderen Anordnungen gelangt man durch verschiedene Arten der Teilung der Gleise, die bei großen Schuppenlängen auch zur Erleichterung der Zustellung der Wagen erforderlich sind.

2. Rechteckschuppen mit Teilung der Ladegleise (Sägeform u. s. w.).

Die Rechteckform mit ununterbrochen daran entlang geführtem Ladegleis bedingt im allgemeinen, daß bei Auswechselung der Wagen

1 Das Verfahren ist auch ohne Zwischensteige angewendet worden. Dabei muß man dann überall zwischen den Wagen der ersten und zweiten Reihe Ladebrücken einlegen. Da die Wagen verschieden lang sind, muß man sie entkuppeln, um ihre Luken einander gegenüberstellen zu können. Dies verursacht Arbeit, Zeitverlust und Verlust an Gleislänge, auch sind die von Wagen zu Wagen reichenden Ladebrücken sehr lang und schwer. Das Fortlassen der Zwischensteige ist also nicht zweckmäßig.
2 Man hat auch wohl alle Wagen durch beiderseitige Ladebrücken zum Durchkarren eingerichtet. Das ist aber nicht nur überflüssig, sondern behindert die Ausnutzung der Wagen und erschwert Übersicht und Kontrolle, die ohnehin hier schwierig sind.

zu werden (Abb. 343). Die Bedienung wird wesentlich erleichtert, wenn, wie dies auf kleinen und mittleren Bahnhöfen anzustreben ist, das Güterschuppengleis von beiden Enden her Zugang hat (vgl. Bahnhöfe, Bd. I, Abb. 222 bis 224). Namentlich erspart man dann häufig das Umfahren der zustellenden Lokomotive, kann auch die zunächst fertig gewordenen Wagen herausziehen, ohne das Ladegeschäft bei den übrigen zu stören.

Sind zu einem G. längere Bedienungsfahrten erforderlich, wie dies bei G. auf besonderen


Abb. 343.
Güterbahnhöfen häufig der Fall ist, so ist zur Vermeidung doppelter Rangierfahrten ein Wechselgleis beim Schuppen vorzusehen.

Die in Abb. 344 dargestellte Anordnung ist besonders zweckmäßig. Die Rangierlokomotive setzt die Wagen, die sie, drückend, neu bringt, zunächst in das Wechselgleis, zieht die am Schuppen stehenden Wagen


Abb. 344.
in das Durchlaufgleis, drückt dann die mitgebrachten Wagen in das Schuppengleis, und fährt schließlich ziehend mit den am Schuppen erledigten Wagen ab zum Verschiebebahnhof. Sind von den bis dahin

Abb. 345.
am Schuppen gewesenen Wagen einige noch nicht fertig, so können diese durch die Rangierlokomotive zweckmäßig in die Spitze des Wechselgleises ausgesondert werden, um dann mit den neuen Wagen wieder vor den Schuppen gedrückt zu werden. Sie sind dann für etwaiges besonderes Abholen günstig aufgestellt. Ist für die Anordnung des Wechselgleises in der Verlängerung des Schuppengleises keine ausreichende Länge vorhanden, so kann ein zweites Schuppengleis, oder, falls dies schon für Ladezwecke erforderlich ist, ein ferneres parallel den Schuppengleisen angeordnetes Gleis als Wechselgleis dienen.

Bei Versandschuppen ist, wenn man nach dem auf vielen deutschen Bahnen üblichen Verfahren die Stückgüter, soweit sie in sog. Ortswagen oder Umladewagen verladen werden, möglichst gleich von der Annahmestelle weg (also ohne Zwischenlagerung) zur Verladung bringt, die dauernde Aufstellung einer erheblich größeren Anzahl Eisenbahnwagen erforderlich, als sie der Schuppenlänge entsprechen. Man stellt dann vielfach die Wagen in zwei oder auch drei Reihen vor dem Schuppen auf, indem man die hierfür dienenden Gleise in etwas größerem Abstand, als dem normalen von 4·5 m, etwa 5·5 bis 6·0 m voneinander verlegt und zwischen den Gleisen Zwischensteige anordnet (Abb. 345).1

In nicht zu großen Abständen werden bestimmte Wagen der ersten und allenfalls der zweiten Wagenreihe zum Durchkarren eingerichtet, d. h. mit dem davor und dahinter liegenden Steig durch Ladebrücken verbunden und zwischen den Luken von Ladung zunächst freigehalten.2

So wird die Zahl der vor dem Schuppen aufstellbaren Wagen verdoppelt oder verdreifacht, allerdings mit einem nicht einwandfreien Verfahren. Zu besonderen Anordnungen gelangt man durch verschiedene Arten der Teilung der Gleise, die bei großen Schuppenlängen auch zur Erleichterung der Zustellung der Wagen erforderlich sind.

2. Rechteckschuppen mit Teilung der Ladegleise (Sägeform u. s. w.).

Die Rechteckform mit ununterbrochen daran entlang geführtem Ladegleis bedingt im allgemeinen, daß bei Auswechselung der Wagen

1 Das Verfahren ist auch ohne Zwischensteige angewendet worden. Dabei muß man dann überall zwischen den Wagen der ersten und zweiten Reihe Ladebrücken einlegen. Da die Wagen verschieden lang sind, muß man sie entkuppeln, um ihre Luken einander gegenüberstellen zu können. Dies verursacht Arbeit, Zeitverlust und Verlust an Gleislänge, auch sind die von Wagen zu Wagen reichenden Ladebrücken sehr lang und schwer. Das Fortlassen der Zwischensteige ist also nicht zweckmäßig.
2 Man hat auch wohl alle Wagen durch beiderseitige Ladebrücken zum Durchkarren eingerichtet. Das ist aber nicht nur überflüssig, sondern behindert die Ausnutzung der Wagen und erschwert Übersicht und Kontrolle, die ohnehin hier schwierig sind.
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[435/0447] zu werden (Abb. 343). Die Bedienung wird wesentlich erleichtert, wenn, wie dies auf kleinen und mittleren Bahnhöfen anzustreben ist, das Güterschuppengleis von beiden Enden her Zugang hat (vgl. Bahnhöfe, Bd. I, Abb. 222 bis 224). Namentlich erspart man dann häufig das Umfahren der zustellenden Lokomotive, kann auch die zunächst fertig gewordenen Wagen herausziehen, ohne das Ladegeschäft bei den übrigen zu stören. Sind zu einem G. längere Bedienungsfahrten erforderlich, wie dies bei G. auf besonderen [Abbildung Abb. 343. ] Güterbahnhöfen häufig der Fall ist, so ist zur Vermeidung doppelter Rangierfahrten ein Wechselgleis beim Schuppen vorzusehen. Die in Abb. 344 dargestellte Anordnung ist besonders zweckmäßig. Die Rangierlokomotive setzt die Wagen, die sie, drückend, neu bringt, zunächst in das Wechselgleis, zieht die am Schuppen stehenden Wagen [Abbildung Abb. 344. ] in das Durchlaufgleis, drückt dann die mitgebrachten Wagen in das Schuppengleis, und fährt schließlich ziehend mit den am Schuppen erledigten Wagen ab zum Verschiebebahnhof. Sind von den bis dahin [Abbildung Abb. 345. ] am Schuppen gewesenen Wagen einige noch nicht fertig, so können diese durch die Rangierlokomotive zweckmäßig in die Spitze des Wechselgleises ausgesondert werden, um dann mit den neuen Wagen wieder vor den Schuppen gedrückt zu werden. Sie sind dann für etwaiges besonderes Abholen günstig aufgestellt. Ist für die Anordnung des Wechselgleises in der Verlängerung des Schuppengleises keine ausreichende Länge vorhanden, so kann ein zweites Schuppengleis, oder, falls dies schon für Ladezwecke erforderlich ist, ein ferneres parallel den Schuppengleisen angeordnetes Gleis als Wechselgleis dienen. Bei Versandschuppen ist, wenn man nach dem auf vielen deutschen Bahnen üblichen Verfahren die Stückgüter, soweit sie in sog. Ortswagen oder Umladewagen verladen werden, möglichst gleich von der Annahmestelle weg (also ohne Zwischenlagerung) zur Verladung bringt, die dauernde Aufstellung einer erheblich größeren Anzahl Eisenbahnwagen erforderlich, als sie der Schuppenlänge entsprechen. Man stellt dann vielfach die Wagen in zwei oder auch drei Reihen vor dem Schuppen auf, indem man die hierfür dienenden Gleise in etwas größerem Abstand, als dem normalen von 4·5 m, etwa 5·5 bis 6·0 m voneinander verlegt und zwischen den Gleisen Zwischensteige anordnet (Abb. 345). 1 In nicht zu großen Abständen werden bestimmte Wagen der ersten und allenfalls der zweiten Wagenreihe zum Durchkarren eingerichtet, d. h. mit dem davor und dahinter liegenden Steig durch Ladebrücken verbunden und zwischen den Luken von Ladung zunächst freigehalten. 2 So wird die Zahl der vor dem Schuppen aufstellbaren Wagen verdoppelt oder verdreifacht, allerdings mit einem nicht einwandfreien Verfahren. Zu besonderen Anordnungen gelangt man durch verschiedene Arten der Teilung der Gleise, die bei großen Schuppenlängen auch zur Erleichterung der Zustellung der Wagen erforderlich sind. 2. Rechteckschuppen mit Teilung der Ladegleise (Sägeform u. s. w.). Die Rechteckform mit ununterbrochen daran entlang geführtem Ladegleis bedingt im allgemeinen, daß bei Auswechselung der Wagen 1 Das Verfahren ist auch ohne Zwischensteige angewendet worden. Dabei muß man dann überall zwischen den Wagen der ersten und zweiten Reihe Ladebrücken einlegen. Da die Wagen verschieden lang sind, muß man sie entkuppeln, um ihre Luken einander gegenüberstellen zu können. Dies verursacht Arbeit, Zeitverlust und Verlust an Gleislänge, auch sind die von Wagen zu Wagen reichenden Ladebrücken sehr lang und schwer. Das Fortlassen der Zwischensteige ist also nicht zweckmäßig. 2 Man hat auch wohl alle Wagen durch beiderseitige Ladebrücken zum Durchkarren eingerichtet. Das ist aber nicht nur überflüssig, sondern behindert die Ausnutzung der Wagen und erschwert Übersicht und Kontrolle, die ohnehin hier schwierig sind.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/447>, abgerufen am 23.07.2024.