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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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einzutragen, u. zw. stets nach stattgefundener vollständiger Verbuchung der betreffenden Sendung im Versandbuch, unter keinen Umständen früher, da sonst öfters Frachtbriefe nicht in das Versandbuch aufgenommen würden. Sobald eine Seite des Versandbuches beschrieben ist, sind die Gewichts- und Geldspalten zusammenzuzählen. Bei der Führung des Versandbuches ist namentlich auf die stattgefundene Buchung der Frankaturen und Nachnahmen im Frankatur- und Nachnahmebuch zu achten. Die Frachtbriefe dürfen nicht in das Versandbuch eingetragen werden, bevor die Buchung im Frankatur- und Nachnahmebuch stattgefunden hat. Für jeden Tag und jede Station sind die Frankaturen und Nachnahmen zu summieren. Die in das Frankatur- und Nachnahmebuch eingetragenen Beträge sind täglich mit den bezüglichen Einträgen des Versandbuches und mit den Frachtkartenpausen des direkten Verkehres zu punktieren sowie mit der Verrechnungskontrolle in Übereinstimmung zu bringen. Am Ende des Monats sind die Stationstotale aus den Versandbüchern in die Zusammenstellung für den internen Verkehr zu übertragen. Die Versandbücher sind am ersten des dem Rechnungsmonat zweitfolgenden Monats an die Abteilung der Einnahmenkontrolle einzusenden. Nach stattgefundener Prüfung durch diese Stelle innerhalb Monatsfrist erfolgt die Rückleitung der Versandbücher an die Stationen. Nach Eingang auf der Empfangsstation ist dem Frachtbrief der Tagesstempel aufzudrücken und zu prüfen, ob die Wagennummern auf den Frachtbriefen angegeben sind; nötigenfalls hat Ergänzung stattzufinden. Die im Frachtbrief ausgeworfenen Geldbeträge sind alsdann auf Grund der Tarife zu prüfen und soweit nötig zu berichtigen. Die Frachtbriefe sind wie die Frachtkarten in die Empfangsnachweise (für den internen Verkehr bestimmt), Empfangsregister und Güterquittungsbücher oder Borderaux einzutragen.

Der Eintrag in die Empfangsnachweise hat sofort nach der Prüfung der Frachtbriefe und bevor diese in eine zweite Hand übergehen, stattzufinden. Für jeden Tag und für jede Station ist das Tagestotal der Überweisungen auszuwerfen.

Sobald eine Seite des Empfangsnachweises beschrieben ist, sind die Geldspalten zu addieren. Die Empfangsnachweise sind nach Ablauf des Monats stationsweise abzuschließen. Die Stationstotale der verschiedenen Empfangsnachweise sind auf die Zusammenstellungen zu übertragen. Außer den genannten Ausweisen (Frankatur- und Nachnahmebuch, Empfangsnachweisen, Empfangsregister [Bordereaux], Güterquittungsbuch) haben die Stationen noch ein Depositenbuch, das Güterkassenbuch, die Tagesbilanz und die Monatsbilanz (Bilanzbuch) zu führen.

In das Güterkassenbuch ist das Tagestotale der baren Einnahmen und Ausgaben einzutragen. Dieses ist monatlich abzuschließen.

Auf Grund der Abschlüsse werden monatliche Güterrechnungen, u. zw. eine solche für den internen, die andere für den direkten Verkehr aufgestellt. Die Rechnungen sind spätestens am 11. jedes Monats für den Vormonat der Betriebskontrolle einzuschicken. Auf der Station bleibt eine Abschrift der Rechnungen. Außerdem ist auch eine Monatsbilanz aufzustellen, in der die schuldigen Rechnungsbeträge oder Guthaben der Monatsrechnungen für die verschiedenen Geschäftszweige, die von der Kontrolle noch nicht endgültig bereinigt sind, zu erscheinen haben. Über die erhobenen Nebengebühren ist eine eigene Nachweisung zu führen.

Die Güterexpeditionen haben ihre Einnahmen unmittelbar an die Hauptkasse abzuliefern und nur die allernotwendigsten Geldvorräte zurückzubehalten.

Literatur: Weil, Der Transport der Eisenbahnen. Wien 1885. - Fenten, Stückgutverfuhr von und nach entfernt von der Eisenbahnstation gelegenen Orten. Archiv für Eisenbahnwesen. 1890, S. 414 ff. - Reform des Güterverkehrs auf den preußischen Staatsbahnen. Bulletin. Dezember 1907. - Rundnagel, Die Haftung der Eisenbahn. Leipzig 1909. - Hobbing, Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin 1911. - Fram, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. - Vereinfachungen im Güterabfertigungsverfahren. Ztg. d. VDEV. 1912, S. 109. - Marlio, Mazerat, Vergniaud, Godfernaux, Voies ferrees. Paris 1912.


Güterabfertigungsstelle, Güterabfertigung, Güterexpedition (account office, bureau d'expedition; ufficio di spedizione merci), die Dienststelle, der die Annahme, sowie die buch- und rechnungsmäßige Abfertigung und Ausgabe der Eil- und Frachtgüter, vielfach auch lebender Tiere, Fahrzeuge und Leichen, also die örtliche Erledigung des Güterdienstes (s. d.) obliegt. Die eigentliche Beförderung der Güter, der Transport selbst, gehört nicht zu ihrem Geschäftsbereich. Je nach ihrer Größe und nach der ihnen zugewiesenen Geschäftsaufgabe unterscheidet man: Hauptgüterexpedition, Frachtgutexpedition (Güterabfertigung); Eilgutexpedition (Eilgutabfertigung); Expedition für ankommende und abgehende Güter (Empfangs- und Versandabteilung); Transitexpedition; Umladestelle u. s. w.

In einem anderen Sinne werden die Worte "Güterabfertigung und Güterexpedition" gebraucht, um nicht die Dienststelle, von der die Abfertigungsgeschäfte erledigt werden, sondern die Abfertigung der Güter selbst zu bezeichnen (s. Güterabfertigung).

Matibel.


Güteragenten s. Agenten.


Güterbahnhof (goods station, freight yard; gare a marchandise; stazione merci) nennt man einen Bahnhof oder Bahnhofsteil, auf dem die Güter abgefertigt werden. Er enthält in der Regel einen oder mehrere Güterschuppen (s. d.), bisweilen auch einen Umladeschuppen und eine Anzahl Freiladegleise (s. d.). Dient der G. nur dem Stückgutverkehr, so nennt man ihn auch "Stückgutbahnhof", dient er nur dem Freiladeverkehr, so wird er auch als "Freiladebahnhof" "Rohgutbahnhof" oder "Wagenladungsbahnhof" bezeichnet. Zuweilen enthalten große G. auch umfangreiche Anlagen für den Verschubdienst, sofern dieser nicht auf einem benachbarten Verschiebebahnhof abgewickelt werden kann.

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1, Leipzig 1907. - Eis. T. d. G. II, 3, Wiesbaden 1909. - Weitere Literaturangaben bei den Art. Bahnhöfe und Güterschuppen.

Oder.


einzutragen, u. zw. stets nach stattgefundener vollständiger Verbuchung der betreffenden Sendung im Versandbuch, unter keinen Umständen früher, da sonst öfters Frachtbriefe nicht in das Versandbuch aufgenommen würden. Sobald eine Seite des Versandbuches beschrieben ist, sind die Gewichts- und Geldspalten zusammenzuzählen. Bei der Führung des Versandbuches ist namentlich auf die stattgefundene Buchung der Frankaturen und Nachnahmen im Frankatur- und Nachnahmebuch zu achten. Die Frachtbriefe dürfen nicht in das Versandbuch eingetragen werden, bevor die Buchung im Frankatur- und Nachnahmebuch stattgefunden hat. Für jeden Tag und jede Station sind die Frankaturen und Nachnahmen zu summieren. Die in das Frankatur- und Nachnahmebuch eingetragenen Beträge sind täglich mit den bezüglichen Einträgen des Versandbuches und mit den Frachtkartenpausen des direkten Verkehres zu punktieren sowie mit der Verrechnungskontrolle in Übereinstimmung zu bringen. Am Ende des Monats sind die Stationstotale aus den Versandbüchern in die Zusammenstellung für den internen Verkehr zu übertragen. Die Versandbücher sind am ersten des dem Rechnungsmonat zweitfolgenden Monats an die Abteilung der Einnahmenkontrolle einzusenden. Nach stattgefundener Prüfung durch diese Stelle innerhalb Monatsfrist erfolgt die Rückleitung der Versandbücher an die Stationen. Nach Eingang auf der Empfangsstation ist dem Frachtbrief der Tagesstempel aufzudrücken und zu prüfen, ob die Wagennummern auf den Frachtbriefen angegeben sind; nötigenfalls hat Ergänzung stattzufinden. Die im Frachtbrief ausgeworfenen Geldbeträge sind alsdann auf Grund der Tarife zu prüfen und soweit nötig zu berichtigen. Die Frachtbriefe sind wie die Frachtkarten in die Empfangsnachweise (für den internen Verkehr bestimmt), Empfangsregister und Güterquittungsbücher oder Borderaux einzutragen.

Der Eintrag in die Empfangsnachweise hat sofort nach der Prüfung der Frachtbriefe und bevor diese in eine zweite Hand übergehen, stattzufinden. Für jeden Tag und für jede Station ist das Tagestotal der Überweisungen auszuwerfen.

Sobald eine Seite des Empfangsnachweises beschrieben ist, sind die Geldspalten zu addieren. Die Empfangsnachweise sind nach Ablauf des Monats stationsweise abzuschließen. Die Stationstotale der verschiedenen Empfangsnachweise sind auf die Zusammenstellungen zu übertragen. Außer den genannten Ausweisen (Frankatur- und Nachnahmebuch, Empfangsnachweisen, Empfangsregister [Bordereaux], Güterquittungsbuch) haben die Stationen noch ein Depositenbuch, das Güterkassenbuch, die Tagesbilanz und die Monatsbilanz (Bilanzbuch) zu führen.

In das Güterkassenbuch ist das Tagestotale der baren Einnahmen und Ausgaben einzutragen. Dieses ist monatlich abzuschließen.

Auf Grund der Abschlüsse werden monatliche Güterrechnungen, u. zw. eine solche für den internen, die andere für den direkten Verkehr aufgestellt. Die Rechnungen sind spätestens am 11. jedes Monats für den Vormonat der Betriebskontrolle einzuschicken. Auf der Station bleibt eine Abschrift der Rechnungen. Außerdem ist auch eine Monatsbilanz aufzustellen, in der die schuldigen Rechnungsbeträge oder Guthaben der Monatsrechnungen für die verschiedenen Geschäftszweige, die von der Kontrolle noch nicht endgültig bereinigt sind, zu erscheinen haben. Über die erhobenen Nebengebühren ist eine eigene Nachweisung zu führen.

Die Güterexpeditionen haben ihre Einnahmen unmittelbar an die Hauptkasse abzuliefern und nur die allernotwendigsten Geldvorräte zurückzubehalten.

Literatur: Weil, Der Transport der Eisenbahnen. Wien 1885. – Fenten, Stückgutverfuhr von und nach entfernt von der Eisenbahnstation gelegenen Orten. Archiv für Eisenbahnwesen. 1890, S. 414 ff. – Reform des Güterverkehrs auf den preußischen Staatsbahnen. Bulletin. Dezember 1907. – Rundnagel, Die Haftung der Eisenbahn. Leipzig 1909. – Hobbing, Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin 1911. – Fram, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. – Vereinfachungen im Güterabfertigungsverfahren. Ztg. d. VDEV. 1912, S. 109. – Marlio, Mazerat, Vergniaud, Godfernaux, Voies ferrées. Paris 1912.


Güterabfertigungsstelle, Güterabfertigung, Güterexpedition (account office, bureau d'expédition; ufficio di spedizione merci), die Dienststelle, der die Annahme, sowie die buch- und rechnungsmäßige Abfertigung und Ausgabe der Eil- und Frachtgüter, vielfach auch lebender Tiere, Fahrzeuge und Leichen, also die örtliche Erledigung des Güterdienstes (s. d.) obliegt. Die eigentliche Beförderung der Güter, der Transport selbst, gehört nicht zu ihrem Geschäftsbereich. Je nach ihrer Größe und nach der ihnen zugewiesenen Geschäftsaufgabe unterscheidet man: Hauptgüterexpedition, Frachtgutexpedition (Güterabfertigung); Eilgutexpedition (Eilgutabfertigung); Expedition für ankommende und abgehende Güter (Empfangs- und Versandabteilung); Transitexpedition; Umladestelle u. s. w.

In einem anderen Sinne werden die Worte „Güterabfertigung und Güterexpedition“ gebraucht, um nicht die Dienststelle, von der die Abfertigungsgeschäfte erledigt werden, sondern die Abfertigung der Güter selbst zu bezeichnen (s. Güterabfertigung).

Matibel.


Güteragenten s. Agenten.


Güterbahnhof (goods station, freight yard; gare à marchandise; stazione merci) nennt man einen Bahnhof oder Bahnhofsteil, auf dem die Güter abgefertigt werden. Er enthält in der Regel einen oder mehrere Güterschuppen (s. d.), bisweilen auch einen Umladeschuppen und eine Anzahl Freiladegleise (s. d.). Dient der G. nur dem Stückgutverkehr, so nennt man ihn auch „Stückgutbahnhof“, dient er nur dem Freiladeverkehr, so wird er auch als „Freiladebahnhof“ „Rohgutbahnhof“ oder „Wagenladungsbahnhof“ bezeichnet. Zuweilen enthalten große G. auch umfangreiche Anlagen für den Verschubdienst, sofern dieser nicht auf einem benachbarten Verschiebebahnhof abgewickelt werden kann.

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1, Leipzig 1907. – Eis. T. d. G. II, 3, Wiesbaden 1909. – Weitere Literaturangaben bei den Art. Bahnhöfe und Güterschuppen.

Oder.


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[429/0441] einzutragen, u. zw. stets nach stattgefundener vollständiger Verbuchung der betreffenden Sendung im Versandbuch, unter keinen Umständen früher, da sonst öfters Frachtbriefe nicht in das Versandbuch aufgenommen würden. Sobald eine Seite des Versandbuches beschrieben ist, sind die Gewichts- und Geldspalten zusammenzuzählen. Bei der Führung des Versandbuches ist namentlich auf die stattgefundene Buchung der Frankaturen und Nachnahmen im Frankatur- und Nachnahmebuch zu achten. Die Frachtbriefe dürfen nicht in das Versandbuch eingetragen werden, bevor die Buchung im Frankatur- und Nachnahmebuch stattgefunden hat. Für jeden Tag und jede Station sind die Frankaturen und Nachnahmen zu summieren. Die in das Frankatur- und Nachnahmebuch eingetragenen Beträge sind täglich mit den bezüglichen Einträgen des Versandbuches und mit den Frachtkartenpausen des direkten Verkehres zu punktieren sowie mit der Verrechnungskontrolle in Übereinstimmung zu bringen. Am Ende des Monats sind die Stationstotale aus den Versandbüchern in die Zusammenstellung für den internen Verkehr zu übertragen. Die Versandbücher sind am ersten des dem Rechnungsmonat zweitfolgenden Monats an die Abteilung der Einnahmenkontrolle einzusenden. Nach stattgefundener Prüfung durch diese Stelle innerhalb Monatsfrist erfolgt die Rückleitung der Versandbücher an die Stationen. Nach Eingang auf der Empfangsstation ist dem Frachtbrief der Tagesstempel aufzudrücken und zu prüfen, ob die Wagennummern auf den Frachtbriefen angegeben sind; nötigenfalls hat Ergänzung stattzufinden. Die im Frachtbrief ausgeworfenen Geldbeträge sind alsdann auf Grund der Tarife zu prüfen und soweit nötig zu berichtigen. Die Frachtbriefe sind wie die Frachtkarten in die Empfangsnachweise (für den internen Verkehr bestimmt), Empfangsregister und Güterquittungsbücher oder Borderaux einzutragen. Der Eintrag in die Empfangsnachweise hat sofort nach der Prüfung der Frachtbriefe und bevor diese in eine zweite Hand übergehen, stattzufinden. Für jeden Tag und für jede Station ist das Tagestotal der Überweisungen auszuwerfen. Sobald eine Seite des Empfangsnachweises beschrieben ist, sind die Geldspalten zu addieren. Die Empfangsnachweise sind nach Ablauf des Monats stationsweise abzuschließen. Die Stationstotale der verschiedenen Empfangsnachweise sind auf die Zusammenstellungen zu übertragen. Außer den genannten Ausweisen (Frankatur- und Nachnahmebuch, Empfangsnachweisen, Empfangsregister [Bordereaux], Güterquittungsbuch) haben die Stationen noch ein Depositenbuch, das Güterkassenbuch, die Tagesbilanz und die Monatsbilanz (Bilanzbuch) zu führen. In das Güterkassenbuch ist das Tagestotale der baren Einnahmen und Ausgaben einzutragen. Dieses ist monatlich abzuschließen. Auf Grund der Abschlüsse werden monatliche Güterrechnungen, u. zw. eine solche für den internen, die andere für den direkten Verkehr aufgestellt. Die Rechnungen sind spätestens am 11. jedes Monats für den Vormonat der Betriebskontrolle einzuschicken. Auf der Station bleibt eine Abschrift der Rechnungen. Außerdem ist auch eine Monatsbilanz aufzustellen, in der die schuldigen Rechnungsbeträge oder Guthaben der Monatsrechnungen für die verschiedenen Geschäftszweige, die von der Kontrolle noch nicht endgültig bereinigt sind, zu erscheinen haben. Über die erhobenen Nebengebühren ist eine eigene Nachweisung zu führen. Die Güterexpeditionen haben ihre Einnahmen unmittelbar an die Hauptkasse abzuliefern und nur die allernotwendigsten Geldvorräte zurückzubehalten. Literatur: Weil, Der Transport der Eisenbahnen. Wien 1885. – Fenten, Stückgutverfuhr von und nach entfernt von der Eisenbahnstation gelegenen Orten. Archiv für Eisenbahnwesen. 1890, S. 414 ff. – Reform des Güterverkehrs auf den preußischen Staatsbahnen. Bulletin. Dezember 1907. – Rundnagel, Die Haftung der Eisenbahn. Leipzig 1909. – Hobbing, Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin 1911. – Fram, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. – Vereinfachungen im Güterabfertigungsverfahren. Ztg. d. VDEV. 1912, S. 109. – Marlio, Mazerat, Vergniaud, Godfernaux, Voies ferrées. Paris 1912. Güterabfertigungsstelle, Güterabfertigung, Güterexpedition (account office, bureau d'expédition; ufficio di spedizione merci), die Dienststelle, der die Annahme, sowie die buch- und rechnungsmäßige Abfertigung und Ausgabe der Eil- und Frachtgüter, vielfach auch lebender Tiere, Fahrzeuge und Leichen, also die örtliche Erledigung des Güterdienstes (s. d.) obliegt. Die eigentliche Beförderung der Güter, der Transport selbst, gehört nicht zu ihrem Geschäftsbereich. Je nach ihrer Größe und nach der ihnen zugewiesenen Geschäftsaufgabe unterscheidet man: Hauptgüterexpedition, Frachtgutexpedition (Güterabfertigung); Eilgutexpedition (Eilgutabfertigung); Expedition für ankommende und abgehende Güter (Empfangs- und Versandabteilung); Transitexpedition; Umladestelle u. s. w. In einem anderen Sinne werden die Worte „Güterabfertigung und Güterexpedition“ gebraucht, um nicht die Dienststelle, von der die Abfertigungsgeschäfte erledigt werden, sondern die Abfertigung der Güter selbst zu bezeichnen (s. Güterabfertigung). Matibel. Güteragenten s. Agenten. Güterbahnhof (goods station, freight yard; gare à marchandise; stazione merci) nennt man einen Bahnhof oder Bahnhofsteil, auf dem die Güter abgefertigt werden. Er enthält in der Regel einen oder mehrere Güterschuppen (s. d.), bisweilen auch einen Umladeschuppen und eine Anzahl Freiladegleise (s. d.). Dient der G. nur dem Stückgutverkehr, so nennt man ihn auch „Stückgutbahnhof“, dient er nur dem Freiladeverkehr, so wird er auch als „Freiladebahnhof“ „Rohgutbahnhof“ oder „Wagenladungsbahnhof“ bezeichnet. Zuweilen enthalten große G. auch umfangreiche Anlagen für den Verschubdienst, sofern dieser nicht auf einem benachbarten Verschiebebahnhof abgewickelt werden kann. Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1, Leipzig 1907. – Eis. T. d. G. II, 3, Wiesbaden 1909. – Weitere Literaturangaben bei den Art. Bahnhöfe und Güterschuppen. Oder.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/441>, abgerufen am 23.07.2024.