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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Der Fassungsraum der Wagen ist von der Größe der Strecken- oder Stollenquerschnitte und von der Art der Förderung abhängig und bewegt sich zumeist von 500 kg bis 1000 kg, ausnahmsweise bis 1500 kg und darüber.

Der Betrieb erfolgt unmittelbar durch Menschen, Zugtiere, Dampf-, Benzin-, elektrische und Preßluftlokomotiven, oder durch Vermittlung eines Seiles oder einer Kette, entweder mit Ausnutzung der Schwerkraft oder durch stehende Dampf-, Verbrennungs-, hydraulische und elektrische Maschinen.

1. Der Betrieb mit Lokomotiven.

a) Die Dampflokomotiven finden in den Gruben wegen der Rauch- und Dampfbelästigung nur ausnahmsweise Verwendung; dann meist nur solche nach der Bauart Lamm-Francq, die als feuerlose bezeichnet werden. Häufiger stehen

b) Benzinlokomotiven in Verwendung; aber auch die geben schädliche Gase ab, die unter Umständen den Arbeitsbetrieb ungünstig beeinflussen können.

c) Die Preßluftlokomotiven verschlechtern die Luft nicht; die ausströmende Luft trägt vielmehr zur besseren Lüftung der Grubenräume bei. Hierfür sind aber besondere Kompressoren und Luftleitungen sowie zur Vermeidung großer Luftkessel der Lokomotive hochgepreßte Luft erforderlich, wodurch die Betriebskosten recht hohe werden; daher sind Preßluftlokomotiven im Bergbau verhältnismäßig selten zu finden.

d) Die elektrischen Lokomotiven erhalten ihren Strom von außen meist durch einen oder mehrere Oberleitungsdrähte; man nennt sie Fahrdrahtlokomotiven; sie werden meist mit Gleichstrom betrieben; oder die Lokomotiven führen eine Akkumulatorenbatterie mit; man nennt sie dann Akkumulatorlokomotiven.

Die ersteren bedingen eine gut isolierte Leitung, die unter Umständen in engen Strecken schwer unterzubringen und namentlich in den Arbeitsstrecken nicht leicht zu erhalten und gegen Zerstörungen zu sichern ist. Der Betrieb ist also von dem Zustande der Fahrdrahtleitung abhängig. Die letzteren haben größeres Eigengewicht, bedingen häufiges Laden des Akkumulators und wegen erforderlicher Stromumformung geringeren Wirkungsgrad als die ersteren.

Wenn die Fahrdrahtleitung nicht zu sehr der Zerstörung durch Sprengschüsse u. dgl. ausgesetzt und der Streckenquerschnitt nicht zu klein ist, werden die Fahrdrahtlokomotiven vorgezogen.

Gegenwärtig finden im Bergbau die Benzinlokomotiven und die elektrischen Lokomotiven die meiste Verwendung, da Preßluftlokomotiven zu kostspielig sind und Dampflokomotiven die Lüftungsverhältnisse verschlechtern (s. Grubenlokomotiven und Art. Elektrische Eisenbahnen, Bd. IV, S. 284).

2. Der Betrieb mit Seil oder Kette.

A. Bremsbergförderung. Wird die Schwerkraft ausgenutzt, namentlich in der Weise, daß die beladenen Wagen die leeren aufwärts ziehen, so wird diese Anlage als Bremsberg bezeichnet. Hierbei ist das Seil, mit dem die ab- und aufwärtsgehenden Wagen verbunden sind, über eine oben angeordnete Seilscheibe geschlungen, die mit einer Bremse versehen


Abb. 297.

Abb. 298.

Abb. 299.

Abb. 300.
ist, die eine Regelung der Geschwindigkeit und das Anhalten der Wagen ermöglicht. Im übrigen s. Art. Bremsberge.

B. Förderung mit Seil. Hierbei erfolgt die Bewegung der Fahrzeuge durch Vermittlung von Drahtseilen, die über Seilscheiben geschlungen sind, die in der Regel durch feststehende Maschinen (Dampf, Elektrizität, Preßluft, Druckwasser) angetrieben werden.

Das Seil kann ein offenes oder ein geschlossenes sein. Bei Förderung mit offenem Seile unterscheidet man:

a) Förderung mit Seil und Gegenseil.

Die Wagen w sind nach Abb. 297 an beiden Stirnseiten mit Seilen s verbunden, die an jedem Ende über Seilscheiben a geschlungen sind, die durch Maschinen angetrieben werden. Die Wagen werden daher von dem einen Antriebe nach der einen Richtung und von dem anderen nach der entgegengesetzten Richtung gezogen. Diese Anordnung hat den Nachteil,

Der Fassungsraum der Wagen ist von der Größe der Strecken- oder Stollenquerschnitte und von der Art der Förderung abhängig und bewegt sich zumeist von 500 kg bis 1000 kg, ausnahmsweise bis 1500 kg und darüber.

Der Betrieb erfolgt unmittelbar durch Menschen, Zugtiere, Dampf-, Benzin-, elektrische und Preßluftlokomotiven, oder durch Vermittlung eines Seiles oder einer Kette, entweder mit Ausnutzung der Schwerkraft oder durch stehende Dampf-, Verbrennungs-, hydraulische und elektrische Maschinen.

1. Der Betrieb mit Lokomotiven.

a) Die Dampflokomotiven finden in den Gruben wegen der Rauch- und Dampfbelästigung nur ausnahmsweise Verwendung; dann meist nur solche nach der Bauart Lamm-Francq, die als feuerlose bezeichnet werden. Häufiger stehen

b) Benzinlokomotiven in Verwendung; aber auch die geben schädliche Gase ab, die unter Umständen den Arbeitsbetrieb ungünstig beeinflussen können.

c) Die Preßluftlokomotiven verschlechtern die Luft nicht; die ausströmende Luft trägt vielmehr zur besseren Lüftung der Grubenräume bei. Hierfür sind aber besondere Kompressoren und Luftleitungen sowie zur Vermeidung großer Luftkessel der Lokomotive hochgepreßte Luft erforderlich, wodurch die Betriebskosten recht hohe werden; daher sind Preßluftlokomotiven im Bergbau verhältnismäßig selten zu finden.

d) Die elektrischen Lokomotiven erhalten ihren Strom von außen meist durch einen oder mehrere Oberleitungsdrähte; man nennt sie Fahrdrahtlokomotiven; sie werden meist mit Gleichstrom betrieben; oder die Lokomotiven führen eine Akkumulatorenbatterie mit; man nennt sie dann Akkumulatorlokomotiven.

Die ersteren bedingen eine gut isolierte Leitung, die unter Umständen in engen Strecken schwer unterzubringen und namentlich in den Arbeitsstrecken nicht leicht zu erhalten und gegen Zerstörungen zu sichern ist. Der Betrieb ist also von dem Zustande der Fahrdrahtleitung abhängig. Die letzteren haben größeres Eigengewicht, bedingen häufiges Laden des Akkumulators und wegen erforderlicher Stromumformung geringeren Wirkungsgrad als die ersteren.

Wenn die Fahrdrahtleitung nicht zu sehr der Zerstörung durch Sprengschüsse u. dgl. ausgesetzt und der Streckenquerschnitt nicht zu klein ist, werden die Fahrdrahtlokomotiven vorgezogen.

Gegenwärtig finden im Bergbau die Benzinlokomotiven und die elektrischen Lokomotiven die meiste Verwendung, da Preßluftlokomotiven zu kostspielig sind und Dampflokomotiven die Lüftungsverhältnisse verschlechtern (s. Grubenlokomotiven und Art. Elektrische Eisenbahnen, Bd. IV, S. 284).

2. Der Betrieb mit Seil oder Kette.

A. Bremsbergförderung. Wird die Schwerkraft ausgenutzt, namentlich in der Weise, daß die beladenen Wagen die leeren aufwärts ziehen, so wird diese Anlage als Bremsberg bezeichnet. Hierbei ist das Seil, mit dem die ab- und aufwärtsgehenden Wagen verbunden sind, über eine oben angeordnete Seilscheibe geschlungen, die mit einer Bremse versehen


Abb. 297.

Abb. 298.

Abb. 299.

Abb. 300.
ist, die eine Regelung der Geschwindigkeit und das Anhalten der Wagen ermöglicht. Im übrigen s. Art. Bremsberge.

B. Förderung mit Seil. Hierbei erfolgt die Bewegung der Fahrzeuge durch Vermittlung von Drahtseilen, die über Seilscheiben geschlungen sind, die in der Regel durch feststehende Maschinen (Dampf, Elektrizität, Preßluft, Druckwasser) angetrieben werden.

Das Seil kann ein offenes oder ein geschlossenes sein. Bei Förderung mit offenem Seile unterscheidet man:

a) Förderung mit Seil und Gegenseil.

Die Wagen w sind nach Abb. 297 an beiden Stirnseiten mit Seilen s verbunden, die an jedem Ende über Seilscheiben a geschlungen sind, die durch Maschinen angetrieben werden. Die Wagen werden daher von dem einen Antriebe nach der einen Richtung und von dem anderen nach der entgegengesetzten Richtung gezogen. Diese Anordnung hat den Nachteil,

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[395/0407] Der Fassungsraum der Wagen ist von der Größe der Strecken- oder Stollenquerschnitte und von der Art der Förderung abhängig und bewegt sich zumeist von 500 kg bis 1000 kg, ausnahmsweise bis 1500 kg und darüber. Der Betrieb erfolgt unmittelbar durch Menschen, Zugtiere, Dampf-, Benzin-, elektrische und Preßluftlokomotiven, oder durch Vermittlung eines Seiles oder einer Kette, entweder mit Ausnutzung der Schwerkraft oder durch stehende Dampf-, Verbrennungs-, hydraulische und elektrische Maschinen. 1. Der Betrieb mit Lokomotiven. a) Die Dampflokomotiven finden in den Gruben wegen der Rauch- und Dampfbelästigung nur ausnahmsweise Verwendung; dann meist nur solche nach der Bauart Lamm-Francq, die als feuerlose bezeichnet werden. Häufiger stehen b) Benzinlokomotiven in Verwendung; aber auch die geben schädliche Gase ab, die unter Umständen den Arbeitsbetrieb ungünstig beeinflussen können. c) Die Preßluftlokomotiven verschlechtern die Luft nicht; die ausströmende Luft trägt vielmehr zur besseren Lüftung der Grubenräume bei. Hierfür sind aber besondere Kompressoren und Luftleitungen sowie zur Vermeidung großer Luftkessel der Lokomotive hochgepreßte Luft erforderlich, wodurch die Betriebskosten recht hohe werden; daher sind Preßluftlokomotiven im Bergbau verhältnismäßig selten zu finden. d) Die elektrischen Lokomotiven erhalten ihren Strom von außen meist durch einen oder mehrere Oberleitungsdrähte; man nennt sie Fahrdrahtlokomotiven; sie werden meist mit Gleichstrom betrieben; oder die Lokomotiven führen eine Akkumulatorenbatterie mit; man nennt sie dann Akkumulatorlokomotiven. Die ersteren bedingen eine gut isolierte Leitung, die unter Umständen in engen Strecken schwer unterzubringen und namentlich in den Arbeitsstrecken nicht leicht zu erhalten und gegen Zerstörungen zu sichern ist. Der Betrieb ist also von dem Zustande der Fahrdrahtleitung abhängig. Die letzteren haben größeres Eigengewicht, bedingen häufiges Laden des Akkumulators und wegen erforderlicher Stromumformung geringeren Wirkungsgrad als die ersteren. Wenn die Fahrdrahtleitung nicht zu sehr der Zerstörung durch Sprengschüsse u. dgl. ausgesetzt und der Streckenquerschnitt nicht zu klein ist, werden die Fahrdrahtlokomotiven vorgezogen. Gegenwärtig finden im Bergbau die Benzinlokomotiven und die elektrischen Lokomotiven die meiste Verwendung, da Preßluftlokomotiven zu kostspielig sind und Dampflokomotiven die Lüftungsverhältnisse verschlechtern (s. Grubenlokomotiven und Art. Elektrische Eisenbahnen, Bd. IV, S. 284). 2. Der Betrieb mit Seil oder Kette. A. Bremsbergförderung. Wird die Schwerkraft ausgenutzt, namentlich in der Weise, daß die beladenen Wagen die leeren aufwärts ziehen, so wird diese Anlage als Bremsberg bezeichnet. Hierbei ist das Seil, mit dem die ab- und aufwärtsgehenden Wagen verbunden sind, über eine oben angeordnete Seilscheibe geschlungen, die mit einer Bremse versehen [Abbildung Abb. 297. ] [Abbildung Abb. 298. ] [Abbildung Abb. 299. ] [Abbildung Abb. 300. ] ist, die eine Regelung der Geschwindigkeit und das Anhalten der Wagen ermöglicht. Im übrigen s. Art. Bremsberge. B. Förderung mit Seil. Hierbei erfolgt die Bewegung der Fahrzeuge durch Vermittlung von Drahtseilen, die über Seilscheiben geschlungen sind, die in der Regel durch feststehende Maschinen (Dampf, Elektrizität, Preßluft, Druckwasser) angetrieben werden. Das Seil kann ein offenes oder ein geschlossenes sein. Bei Förderung mit offenem Seile unterscheidet man: a) Förderung mit Seil und Gegenseil. Die Wagen w sind nach Abb. 297 an beiden Stirnseiten mit Seilen s verbunden, die an jedem Ende über Seilscheiben a geschlungen sind, die durch Maschinen angetrieben werden. Die Wagen werden daher von dem einen Antriebe nach der einen Richtung und von dem anderen nach der entgegengesetzten Richtung gezogen. Diese Anordnung hat den Nachteil,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 395. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/407>, abgerufen am 24.07.2024.