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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Fällen Fahrstraßen zu bezeichnen, die nicht schon durch das Einfahr- oder Ausfahrsignal gekennzeichnet sind.

Auf der Londoner und Nordwestbahn werden die Gleise, für die die Einfahrt erlaubt ist, durch Nummern bezeichnet, die auf 0·6 m breiten und 0·9 m hohen, an dem Signalmast


Abb. 8.
angebrachten Tafeln erscheinen, wenn das Signal "Fahrt frei" zeigt (Abb. 8). Bei Dunkelheit werden diese Zahlentafeln durch seitlich aufgestellte Scheinwerferlampen erleuchtet. Bei einer anderen Art der Fahrstraßenanzeiger, die viel Anwendung gefunden hat, sind die Nummerscheiben in einem Kasten untergebracht (Abb. 9). In der Ruhelage werden sie durch eine Sperrklinke festgehalten. Soll eine Fahrstraße eingestellt werden, so wird die Sperrklinke der entsprechenden Nummer ausgelöst und diese Nummer beim Ziehen des Einfahrsignals so weit gesenkt, daß sie vor einem Fenster in dem unteren Teile des Kastens erscheint. Diese Einrichtung erfordert weniger Platz als die zuerst erwähnten Nummerntafeln.

Auch auf den belgischen Bahnen findet die Beigabe von Nummern zum Signalflügel des Hauptsignals Verwendung. Steht der Signalflügel auf "Halt", so sind die Nummern für den Lokomotivführer unsichtbar, steht der Flügel auf "Fahrt frei", so erscheint die Nummer oder auch ein Buchstabe, mit dem die Fahrstraße bezeichnet wird, und zeigt dadurch an, welche Fahrstraße freigegeben ist. Diese Art der Kennzeichnung der Fahrstraße findet indes nur Anwendung bei Zügen mit geringer Geschwindigkeit. In anderen Fällen wird die eingestellte Fahrstraße durch mehrflüglige Signale angezeigt, u. zw. ging man dabei früher bis


Abb. 9.
zu fünf oder sechs Flügeln an einem Mast. Die neuesten belgischen Signalvorschriften sehen indes nur noch höchstens drei Signalflügel

Abb. 10.
an einem Mast vor. Wo diese nicht ausreichen, verbindet man damit Nummerscheiben. Ein Einfahrsignal vor einem Bahnhof, in dem aus dem Hauptgleise nach jeder Seite drei Einfahrgleise abzweigen, zeigt Abb. 10. Der mittlere ausgeschnittene Flügel gilt für das Hauptgleis, das mit der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit befahren werden darf. Die Nummernscheiben sind aus Eisenblech gestanzt und auf beiden Seiten mit Anstrich versehen oder emailliert.

Fällen Fahrstraßen zu bezeichnen, die nicht schon durch das Einfahr- oder Ausfahrsignal gekennzeichnet sind.

Auf der Londoner und Nordwestbahn werden die Gleise, für die die Einfahrt erlaubt ist, durch Nummern bezeichnet, die auf 0·6 m breiten und 0·9 m hohen, an dem Signalmast


Abb. 8.
angebrachten Tafeln erscheinen, wenn das Signal „Fahrt frei“ zeigt (Abb. 8). Bei Dunkelheit werden diese Zahlentafeln durch seitlich aufgestellte Scheinwerferlampen erleuchtet. Bei einer anderen Art der Fahrstraßenanzeiger, die viel Anwendung gefunden hat, sind die Nummerscheiben in einem Kasten untergebracht (Abb. 9). In der Ruhelage werden sie durch eine Sperrklinke festgehalten. Soll eine Fahrstraße eingestellt werden, so wird die Sperrklinke der entsprechenden Nummer ausgelöst und diese Nummer beim Ziehen des Einfahrsignals so weit gesenkt, daß sie vor einem Fenster in dem unteren Teile des Kastens erscheint. Diese Einrichtung erfordert weniger Platz als die zuerst erwähnten Nummerntafeln.

Auch auf den belgischen Bahnen findet die Beigabe von Nummern zum Signalflügel des Hauptsignals Verwendung. Steht der Signalflügel auf „Halt“, so sind die Nummern für den Lokomotivführer unsichtbar, steht der Flügel auf „Fahrt frei“, so erscheint die Nummer oder auch ein Buchstabe, mit dem die Fahrstraße bezeichnet wird, und zeigt dadurch an, welche Fahrstraße freigegeben ist. Diese Art der Kennzeichnung der Fahrstraße findet indes nur Anwendung bei Zügen mit geringer Geschwindigkeit. In anderen Fällen wird die eingestellte Fahrstraße durch mehrflüglige Signale angezeigt, u. zw. ging man dabei früher bis


Abb. 9.
zu fünf oder sechs Flügeln an einem Mast. Die neuesten belgischen Signalvorschriften sehen indes nur noch höchstens drei Signalflügel

Abb. 10.
an einem Mast vor. Wo diese nicht ausreichen, verbindet man damit Nummerscheiben. Ein Einfahrsignal vor einem Bahnhof, in dem aus dem Hauptgleise nach jeder Seite drei Einfahrgleise abzweigen, zeigt Abb. 10. Der mittlere ausgeschnittene Flügel gilt für das Hauptgleis, das mit der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit befahren werden darf. Die Nummernscheiben sind aus Eisenblech gestanzt und auf beiden Seiten mit Anstrich versehen oder emailliert.

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[23/0031] Fällen Fahrstraßen zu bezeichnen, die nicht schon durch das Einfahr- oder Ausfahrsignal gekennzeichnet sind. Auf der Londoner und Nordwestbahn werden die Gleise, für die die Einfahrt erlaubt ist, durch Nummern bezeichnet, die auf 0·6 m breiten und 0·9 m hohen, an dem Signalmast [Abbildung Abb. 8. ] angebrachten Tafeln erscheinen, wenn das Signal „Fahrt frei“ zeigt (Abb. 8). Bei Dunkelheit werden diese Zahlentafeln durch seitlich aufgestellte Scheinwerferlampen erleuchtet. Bei einer anderen Art der Fahrstraßenanzeiger, die viel Anwendung gefunden hat, sind die Nummerscheiben in einem Kasten untergebracht (Abb. 9). In der Ruhelage werden sie durch eine Sperrklinke festgehalten. Soll eine Fahrstraße eingestellt werden, so wird die Sperrklinke der entsprechenden Nummer ausgelöst und diese Nummer beim Ziehen des Einfahrsignals so weit gesenkt, daß sie vor einem Fenster in dem unteren Teile des Kastens erscheint. Diese Einrichtung erfordert weniger Platz als die zuerst erwähnten Nummerntafeln. Auch auf den belgischen Bahnen findet die Beigabe von Nummern zum Signalflügel des Hauptsignals Verwendung. Steht der Signalflügel auf „Halt“, so sind die Nummern für den Lokomotivführer unsichtbar, steht der Flügel auf „Fahrt frei“, so erscheint die Nummer oder auch ein Buchstabe, mit dem die Fahrstraße bezeichnet wird, und zeigt dadurch an, welche Fahrstraße freigegeben ist. Diese Art der Kennzeichnung der Fahrstraße findet indes nur Anwendung bei Zügen mit geringer Geschwindigkeit. In anderen Fällen wird die eingestellte Fahrstraße durch mehrflüglige Signale angezeigt, u. zw. ging man dabei früher bis [Abbildung Abb. 9. ] zu fünf oder sechs Flügeln an einem Mast. Die neuesten belgischen Signalvorschriften sehen indes nur noch höchstens drei Signalflügel [Abbildung Abb. 10. ] an einem Mast vor. Wo diese nicht ausreichen, verbindet man damit Nummerscheiben. Ein Einfahrsignal vor einem Bahnhof, in dem aus dem Hauptgleise nach jeder Seite drei Einfahrgleise abzweigen, zeigt Abb. 10. Der mittlere ausgeschnittene Flügel gilt für das Hauptgleis, das mit der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit befahren werden darf. Die Nummernscheiben sind aus Eisenblech gestanzt und auf beiden Seiten mit Anstrich versehen oder emailliert.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/31>, abgerufen am 24.11.2024.