Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.auf dem Beklebezettel an der Bestimmungsstation ausgeladen und in die Gepäckaufbewahrungsstelle (cloak room, left luggage room) gebracht; wo es der Reisende abholen kann. Dabei besteht natürlich die Gefahr, daß das Gepäck von Unbefugten abgenommen wird. Doch sollen Vorkommnisse dieser Art, die strenge strafrechtliche Ahndung finden, ziemlich selten sein. Immerhin geben aber manche Eisenbahngesellschaften dem Reisenden die Möglichkeit, in solchen Fällen sein Gepäck gegen eine geringe Gebühr (six pence) einschreiben zu lassen; das Gepäck wird alsdann durch die Gepäckaufbewahrungsstelle der Bestimmungsstation nur gegen Rückgabe der Einschreibequittung ausgehändigt. Die Haftung der Eisenbahngesellschaften beginnt mit dem Augenblick des Abschlusses des Frachtvertrages. Dieser gilt als abgeschlossen, wenn die Fahrkarte gelöst, das Gepäck dem Gepäckträger übergeben und von diesem mit dem "label" beklebt ist. Der Reisende hat die Richtigkeit der Beklebung selbst zu prüfen und er ist für allen Schaden, der aus einer unrichtigen Beklebung entsteht, verantwortlich. Geht ein Gepäckstück verloren, so hat der Reisende den nach Lage der Sache schwierigen Beweis zu erbringen, daß er sein Gepäckstück in ordnungsmäßigem Zustand zur Beförderung aufgegeben hat. Im direkten Verkehr mit dem Festland von Europa haben die englischen Bahnen das dort übliche Gepäckabfertigungsverfahren angenommen. 2. Vereinigte Staaten von Amerika. In den Vereinigten Staaten von Amerika - und nach dem Vorbild der dortigen auch bei anderen amerikanischen Bahnen - bildet die frachtfreie Beförderung des Gepäcks ebenfalls die Regel. Das Freigepäck (durchschnittlich 60-70 kg für die Person) ist so hoch, daß Verwiegungen in der Regel nicht vorgenommen werden, weil der Augenschein die Frachtfreiheit dartut. Die Abfertigung erfolgt dadurch, daß eine Nummermarke an dem Gepäckstück befestigt wird, während der Reisende gleichzeitig eine ebenso bezeichnete Marke erhält. Die beiden Marken (Schecks) waren ursprünglich durchweg aus Metall und wurden an einem Lederriemen beieinander hängend aufbewahrt. Nachdem der Reisende seine Marke erhalten, wurde die andere an dem Gepäckstück mit dem Lederriemen befestigt; Marken und Lederriemen wurden nach Gebrauch der Abgangsstation zurückgesandt. Um diese Rücksendungen zu vermeiden und die Kosten zu ersparen, die durch den Verschleiß und durch das Sortieren sowie das überaus häufige Verschwinden von Marken und Lederriemen entstanden, sind die amerikanischen Bahnen vielfach dazu übergegangen, statt der Blechmarken Marken aus stärkerem Papier oder aus Pappe sowie statt der Lederriemen Bindfaden zu verwenden. Das Muster eines doppelteiligen, für den Verkehr mit anderen Bahnen bestimmten Schecks aus Pappe der Pennsylvaniabahn folgt nachstehend in verkleinerter Abbildung. Der untere Teil des Schecks ist für den Reisenden bestimmt, Abb. 206. Von Interesse sind an diesem Muster insbesonders die Felder am unteren Ende des für den Reisenden bestimmten Schecks, die von den Gepäckbediensteten gelocht werden, um Art und Zustand des Gepäcks, insbesondere etwaige Mängel der Verpackung anzudeuten. In den Binnenverkehren sind die Schecks wesentlich einfacher. Bei zahlungspflichtigen Abfertigungen werden Buchungen im Versand und Empfang geführt und Begleitpapiere ausgefertigt. Voll verständlich wird das amerikanische Scheckabfertigungsverfahren erst, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Amerikaner nur auf dem Beklebezettel an der Bestimmungsstation ausgeladen und in die Gepäckaufbewahrungsstelle (cloak room, left luggage room) gebracht; wo es der Reisende abholen kann. Dabei besteht natürlich die Gefahr, daß das Gepäck von Unbefugten abgenommen wird. Doch sollen Vorkommnisse dieser Art, die strenge strafrechtliche Ahndung finden, ziemlich selten sein. Immerhin geben aber manche Eisenbahngesellschaften dem Reisenden die Möglichkeit, in solchen Fällen sein Gepäck gegen eine geringe Gebühr (six pence) einschreiben zu lassen; das Gepäck wird alsdann durch die Gepäckaufbewahrungsstelle der Bestimmungsstation nur gegen Rückgabe der Einschreibequittung ausgehändigt. Die Haftung der Eisenbahngesellschaften beginnt mit dem Augenblick des Abschlusses des Frachtvertrages. Dieser gilt als abgeschlossen, wenn die Fahrkarte gelöst, das Gepäck dem Gepäckträger übergeben und von diesem mit dem „label“ beklebt ist. Der Reisende hat die Richtigkeit der Beklebung selbst zu prüfen und er ist für allen Schaden, der aus einer unrichtigen Beklebung entsteht, verantwortlich. Geht ein Gepäckstück verloren, so hat der Reisende den nach Lage der Sache schwierigen Beweis zu erbringen, daß er sein Gepäckstück in ordnungsmäßigem Zustand zur Beförderung aufgegeben hat. Im direkten Verkehr mit dem Festland von Europa haben die englischen Bahnen das dort übliche Gepäckabfertigungsverfahren angenommen. 2. Vereinigte Staaten von Amerika. In den Vereinigten Staaten von Amerika – und nach dem Vorbild der dortigen auch bei anderen amerikanischen Bahnen – bildet die frachtfreie Beförderung des Gepäcks ebenfalls die Regel. Das Freigepäck (durchschnittlich 60–70 kg für die Person) ist so hoch, daß Verwiegungen in der Regel nicht vorgenommen werden, weil der Augenschein die Frachtfreiheit dartut. Die Abfertigung erfolgt dadurch, daß eine Nummermarke an dem Gepäckstück befestigt wird, während der Reisende gleichzeitig eine ebenso bezeichnete Marke erhält. Die beiden Marken (Schecks) waren ursprünglich durchweg aus Metall und wurden an einem Lederriemen beieinander hängend aufbewahrt. Nachdem der Reisende seine Marke erhalten, wurde die andere an dem Gepäckstück mit dem Lederriemen befestigt; Marken und Lederriemen wurden nach Gebrauch der Abgangsstation zurückgesandt. Um diese Rücksendungen zu vermeiden und die Kosten zu ersparen, die durch den Verschleiß und durch das Sortieren sowie das überaus häufige Verschwinden von Marken und Lederriemen entstanden, sind die amerikanischen Bahnen vielfach dazu übergegangen, statt der Blechmarken Marken aus stärkerem Papier oder aus Pappe sowie statt der Lederriemen Bindfaden zu verwenden. Das Muster eines doppelteiligen, für den Verkehr mit anderen Bahnen bestimmten Schecks aus Pappe der Pennsylvaniabahn folgt nachstehend in verkleinerter Abbildung. Der untere Teil des Schecks ist für den Reisenden bestimmt, Abb. 206. Von Interesse sind an diesem Muster insbesonders die Felder am unteren Ende des für den Reisenden bestimmten Schecks, die von den Gepäckbediensteten gelocht werden, um Art und Zustand des Gepäcks, insbesondere etwaige Mängel der Verpackung anzudeuten. In den Binnenverkehren sind die Schecks wesentlich einfacher. Bei zahlungspflichtigen Abfertigungen werden Buchungen im Versand und Empfang geführt und Begleitpapiere ausgefertigt. Voll verständlich wird das amerikanische Scheckabfertigungsverfahren erst, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Amerikaner nur <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0296" n="287"/> auf dem Beklebezettel an der Bestimmungsstation ausgeladen und in die Gepäckaufbewahrungsstelle (cloak room, left luggage room) gebracht; wo es der Reisende abholen kann. Dabei besteht natürlich die Gefahr, daß das Gepäck von Unbefugten abgenommen wird. Doch sollen Vorkommnisse dieser Art, die strenge strafrechtliche Ahndung finden, ziemlich selten sein. Immerhin geben aber manche Eisenbahngesellschaften dem Reisenden die Möglichkeit, in solchen Fällen sein Gepäck gegen eine geringe Gebühr (six pence) einschreiben zu lassen; das Gepäck wird alsdann durch die Gepäckaufbewahrungsstelle der Bestimmungsstation nur gegen Rückgabe der Einschreibequittung ausgehändigt.</p><lb/> <p>Die Haftung der Eisenbahngesellschaften beginnt mit dem Augenblick des Abschlusses des Frachtvertrages. Dieser gilt als abgeschlossen, wenn die Fahrkarte gelöst, das Gepäck dem Gepäckträger übergeben und von diesem mit dem „label“ beklebt ist. Der Reisende hat die Richtigkeit der Beklebung selbst zu prüfen und er ist für allen Schaden, der aus einer unrichtigen Beklebung entsteht, verantwortlich. Geht ein Gepäckstück verloren, so hat der Reisende den nach Lage der Sache schwierigen Beweis zu erbringen, daß er sein Gepäckstück in ordnungsmäßigem Zustand zur Beförderung aufgegeben hat.</p><lb/> <p>Im direkten Verkehr mit dem Festland von Europa haben die englischen Bahnen das dort übliche Gepäckabfertigungsverfahren angenommen.</p><lb/> <p>2. <hi rendition="#g">Vereinigte Staaten von Amerika</hi>. In den Vereinigten Staaten von Amerika – und nach dem Vorbild der dortigen auch bei anderen amerikanischen Bahnen – bildet die frachtfreie Beförderung des Gepäcks ebenfalls die Regel. Das Freigepäck (durchschnittlich 60–70 <hi rendition="#i">kg</hi> für die Person) ist so hoch, daß Verwiegungen in der Regel nicht vorgenommen werden, weil der Augenschein die Frachtfreiheit dartut. Die Abfertigung erfolgt dadurch, daß eine Nummermarke an dem Gepäckstück befestigt wird, während der Reisende gleichzeitig eine ebenso bezeichnete Marke erhält. Die beiden Marken (Schecks) waren ursprünglich durchweg aus Metall und wurden an einem Lederriemen beieinander hängend aufbewahrt. Nachdem der Reisende seine Marke erhalten, wurde die andere an dem Gepäckstück mit dem Lederriemen befestigt; Marken und Lederriemen wurden nach Gebrauch der Abgangsstation zurückgesandt. Um diese Rücksendungen zu vermeiden und die Kosten zu ersparen, die durch den Verschleiß und durch das Sortieren sowie das überaus häufige Verschwinden von Marken und Lederriemen entstanden, sind die amerikanischen Bahnen vielfach dazu übergegangen, statt der Blechmarken Marken aus stärkerem Papier oder aus Pappe sowie statt der Lederriemen Bindfaden zu verwenden. Das Muster eines doppelteiligen, für den Verkehr mit anderen Bahnen bestimmten Schecks aus Pappe der Pennsylvaniabahn folgt nachstehend in verkleinerter Abbildung. Der untere Teil des Schecks ist für den Reisenden bestimmt,<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0291.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 206.</head><lb/></figure><lb/> der obere wird am Gepäckstück befestigt. (Vgl. Scheckmuster, Abb. 206.)</p><lb/> <p>Von Interesse sind an diesem Muster insbesonders die Felder am unteren Ende des für den Reisenden bestimmten Schecks, die von den Gepäckbediensteten gelocht werden, um Art und Zustand des Gepäcks, insbesondere etwaige Mängel der Verpackung anzudeuten. In den Binnenverkehren sind die Schecks wesentlich einfacher.</p><lb/> <p>Bei zahlungspflichtigen Abfertigungen werden Buchungen im Versand und Empfang geführt und Begleitpapiere ausgefertigt.</p><lb/> <p>Voll verständlich wird das amerikanische Scheckabfertigungsverfahren erst, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Amerikaner nur </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [287/0296]
auf dem Beklebezettel an der Bestimmungsstation ausgeladen und in die Gepäckaufbewahrungsstelle (cloak room, left luggage room) gebracht; wo es der Reisende abholen kann. Dabei besteht natürlich die Gefahr, daß das Gepäck von Unbefugten abgenommen wird. Doch sollen Vorkommnisse dieser Art, die strenge strafrechtliche Ahndung finden, ziemlich selten sein. Immerhin geben aber manche Eisenbahngesellschaften dem Reisenden die Möglichkeit, in solchen Fällen sein Gepäck gegen eine geringe Gebühr (six pence) einschreiben zu lassen; das Gepäck wird alsdann durch die Gepäckaufbewahrungsstelle der Bestimmungsstation nur gegen Rückgabe der Einschreibequittung ausgehändigt.
Die Haftung der Eisenbahngesellschaften beginnt mit dem Augenblick des Abschlusses des Frachtvertrages. Dieser gilt als abgeschlossen, wenn die Fahrkarte gelöst, das Gepäck dem Gepäckträger übergeben und von diesem mit dem „label“ beklebt ist. Der Reisende hat die Richtigkeit der Beklebung selbst zu prüfen und er ist für allen Schaden, der aus einer unrichtigen Beklebung entsteht, verantwortlich. Geht ein Gepäckstück verloren, so hat der Reisende den nach Lage der Sache schwierigen Beweis zu erbringen, daß er sein Gepäckstück in ordnungsmäßigem Zustand zur Beförderung aufgegeben hat.
Im direkten Verkehr mit dem Festland von Europa haben die englischen Bahnen das dort übliche Gepäckabfertigungsverfahren angenommen.
2. Vereinigte Staaten von Amerika. In den Vereinigten Staaten von Amerika – und nach dem Vorbild der dortigen auch bei anderen amerikanischen Bahnen – bildet die frachtfreie Beförderung des Gepäcks ebenfalls die Regel. Das Freigepäck (durchschnittlich 60–70 kg für die Person) ist so hoch, daß Verwiegungen in der Regel nicht vorgenommen werden, weil der Augenschein die Frachtfreiheit dartut. Die Abfertigung erfolgt dadurch, daß eine Nummermarke an dem Gepäckstück befestigt wird, während der Reisende gleichzeitig eine ebenso bezeichnete Marke erhält. Die beiden Marken (Schecks) waren ursprünglich durchweg aus Metall und wurden an einem Lederriemen beieinander hängend aufbewahrt. Nachdem der Reisende seine Marke erhalten, wurde die andere an dem Gepäckstück mit dem Lederriemen befestigt; Marken und Lederriemen wurden nach Gebrauch der Abgangsstation zurückgesandt. Um diese Rücksendungen zu vermeiden und die Kosten zu ersparen, die durch den Verschleiß und durch das Sortieren sowie das überaus häufige Verschwinden von Marken und Lederriemen entstanden, sind die amerikanischen Bahnen vielfach dazu übergegangen, statt der Blechmarken Marken aus stärkerem Papier oder aus Pappe sowie statt der Lederriemen Bindfaden zu verwenden. Das Muster eines doppelteiligen, für den Verkehr mit anderen Bahnen bestimmten Schecks aus Pappe der Pennsylvaniabahn folgt nachstehend in verkleinerter Abbildung. Der untere Teil des Schecks ist für den Reisenden bestimmt,
[Abbildung Abb. 206.
]
der obere wird am Gepäckstück befestigt. (Vgl. Scheckmuster, Abb. 206.)
Von Interesse sind an diesem Muster insbesonders die Felder am unteren Ende des für den Reisenden bestimmten Schecks, die von den Gepäckbediensteten gelocht werden, um Art und Zustand des Gepäcks, insbesondere etwaige Mängel der Verpackung anzudeuten. In den Binnenverkehren sind die Schecks wesentlich einfacher.
Bei zahlungspflichtigen Abfertigungen werden Buchungen im Versand und Empfang geführt und Begleitpapiere ausgefertigt.
Voll verständlich wird das amerikanische Scheckabfertigungsverfahren erst, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Amerikaner nur
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |