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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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auch richtig erhalten werden. Die letztere Aufgabe ist nicht minder schwierig, als die erstere - beide aber sind gleich notwendig. Hierzu ist vor allem die genaue Kenntnis der wirklichen im Vergleiche zur fahrplanmäßigen Zugfahrt notwendig. Ein dahin gehender Einblick kann im Wege der Sammlung der Angaben der Fahrberichte (s. d.) (Stundenpässe) gewonnen und durch Beobachtungen bei Probefahrten erweitert werden.

Hinsichtlich der Aufenthalte gilt im wesentlichen dasselbe, wie bei den Fahrzeiten, d. h. es werden auch hier vielfach die Spielräume aufgebraucht oder Kürzungen vorgenommen. Abhilfe ist jedoch hier insofern leichter, als die Mängel einfacher festgestellt werden können.

Literatur: Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatsbahnen. 1897. - Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen. Herausgegeben von Blum, von Borries und Barkhausen. Wiesbaden 1902. - J. Gehrke, Preußische Gesetze für Eisenbahnbeamte. Dresden 1903. - Boßhardt, Grundzüge für die ökonomische Anordnung des Verkehrsdienstes. Wien 1903. - Boßhardt, Die Selbstkosten des Personenverkehres (Eisenbahn- und Industrie). Wien 1906. - R. Struck, Grundzüge des Betriebsdienstes auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen. München 1907. - Mertens, Theoretischer Fahrplan und wirkliche Zugfahrt. Ztg. d. VDEV. Jg. 1908. - Dr. Bresciani, Die Eisenbahnfragen in Italien. Arch. f. Ebw. 1908. - Boßhardt, Die Fahrordnung der Züge. (Handbuch des Eisenbahnmaschinenwesens von R. v. Stockert. Berlin 1908.) - Die Ermittlung der Fahrzeiten von Ing. Lihotzky. Wien 1909. - Dr. Ing. Wagner, Dortmund, Bestimmung der Fahrzeiten. (Glasers Ann. 1910.) - Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin 1911. - Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. L. - Wehrmann, Die Verwaltung der Eisenbahnen. Berlin 1913.

Boßhardt.


Fahrplankonferenzen s. Fahrplan.


Fahrpreisanzeiger. In fast allen Staaten müssen die Fahrpreise der auf den betreffenden Stationen erhältlichen Fahrtausweise ausgehängt werden. Für das Gebiet des VDEV. besteht nach § 11 des VBR. (gleichlautend mit § 12 der EVO. und des BR.) die Vorschrift, daß auf jeder Station ein Tarifauszug auszulegen ist, der die Preise der dort verkäuflichen Fahrkarten enthält. Es geschieht dies durch die F., die in verschiedenen Formen zur Anwendung kommen. Bei der einfachsten Form werden die Fahrpreise handschriftlich in einen Vordruck eingetragen und in der Nähe des Schalters ausgehängt. Für kleinere Stationen genügt ein Aushang, für größere sind mehrere erforderlich. Die Zahl wird häufig so groß, daß die Anbringung Schwierigkeiten bereitet. Man hilft sich dann durch Befestigung der Aushänge in beweglichen Rahmen oder in Gestellen oder Kasten, wie dies bei "Abfahrts- und Ankunftsanzeiger", Bd. I, S. 5, in Abb. 1, für die Aushängung von Fahrplänen beschrieben ist. Auch werden die F. auf großen Bahnhöfen wohl in Buchform hergestellt und auf einem Lesepult im Schalterraum ausgelegt.

Breusing.


Fahrpreisermäßigungen (reductions de prix; ribasso sul prezzo), von den Eisenbahnverwaltungen gewährte Begünstigungen gegenüber den normalen Fahrpreisen. F. werden auf Grund der Tarife oder anderer im vorhinein festgesetzter Bestimmungen, oder nach dem jedesmaligen Ermessen der Eisenbahnen gewährt.

Zu den im Tarife festgesetzten F. gehören zunächst die, die eine Steigerung des Verkehrs, wohl auch eine Vereinfachung des Abfertigungsverfahrens bezwecken (Abonnement-, Zeit-, Meilen-, Rundreise-, Rückfahrkarten, Sonn- und Feiertagskarten, Karten für größere Gesellschaften, Vereine, Vergnügungszüge u. dgl.).

Eine weitere Gruppe tarifmäßiger F. bilden die Ermäßigungen, aus sozialen und wirtschaftlichen Rücksichten. Hierher gehören F. für Mitglieder von Vertretungskörpern, für Militärpersonen, für öffentliche Beamte, für Lehrer an öffentlichen Schulen, für Wähler, für Schüler, Handlungsreisende, Mitglieder von Ordensgesellschaften, Vereinen und Gesellschaften für Krankenpflege, Feuerwehren u. dgl., für Auswanderer, Arbeiter, Kinder und Kranke, Arme, Irrsinnige, Sträflinge, Schüblinge u. dgl. (vgl. hierüber die Einzelartikel). Sie beruhen vielfach auf Verpflichtungen, die den Bahnen vom Staat im Weg der Konzessionen, durch Gesetze oder Verordnungen auferlegt werden.

In Deutschland bestehen Ermäßigungen der Fahrpreise u. a.:

für Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, Schulfahrten und Fahrten nach und von Ferienkolonien;

zu gunsten der öffentlichen Krankenpflege, der Magdalenenstifte und der Kriegskrankenpflege;

für mittellose Kranke und andere hilfsbedürftige Personen;

zum Zwecke der Arbeitsvermittlung;

für deutsche Kriegsteilnehmer;

für wehrpflichtige Angehörige der österr.-ungar. Monarchie zwecks Heimbeförderung zu militärischen Dienstleistungen.

Die österreichischen Staatsbahnen gewähren F. Arbeitern für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort, zum Zwecke der Arbeitsvermittlung, zum Schulbesuche und für Schulausflüge, für Mitglieder freiwilliger Rettungsabteilungen, für durch den Biß wutverdächtiger Tiere verletzte Personen und deren Begleiter, für arme Geisteskranke und deren Begleiter, für Feuerlöschmannschaften

auch richtig erhalten werden. Die letztere Aufgabe ist nicht minder schwierig, als die erstere – beide aber sind gleich notwendig. Hierzu ist vor allem die genaue Kenntnis der wirklichen im Vergleiche zur fahrplanmäßigen Zugfahrt notwendig. Ein dahin gehender Einblick kann im Wege der Sammlung der Angaben der Fahrberichte (s. d.) (Stundenpässe) gewonnen und durch Beobachtungen bei Probefahrten erweitert werden.

Hinsichtlich der Aufenthalte gilt im wesentlichen dasselbe, wie bei den Fahrzeiten, d. h. es werden auch hier vielfach die Spielräume aufgebraucht oder Kürzungen vorgenommen. Abhilfe ist jedoch hier insofern leichter, als die Mängel einfacher festgestellt werden können.

Literatur: Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatsbahnen. 1897. – Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen. Herausgegeben von Blum, von Borries und Barkhausen. Wiesbaden 1902. – J. Gehrke, Preußische Gesetze für Eisenbahnbeamte. Dresden 1903. – Boßhardt, Grundzüge für die ökonomische Anordnung des Verkehrsdienstes. Wien 1903. – Boßhardt, Die Selbstkosten des Personenverkehres (Eisenbahn- und Industrie). Wien 1906. – R. Struck, Grundzüge des Betriebsdienstes auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen. München 1907. – Mertens, Theoretischer Fahrplan und wirkliche Zugfahrt. Ztg. d. VDEV. Jg. 1908. – Dr. Bresciani, Die Eisenbahnfragen in Italien. Arch. f. Ebw. 1908. – Boßhardt, Die Fahrordnung der Züge. (Handbuch des Eisenbahnmaschinenwesens von R. v. Stockert. Berlin 1908.) – Die Ermittlung der Fahrzeiten von Ing. Lihotzky. Wien 1909. – Dr. Ing. Wagner, Dortmund, Bestimmung der Fahrzeiten. (Glasers Ann. 1910.) – Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin 1911. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. L. – Wehrmann, Die Verwaltung der Eisenbahnen. Berlin 1913.

Boßhardt.


Fahrplankonferenzen s. Fahrplan.


Fahrpreisanzeiger. In fast allen Staaten müssen die Fahrpreise der auf den betreffenden Stationen erhältlichen Fahrtausweise ausgehängt werden. Für das Gebiet des VDEV. besteht nach § 11 des VBR. (gleichlautend mit § 12 der EVO. und des BR.) die Vorschrift, daß auf jeder Station ein Tarifauszug auszulegen ist, der die Preise der dort verkäuflichen Fahrkarten enthält. Es geschieht dies durch die F., die in verschiedenen Formen zur Anwendung kommen. Bei der einfachsten Form werden die Fahrpreise handschriftlich in einen Vordruck eingetragen und in der Nähe des Schalters ausgehängt. Für kleinere Stationen genügt ein Aushang, für größere sind mehrere erforderlich. Die Zahl wird häufig so groß, daß die Anbringung Schwierigkeiten bereitet. Man hilft sich dann durch Befestigung der Aushänge in beweglichen Rahmen oder in Gestellen oder Kasten, wie dies bei „Abfahrts- und Ankunftsanzeiger“, Bd. I, S. 5, in Abb. 1, für die Aushängung von Fahrplänen beschrieben ist. Auch werden die F. auf großen Bahnhöfen wohl in Buchform hergestellt und auf einem Lesepult im Schalterraum ausgelegt.

Breusing.


Fahrpreisermäßigungen (réductions de prix; ribasso sul prezzo), von den Eisenbahnverwaltungen gewährte Begünstigungen gegenüber den normalen Fahrpreisen. F. werden auf Grund der Tarife oder anderer im vorhinein festgesetzter Bestimmungen, oder nach dem jedesmaligen Ermessen der Eisenbahnen gewährt.

Zu den im Tarife festgesetzten F. gehören zunächst die, die eine Steigerung des Verkehrs, wohl auch eine Vereinfachung des Abfertigungsverfahrens bezwecken (Abonnement-, Zeit-, Meilen-, Rundreise-, Rückfahrkarten, Sonn- und Feiertagskarten, Karten für größere Gesellschaften, Vereine, Vergnügungszüge u. dgl.).

Eine weitere Gruppe tarifmäßiger F. bilden die Ermäßigungen, aus sozialen und wirtschaftlichen Rücksichten. Hierher gehören F. für Mitglieder von Vertretungskörpern, für Militärpersonen, für öffentliche Beamte, für Lehrer an öffentlichen Schulen, für Wähler, für Schüler, Handlungsreisende, Mitglieder von Ordensgesellschaften, Vereinen und Gesellschaften für Krankenpflege, Feuerwehren u. dgl., für Auswanderer, Arbeiter, Kinder und Kranke, Arme, Irrsinnige, Sträflinge, Schüblinge u. dgl. (vgl. hierüber die Einzelartikel). Sie beruhen vielfach auf Verpflichtungen, die den Bahnen vom Staat im Weg der Konzessionen, durch Gesetze oder Verordnungen auferlegt werden.

In Deutschland bestehen Ermäßigungen der Fahrpreise u. a.:

für Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, Schulfahrten und Fahrten nach und von Ferienkolonien;

zu gunsten der öffentlichen Krankenpflege, der Magdalenenstifte und der Kriegskrankenpflege;

für mittellose Kranke und andere hilfsbedürftige Personen;

zum Zwecke der Arbeitsvermittlung;

für deutsche Kriegsteilnehmer;

für wehrpflichtige Angehörige der österr.-ungar. Monarchie zwecks Heimbeförderung zu militärischen Dienstleistungen.

Die österreichischen Staatsbahnen gewähren F. Arbeitern für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort, zum Zwecke der Arbeitsvermittlung, zum Schulbesuche und für Schulausflüge, für Mitglieder freiwilliger Rettungsabteilungen, für durch den Biß wutverdächtiger Tiere verletzte Personen und deren Begleiter, für arme Geisteskranke und deren Begleiter, für Feuerlöschmannschaften

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[19/0027] auch richtig erhalten werden. Die letztere Aufgabe ist nicht minder schwierig, als die erstere – beide aber sind gleich notwendig. Hierzu ist vor allem die genaue Kenntnis der wirklichen im Vergleiche zur fahrplanmäßigen Zugfahrt notwendig. Ein dahin gehender Einblick kann im Wege der Sammlung der Angaben der Fahrberichte (s. d.) (Stundenpässe) gewonnen und durch Beobachtungen bei Probefahrten erweitert werden. Hinsichtlich der Aufenthalte gilt im wesentlichen dasselbe, wie bei den Fahrzeiten, d. h. es werden auch hier vielfach die Spielräume aufgebraucht oder Kürzungen vorgenommen. Abhilfe ist jedoch hier insofern leichter, als die Mängel einfacher festgestellt werden können. Literatur: Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatsbahnen. 1897. – Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen. Herausgegeben von Blum, von Borries und Barkhausen. Wiesbaden 1902. – J. Gehrke, Preußische Gesetze für Eisenbahnbeamte. Dresden 1903. – Boßhardt, Grundzüge für die ökonomische Anordnung des Verkehrsdienstes. Wien 1903. – Boßhardt, Die Selbstkosten des Personenverkehres (Eisenbahn- und Industrie). Wien 1906. – R. Struck, Grundzüge des Betriebsdienstes auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen. München 1907. – Mertens, Theoretischer Fahrplan und wirkliche Zugfahrt. Ztg. d. VDEV. Jg. 1908. – Dr. Bresciani, Die Eisenbahnfragen in Italien. Arch. f. Ebw. 1908. – Boßhardt, Die Fahrordnung der Züge. (Handbuch des Eisenbahnmaschinenwesens von R. v. Stockert. Berlin 1908.) – Die Ermittlung der Fahrzeiten von Ing. Lihotzky. Wien 1909. – Dr. Ing. Wagner, Dortmund, Bestimmung der Fahrzeiten. (Glasers Ann. 1910.) – Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart. Berlin 1911. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. L. – Wehrmann, Die Verwaltung der Eisenbahnen. Berlin 1913. Boßhardt. Fahrplankonferenzen s. Fahrplan. Fahrpreisanzeiger. In fast allen Staaten müssen die Fahrpreise der auf den betreffenden Stationen erhältlichen Fahrtausweise ausgehängt werden. Für das Gebiet des VDEV. besteht nach § 11 des VBR. (gleichlautend mit § 12 der EVO. und des BR.) die Vorschrift, daß auf jeder Station ein Tarifauszug auszulegen ist, der die Preise der dort verkäuflichen Fahrkarten enthält. Es geschieht dies durch die F., die in verschiedenen Formen zur Anwendung kommen. Bei der einfachsten Form werden die Fahrpreise handschriftlich in einen Vordruck eingetragen und in der Nähe des Schalters ausgehängt. Für kleinere Stationen genügt ein Aushang, für größere sind mehrere erforderlich. Die Zahl wird häufig so groß, daß die Anbringung Schwierigkeiten bereitet. Man hilft sich dann durch Befestigung der Aushänge in beweglichen Rahmen oder in Gestellen oder Kasten, wie dies bei „Abfahrts- und Ankunftsanzeiger“, Bd. I, S. 5, in Abb. 1, für die Aushängung von Fahrplänen beschrieben ist. Auch werden die F. auf großen Bahnhöfen wohl in Buchform hergestellt und auf einem Lesepult im Schalterraum ausgelegt. Breusing. Fahrpreisermäßigungen (réductions de prix; ribasso sul prezzo), von den Eisenbahnverwaltungen gewährte Begünstigungen gegenüber den normalen Fahrpreisen. F. werden auf Grund der Tarife oder anderer im vorhinein festgesetzter Bestimmungen, oder nach dem jedesmaligen Ermessen der Eisenbahnen gewährt. Zu den im Tarife festgesetzten F. gehören zunächst die, die eine Steigerung des Verkehrs, wohl auch eine Vereinfachung des Abfertigungsverfahrens bezwecken (Abonnement-, Zeit-, Meilen-, Rundreise-, Rückfahrkarten, Sonn- und Feiertagskarten, Karten für größere Gesellschaften, Vereine, Vergnügungszüge u. dgl.). Eine weitere Gruppe tarifmäßiger F. bilden die Ermäßigungen, aus sozialen und wirtschaftlichen Rücksichten. Hierher gehören F. für Mitglieder von Vertretungskörpern, für Militärpersonen, für öffentliche Beamte, für Lehrer an öffentlichen Schulen, für Wähler, für Schüler, Handlungsreisende, Mitglieder von Ordensgesellschaften, Vereinen und Gesellschaften für Krankenpflege, Feuerwehren u. dgl., für Auswanderer, Arbeiter, Kinder und Kranke, Arme, Irrsinnige, Sträflinge, Schüblinge u. dgl. (vgl. hierüber die Einzelartikel). Sie beruhen vielfach auf Verpflichtungen, die den Bahnen vom Staat im Weg der Konzessionen, durch Gesetze oder Verordnungen auferlegt werden. In Deutschland bestehen Ermäßigungen der Fahrpreise u. a.: für Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, Schulfahrten und Fahrten nach und von Ferienkolonien; zu gunsten der öffentlichen Krankenpflege, der Magdalenenstifte und der Kriegskrankenpflege; für mittellose Kranke und andere hilfsbedürftige Personen; zum Zwecke der Arbeitsvermittlung; für deutsche Kriegsteilnehmer; für wehrpflichtige Angehörige der österr.-ungar. Monarchie zwecks Heimbeförderung zu militärischen Dienstleistungen. Die österreichischen Staatsbahnen gewähren F. Arbeitern für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort, zum Zwecke der Arbeitsvermittlung, zum Schulbesuche und für Schulausflüge, für Mitglieder freiwilliger Rettungsabteilungen, für durch den Biß wutverdächtiger Tiere verletzte Personen und deren Begleiter, für arme Geisteskranke und deren Begleiter, für Feuerlöschmannschaften

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/27>, abgerufen am 03.07.2024.