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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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dieser durch den Ruhestrom festgehalten. Das rote Zeichen verschwindet; gleichzeitig wird auch der Kontakt 7 unterbrochen und das hörbare Zeichen


Abb. 156.
aufgehoben. Bei Außerbetriebsetzung der Lokomotive kann der Ruhestrom zur Schonung der Batterie durch den Ausschalter 11 abgeschaltet werden. Abb. 156

Abb. 157.
zeigt eine mit dem Signalmelder ausgerüstete Lokomotive. Die Schleifbürste befindet sich in der Erdschiene.

In dieser Ausführungsform gibt der Signalmelder ein hörbares und sichtbares Zeichen, wenn die Lokomotive sich einem Vorsignal nähert. Er läßt sich leicht dahin ergänzen, daß das Zeichen nur bei Warnstellung des Signals erscheint. Die Streichschiene müßte dann nicht unmittelbar geerdet, sondern die Erdleitung über einen Signalscheibenkontakt geführt werden, der bei Warnstellung des Signals geschlossen, bei Fahrtstellung unterbrochen ist.

Bei einer der Firma C. Stahmer in Georgsmarienhütte patentierten, gleichfalls auf den preußischen Staatsbahnen versuchten Einrichtung Abb. 157-159 ist ein Dauermagnet über dem Gleise angebracht. Auf dem Dach der Lokomotive befindet sich in einem Gehäuse eine auf einen Aluminiumrahmen gewickelte Spule aus isoliertem Kupferdraht, die zwischen zwei Eisenkörpern drehbar gelagert ist. Mit der Achse der Spule ist eine Kontaktfeder verbunden. Im Ruhestande wird die Spule von dem Strom einer auf der Lokomotive befindlichen Batterie durchflossen und dadurch in einer bestimmten Lage festgehalten. Wird diese Vorrichtung bei der Fahrt der Lokomotive unter dem auf der Strecke befindlichen Dauermagnet hergeführt, so wird die Spule abgelenkt. Die an ihrer Achse sitzende Kontaktfeder schließt einen zweiten Stromkreis, wobei ein Magnet seinen Anker anzieht und ein Ventil öffnet. Die dadurch austretende

dieser durch den Ruhestrom festgehalten. Das rote Zeichen verschwindet; gleichzeitig wird auch der Kontakt 7 unterbrochen und das hörbare Zeichen


Abb. 156.
aufgehoben. Bei Außerbetriebsetzung der Lokomotive kann der Ruhestrom zur Schonung der Batterie durch den Ausschalter 11 abgeschaltet werden. Abb. 156

Abb. 157.
zeigt eine mit dem Signalmelder ausgerüstete Lokomotive. Die Schleifbürste befindet sich in der Erdschiene.

In dieser Ausführungsform gibt der Signalmelder ein hörbares und sichtbares Zeichen, wenn die Lokomotive sich einem Vorsignal nähert. Er läßt sich leicht dahin ergänzen, daß das Zeichen nur bei Warnstellung des Signals erscheint. Die Streichschiene müßte dann nicht unmittelbar geerdet, sondern die Erdleitung über einen Signalscheibenkontakt geführt werden, der bei Warnstellung des Signals geschlossen, bei Fahrtstellung unterbrochen ist.

Bei einer der Firma C. Stahmer in Georgsmarienhütte patentierten, gleichfalls auf den preußischen Staatsbahnen versuchten Einrichtung Abb. 157–159 ist ein Dauermagnet über dem Gleise angebracht. Auf dem Dach der Lokomotive befindet sich in einem Gehäuse eine auf einen Aluminiumrahmen gewickelte Spule aus isoliertem Kupferdraht, die zwischen zwei Eisenkörpern drehbar gelagert ist. Mit der Achse der Spule ist eine Kontaktfeder verbunden. Im Ruhestande wird die Spule von dem Strom einer auf der Lokomotive befindlichen Batterie durchflossen und dadurch in einer bestimmten Lage festgehalten. Wird diese Vorrichtung bei der Fahrt der Lokomotive unter dem auf der Strecke befindlichen Dauermagnet hergeführt, so wird die Spule abgelenkt. Die an ihrer Achse sitzende Kontaktfeder schließt einen zweiten Stromkreis, wobei ein Magnet seinen Anker anzieht und ein Ventil öffnet. Die dadurch austretende

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[228/0237] dieser durch den Ruhestrom festgehalten. Das rote Zeichen verschwindet; gleichzeitig wird auch der Kontakt 7 unterbrochen und das hörbare Zeichen [Abbildung Abb. 156. ] aufgehoben. Bei Außerbetriebsetzung der Lokomotive kann der Ruhestrom zur Schonung der Batterie durch den Ausschalter 11 abgeschaltet werden. Abb. 156 [Abbildung Abb. 157. ] zeigt eine mit dem Signalmelder ausgerüstete Lokomotive. Die Schleifbürste befindet sich in der Erdschiene. In dieser Ausführungsform gibt der Signalmelder ein hörbares und sichtbares Zeichen, wenn die Lokomotive sich einem Vorsignal nähert. Er läßt sich leicht dahin ergänzen, daß das Zeichen nur bei Warnstellung des Signals erscheint. Die Streichschiene müßte dann nicht unmittelbar geerdet, sondern die Erdleitung über einen Signalscheibenkontakt geführt werden, der bei Warnstellung des Signals geschlossen, bei Fahrtstellung unterbrochen ist. Bei einer der Firma C. Stahmer in Georgsmarienhütte patentierten, gleichfalls auf den preußischen Staatsbahnen versuchten Einrichtung Abb. 157–159 ist ein Dauermagnet über dem Gleise angebracht. Auf dem Dach der Lokomotive befindet sich in einem Gehäuse eine auf einen Aluminiumrahmen gewickelte Spule aus isoliertem Kupferdraht, die zwischen zwei Eisenkörpern drehbar gelagert ist. Mit der Achse der Spule ist eine Kontaktfeder verbunden. Im Ruhestande wird die Spule von dem Strom einer auf der Lokomotive befindlichen Batterie durchflossen und dadurch in einer bestimmten Lage festgehalten. Wird diese Vorrichtung bei der Fahrt der Lokomotive unter dem auf der Strecke befindlichen Dauermagnet hergeführt, so wird die Spule abgelenkt. Die an ihrer Achse sitzende Kontaktfeder schließt einen zweiten Stromkreis, wobei ein Magnet seinen Anker anzieht und ein Ventil öffnet. Die dadurch austretende

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/237>, abgerufen am 02.10.2024.