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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Die Bleikarte dient als Stammkarte, die Pausekarte als Begleitkarte; die Stammkarte bleibt bei der Kartierungsstation, die sie verkehrsweise, sowie nach Stationen und Nummern monatsweise geordnet aufbewahrt. Die F. erhalten nach jeder einzelnen Kartenschlußstation monatsweise mit 1 anfangende fortlaufende Nummern und sind in das Frachtkartennummernbuch einzutragen. Auf jedem Frachtbrief ist die zugehörige Kartennummer an der dazu bestimmten Stelle zu vermerken. Für Eilgut- und Frachtgutkarten ist je eine besondere Nummernfolge vorzusehen, auch wenn auf der Bestimmungsstation getrennte Abfertigungen nicht vorhanden sind. Die Ausfüllung der F. hat mit besonderer Aufmerksamkeit zu erfolgen; da der Frachtbrief an den Frachtzahler ausgehändigt wird, so würde es in Ermanglung von F. an jeder Unterlage für die Verrechnung der Fracht zwischen den am Beförderungsweg beteiligten Verwaltungen fehlen. Sie müssen also den Frachtbrief ersetzen. Die einzelnen Bestimmungen hierüber für den deutschen Verkehr nach Stationen ausländischer Bahnen finden sich im § 27 der allgemeinen Abfertigungsvorschriften Teil II und im Übereinkommen zum Betriebsreglement.

Im deutschen Binnenverkehr ist, ebenso wie in jenem der niederländischen Bahnen an Stelle der F. das Versandbuch getreten, in das sämtliche Sendungen eingetragen werden.

Bei den schweizerischen Bundesbahnen gelangte mit 1. März 1913 im internen Verkehre das sog. vereinfachte Abfertigungsverfahren ohne F. zur Einführung.

Soweit im innern Verkehr der Eisenbahnen anderer Länder F. ausgestellt werden, weicht deren äußere Form und die Anordnung des vorgedruckten Inhaltes voneinander ab. Manche Eisenbahnen bevorzugen zur Verminderung des Schreibwerks Karten größeren Umfanges, die die gleichzeitige Behandlung und Verrechnung mehrerer Sendungen ermöglichen. Diese Karten machen aber zur Sicherung des Rechnungswerkes die Herstellung von Pausen für die Versand- und Empfangsabfertigungen nötig. Andere Bahnen erblicken den größeren Vorzug in der Verwendung einer Karte für jede einzelne Sendung; sie benutzen dementsprechend Karten kleineren Formates.

Bei den österreichischen und ungarischen Eisenbahnen ist zu jedem Frachtbrief eine besondere F. (Eilgut- oder Frachtkarte) auszufertigen. Nur ausnahmsweise ist bei Abfertigung gleichartiger Massensendungen von einem Absender an einen Empfänger bei den österr. Staatsbahnen die Abfertigung mehrerer Frachtbriefe (höchstens 3) mit einer F. zugelassen.

Die F. besteht aus 4 im Pausverfahren hergestellten Teilen. Der 1. Teil bleibt in der Versandstation, der 2. und 3. Teil begleiten das Gut (der 3. Teil wird als Aviso- und Bezugschein verwendet), der 4. Teil bildet den Aufnahmschein.

In Belgien besteht die F. gleichfalls aus 4 Teilen (souche, talon, recepisse, feuille de route). Die souche bleibt in der Versandstation, das recepisse dient als Empfangschein für den Aufgeber.

In Frankreich dienen zu Verrechnungszwecken die declaration d'expedition und die feuille de chargement sowie die souche du recepisse. Die declaration gelangt an die Verkehrskontrolle, die feuille de chargement verbleibt bei der Empfangstation, die souche du recepisse bei der Versandstation. Die beiden weiteren Abschriften der declaration, der recepisse a remettre au destinateur wird dem Empfänger, der recepisse a remettre l'expediteur wird dem Versender ausgehändigt. Bei den französischen Eisenbahnen erhalten somit ein Begleitpapier mit allen Angaben über die Sendung: Die Versandstation, die Empfangsstation, die Verkehrskontrolle, der Versender und der Empfänger. Aus diesem Grunde werden auch die Versand- und Empfangsbücher sehr einfach geführt.

In Italien werden F. nur im internationalen Verkehr ausgefertigt, u. zw. nur in einem Exemplar, das die Sendung bis zur Bestimmungsstation begleitet. Im internen Verkehre vertritt die Stelle der F. ein Abschnitt des Frachtbriefs, der als Begleitpapier dient.

Bei den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika, hat die Versandstelle eine Ausfertigung der F. (Pause oder Abschrift) für den Auditor der eigenen Verwaltung und für sämtliche an der Beförderung beteiligten Verwaltungen. Daneben sind von der Versandstelle tägliche und monatliche Nachweise (im wesentlichen wiederum Abschriften der F.) an den Auditor, getrennt nach Lokal- und Verbandverkehr zu schicken. Die Empfangsstation erstattet gleichfalls tägliche und monatliche Nachweise. Aus den Frachtkarten, Frachtkartenabschriften, Nachweisen u. s. w. stellt sich jede Bahn ihren Frachtabteil zusammen und vergleicht ihn mit den ihr von der Versand- und Empfangsstation in besonderen Auszügen aus den Frachtkarten zugehenden Abrechnungsübersichten. An einzelnen Stellen bestehen

Die Bleikarte dient als Stammkarte, die Pausekarte als Begleitkarte; die Stammkarte bleibt bei der Kartierungsstation, die sie verkehrsweise, sowie nach Stationen und Nummern monatsweise geordnet aufbewahrt. Die F. erhalten nach jeder einzelnen Kartenschlußstation monatsweise mit 1 anfangende fortlaufende Nummern und sind in das Frachtkartennummernbuch einzutragen. Auf jedem Frachtbrief ist die zugehörige Kartennummer an der dazu bestimmten Stelle zu vermerken. Für Eilgut- und Frachtgutkarten ist je eine besondere Nummernfolge vorzusehen, auch wenn auf der Bestimmungsstation getrennte Abfertigungen nicht vorhanden sind. Die Ausfüllung der F. hat mit besonderer Aufmerksamkeit zu erfolgen; da der Frachtbrief an den Frachtzahler ausgehändigt wird, so würde es in Ermanglung von F. an jeder Unterlage für die Verrechnung der Fracht zwischen den am Beförderungsweg beteiligten Verwaltungen fehlen. Sie müssen also den Frachtbrief ersetzen. Die einzelnen Bestimmungen hierüber für den deutschen Verkehr nach Stationen ausländischer Bahnen finden sich im § 27 der allgemeinen Abfertigungsvorschriften Teil II und im Übereinkommen zum Betriebsreglement.

Im deutschen Binnenverkehr ist, ebenso wie in jenem der niederländischen Bahnen an Stelle der F. das Versandbuch getreten, in das sämtliche Sendungen eingetragen werden.

Bei den schweizerischen Bundesbahnen gelangte mit 1. März 1913 im internen Verkehre das sog. vereinfachte Abfertigungsverfahren ohne F. zur Einführung.

Soweit im innern Verkehr der Eisenbahnen anderer Länder F. ausgestellt werden, weicht deren äußere Form und die Anordnung des vorgedruckten Inhaltes voneinander ab. Manche Eisenbahnen bevorzugen zur Verminderung des Schreibwerks Karten größeren Umfanges, die die gleichzeitige Behandlung und Verrechnung mehrerer Sendungen ermöglichen. Diese Karten machen aber zur Sicherung des Rechnungswerkes die Herstellung von Pausen für die Versand- und Empfangsabfertigungen nötig. Andere Bahnen erblicken den größeren Vorzug in der Verwendung einer Karte für jede einzelne Sendung; sie benutzen dementsprechend Karten kleineren Formates.

Bei den österreichischen und ungarischen Eisenbahnen ist zu jedem Frachtbrief eine besondere F. (Eilgut- oder Frachtkarte) auszufertigen. Nur ausnahmsweise ist bei Abfertigung gleichartiger Massensendungen von einem Absender an einen Empfänger bei den österr. Staatsbahnen die Abfertigung mehrerer Frachtbriefe (höchstens 3) mit einer F. zugelassen.

Die F. besteht aus 4 im Pausverfahren hergestellten Teilen. Der 1. Teil bleibt in der Versandstation, der 2. und 3. Teil begleiten das Gut (der 3. Teil wird als Aviso- und Bezugschein verwendet), der 4. Teil bildet den Aufnahmschein.

In Belgien besteht die F. gleichfalls aus 4 Teilen (souche, talon, récépissé, feuille de route). Die souche bleibt in der Versandstation, das récépissé dient als Empfangschein für den Aufgeber.

In Frankreich dienen zu Verrechnungszwecken die déclaration d'expédition und die feuille de chargement sowie die souche du récépissé. Die déclaration gelangt an die Verkehrskontrolle, die feuille de chargement verbleibt bei der Empfangstation, die souche du récépissé bei der Versandstation. Die beiden weiteren Abschriften der déclaration, der récépissé à remettre au destinateur wird dem Empfänger, der récépissé à remettre l'expéditeur wird dem Versender ausgehändigt. Bei den französischen Eisenbahnen erhalten somit ein Begleitpapier mit allen Angaben über die Sendung: Die Versandstation, die Empfangsstation, die Verkehrskontrolle, der Versender und der Empfänger. Aus diesem Grunde werden auch die Versand- und Empfangsbücher sehr einfach geführt.

In Italien werden F. nur im internationalen Verkehr ausgefertigt, u. zw. nur in einem Exemplar, das die Sendung bis zur Bestimmungsstation begleitet. Im internen Verkehre vertritt die Stelle der F. ein Abschnitt des Frachtbriefs, der als Begleitpapier dient.

Bei den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika, hat die Versandstelle eine Ausfertigung der F. (Pause oder Abschrift) für den Auditor der eigenen Verwaltung und für sämtliche an der Beförderung beteiligten Verwaltungen. Daneben sind von der Versandstelle tägliche und monatliche Nachweise (im wesentlichen wiederum Abschriften der F.) an den Auditor, getrennt nach Lokal- und Verbandverkehr zu schicken. Die Empfangsstation erstattet gleichfalls tägliche und monatliche Nachweise. Aus den Frachtkarten, Frachtkartenabschriften, Nachweisen u. s. w. stellt sich jede Bahn ihren Frachtabteil zusammen und vergleicht ihn mit den ihr von der Versand- und Empfangsstation in besonderen Auszügen aus den Frachtkarten zugehenden Abrechnungsübersichten. An einzelnen Stellen bestehen

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Die Bleikarte dient als Stammkarte, die Pausekarte als Begleitkarte; die Stammkarte bleibt bei der Kartierungsstation, die sie verkehrsweise, sowie nach Stationen und Nummern monatsweise geordnet aufbewahrt. Die F. erhalten nach jeder einzelnen Kartenschlußstation monatsweise mit 1 anfangende fortlaufende Nummern und sind in das Frachtkartennummernbuch einzutragen. Auf jedem Frachtbrief ist die zugehörige Kartennummer an der dazu bestimmten Stelle zu vermerken. Für Eilgut- und Frachtgutkarten ist je eine besondere Nummernfolge vorzusehen, auch wenn auf der Bestimmungsstation getrennte Abfertigungen nicht vorhanden sind. Die Ausfüllung der F. hat mit besonderer Aufmerksamkeit zu erfolgen; da der Frachtbrief an den Frachtzahler ausgehändigt wird, so würde es in Ermanglung von F. an jeder Unterlage für die Verrechnung der Fracht zwischen den am Beförderungsweg beteiligten Verwaltungen fehlen. Sie müssen also den Frachtbrief ersetzen. Die einzelnen Bestimmungen hierüber für den deutschen Verkehr nach Stationen ausländischer Bahnen finden sich im § 27 der allgemeinen Abfertigungsvorschriften Teil II und im Übereinkommen zum Betriebsreglement.</p><lb/>
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[127/0135] Die Bleikarte dient als Stammkarte, die Pausekarte als Begleitkarte; die Stammkarte bleibt bei der Kartierungsstation, die sie verkehrsweise, sowie nach Stationen und Nummern monatsweise geordnet aufbewahrt. Die F. erhalten nach jeder einzelnen Kartenschlußstation monatsweise mit 1 anfangende fortlaufende Nummern und sind in das Frachtkartennummernbuch einzutragen. Auf jedem Frachtbrief ist die zugehörige Kartennummer an der dazu bestimmten Stelle zu vermerken. Für Eilgut- und Frachtgutkarten ist je eine besondere Nummernfolge vorzusehen, auch wenn auf der Bestimmungsstation getrennte Abfertigungen nicht vorhanden sind. Die Ausfüllung der F. hat mit besonderer Aufmerksamkeit zu erfolgen; da der Frachtbrief an den Frachtzahler ausgehändigt wird, so würde es in Ermanglung von F. an jeder Unterlage für die Verrechnung der Fracht zwischen den am Beförderungsweg beteiligten Verwaltungen fehlen. Sie müssen also den Frachtbrief ersetzen. Die einzelnen Bestimmungen hierüber für den deutschen Verkehr nach Stationen ausländischer Bahnen finden sich im § 27 der allgemeinen Abfertigungsvorschriften Teil II und im Übereinkommen zum Betriebsreglement. Im deutschen Binnenverkehr ist, ebenso wie in jenem der niederländischen Bahnen an Stelle der F. das Versandbuch getreten, in das sämtliche Sendungen eingetragen werden. Bei den schweizerischen Bundesbahnen gelangte mit 1. März 1913 im internen Verkehre das sog. vereinfachte Abfertigungsverfahren ohne F. zur Einführung. Soweit im innern Verkehr der Eisenbahnen anderer Länder F. ausgestellt werden, weicht deren äußere Form und die Anordnung des vorgedruckten Inhaltes voneinander ab. Manche Eisenbahnen bevorzugen zur Verminderung des Schreibwerks Karten größeren Umfanges, die die gleichzeitige Behandlung und Verrechnung mehrerer Sendungen ermöglichen. Diese Karten machen aber zur Sicherung des Rechnungswerkes die Herstellung von Pausen für die Versand- und Empfangsabfertigungen nötig. Andere Bahnen erblicken den größeren Vorzug in der Verwendung einer Karte für jede einzelne Sendung; sie benutzen dementsprechend Karten kleineren Formates. Bei den österreichischen und ungarischen Eisenbahnen ist zu jedem Frachtbrief eine besondere F. (Eilgut- oder Frachtkarte) auszufertigen. Nur ausnahmsweise ist bei Abfertigung gleichartiger Massensendungen von einem Absender an einen Empfänger bei den österr. Staatsbahnen die Abfertigung mehrerer Frachtbriefe (höchstens 3) mit einer F. zugelassen. Die F. besteht aus 4 im Pausverfahren hergestellten Teilen. Der 1. Teil bleibt in der Versandstation, der 2. und 3. Teil begleiten das Gut (der 3. Teil wird als Aviso- und Bezugschein verwendet), der 4. Teil bildet den Aufnahmschein. In Belgien besteht die F. gleichfalls aus 4 Teilen (souche, talon, récépissé, feuille de route). Die souche bleibt in der Versandstation, das récépissé dient als Empfangschein für den Aufgeber. In Frankreich dienen zu Verrechnungszwecken die déclaration d'expédition und die feuille de chargement sowie die souche du récépissé. Die déclaration gelangt an die Verkehrskontrolle, die feuille de chargement verbleibt bei der Empfangstation, die souche du récépissé bei der Versandstation. Die beiden weiteren Abschriften der déclaration, der récépissé à remettre au destinateur wird dem Empfänger, der récépissé à remettre l'expéditeur wird dem Versender ausgehändigt. Bei den französischen Eisenbahnen erhalten somit ein Begleitpapier mit allen Angaben über die Sendung: Die Versandstation, die Empfangsstation, die Verkehrskontrolle, der Versender und der Empfänger. Aus diesem Grunde werden auch die Versand- und Empfangsbücher sehr einfach geführt. In Italien werden F. nur im internationalen Verkehr ausgefertigt, u. zw. nur in einem Exemplar, das die Sendung bis zur Bestimmungsstation begleitet. Im internen Verkehre vertritt die Stelle der F. ein Abschnitt des Frachtbriefs, der als Begleitpapier dient. Bei den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika, hat die Versandstelle eine Ausfertigung der F. (Pause oder Abschrift) für den Auditor der eigenen Verwaltung und für sämtliche an der Beförderung beteiligten Verwaltungen. Daneben sind von der Versandstelle tägliche und monatliche Nachweise (im wesentlichen wiederum Abschriften der F.) an den Auditor, getrennt nach Lokal- und Verbandverkehr zu schicken. Die Empfangsstation erstattet gleichfalls tägliche und monatliche Nachweise. Aus den Frachtkarten, Frachtkartenabschriften, Nachweisen u. s. w. stellt sich jede Bahn ihren Frachtabteil zusammen und vergleicht ihn mit den ihr von der Versand- und Empfangsstation in besonderen Auszügen aus den Frachtkarten zugehenden Abrechnungsübersichten. An einzelnen Stellen bestehen

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/135>, abgerufen am 23.07.2024.