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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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durch weißen Anstrich der oberen Wagendecke, durch Berieseln dieser mit Wasser und durch doppelte Böden der Decke zu erzielen.

Die Beleuchtung soll Explosion und Feuergefahr verhüten und den Reisenden auf Hauptbahnen ermöglichen, möglichst auf allen Plätzen Druckschrift zu lesen. Sehr verbreitet ist in Europa und Amerika die Pintschsche Ölgasbeleuchtung in Verbindung mit Azetylen. Die von Laien gern bevorzugte elektrische Beleuchtung erlaubt zwar bessere Lichtverteilung und erfordert beim Anzünden geringeren Arbeits- und Zeitaufwand, ist aber erheblich teurer und bietet durchaus keine größere Feuersicherheit (s. Beleuchtung der Eisenbahnwagen).

Die Reinigung der Wagen wird am besten durch das Staubsaugeverfahren erzielt.

Über die Desinfektion der Wagen u. s. w. bestehen in den einzelnen Ländern eingehende Vorschriften (s. Desinfektion).

Die in den Wagen vorhandenen Klosette sollten unten an den Trichtern mit Klappen zum Schutze gegen Zugluft und mit Wasserspülung versehen sein und gleichzeitig eine Waschvorrichtung enthalten. Seife und Handtücher sind unter Umständen durch Automaten zu beschaffen.

Auf größtmögliche Reinhaltung hat das Zugbegleitungspersonal (Reinigungsfrauen) besonders zu achten. Wesentlich unterstützt wird die Reinlichkeit durch Belag des Fußbodens und der Wände mit Kacheln.

Zur Verminderung der Rauchentwicklung sollen bei personenführenden Zügen Kohlensorten verwendet werden, die nicht übermäßig Rauch entwickeln. Zur Fahrt durch Tunnel und geschlossene Ortschaften werden aus dem gleichen Grunde die Lokomotiven vielfach mit Koks oder Rohöl geheizt sowie mit rauchverzehrenden Einrichtungen versehen.

Reisende (und Dienstpersonal) sind durch besondere in Übereinstimmung mit der Landespolize behörde zu erlassende Vorschriften, die den Bahnärzten bekanntzugeben sind, gegen Krankheiten zu schützen.

Es ist für Untersuchung kranker Reisender, ihre Unterbringung auf besonderen Übergabestationen, Verbot der Beförderung (s. Ausschluß von der Fahrt) gewisser Kranker (Pest, Cholera) Sorge zu tragen. Der Kampf gegen die Tuberkulose ist durch Verbote des Ausspeiens in Bahnhöfen und Eisenbahnwagen zu führen, durch rechtzeitiges Fernhalten Tuberkulöser vom Dienste und ihre Behandlung in Heilstätten. Das sog. Eisenbahnfieber tritt bei einzelnen Menschen in ähnlicher Form wie die Seekrankheit bei Überfüllung schlecht gelüfteter Abteile und in schlecht fahrenden, stark schleudernden Wagen auf. Sog. Railway Brain und Railway Spine findet sich als Folge von Eisenbahnunfällen sowohl bei Reisenden als auch bei Bediensteten, ist aber keine Krankheit eigener Art, sondern nur als eine besondere Form von Hysterie anzusehen.

Um Verletzungen vorzubeugen, ist das Dienstpersonal zu unterrichten. Es müssen Rettungseinrichtungen vorhanden sein, u. zw.: kleine Rettungskasten, die in jedem Zuge mitzuführen sind und auf kleineren Stationen vorhanden sein müssen. Auf größeren Stationen und auf solchen, auf denen sich auch nur zeitweilig größere Menschenmassen ansammeln (Sonntagsausflügler), und in den Eisenbahnwerkstätten sind größere Rettungskasten aufzustellen, die es den Bediensteten und auch den Ärzten ermöglichen, jede Art von ersten (Not-) Verbänden anzulegen, die Blutstillung und die Beförderung der Verletzten auf Tragbahren vorzunehmen.

Für Unglücksfälle sind Rettungszüge (Rettungswagen) an geeigneten Stellen und in genügender Anzahl aufzustellen, die nur diesem Zweck dienen dürfen und neben Verbandmaterialien einen Raum zur Unterbringung der Verletzten und einen Verbandraum, möglichst auch einen besonderen Raum der für diesen Dienst ausgebildeten Mannschaften enthalten müssen. Für die Beförderung von Kranken müssen besondere Wagen oder Wagenabteile vorhanden sein, die den Kranken gewisse notwendige Bequemlichkeiten, wie Ruhebetten (Luehr-Strauß), Wasch- und Klosetteinrichtungen, Kochgelegenheit u. s. w. gewähren. Sehr zweckmäßig sind auf den preuß.-hess. Staatsbahnen hierfür Wagen III. Klasse eingerichtet, in denen in 1/4 Stunde durch Herausnehmen einer Querwand 2 Abteile zu einem Krankenraum vereinigt werden können; besondere Einrichtungen, Ruhebett, Stuhl, Wasch- und Kochvorrichtung werden dann eingestellt.

Diese Wagen müssen besonders ruhig laufen und dürfen mit dem Rettungswesen nicht verquickt sein.

Zu den hygienischen Einrichtungen im weiteren Sinne gehören auch jene, durch die die Sicherheit des Betriebs gefördert wird (vgl. Betriebssicherheit). Von größter Bedeutung für letztere ist ein gesundes Personal. Dieses ist deshalb bei seiner Aufnahme auf seine körperliche und geistige Rüstigkeit zu untersuchen; vor allem ist dabei das Augenmerk dem Seh- und Hörvermögen und dem Zustande des Nervensystems zu widmen, um die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit ist den Wohnungen der

durch weißen Anstrich der oberen Wagendecke, durch Berieseln dieser mit Wasser und durch doppelte Böden der Decke zu erzielen.

Die Beleuchtung soll Explosion und Feuergefahr verhüten und den Reisenden auf Hauptbahnen ermöglichen, möglichst auf allen Plätzen Druckschrift zu lesen. Sehr verbreitet ist in Europa und Amerika die Pintschsche Ölgasbeleuchtung in Verbindung mit Azetylen. Die von Laien gern bevorzugte elektrische Beleuchtung erlaubt zwar bessere Lichtverteilung und erfordert beim Anzünden geringeren Arbeits- und Zeitaufwand, ist aber erheblich teurer und bietet durchaus keine größere Feuersicherheit (s. Beleuchtung der Eisenbahnwagen).

Die Reinigung der Wagen wird am besten durch das Staubsaugeverfahren erzielt.

Über die Desinfektion der Wagen u. s. w. bestehen in den einzelnen Ländern eingehende Vorschriften (s. Desinfektion).

Die in den Wagen vorhandenen Klosette sollten unten an den Trichtern mit Klappen zum Schutze gegen Zugluft und mit Wasserspülung versehen sein und gleichzeitig eine Waschvorrichtung enthalten. Seife und Handtücher sind unter Umständen durch Automaten zu beschaffen.

Auf größtmögliche Reinhaltung hat das Zugbegleitungspersonal (Reinigungsfrauen) besonders zu achten. Wesentlich unterstützt wird die Reinlichkeit durch Belag des Fußbodens und der Wände mit Kacheln.

Zur Verminderung der Rauchentwicklung sollen bei personenführenden Zügen Kohlensorten verwendet werden, die nicht übermäßig Rauch entwickeln. Zur Fahrt durch Tunnel und geschlossene Ortschaften werden aus dem gleichen Grunde die Lokomotiven vielfach mit Koks oder Rohöl geheizt sowie mit rauchverzehrenden Einrichtungen versehen.

Reisende (und Dienstpersonal) sind durch besondere in Übereinstimmung mit der Landespolize behörde zu erlassende Vorschriften, die den Bahnärzten bekanntzugeben sind, gegen Krankheiten zu schützen.

Es ist für Untersuchung kranker Reisender, ihre Unterbringung auf besonderen Übergabestationen, Verbot der Beförderung (s. Ausschluß von der Fahrt) gewisser Kranker (Pest, Cholera) Sorge zu tragen. Der Kampf gegen die Tuberkulose ist durch Verbote des Ausspeiens in Bahnhöfen und Eisenbahnwagen zu führen, durch rechtzeitiges Fernhalten Tuberkulöser vom Dienste und ihre Behandlung in Heilstätten. Das sog. Eisenbahnfieber tritt bei einzelnen Menschen in ähnlicher Form wie die Seekrankheit bei Überfüllung schlecht gelüfteter Abteile und in schlecht fahrenden, stark schleudernden Wagen auf. Sog. Railway Brain und Railway Spine findet sich als Folge von Eisenbahnunfällen sowohl bei Reisenden als auch bei Bediensteten, ist aber keine Krankheit eigener Art, sondern nur als eine besondere Form von Hysterie anzusehen.

Um Verletzungen vorzubeugen, ist das Dienstpersonal zu unterrichten. Es müssen Rettungseinrichtungen vorhanden sein, u. zw.: kleine Rettungskasten, die in jedem Zuge mitzuführen sind und auf kleineren Stationen vorhanden sein müssen. Auf größeren Stationen und auf solchen, auf denen sich auch nur zeitweilig größere Menschenmassen ansammeln (Sonntagsausflügler), und in den Eisenbahnwerkstätten sind größere Rettungskasten aufzustellen, die es den Bediensteten und auch den Ärzten ermöglichen, jede Art von ersten (Not-) Verbänden anzulegen, die Blutstillung und die Beförderung der Verletzten auf Tragbahren vorzunehmen.

Für Unglücksfälle sind Rettungszüge (Rettungswagen) an geeigneten Stellen und in genügender Anzahl aufzustellen, die nur diesem Zweck dienen dürfen und neben Verbandmaterialien einen Raum zur Unterbringung der Verletzten und einen Verbandraum, möglichst auch einen besonderen Raum der für diesen Dienst ausgebildeten Mannschaften enthalten müssen. Für die Beförderung von Kranken müssen besondere Wagen oder Wagenabteile vorhanden sein, die den Kranken gewisse notwendige Bequemlichkeiten, wie Ruhebetten (Luehr-Strauß), Wasch- und Klosetteinrichtungen, Kochgelegenheit u. s. w. gewähren. Sehr zweckmäßig sind auf den preuß.-hess. Staatsbahnen hierfür Wagen III. Klasse eingerichtet, in denen in 1/4 Stunde durch Herausnehmen einer Querwand 2 Abteile zu einem Krankenraum vereinigt werden können; besondere Einrichtungen, Ruhebett, Stuhl, Wasch- und Kochvorrichtung werden dann eingestellt.

Diese Wagen müssen besonders ruhig laufen und dürfen mit dem Rettungswesen nicht verquickt sein.

Zu den hygienischen Einrichtungen im weiteren Sinne gehören auch jene, durch die die Sicherheit des Betriebs gefördert wird (vgl. Betriebssicherheit). Von größter Bedeutung für letztere ist ein gesundes Personal. Dieses ist deshalb bei seiner Aufnahme auf seine körperliche und geistige Rüstigkeit zu untersuchen; vor allem ist dabei das Augenmerk dem Seh- und Hörvermögen und dem Zustande des Nervensystems zu widmen, um die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit ist den Wohnungen der

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[69/0078] durch weißen Anstrich der oberen Wagendecke, durch Berieseln dieser mit Wasser und durch doppelte Böden der Decke zu erzielen. Die Beleuchtung soll Explosion und Feuergefahr verhüten und den Reisenden auf Hauptbahnen ermöglichen, möglichst auf allen Plätzen Druckschrift zu lesen. Sehr verbreitet ist in Europa und Amerika die Pintschsche Ölgasbeleuchtung in Verbindung mit Azetylen. Die von Laien gern bevorzugte elektrische Beleuchtung erlaubt zwar bessere Lichtverteilung und erfordert beim Anzünden geringeren Arbeits- und Zeitaufwand, ist aber erheblich teurer und bietet durchaus keine größere Feuersicherheit (s. Beleuchtung der Eisenbahnwagen). Die Reinigung der Wagen wird am besten durch das Staubsaugeverfahren erzielt. Über die Desinfektion der Wagen u. s. w. bestehen in den einzelnen Ländern eingehende Vorschriften (s. Desinfektion). Die in den Wagen vorhandenen Klosette sollten unten an den Trichtern mit Klappen zum Schutze gegen Zugluft und mit Wasserspülung versehen sein und gleichzeitig eine Waschvorrichtung enthalten. Seife und Handtücher sind unter Umständen durch Automaten zu beschaffen. Auf größtmögliche Reinhaltung hat das Zugbegleitungspersonal (Reinigungsfrauen) besonders zu achten. Wesentlich unterstützt wird die Reinlichkeit durch Belag des Fußbodens und der Wände mit Kacheln. Zur Verminderung der Rauchentwicklung sollen bei personenführenden Zügen Kohlensorten verwendet werden, die nicht übermäßig Rauch entwickeln. Zur Fahrt durch Tunnel und geschlossene Ortschaften werden aus dem gleichen Grunde die Lokomotiven vielfach mit Koks oder Rohöl geheizt sowie mit rauchverzehrenden Einrichtungen versehen. Reisende (und Dienstpersonal) sind durch besondere in Übereinstimmung mit der Landespolize behörde zu erlassende Vorschriften, die den Bahnärzten bekanntzugeben sind, gegen Krankheiten zu schützen. Es ist für Untersuchung kranker Reisender, ihre Unterbringung auf besonderen Übergabestationen, Verbot der Beförderung (s. Ausschluß von der Fahrt) gewisser Kranker (Pest, Cholera) Sorge zu tragen. Der Kampf gegen die Tuberkulose ist durch Verbote des Ausspeiens in Bahnhöfen und Eisenbahnwagen zu führen, durch rechtzeitiges Fernhalten Tuberkulöser vom Dienste und ihre Behandlung in Heilstätten. Das sog. Eisenbahnfieber tritt bei einzelnen Menschen in ähnlicher Form wie die Seekrankheit bei Überfüllung schlecht gelüfteter Abteile und in schlecht fahrenden, stark schleudernden Wagen auf. Sog. Railway Brain und Railway Spine findet sich als Folge von Eisenbahnunfällen sowohl bei Reisenden als auch bei Bediensteten, ist aber keine Krankheit eigener Art, sondern nur als eine besondere Form von Hysterie anzusehen. Um Verletzungen vorzubeugen, ist das Dienstpersonal zu unterrichten. Es müssen Rettungseinrichtungen vorhanden sein, u. zw.: kleine Rettungskasten, die in jedem Zuge mitzuführen sind und auf kleineren Stationen vorhanden sein müssen. Auf größeren Stationen und auf solchen, auf denen sich auch nur zeitweilig größere Menschenmassen ansammeln (Sonntagsausflügler), und in den Eisenbahnwerkstätten sind größere Rettungskasten aufzustellen, die es den Bediensteten und auch den Ärzten ermöglichen, jede Art von ersten (Not-) Verbänden anzulegen, die Blutstillung und die Beförderung der Verletzten auf Tragbahren vorzunehmen. Für Unglücksfälle sind Rettungszüge (Rettungswagen) an geeigneten Stellen und in genügender Anzahl aufzustellen, die nur diesem Zweck dienen dürfen und neben Verbandmaterialien einen Raum zur Unterbringung der Verletzten und einen Verbandraum, möglichst auch einen besonderen Raum der für diesen Dienst ausgebildeten Mannschaften enthalten müssen. Für die Beförderung von Kranken müssen besondere Wagen oder Wagenabteile vorhanden sein, die den Kranken gewisse notwendige Bequemlichkeiten, wie Ruhebetten (Luehr-Strauß), Wasch- und Klosetteinrichtungen, Kochgelegenheit u. s. w. gewähren. Sehr zweckmäßig sind auf den preuß.-hess. Staatsbahnen hierfür Wagen III. Klasse eingerichtet, in denen in 1/4 Stunde durch Herausnehmen einer Querwand 2 Abteile zu einem Krankenraum vereinigt werden können; besondere Einrichtungen, Ruhebett, Stuhl, Wasch- und Kochvorrichtung werden dann eingestellt. Diese Wagen müssen besonders ruhig laufen und dürfen mit dem Rettungswesen nicht verquickt sein. Zu den hygienischen Einrichtungen im weiteren Sinne gehören auch jene, durch die die Sicherheit des Betriebs gefördert wird (vgl. Betriebssicherheit). Von größter Bedeutung für letztere ist ein gesundes Personal. Dieses ist deshalb bei seiner Aufnahme auf seine körperliche und geistige Rüstigkeit zu untersuchen; vor allem ist dabei das Augenmerk dem Seh- und Hörvermögen und dem Zustande des Nervensystems zu widmen, um die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit ist den Wohnungen der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/78>, abgerufen am 21.11.2024.