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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Rückfahrtstempel, die kleineren Pressen für Tiefdruck und einfachen Stempel eingerichtet.

Gandenberger in Darmstadt baute eine Sicherheitsfahrkartendatumpresse mit Kontrollschlüssel, bei der neben dem Datum ein Kontrollzeichen auf die Karte geprägt wird. Die dazu erforderliche


Abb. 383.
Kontrolltype ist auf einen Schlüssel graviert, der von der linken Seite in die Presse eingeführt wird. Wird der Fahrkartenverkauf durch mehrere Beamte besorgt, so erhält jeder einen Schlüssel mit besonderem Zeichen. Es kann dann

Abb. 384.
jederzeit mit Sicherheit festgestellt werden, wo und durch wen die betreffenden Karten verkauft worden sind. Eine Einrichtung zu demselben Zweck im Bereich der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. ist auf S. 1366 der Ztg. d. des VDEV. 1909 beschrieben.

Eine eigenartige Konstruktion zu einer Fahrkartenpresse hat J. Müller & Cie. in Singen-Hohentwiel in Vorschlag gebracht.

Eine in der Presse befindliche Stanze schneidet gleichzeitig mit dem Datieren ein kleines Stück seitlich aus der Karte, dieses Stück trägt die Preisangabe und Bestimmungsstation. Der Ausschnitt wird in ein durch die Presse laufendes Band mit entsprechenden Vertiefungen eingedrückt und darin festgehalten. Der kontrollierende Beamte kann jederzeit das Band abschneiden und auf Grund desselben den Fahrkartenverkauf jedes einzelnen Beamten kontrollieren.

Abb. 383 veranschaulicht eine von der Firma Schögel und Lycus in Paris gelieferte Presse, bei der die Stempelvorrichtung sich nach Öffnung des über der Einführungsspalte befindlichen Türchens bequem zurichten läßt.

Bei größeren Fahrkartenausgaben sind außerdem Perforierpressen (Nadel-, Durchschlagstempelpressen) für die Abstempelung der Buchfahrkarten, Fahrscheinhefte u. s. w. in Verwendung. Die in Abb. 384 dargestellte F. zeigt eine von Gandenberger in Darmstadt gelieferte Presse. Zum Perforieren schiebt man das Heft vorn in das an einer Bodenplatte angebrachte geschlitzte Metallstück und dreht den Hebel nach vorn, wobei das Datum auf den einzelnen Fahrscheinen ausgedrückt wird.

v. Zluhan.


Fahrkartensteuer. Unter dieser Bezeichnung ist in Österreich eine Verkehrssteuer eingeführt, die in der Form eines proportionellen Zuschlags zu den Fahrpreisen zur Einhebung gelangt.

Sie beruht auf dem Gesetz vom 19. Juli 1902. Der Abgabensatz ist für Hauptbahnen mit 12%, für Lokalbahnen mit 6% und für Kleinbahnen mit 3% vom jeweiligen, tatsächlich zur Einhebung gelangenden Fahrpreise festgesetzt.

Zum Zwecke der Steuerermittlung sind als Fahrpreis alle Transportgebühren zu betrachten, die als Entgelt für die Beförderung von Personen in Österreich unter welchem Titel immer zur Einhebung gelangen.

Es gehören somit dazu insbesondere auch die Gebühren für Sonderzüge, Sonderwagen und Ergänzungskarten sowie die Nachzahlungen. Dagegen sind die sonstigen Leistungen an die Eisenbahnverwaltung, wie Strafbeträge, die von den ohne Fahrkarte eingestiegenen Reisenden zu entrichtenden Zuschläge zum tarifmäßigen Preise, verfallene Gestellgelder und Wartegebühren für Sonderzüge, Gebühren für Bahnhofseintrittskarten, Reugelder bei Abbestellungen, bzw. die Vergütungen einzelner Reisenden für besondere von der Bahn in Anspruch genommene Leistungen, wie die Gebühren für Platzkarten, für die Benützung von Polstern, für die Hin- und Rückbeförderung der auf besonderes Verlangen der Reisenden gestellten Wagen, für die Kosten der Bewachung der Bahn außerhalb der Dienstzeit, für die Zusammenstellung oder Auflösung von Sonderzügen, die Ausfertigungsgebühren für Fahrbegünstigungsanweisungen u. dgl. darunter nicht zu subsummieren.

Im Verkehre mit direkten Fahrkarten nach und von den Ländern der ungarischen Krone, dann Bosnien und der Hercegovina sowie über diese Ländergebiete hinaus, beträgt die Abgabe 10% von jenem Teile des Fahrpreises, der auf die Beförderung in Österreich entfällt; gleichzeitig bleibt für diese Relationen

Rückfahrtstempel, die kleineren Pressen für Tiefdruck und einfachen Stempel eingerichtet.

Gandenberger in Darmstadt baute eine Sicherheitsfahrkartendatumpresse mit Kontrollschlüssel, bei der neben dem Datum ein Kontrollzeichen auf die Karte geprägt wird. Die dazu erforderliche


Abb. 383.
Kontrolltype ist auf einen Schlüssel graviert, der von der linken Seite in die Presse eingeführt wird. Wird der Fahrkartenverkauf durch mehrere Beamte besorgt, so erhält jeder einen Schlüssel mit besonderem Zeichen. Es kann dann

Abb. 384.
jederzeit mit Sicherheit festgestellt werden, wo und durch wen die betreffenden Karten verkauft worden sind. Eine Einrichtung zu demselben Zweck im Bereich der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. ist auf S. 1366 der Ztg. d. des VDEV. 1909 beschrieben.

Eine eigenartige Konstruktion zu einer Fahrkartenpresse hat J. Müller & Cie. in Singen-Hohentwiel in Vorschlag gebracht.

Eine in der Presse befindliche Stanze schneidet gleichzeitig mit dem Datieren ein kleines Stück seitlich aus der Karte, dieses Stück trägt die Preisangabe und Bestimmungsstation. Der Ausschnitt wird in ein durch die Presse laufendes Band mit entsprechenden Vertiefungen eingedrückt und darin festgehalten. Der kontrollierende Beamte kann jederzeit das Band abschneiden und auf Grund desselben den Fahrkartenverkauf jedes einzelnen Beamten kontrollieren.

Abb. 383 veranschaulicht eine von der Firma Schögel und Lycus in Paris gelieferte Presse, bei der die Stempelvorrichtung sich nach Öffnung des über der Einführungsspalte befindlichen Türchens bequem zurichten läßt.

Bei größeren Fahrkartenausgaben sind außerdem Perforierpressen (Nadel-, Durchschlagstempelpressen) für die Abstempelung der Buchfahrkarten, Fahrscheinhefte u. s. w. in Verwendung. Die in Abb. 384 dargestellte F. zeigt eine von Gandenberger in Darmstadt gelieferte Presse. Zum Perforieren schiebt man das Heft vorn in das an einer Bodenplatte angebrachte geschlitzte Metallstück und dreht den Hebel nach vorn, wobei das Datum auf den einzelnen Fahrscheinen ausgedrückt wird.

v. Zluhan.


Fahrkartensteuer. Unter dieser Bezeichnung ist in Österreich eine Verkehrssteuer eingeführt, die in der Form eines proportionellen Zuschlags zu den Fahrpreisen zur Einhebung gelangt.

Sie beruht auf dem Gesetz vom 19. Juli 1902. Der Abgabensatz ist für Hauptbahnen mit 12%, für Lokalbahnen mit 6% und für Kleinbahnen mit 3% vom jeweiligen, tatsächlich zur Einhebung gelangenden Fahrpreise festgesetzt.

Zum Zwecke der Steuerermittlung sind als Fahrpreis alle Transportgebühren zu betrachten, die als Entgelt für die Beförderung von Personen in Österreich unter welchem Titel immer zur Einhebung gelangen.

Es gehören somit dazu insbesondere auch die Gebühren für Sonderzüge, Sonderwagen und Ergänzungskarten sowie die Nachzahlungen. Dagegen sind die sonstigen Leistungen an die Eisenbahnverwaltung, wie Strafbeträge, die von den ohne Fahrkarte eingestiegenen Reisenden zu entrichtenden Zuschläge zum tarifmäßigen Preise, verfallene Gestellgelder und Wartegebühren für Sonderzüge, Gebühren für Bahnhofseintrittskarten, Reugelder bei Abbestellungen, bzw. die Vergütungen einzelner Reisenden für besondere von der Bahn in Anspruch genommene Leistungen, wie die Gebühren für Platzkarten, für die Benützung von Polstern, für die Hin- und Rückbeförderung der auf besonderes Verlangen der Reisenden gestellten Wagen, für die Kosten der Bewachung der Bahn außerhalb der Dienstzeit, für die Zusammenstellung oder Auflösung von Sonderzügen, die Ausfertigungsgebühren für Fahrbegünstigungsanweisungen u. dgl. darunter nicht zu subsummieren.

Im Verkehre mit direkten Fahrkarten nach und von den Ländern der ungarischen Krone, dann Bosnien und der Hercegovina sowie über diese Ländergebiete hinaus, beträgt die Abgabe 10% von jenem Teile des Fahrpreises, der auf die Beförderung in Österreich entfällt; gleichzeitig bleibt für diese Relationen

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[481/0498] Rückfahrtstempel, die kleineren Pressen für Tiefdruck und einfachen Stempel eingerichtet. Gandenberger in Darmstadt baute eine Sicherheitsfahrkartendatumpresse mit Kontrollschlüssel, bei der neben dem Datum ein Kontrollzeichen auf die Karte geprägt wird. Die dazu erforderliche [Abbildung Abb. 383. ] Kontrolltype ist auf einen Schlüssel graviert, der von der linken Seite in die Presse eingeführt wird. Wird der Fahrkartenverkauf durch mehrere Beamte besorgt, so erhält jeder einen Schlüssel mit besonderem Zeichen. Es kann dann [Abbildung Abb. 384. ] jederzeit mit Sicherheit festgestellt werden, wo und durch wen die betreffenden Karten verkauft worden sind. Eine Einrichtung zu demselben Zweck im Bereich der Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. ist auf S. 1366 der Ztg. d. des VDEV. 1909 beschrieben. Eine eigenartige Konstruktion zu einer Fahrkartenpresse hat J. Müller & Cie. in Singen-Hohentwiel in Vorschlag gebracht. Eine in der Presse befindliche Stanze schneidet gleichzeitig mit dem Datieren ein kleines Stück seitlich aus der Karte, dieses Stück trägt die Preisangabe und Bestimmungsstation. Der Ausschnitt wird in ein durch die Presse laufendes Band mit entsprechenden Vertiefungen eingedrückt und darin festgehalten. Der kontrollierende Beamte kann jederzeit das Band abschneiden und auf Grund desselben den Fahrkartenverkauf jedes einzelnen Beamten kontrollieren. Abb. 383 veranschaulicht eine von der Firma Schögel und Lycus in Paris gelieferte Presse, bei der die Stempelvorrichtung sich nach Öffnung des über der Einführungsspalte befindlichen Türchens bequem zurichten läßt. Bei größeren Fahrkartenausgaben sind außerdem Perforierpressen (Nadel-, Durchschlagstempelpressen) für die Abstempelung der Buchfahrkarten, Fahrscheinhefte u. s. w. in Verwendung. Die in Abb. 384 dargestellte F. zeigt eine von Gandenberger in Darmstadt gelieferte Presse. Zum Perforieren schiebt man das Heft vorn in das an einer Bodenplatte angebrachte geschlitzte Metallstück und dreht den Hebel nach vorn, wobei das Datum auf den einzelnen Fahrscheinen ausgedrückt wird. v. Zluhan. Fahrkartensteuer. Unter dieser Bezeichnung ist in Österreich eine Verkehrssteuer eingeführt, die in der Form eines proportionellen Zuschlags zu den Fahrpreisen zur Einhebung gelangt. Sie beruht auf dem Gesetz vom 19. Juli 1902. Der Abgabensatz ist für Hauptbahnen mit 12%, für Lokalbahnen mit 6% und für Kleinbahnen mit 3% vom jeweiligen, tatsächlich zur Einhebung gelangenden Fahrpreise festgesetzt. Zum Zwecke der Steuerermittlung sind als Fahrpreis alle Transportgebühren zu betrachten, die als Entgelt für die Beförderung von Personen in Österreich unter welchem Titel immer zur Einhebung gelangen. Es gehören somit dazu insbesondere auch die Gebühren für Sonderzüge, Sonderwagen und Ergänzungskarten sowie die Nachzahlungen. Dagegen sind die sonstigen Leistungen an die Eisenbahnverwaltung, wie Strafbeträge, die von den ohne Fahrkarte eingestiegenen Reisenden zu entrichtenden Zuschläge zum tarifmäßigen Preise, verfallene Gestellgelder und Wartegebühren für Sonderzüge, Gebühren für Bahnhofseintrittskarten, Reugelder bei Abbestellungen, bzw. die Vergütungen einzelner Reisenden für besondere von der Bahn in Anspruch genommene Leistungen, wie die Gebühren für Platzkarten, für die Benützung von Polstern, für die Hin- und Rückbeförderung der auf besonderes Verlangen der Reisenden gestellten Wagen, für die Kosten der Bewachung der Bahn außerhalb der Dienstzeit, für die Zusammenstellung oder Auflösung von Sonderzügen, die Ausfertigungsgebühren für Fahrbegünstigungsanweisungen u. dgl. darunter nicht zu subsummieren. Im Verkehre mit direkten Fahrkarten nach und von den Ländern der ungarischen Krone, dann Bosnien und der Hercegovina sowie über diese Ländergebiete hinaus, beträgt die Abgabe 10% von jenem Teile des Fahrpreises, der auf die Beförderung in Österreich entfällt; gleichzeitig bleibt für diese Relationen

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/498>, abgerufen am 24.08.2024.