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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Zahlentafel 15.

Unter Festhaltung des gewählten Beispiels mit Stundenkosten der Förderkräfte von 40, 60, 60 Bullet L und 45 Bullet L Pfennigen würden sich für diesen Fall die Steigungszuschläge in Pfennigen für die Förderung einen m3 gewachsenen Bodens in der Steigung s %0 auf die Förderweite e in m ergeben zu:

Zahlentafel 16.

Die graphische Darstellung dieser Zuschläge läßt sich mit der graphischen Preistafel jeder Förderart derart verbinden, daß die dauernden Förderkosten für jede Entfernung und Steigung sofort abgelesen werden können. Ein Beispiel zeigt die Darstellung Abb. 305 und 306 auf S. 383.

Als Neigung der Förderung ist bei Längstransporten die Neigung des herzustellenden Planums einzuführen, bei Quertransporten genügt es meist, die günstigste Steigung s1 oder das günstigste Gefälle s0 (vgl. Zahlentafel 9 auf S. 375) als erreichbar vorauszusetzen und aus diesem sowie aus dem Unterschied der Schwerpunkte der Massen die Förderlänge zu bestimmen, die in Rechnung zu stellen ist. In jenen Fällen, in denen diese günstigsten Neigungen nicht erreichbar sind, bestimmt die gegenseitige Lage der Massenschwerpunkte Förderweite und Steigungsverhältnis und sind die Steigungszuschläge wie bei der Längsförderung zu bemessen.

2. Eine Verteuerung der Taltransporte beginnt erst bei sehr steilen Gefällen und kann demnach meist außer acht bleiben. Ebenso ist die Ermäßigung der Förderkosten auf günstigem Gefälle wegen des notwendigen Bergtransportes der leeren Fördergefäße nur gering und wird gleichfalls nicht in Betracht gezogen.

d) Die Wahl der Förderart wird außer von der Höhe der Förderkosten wesentlich beeinflußt auch durch die Gerätebestände, die der ausführenden Unternehmung zur Verfügung stehen sowie durch die Neigung und Gestaltung des Geländes, das oftmals für einen größeren Teil der Förderung die Anwendung von Rollbahnen nicht gestattet. Im allgemeinen wird man überhaupt, wenn irgend erreichbar, die Förderungen kleiner Mengen auf große Entfernungen unbedingt vermeiden, sonst aber verwenden:

1. Schubkarren für kleine Mengen auf kurze Entfernungen (meist nicht über 200 m), bei Quertransporten der Seitenablagerungen und Seitenentnahmen auch für größere Quantitäten, wenn die zu überwindenden Neigungen die Anordnung von Rollbahnen verbieten sowie als Einleitung für die Gleisanlage der

2. Rollbahnen: von 50-60 cm Spurweite bei kleineren Mengen ( 10.000 m3) und Menschen als Betriebskraft; von 60 bis 75 cm Spurweite bei Mengen mittlerer Größe (20-50.000 m3) und Pferden als Betriebskraft, auch die ersten 2-300 m mit Menschen einzuleiten; von 75-100 cm Spurweite bei

Zahlentafel 15.

Unter Festhaltung des gewählten Beispiels mit Stundenkosten der Förderkräfte von 40, 60, 60 ∙ L und 45 ∙ L Pfennigen würden sich für diesen Fall die Steigungszuschläge in Pfennigen für die Förderung einen m3 gewachsenen Bodens in der Steigung s ‰ auf die Förderweite e in m ergeben zu:

Zahlentafel 16.

Die graphische Darstellung dieser Zuschläge läßt sich mit der graphischen Preistafel jeder Förderart derart verbinden, daß die dauernden Förderkosten für jede Entfernung und Steigung sofort abgelesen werden können. Ein Beispiel zeigt die Darstellung Abb. 305 und 306 auf S. 383.

Als Neigung der Förderung ist bei Längstransporten die Neigung des herzustellenden Planums einzuführen, bei Quertransporten genügt es meist, die günstigste Steigung s1 oder das günstigste Gefälle s0 (vgl. Zahlentafel 9 auf S. 375) als erreichbar vorauszusetzen und aus diesem sowie aus dem Unterschied der Schwerpunkte der Massen die Förderlänge zu bestimmen, die in Rechnung zu stellen ist. In jenen Fällen, in denen diese günstigsten Neigungen nicht erreichbar sind, bestimmt die gegenseitige Lage der Massenschwerpunkte Förderweite und Steigungsverhältnis und sind die Steigungszuschläge wie bei der Längsförderung zu bemessen.

2. Eine Verteuerung der Taltransporte beginnt erst bei sehr steilen Gefällen und kann demnach meist außer acht bleiben. Ebenso ist die Ermäßigung der Förderkosten auf günstigem Gefälle wegen des notwendigen Bergtransportes der leeren Fördergefäße nur gering und wird gleichfalls nicht in Betracht gezogen.

d) Die Wahl der Förderart wird außer von der Höhe der Förderkosten wesentlich beeinflußt auch durch die Gerätebestände, die der ausführenden Unternehmung zur Verfügung stehen sowie durch die Neigung und Gestaltung des Geländes, das oftmals für einen größeren Teil der Förderung die Anwendung von Rollbahnen nicht gestattet. Im allgemeinen wird man überhaupt, wenn irgend erreichbar, die Förderungen kleiner Mengen auf große Entfernungen unbedingt vermeiden, sonst aber verwenden:

1. Schubkarren für kleine Mengen auf kurze Entfernungen (meist nicht über 200 m), bei Quertransporten der Seitenablagerungen und Seitenentnahmen auch für größere Quantitäten, wenn die zu überwindenden Neigungen die Anordnung von Rollbahnen verbieten sowie als Einleitung für die Gleisanlage der

2. Rollbahnen: von 50–60 cm Spurweite bei kleineren Mengen (≦ 10.000 m3) und Menschen als Betriebskraft; von 60 bis 75 cm Spurweite bei Mengen mittlerer Größe (20–50.000 m3) und Pferden als Betriebskraft, auch die ersten 2–300 m mit Menschen einzuleiten; von 75–100 cm Spurweite bei

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[382/0398] Zahlentafel 15. Unter Festhaltung des gewählten Beispiels mit Stundenkosten der Förderkräfte von 40, 60, 60 ∙ L und 45 ∙ L Pfennigen würden sich für diesen Fall die Steigungszuschläge in Pfennigen für die Förderung einen m3 gewachsenen Bodens in der Steigung s ‰ auf die Förderweite e in m ergeben zu: Zahlentafel 16. Die graphische Darstellung dieser Zuschläge läßt sich mit der graphischen Preistafel jeder Förderart derart verbinden, daß die dauernden Förderkosten für jede Entfernung und Steigung sofort abgelesen werden können. Ein Beispiel zeigt die Darstellung Abb. 305 und 306 auf S. 383. Als Neigung der Förderung ist bei Längstransporten die Neigung des herzustellenden Planums einzuführen, bei Quertransporten genügt es meist, die günstigste Steigung s1 oder das günstigste Gefälle s0 (vgl. Zahlentafel 9 auf S. 375) als erreichbar vorauszusetzen und aus diesem sowie aus dem Unterschied der Schwerpunkte der Massen die Förderlänge zu bestimmen, die in Rechnung zu stellen ist. In jenen Fällen, in denen diese günstigsten Neigungen nicht erreichbar sind, bestimmt die gegenseitige Lage der Massenschwerpunkte Förderweite und Steigungsverhältnis und sind die Steigungszuschläge wie bei der Längsförderung zu bemessen. 2. Eine Verteuerung der Taltransporte beginnt erst bei sehr steilen Gefällen und kann demnach meist außer acht bleiben. Ebenso ist die Ermäßigung der Förderkosten auf günstigem Gefälle wegen des notwendigen Bergtransportes der leeren Fördergefäße nur gering und wird gleichfalls nicht in Betracht gezogen. d) Die Wahl der Förderart wird außer von der Höhe der Förderkosten wesentlich beeinflußt auch durch die Gerätebestände, die der ausführenden Unternehmung zur Verfügung stehen sowie durch die Neigung und Gestaltung des Geländes, das oftmals für einen größeren Teil der Förderung die Anwendung von Rollbahnen nicht gestattet. Im allgemeinen wird man überhaupt, wenn irgend erreichbar, die Förderungen kleiner Mengen auf große Entfernungen unbedingt vermeiden, sonst aber verwenden: 1. Schubkarren für kleine Mengen auf kurze Entfernungen (meist nicht über 200 m), bei Quertransporten der Seitenablagerungen und Seitenentnahmen auch für größere Quantitäten, wenn die zu überwindenden Neigungen die Anordnung von Rollbahnen verbieten sowie als Einleitung für die Gleisanlage der 2. Rollbahnen: von 50–60 cm Spurweite bei kleineren Mengen (≦ 10.000 m3) und Menschen als Betriebskraft; von 60 bis 75 cm Spurweite bei Mengen mittlerer Größe (20–50.000 m3) und Pferden als Betriebskraft, auch die ersten 2–300 m mit Menschen einzuleiten; von 75–100 cm Spurweite bei

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/398>, abgerufen am 26.08.2024.