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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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3. Festlegung und Sicherung aller während der Erdarbeiten verloren gehenden, dauernd wichtigen Absteckpunkte und Achsrichtungen außerhalb dieser Breiten derart, daß ihre Wiederauffindung jederzeit schnell erfolgen kann.

4. Angabe der Höhe des herzustellenden Erdkörpers an außerhalb der Breiten zu schlagenden Pfählen, an denen die betreffenden Höhenangaben anzuschreiben sind, damit die Richtigkeit der Arbeit während der Ausführung jederzeit geprüft werden kann. Die Übertragung der Höhen erfolgt mit Hilfe des Nivellierinstrumentes oder unter Benutzung von Setzlatte und Setzwage. Außerdem bleiben bei Abtrag die Absteckungspfähle auf ausgesparten Erdkegeln so lange als möglich stehen, während die Höhen eines zu schüttenden Dammes gern durch Stangen bezeichnet


Abb. 294.

Abb. 295.
werden, an denen in der betreffenden Höhe kurze Querstücke aus Latten angenagelt sind. Die Tiefen der Gräben werden durch die Köpfe von Pfählen festgelegt, die in Erdlöchern entsprechend, meist unter Zuhilfenahme von Tafelsätzen, geschlagen werden.

5. Absteckung der Grabenränder, der Böschungsausläufe und der Dammböschungen selbst durch Böschungslehren oder Lattenprofile (Abb. 294 u. 295), bei denen zweckmäßig im Damme die untere, im Einschnitt die obere Kante der betreffenden schrägen Latte die obere Seite der Böschung bezeichnet, in Entfernungen von in der Regel 50-100 m, in rasch wechselndem Gelände und in Krümmungen kleinen Halbmessers aber in Abständen von 10 m und weniger. Auch hierbei wird meist das Setzzeug und das Nivellierinstrument, seltener noch eine Böschungswage verwendet.

6. Absteckung der zu errichtenden Bauwerke und Ausschlagen der notwendigen Schnurböcke (Abb. 296). Abgesteckt wird in der Regel die Durchdringungslinie des aufgehenden Mauerwerks mit dem Grundmauerwerk, deren Eckpunkte mit Nagelköpfen auf Pfählen genau festzulegen sind. Es empfiehlt sich, zum Zwecke der Absteckung, die naturgemäß mit größter Sorgfalt auszuführen ist, besondere Zeichnungen anzufertigen, die nur die für die Absteckung maßgebenden Achsen, die erwähnte Durchdringungslinie und diejenigen Maße enthalten, durch die die abzusteckenden Eckpunkte der Bauwerke so auf die Achspunkte festgelegt sind, daß sie von diesen aus in die Natur übertragen werden können. Durch die Nagelköpfe werden die Schnurzüge bestimmt, die die Richtungen der Mauerwerksfluchten und an ihren Überschneidungen die Ecken des Mauerwerks bezeichnen und die an den Querlatten der außerhalb der Baugrube stehenden Schnurböcke einzuschneiden und entsprechend zu bezeichnen sind, wobei darauf zu achten ist, daß die


Abb. 296.
Latten nicht durch den Schnurzug von den Pfählen der Böcke losgezogen werden können.

Gleichzeitig mit diesen Herstellungen hat zu erfolgen:

f) Die Einrichtung der Baustellen (s. Baueinleitung, Bd. I, Seite 479).

B. Bodengewinnung.

Die Einteilung der Bodenarten pflegt nach dem mechanischen Widerstand gegen ihre Lösung, der durch die Art der zur Lösung zu verwendenden Geräte gekennzeichnet wird, etwa derart bewirkt zu werden, wie dies Zahlentafel 5 erkennen läßt. Die Lösung der Bodenklassen I, II und III kann sowohl mit Handarbeit als auch - bei größeren Mengen - durch Grabemaschinen erfolgen, von denen die Dampfschaufel auch für die Bodenklassen IV-VII nach vorhergehender Lösung und Zerkleinerung größerer Steine durch Sprengmittel Verwendung finden kann.

a) Die Leistungen, die bei Handarbeit und bei Maschinenarbeit im Durchschnitt erreicht werden können, geben die Zahlentafeln 5 und 6 sowie die Zahlen auf Seite 373 an.

b) Die Kosten der Lösung, in denen die Kosten des Ladens in die Fördergefäße oder

3. Festlegung und Sicherung aller während der Erdarbeiten verloren gehenden, dauernd wichtigen Absteckpunkte und Achsrichtungen außerhalb dieser Breiten derart, daß ihre Wiederauffindung jederzeit schnell erfolgen kann.

4. Angabe der Höhe des herzustellenden Erdkörpers an außerhalb der Breiten zu schlagenden Pfählen, an denen die betreffenden Höhenangaben anzuschreiben sind, damit die Richtigkeit der Arbeit während der Ausführung jederzeit geprüft werden kann. Die Übertragung der Höhen erfolgt mit Hilfe des Nivellierinstrumentes oder unter Benutzung von Setzlatte und Setzwage. Außerdem bleiben bei Abtrag die Absteckungspfähle auf ausgesparten Erdkegeln so lange als möglich stehen, während die Höhen eines zu schüttenden Dammes gern durch Stangen bezeichnet


Abb. 294.

Abb. 295.
werden, an denen in der betreffenden Höhe kurze Querstücke aus Latten angenagelt sind. Die Tiefen der Gräben werden durch die Köpfe von Pfählen festgelegt, die in Erdlöchern entsprechend, meist unter Zuhilfenahme von Tafelsätzen, geschlagen werden.

5. Absteckung der Grabenränder, der Böschungsausläufe und der Dammböschungen selbst durch Böschungslehren oder Lattenprofile (Abb. 294 u. 295), bei denen zweckmäßig im Damme die untere, im Einschnitt die obere Kante der betreffenden schrägen Latte die obere Seite der Böschung bezeichnet, in Entfernungen von in der Regel 50–100 m, in rasch wechselndem Gelände und in Krümmungen kleinen Halbmessers aber in Abständen von 10 m und weniger. Auch hierbei wird meist das Setzzeug und das Nivellierinstrument, seltener noch eine Böschungswage verwendet.

6. Absteckung der zu errichtenden Bauwerke und Ausschlagen der notwendigen Schnurböcke (Abb. 296). Abgesteckt wird in der Regel die Durchdringungslinie des aufgehenden Mauerwerks mit dem Grundmauerwerk, deren Eckpunkte mit Nagelköpfen auf Pfählen genau festzulegen sind. Es empfiehlt sich, zum Zwecke der Absteckung, die naturgemäß mit größter Sorgfalt auszuführen ist, besondere Zeichnungen anzufertigen, die nur die für die Absteckung maßgebenden Achsen, die erwähnte Durchdringungslinie und diejenigen Maße enthalten, durch die die abzusteckenden Eckpunkte der Bauwerke so auf die Achspunkte festgelegt sind, daß sie von diesen aus in die Natur übertragen werden können. Durch die Nagelköpfe werden die Schnurzüge bestimmt, die die Richtungen der Mauerwerksfluchten und an ihren Überschneidungen die Ecken des Mauerwerks bezeichnen und die an den Querlatten der außerhalb der Baugrube stehenden Schnurböcke einzuschneiden und entsprechend zu bezeichnen sind, wobei darauf zu achten ist, daß die


Abb. 296.
Latten nicht durch den Schnurzug von den Pfählen der Böcke losgezogen werden können.

Gleichzeitig mit diesen Herstellungen hat zu erfolgen:

f) Die Einrichtung der Baustellen (s. Baueinleitung, Bd. I, Seite 479).

B. Bodengewinnung.

Die Einteilung der Bodenarten pflegt nach dem mechanischen Widerstand gegen ihre Lösung, der durch die Art der zur Lösung zu verwendenden Geräte gekennzeichnet wird, etwa derart bewirkt zu werden, wie dies Zahlentafel 5 erkennen läßt. Die Lösung der Bodenklassen I, II und III kann sowohl mit Handarbeit als auch – bei größeren Mengen – durch Grabemaschinen erfolgen, von denen die Dampfschaufel auch für die Bodenklassen IV–VII nach vorhergehender Lösung und Zerkleinerung größerer Steine durch Sprengmittel Verwendung finden kann.

a) Die Leistungen, die bei Handarbeit und bei Maschinenarbeit im Durchschnitt erreicht werden können, geben die Zahlentafeln 5 und 6 sowie die Zahlen auf Seite 373 an.

b) Die Kosten der Lösung, in denen die Kosten des Ladens in die Fördergefäße oder

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[370/0386] 3. Festlegung und Sicherung aller während der Erdarbeiten verloren gehenden, dauernd wichtigen Absteckpunkte und Achsrichtungen außerhalb dieser Breiten derart, daß ihre Wiederauffindung jederzeit schnell erfolgen kann. 4. Angabe der Höhe des herzustellenden Erdkörpers an außerhalb der Breiten zu schlagenden Pfählen, an denen die betreffenden Höhenangaben anzuschreiben sind, damit die Richtigkeit der Arbeit während der Ausführung jederzeit geprüft werden kann. Die Übertragung der Höhen erfolgt mit Hilfe des Nivellierinstrumentes oder unter Benutzung von Setzlatte und Setzwage. Außerdem bleiben bei Abtrag die Absteckungspfähle auf ausgesparten Erdkegeln so lange als möglich stehen, während die Höhen eines zu schüttenden Dammes gern durch Stangen bezeichnet [Abbildung Abb. 294. ] [Abbildung Abb. 295. ] werden, an denen in der betreffenden Höhe kurze Querstücke aus Latten angenagelt sind. Die Tiefen der Gräben werden durch die Köpfe von Pfählen festgelegt, die in Erdlöchern entsprechend, meist unter Zuhilfenahme von Tafelsätzen, geschlagen werden. 5. Absteckung der Grabenränder, der Böschungsausläufe und der Dammböschungen selbst durch Böschungslehren oder Lattenprofile (Abb. 294 u. 295), bei denen zweckmäßig im Damme die untere, im Einschnitt die obere Kante der betreffenden schrägen Latte die obere Seite der Böschung bezeichnet, in Entfernungen von in der Regel 50–100 m, in rasch wechselndem Gelände und in Krümmungen kleinen Halbmessers aber in Abständen von 10 m und weniger. Auch hierbei wird meist das Setzzeug und das Nivellierinstrument, seltener noch eine Böschungswage verwendet. 6. Absteckung der zu errichtenden Bauwerke und Ausschlagen der notwendigen Schnurböcke (Abb. 296). Abgesteckt wird in der Regel die Durchdringungslinie des aufgehenden Mauerwerks mit dem Grundmauerwerk, deren Eckpunkte mit Nagelköpfen auf Pfählen genau festzulegen sind. Es empfiehlt sich, zum Zwecke der Absteckung, die naturgemäß mit größter Sorgfalt auszuführen ist, besondere Zeichnungen anzufertigen, die nur die für die Absteckung maßgebenden Achsen, die erwähnte Durchdringungslinie und diejenigen Maße enthalten, durch die die abzusteckenden Eckpunkte der Bauwerke so auf die Achspunkte festgelegt sind, daß sie von diesen aus in die Natur übertragen werden können. Durch die Nagelköpfe werden die Schnurzüge bestimmt, die die Richtungen der Mauerwerksfluchten und an ihren Überschneidungen die Ecken des Mauerwerks bezeichnen und die an den Querlatten der außerhalb der Baugrube stehenden Schnurböcke einzuschneiden und entsprechend zu bezeichnen sind, wobei darauf zu achten ist, daß die [Abbildung Abb. 296. ] Latten nicht durch den Schnurzug von den Pfählen der Böcke losgezogen werden können. Gleichzeitig mit diesen Herstellungen hat zu erfolgen: f) Die Einrichtung der Baustellen (s. Baueinleitung, Bd. I, Seite 479). B. Bodengewinnung. Die Einteilung der Bodenarten pflegt nach dem mechanischen Widerstand gegen ihre Lösung, der durch die Art der zur Lösung zu verwendenden Geräte gekennzeichnet wird, etwa derart bewirkt zu werden, wie dies Zahlentafel 5 erkennen läßt. Die Lösung der Bodenklassen I, II und III kann sowohl mit Handarbeit als auch – bei größeren Mengen – durch Grabemaschinen erfolgen, von denen die Dampfschaufel auch für die Bodenklassen IV–VII nach vorhergehender Lösung und Zerkleinerung größerer Steine durch Sprengmittel Verwendung finden kann. a) Die Leistungen, die bei Handarbeit und bei Maschinenarbeit im Durchschnitt erreicht werden können, geben die Zahlentafeln 5 und 6 sowie die Zahlen auf Seite 373 an. b) Die Kosten der Lösung, in denen die Kosten des Ladens in die Fördergefäße oder

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/386>, abgerufen am 25.08.2024.