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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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zur Umladung der Briefsäcke und Pakete zwischen Postfuhrwerk und Bahnwagen. Dieses Gebäude wird so gelegt, daß womöglich der Gepäcktunnel von der Post mitbenutzt werden kann. Sonst ist ein besonderer Posttunnel nötig (s. Bahnhofspostamt).

11. Anforderungen der Steuer- und Zollverwaltung.

Die Einrichtungen der städtischen Schlacht- und Mahlsteuer, d. h. die Erhebung einer Abgabe auf eingeführte Nahrungsmittel, ist in Deutschland im Laufe der Zeit fast überall beseitigt worden. Wo sie noch, wie z. B. in einzelnen österr. Städten als Verzehrungssteuer, besteht, ist die Gepäckausgabe mit den nötigen Einrichtungen zu versehen; das von den Reisenden mitgeführte Handgepäck wird am Ausgange der Ausgangshalle untersucht. Die Zollabfertigung des vom Auslande eingeführten Reisegepäcks geschieht in der Regel auf dem Grenzbahnhof, ausnahmsweise auf der Zielstation. Größere Bahnhöfe in der Nähe der Grenze werden zu diesem Zwecke mit Zollabfertigung in der Weise ausgestattet, daß in der Gepäckausgabe ein Zolldienstraum eingerichtet wird.

Umfangreicher sind die Zollabfertigungsräume auf den Grenzbahnhöfen. Hier ist eine Untersuchungshalle notwendig, an die die Diensträume der Zollverwaltung mit Wägevorrichtungen und ein Zimmer für Leibesuntersuchungen anschließen. Der Untersuchungsraum erhält einen Gepäcktisch in der üblichen Form, der zur Gewinnung von Länge wellenförmig angeordnet werden kann. Häufig wird in den Gepäcktisch eine Zahlstelle eingebaut, die den Gepäckschaltern nachgebildet ist. Die Gepäckabfertigung wird gewöhnlich ebenfalls in dem Untersuchungssaal vorgenommen, u. zw. sowohl für das Gepäck, das aus dem Orte zugeht und untersucht werden muß, wie auch für solches, das vom Ausland eingegangen und neu abzufertigen ist. Für die Gesamtanordnung der Räume ist es von Bedeutung, ob die Zolluntersuchung nur von einem oder von beiden Grenzstaaten gehandhabt wird. Sind beide Grenzstaaten beteiligt, so errichtet man entweder an jedem Ende des E. eine Zolluntersuchungshalle, u. zw. für jeden Staat an der ihm zugekehrten Seite, oder aber man legt in der Mitte des Gebäudes eine Untersuchungshalle an, die wechselseitig benutzt wird. Die Dienstzimmer werden für jeden Staat besonders eingerichtet. Da die Züge häufig einen längeren Aufenthalt haben und alle Reisenden sich nach der Zolluntersuchung in die Wartesäle begeben, müssen diese geräumig sein und an den Zolluntersuchungsraum anschließen. Man ordnet die Wartesäle entweder nur einmal oder für jedes Land besonders an. Die Einrichtung einer Bahnhofswirtschaft ist unerläßlich. Um das Treppensteigen zu vermeiden, ist es erwünscht, daß Untersuchungshalle und Wartesäle unmittelbar von dem betreffenden Bahnsteig aus zugänglich sind.

Auch die Bahnhöfe, bei denen ein Übergang vom Seeschiff zur Eisenbahn stattfindet, gehören zu den Grenzbahnhöfen.

III. Teil. Beispiele für die Gesamtanordnung von Empfangsgebäuden.

A. Seitenlage.

1. Gleichlage. Liegt vor dem E. ein "Hauptbahnsteig", so pflegt man den Ausgang so zu gestalten, daß das Gebäude nicht betreten wird. Bei Bahnsteigsperre errichtet man auf dem Bahnsteig ein Trennungsgitter, das so an das Gebäude anschließt, daß sich die Diensträume innerhalb, die Durchgänge und Warteräume außerhalb der Sperre befinden. Bei kleinsten Anlagen, namentlich dann, wenn die Fahrkarten


Abb. 225. Mustergrundrisse der preußischen Staatseisenbahnverwaltung.

Abb. 226. Mustergrundrisse der preußischen Staatseisenbahnverwaltung.
im Zuge verkauft werden, verzichtet man auf einen Warteraum im E. und errichtet, wenn nötig, abseits von ihm auf dem Bahnsteig eine offene Halle. Das E. besteht dann nur aus einem Dienstraum und dem angebauten Güterschuppen.

Eine etwas größere Anlage zeigt Abb. 225 (Grundrißmuster I der preußisch-hessischen Staatsbahnen, Erlaß v. 25. Juni 1901). Es enthält einen Warteraum, der vom Bahnsteig aus zugänglich ist und daneben einen Dienstraum. Das Fenster zwischen beiden dient zur Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung. Warteraum und Dienstraum sind durch je einen

zur Umladung der Briefsäcke und Pakete zwischen Postfuhrwerk und Bahnwagen. Dieses Gebäude wird so gelegt, daß womöglich der Gepäcktunnel von der Post mitbenutzt werden kann. Sonst ist ein besonderer Posttunnel nötig (s. Bahnhofspostamt).

11. Anforderungen der Steuer- und Zollverwaltung.

Die Einrichtungen der städtischen Schlacht- und Mahlsteuer, d. h. die Erhebung einer Abgabe auf eingeführte Nahrungsmittel, ist in Deutschland im Laufe der Zeit fast überall beseitigt worden. Wo sie noch, wie z. B. in einzelnen österr. Städten als Verzehrungssteuer, besteht, ist die Gepäckausgabe mit den nötigen Einrichtungen zu versehen; das von den Reisenden mitgeführte Handgepäck wird am Ausgange der Ausgangshalle untersucht. Die Zollabfertigung des vom Auslande eingeführten Reisegepäcks geschieht in der Regel auf dem Grenzbahnhof, ausnahmsweise auf der Zielstation. Größere Bahnhöfe in der Nähe der Grenze werden zu diesem Zwecke mit Zollabfertigung in der Weise ausgestattet, daß in der Gepäckausgabe ein Zolldienstraum eingerichtet wird.

Umfangreicher sind die Zollabfertigungsräume auf den Grenzbahnhöfen. Hier ist eine Untersuchungshalle notwendig, an die die Diensträume der Zollverwaltung mit Wägevorrichtungen und ein Zimmer für Leibesuntersuchungen anschließen. Der Untersuchungsraum erhält einen Gepäcktisch in der üblichen Form, der zur Gewinnung von Länge wellenförmig angeordnet werden kann. Häufig wird in den Gepäcktisch eine Zahlstelle eingebaut, die den Gepäckschaltern nachgebildet ist. Die Gepäckabfertigung wird gewöhnlich ebenfalls in dem Untersuchungssaal vorgenommen, u. zw. sowohl für das Gepäck, das aus dem Orte zugeht und untersucht werden muß, wie auch für solches, das vom Ausland eingegangen und neu abzufertigen ist. Für die Gesamtanordnung der Räume ist es von Bedeutung, ob die Zolluntersuchung nur von einem oder von beiden Grenzstaaten gehandhabt wird. Sind beide Grenzstaaten beteiligt, so errichtet man entweder an jedem Ende des E. eine Zolluntersuchungshalle, u. zw. für jeden Staat an der ihm zugekehrten Seite, oder aber man legt in der Mitte des Gebäudes eine Untersuchungshalle an, die wechselseitig benutzt wird. Die Dienstzimmer werden für jeden Staat besonders eingerichtet. Da die Züge häufig einen längeren Aufenthalt haben und alle Reisenden sich nach der Zolluntersuchung in die Wartesäle begeben, müssen diese geräumig sein und an den Zolluntersuchungsraum anschließen. Man ordnet die Wartesäle entweder nur einmal oder für jedes Land besonders an. Die Einrichtung einer Bahnhofswirtschaft ist unerläßlich. Um das Treppensteigen zu vermeiden, ist es erwünscht, daß Untersuchungshalle und Wartesäle unmittelbar von dem betreffenden Bahnsteig aus zugänglich sind.

Auch die Bahnhöfe, bei denen ein Übergang vom Seeschiff zur Eisenbahn stattfindet, gehören zu den Grenzbahnhöfen.

III. Teil. Beispiele für die Gesamtanordnung von Empfangsgebäuden.

A. Seitenlage.

1. Gleichlage. Liegt vor dem E. ein „Hauptbahnsteig“, so pflegt man den Ausgang so zu gestalten, daß das Gebäude nicht betreten wird. Bei Bahnsteigsperre errichtet man auf dem Bahnsteig ein Trennungsgitter, das so an das Gebäude anschließt, daß sich die Diensträume innerhalb, die Durchgänge und Warteräume außerhalb der Sperre befinden. Bei kleinsten Anlagen, namentlich dann, wenn die Fahrkarten


Abb. 225. Mustergrundrisse der preußischen Staatseisenbahnverwaltung.

Abb. 226. Mustergrundrisse der preußischen Staatseisenbahnverwaltung.
im Zuge verkauft werden, verzichtet man auf einen Warteraum im E. und errichtet, wenn nötig, abseits von ihm auf dem Bahnsteig eine offene Halle. Das E. besteht dann nur aus einem Dienstraum und dem angebauten Güterschuppen.

Eine etwas größere Anlage zeigt Abb. 225 (Grundrißmuster I der preußisch-hessischen Staatsbahnen, Erlaß v. 25. Juni 1901). Es enthält einen Warteraum, der vom Bahnsteig aus zugänglich ist und daneben einen Dienstraum. Das Fenster zwischen beiden dient zur Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung. Warteraum und Dienstraum sind durch je einen

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[314/0328] zur Umladung der Briefsäcke und Pakete zwischen Postfuhrwerk und Bahnwagen. Dieses Gebäude wird so gelegt, daß womöglich der Gepäcktunnel von der Post mitbenutzt werden kann. Sonst ist ein besonderer Posttunnel nötig (s. Bahnhofspostamt). 11. Anforderungen der Steuer- und Zollverwaltung. Die Einrichtungen der städtischen Schlacht- und Mahlsteuer, d. h. die Erhebung einer Abgabe auf eingeführte Nahrungsmittel, ist in Deutschland im Laufe der Zeit fast überall beseitigt worden. Wo sie noch, wie z. B. in einzelnen österr. Städten als Verzehrungssteuer, besteht, ist die Gepäckausgabe mit den nötigen Einrichtungen zu versehen; das von den Reisenden mitgeführte Handgepäck wird am Ausgange der Ausgangshalle untersucht. Die Zollabfertigung des vom Auslande eingeführten Reisegepäcks geschieht in der Regel auf dem Grenzbahnhof, ausnahmsweise auf der Zielstation. Größere Bahnhöfe in der Nähe der Grenze werden zu diesem Zwecke mit Zollabfertigung in der Weise ausgestattet, daß in der Gepäckausgabe ein Zolldienstraum eingerichtet wird. Umfangreicher sind die Zollabfertigungsräume auf den Grenzbahnhöfen. Hier ist eine Untersuchungshalle notwendig, an die die Diensträume der Zollverwaltung mit Wägevorrichtungen und ein Zimmer für Leibesuntersuchungen anschließen. Der Untersuchungsraum erhält einen Gepäcktisch in der üblichen Form, der zur Gewinnung von Länge wellenförmig angeordnet werden kann. Häufig wird in den Gepäcktisch eine Zahlstelle eingebaut, die den Gepäckschaltern nachgebildet ist. Die Gepäckabfertigung wird gewöhnlich ebenfalls in dem Untersuchungssaal vorgenommen, u. zw. sowohl für das Gepäck, das aus dem Orte zugeht und untersucht werden muß, wie auch für solches, das vom Ausland eingegangen und neu abzufertigen ist. Für die Gesamtanordnung der Räume ist es von Bedeutung, ob die Zolluntersuchung nur von einem oder von beiden Grenzstaaten gehandhabt wird. Sind beide Grenzstaaten beteiligt, so errichtet man entweder an jedem Ende des E. eine Zolluntersuchungshalle, u. zw. für jeden Staat an der ihm zugekehrten Seite, oder aber man legt in der Mitte des Gebäudes eine Untersuchungshalle an, die wechselseitig benutzt wird. Die Dienstzimmer werden für jeden Staat besonders eingerichtet. Da die Züge häufig einen längeren Aufenthalt haben und alle Reisenden sich nach der Zolluntersuchung in die Wartesäle begeben, müssen diese geräumig sein und an den Zolluntersuchungsraum anschließen. Man ordnet die Wartesäle entweder nur einmal oder für jedes Land besonders an. Die Einrichtung einer Bahnhofswirtschaft ist unerläßlich. Um das Treppensteigen zu vermeiden, ist es erwünscht, daß Untersuchungshalle und Wartesäle unmittelbar von dem betreffenden Bahnsteig aus zugänglich sind. Auch die Bahnhöfe, bei denen ein Übergang vom Seeschiff zur Eisenbahn stattfindet, gehören zu den Grenzbahnhöfen. III. Teil. Beispiele für die Gesamtanordnung von Empfangsgebäuden. A. Seitenlage. 1. Gleichlage. Liegt vor dem E. ein „Hauptbahnsteig“, so pflegt man den Ausgang so zu gestalten, daß das Gebäude nicht betreten wird. Bei Bahnsteigsperre errichtet man auf dem Bahnsteig ein Trennungsgitter, das so an das Gebäude anschließt, daß sich die Diensträume innerhalb, die Durchgänge und Warteräume außerhalb der Sperre befinden. Bei kleinsten Anlagen, namentlich dann, wenn die Fahrkarten [Abbildung Abb. 225. Mustergrundrisse der preußischen Staatseisenbahnverwaltung. ] [Abbildung Abb. 226. Mustergrundrisse der preußischen Staatseisenbahnverwaltung. ] im Zuge verkauft werden, verzichtet man auf einen Warteraum im E. und errichtet, wenn nötig, abseits von ihm auf dem Bahnsteig eine offene Halle. Das E. besteht dann nur aus einem Dienstraum und dem angebauten Güterschuppen. Eine etwas größere Anlage zeigt Abb. 225 (Grundrißmuster I der preußisch-hessischen Staatsbahnen, Erlaß v. 25. Juni 1901). Es enthält einen Warteraum, der vom Bahnsteig aus zugänglich ist und daneben einen Dienstraum. Das Fenster zwischen beiden dient zur Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung. Warteraum und Dienstraum sind durch je einen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/328>, abgerufen am 26.08.2024.