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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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C. Frankreich. Bereits 1859 soll hier eine Feldeisenbahnabteilung kurz vor Beginn der kriegerischen Unternehmungen, die zur Schlacht von Magenta führten, aufgestellt worden sein; über ihre Gliederung und besonderen Leistungen ist nichts bekannt geworden. Bis zum Feldzug 1870 war die Notwendigkeit von E. nicht eingetreten; bei Ausbruch des Kriegs wurde nach kaiserlicher Verordnung vom 22. Juli 1870 ein "Corps franc de chemin de fer" unter Führung des Ingenieurs Daigremont zu 40 Offizieren und rund 600 Mann behufs Wiederherstellung und Betrieb von Eisenbahnen im Rücken der Truppe gebildet. Dieses wurde jedoch in Metz eingeschlossen und teilte das Schicksal der übrigen dortigen Truppen. Im Feldzuge in Tunis 1883 wurde von Susa nach Kairuan eine 65 km lange Feldbahn angelegt, um die Verpflegung des Heeres sicherzustellen.

Nach dem Cadregesetz von 1875 wurden 4 Eisenbahnkompagnien (oder Eisenbahnarbeiterkompagnien), zu einem Bataillon vereinigt, aufgestellt. Gegenwärtig hat Frankreich 14 Eisenbahnkompagnien, davon eine in Algerien. Im Frieden ist der Stamm der E. zu einem Regiment, dem 5. Genieregiment in Versailles, von 3 Bataillonen zu 4 Kompagnien zusammengefaßt, dessen Friedensstand einschließlich der Stäbe und der Trainkompagnie 63 Offiziere, 2035 Mann und 95 Pferde beträgt. Mit dem Regiment der Sapeurs-Mineurs bildet es die Geniebrigade. Jedem Regiment ist eine Kompagnie Sapeurs conducteurs (Fahrerkompagnie) zugeteilt. Im Kriege hat das Eisenbahnregiment 12 Kompagnien und 1 Depotkompagnie mit je einem Stand von 5 Offizieren und 228 Mann mit 18 Fuhrwerken und eingerichteten Eisenbahnzügen. Die Kompagnien werden im Kriege als selbständige Einheiten nach Bedarf den Chefs der Etappen der Armee zugeteilt; sie haben je 3 Bauzüge und einen Betriebszug. Für den Telegraphendienst sind besondere Truppen - 14 Telegraphenkompagnien - vorhanden. Zur Ausbildung der französischen E. im Betriebe dient die 80 km lange Eisenbahn Chartres-Orleans.

Zur Unterstützung und Verstärkung der E. im Kriege für den Bau, die Wiederherstellung und den Betrieb von Eisenbahnen, bei denen der Betrieb durch die Eisenbahngesellschaften nicht gesichert ist, werden ebenfalls schon im Frieden aus den Ingenieuren, Beamten und Arbeitern der sechs großen Gesellschaften und der Staatseisenbahnen Feldeisenbahnabteilungen aufgestellt, die zwar militärisch organisiert, jedoch bis zu einem gewissen Grade von der Militärverwaltung unabhängig sind. Zurzeit bestehen 10 solche Abteilungen, von denen den Abteilungen 1 bis 9 die großen Eisenbahnnetze zugewiesen sind, während die 10. für die Bahnen untergeordneter Bedeutung (lignes secondaires) bestimmt ist. Ihr Kommandant besitzt die Befugnisse eines Korpschefs, er ist der Feldeisenbahnkommission unmittelbar unterstellt. Im Krieg kann der Kriegsminister die Zahl der Abteilungen nach Bedarf vermehren. Die Gliederung, Ergänzung, Tätigkeit, Besichtigung, Einberufung, Musterung und Vereinigung der Eisenbahnabteilungen werden durch besondere Vorschriften geregelt. Die Stärke einer Abteilung, in der alle Eisenbahndienstzweige vertreten sind, beträgt 1273 Köpfe. Oberste Behörde ist die Obereisenbahnkommission, deren Zusammensetzung durch Verordnung vom 7. September 1911 neu geregelt worden ist. Ihr Vorsitzender ist der Chef des Großen Generalstabes; seine Vertreter sind zwei Generale, einer davon aus dem Generalstab. Militärische Mitglieder der Kommission sind der Leiter der Eisenbahnabteilung im Generalstab, sowie der Vorstand des Eisenbahnbureaus im Ministerium, ferner je ein Artillerie-, Eisenbahn- und Seeoffizier und die Militärkommissionen der sechs Eisenbahnnetze. Die bürgerlichen Mitglieder sind der Direktor der Eisenbahnabteilung im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, zwei höhere technische Beamte und die sechs technischen Kommissare der großen Eisenbahnnetze.

D. Italien. 1890 wurde in Italien aus mit dem Eisenbahndienst vertrauten Leuten eine E. gebildet, der die üblichen Aufgaben, Zerstörung von Eisenbahnen, Wiederherstellung zerstörter Eisenbahnen, Neubau von Bahnen für militärische Zwecke, zugewiesen wurden. Auch sind ihre Angehörigen dazu bestimmt, der Eisenbahnverwaltung zugeteilt zu werden, um sie bei Durchführung der Militärtransporte zu unterstützen und nötigenfalls das militärischer Manneszucht nicht unterstehende Eisenbahnpersonal zu ersetzen. Diese Truppe, die Eisenbahnbrigade (Brigata ferrovieri) zu 4 Kompagnien diente zugleich als Stamm für die Betriebskompagnien (Compagnie d'esercizio), die im Kriegsfalle aus den militärpflichtigen Eisenbahnbediensteten gebildet werden. Später wurden im Frieden 6 Kompagnien (4 in Turin, 2 in Rom) und eine Betriebsabteilung aufgestellt, auf deren praktische Ausbildung im Eisenbahnbetrieb besonderer Wert gelegt wird. Nach Gesetz vom August 1910 wurden bei den technischen Truppen u. a. 2 Eisenbahnkompagnien neu errichtet. Sie bilden mit den bestehenden

C. Frankreich. Bereits 1859 soll hier eine Feldeisenbahnabteilung kurz vor Beginn der kriegerischen Unternehmungen, die zur Schlacht von Magenta führten, aufgestellt worden sein; über ihre Gliederung und besonderen Leistungen ist nichts bekannt geworden. Bis zum Feldzug 1870 war die Notwendigkeit von E. nicht eingetreten; bei Ausbruch des Kriegs wurde nach kaiserlicher Verordnung vom 22. Juli 1870 ein „Corps franc de chemin de fer“ unter Führung des Ingenieurs Daigremont zu 40 Offizieren und rund 600 Mann behufs Wiederherstellung und Betrieb von Eisenbahnen im Rücken der Truppe gebildet. Dieses wurde jedoch in Metz eingeschlossen und teilte das Schicksal der übrigen dortigen Truppen. Im Feldzuge in Tunis 1883 wurde von Susa nach Kairuan eine 65 km lange Feldbahn angelegt, um die Verpflegung des Heeres sicherzustellen.

Nach dem Cadregesetz von 1875 wurden 4 Eisenbahnkompagnien (oder Eisenbahnarbeiterkompagnien), zu einem Bataillon vereinigt, aufgestellt. Gegenwärtig hat Frankreich 14 Eisenbahnkompagnien, davon eine in Algerien. Im Frieden ist der Stamm der E. zu einem Regiment, dem 5. Genieregiment in Versailles, von 3 Bataillonen zu 4 Kompagnien zusammengefaßt, dessen Friedensstand einschließlich der Stäbe und der Trainkompagnie 63 Offiziere, 2035 Mann und 95 Pferde beträgt. Mit dem Regiment der Sapeurs-Mineurs bildet es die Geniebrigade. Jedem Regiment ist eine Kompagnie Sapeurs conducteurs (Fahrerkompagnie) zugeteilt. Im Kriege hat das Eisenbahnregiment 12 Kompagnien und 1 Depotkompagnie mit je einem Stand von 5 Offizieren und 228 Mann mit 18 Fuhrwerken und eingerichteten Eisenbahnzügen. Die Kompagnien werden im Kriege als selbständige Einheiten nach Bedarf den Chefs der Etappen der Armee zugeteilt; sie haben je 3 Bauzüge und einen Betriebszug. Für den Telegraphendienst sind besondere Truppen – 14 Telegraphenkompagnien – vorhanden. Zur Ausbildung der französischen E. im Betriebe dient die 80 km lange Eisenbahn Chartres-Orléans.

Zur Unterstützung und Verstärkung der E. im Kriege für den Bau, die Wiederherstellung und den Betrieb von Eisenbahnen, bei denen der Betrieb durch die Eisenbahngesellschaften nicht gesichert ist, werden ebenfalls schon im Frieden aus den Ingenieuren, Beamten und Arbeitern der sechs großen Gesellschaften und der Staatseisenbahnen Feldeisenbahnabteilungen aufgestellt, die zwar militärisch organisiert, jedoch bis zu einem gewissen Grade von der Militärverwaltung unabhängig sind. Zurzeit bestehen 10 solche Abteilungen, von denen den Abteilungen 1 bis 9 die großen Eisenbahnnetze zugewiesen sind, während die 10. für die Bahnen untergeordneter Bedeutung (lignes secondaires) bestimmt ist. Ihr Kommandant besitzt die Befugnisse eines Korpschefs, er ist der Feldeisenbahnkommission unmittelbar unterstellt. Im Krieg kann der Kriegsminister die Zahl der Abteilungen nach Bedarf vermehren. Die Gliederung, Ergänzung, Tätigkeit, Besichtigung, Einberufung, Musterung und Vereinigung der Eisenbahnabteilungen werden durch besondere Vorschriften geregelt. Die Stärke einer Abteilung, in der alle Eisenbahndienstzweige vertreten sind, beträgt 1273 Köpfe. Oberste Behörde ist die Obereisenbahnkommission, deren Zusammensetzung durch Verordnung vom 7. September 1911 neu geregelt worden ist. Ihr Vorsitzender ist der Chef des Großen Generalstabes; seine Vertreter sind zwei Generale, einer davon aus dem Generalstab. Militärische Mitglieder der Kommission sind der Leiter der Eisenbahnabteilung im Generalstab, sowie der Vorstand des Eisenbahnbureaus im Ministerium, ferner je ein Artillerie-, Eisenbahn- und Seeoffizier und die Militärkommissionen der sechs Eisenbahnnetze. Die bürgerlichen Mitglieder sind der Direktor der Eisenbahnabteilung im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, zwei höhere technische Beamte und die sechs technischen Kommissare der großen Eisenbahnnetze.

D. Italien. 1890 wurde in Italien aus mit dem Eisenbahndienst vertrauten Leuten eine E. gebildet, der die üblichen Aufgaben, Zerstörung von Eisenbahnen, Wiederherstellung zerstörter Eisenbahnen, Neubau von Bahnen für militärische Zwecke, zugewiesen wurden. Auch sind ihre Angehörigen dazu bestimmt, der Eisenbahnverwaltung zugeteilt zu werden, um sie bei Durchführung der Militärtransporte zu unterstützen und nötigenfalls das militärischer Manneszucht nicht unterstehende Eisenbahnpersonal zu ersetzen. Diese Truppe, die Eisenbahnbrigade (Brigata ferrovieri) zu 4 Kompagnien diente zugleich als Stamm für die Betriebskompagnien (Compagnie d'esercizio), die im Kriegsfalle aus den militärpflichtigen Eisenbahnbediensteten gebildet werden. Später wurden im Frieden 6 Kompagnien (4 in Turin, 2 in Rom) und eine Betriebsabteilung aufgestellt, auf deren praktische Ausbildung im Eisenbahnbetrieb besonderer Wert gelegt wird. Nach Gesetz vom August 1910 wurden bei den technischen Truppen u. a. 2 Eisenbahnkompagnien neu errichtet. Sie bilden mit den bestehenden

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[142/0151] C. Frankreich. Bereits 1859 soll hier eine Feldeisenbahnabteilung kurz vor Beginn der kriegerischen Unternehmungen, die zur Schlacht von Magenta führten, aufgestellt worden sein; über ihre Gliederung und besonderen Leistungen ist nichts bekannt geworden. Bis zum Feldzug 1870 war die Notwendigkeit von E. nicht eingetreten; bei Ausbruch des Kriegs wurde nach kaiserlicher Verordnung vom 22. Juli 1870 ein „Corps franc de chemin de fer“ unter Führung des Ingenieurs Daigremont zu 40 Offizieren und rund 600 Mann behufs Wiederherstellung und Betrieb von Eisenbahnen im Rücken der Truppe gebildet. Dieses wurde jedoch in Metz eingeschlossen und teilte das Schicksal der übrigen dortigen Truppen. Im Feldzuge in Tunis 1883 wurde von Susa nach Kairuan eine 65 km lange Feldbahn angelegt, um die Verpflegung des Heeres sicherzustellen. Nach dem Cadregesetz von 1875 wurden 4 Eisenbahnkompagnien (oder Eisenbahnarbeiterkompagnien), zu einem Bataillon vereinigt, aufgestellt. Gegenwärtig hat Frankreich 14 Eisenbahnkompagnien, davon eine in Algerien. Im Frieden ist der Stamm der E. zu einem Regiment, dem 5. Genieregiment in Versailles, von 3 Bataillonen zu 4 Kompagnien zusammengefaßt, dessen Friedensstand einschließlich der Stäbe und der Trainkompagnie 63 Offiziere, 2035 Mann und 95 Pferde beträgt. Mit dem Regiment der Sapeurs-Mineurs bildet es die Geniebrigade. Jedem Regiment ist eine Kompagnie Sapeurs conducteurs (Fahrerkompagnie) zugeteilt. Im Kriege hat das Eisenbahnregiment 12 Kompagnien und 1 Depotkompagnie mit je einem Stand von 5 Offizieren und 228 Mann mit 18 Fuhrwerken und eingerichteten Eisenbahnzügen. Die Kompagnien werden im Kriege als selbständige Einheiten nach Bedarf den Chefs der Etappen der Armee zugeteilt; sie haben je 3 Bauzüge und einen Betriebszug. Für den Telegraphendienst sind besondere Truppen – 14 Telegraphenkompagnien – vorhanden. Zur Ausbildung der französischen E. im Betriebe dient die 80 km lange Eisenbahn Chartres-Orléans. Zur Unterstützung und Verstärkung der E. im Kriege für den Bau, die Wiederherstellung und den Betrieb von Eisenbahnen, bei denen der Betrieb durch die Eisenbahngesellschaften nicht gesichert ist, werden ebenfalls schon im Frieden aus den Ingenieuren, Beamten und Arbeitern der sechs großen Gesellschaften und der Staatseisenbahnen Feldeisenbahnabteilungen aufgestellt, die zwar militärisch organisiert, jedoch bis zu einem gewissen Grade von der Militärverwaltung unabhängig sind. Zurzeit bestehen 10 solche Abteilungen, von denen den Abteilungen 1 bis 9 die großen Eisenbahnnetze zugewiesen sind, während die 10. für die Bahnen untergeordneter Bedeutung (lignes secondaires) bestimmt ist. Ihr Kommandant besitzt die Befugnisse eines Korpschefs, er ist der Feldeisenbahnkommission unmittelbar unterstellt. Im Krieg kann der Kriegsminister die Zahl der Abteilungen nach Bedarf vermehren. Die Gliederung, Ergänzung, Tätigkeit, Besichtigung, Einberufung, Musterung und Vereinigung der Eisenbahnabteilungen werden durch besondere Vorschriften geregelt. Die Stärke einer Abteilung, in der alle Eisenbahndienstzweige vertreten sind, beträgt 1273 Köpfe. Oberste Behörde ist die Obereisenbahnkommission, deren Zusammensetzung durch Verordnung vom 7. September 1911 neu geregelt worden ist. Ihr Vorsitzender ist der Chef des Großen Generalstabes; seine Vertreter sind zwei Generale, einer davon aus dem Generalstab. Militärische Mitglieder der Kommission sind der Leiter der Eisenbahnabteilung im Generalstab, sowie der Vorstand des Eisenbahnbureaus im Ministerium, ferner je ein Artillerie-, Eisenbahn- und Seeoffizier und die Militärkommissionen der sechs Eisenbahnnetze. Die bürgerlichen Mitglieder sind der Direktor der Eisenbahnabteilung im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, zwei höhere technische Beamte und die sechs technischen Kommissare der großen Eisenbahnnetze. D. Italien. 1890 wurde in Italien aus mit dem Eisenbahndienst vertrauten Leuten eine E. gebildet, der die üblichen Aufgaben, Zerstörung von Eisenbahnen, Wiederherstellung zerstörter Eisenbahnen, Neubau von Bahnen für militärische Zwecke, zugewiesen wurden. Auch sind ihre Angehörigen dazu bestimmt, der Eisenbahnverwaltung zugeteilt zu werden, um sie bei Durchführung der Militärtransporte zu unterstützen und nötigenfalls das militärischer Manneszucht nicht unterstehende Eisenbahnpersonal zu ersetzen. Diese Truppe, die Eisenbahnbrigade (Brigata ferrovieri) zu 4 Kompagnien diente zugleich als Stamm für die Betriebskompagnien (Compagnie d'esercizio), die im Kriegsfalle aus den militärpflichtigen Eisenbahnbediensteten gebildet werden. Später wurden im Frieden 6 Kompagnien (4 in Turin, 2 in Rom) und eine Betriebsabteilung aufgestellt, auf deren praktische Ausbildung im Eisenbahnbetrieb besonderer Wert gelegt wird. Nach Gesetz vom August 1910 wurden bei den technischen Truppen u. a. 2 Eisenbahnkompagnien neu errichtet. Sie bilden mit den bestehenden

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/151>, abgerufen am 24.08.2024.