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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Die Fortführung der Bahn bis Tabora wurde im Jahre 1908 durch den Reichstag bewilligt.

Der Weiterbau nach Tabora, 639 km, zugleich mit der Verstaatlichung der Stammstrecke durch Erwerb der Anteilscheine der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft auf den Schutzgebietsfiskus, war die wichtigste


Abb. 242.
Forderung in der Bahnvorlage vom Jahre 1908. Diese Verstaatlichung war die Vorbedingung für den Weiterbau nach Tabora.

Sie wurde in der Weise durchgeführt, daß der Schutzgebietsfiskus den größten Teil der Anteilscheine der Gesellschaft erwarb, so daß die Kolonialverwaltung maßgebenden Einfluß auf Verwaltung, Betrieb und Tarifbildung der Bahn erhielt; dagegen blieb die Eisenbahngesellschaft mit ihrer bisherigen Verwaltung in der Form eines selbständigen Privatunternehmens bestehen.

Unter diesen Verhältnissen wurden nunmehr der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft in Form eines Darlehens die Baugelder zum Weiterbau der Bahn nach Tabora gegen Verpfändung der Stammstrecke Daressalam-Morogoro und der jeweils vollendeten Teile der Neubaustrecke überwiesen. Die Mittel wurden durch eine besondere Schutzgebietsanleihe aufgebracht, für deren Verzinsung und Tilgung die Schutzgebiete, unter Bürgschaft des Reichs, aufzukommen haben (Reichsges. vom 18. Mai 1908).

Die Bahn Daressalam-Tabora, 848 km, verbindet den besten Hafen des Schutzgebiets, Daressalam, mit seiner wichtigsten volkreichsten Binnenstadt, Tabora, durchfährt sein ganzes mittleres Gebiet von Ost nach West, und erschließt den reichen und entwicklungsfähigen Bezirk von Unjamwesi.

81 km hinter Morogoro erreicht die Bahn Kilossa, die künftige Kornkammer und ein

Die Fortführung der Bahn bis Tabora wurde im Jahre 1908 durch den Reichstag bewilligt.

Der Weiterbau nach Tabora, 639 km, zugleich mit der Verstaatlichung der Stammstrecke durch Erwerb der Anteilscheine der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft auf den Schutzgebietsfiskus, war die wichtigste


Abb. 242.
Forderung in der Bahnvorlage vom Jahre 1908. Diese Verstaatlichung war die Vorbedingung für den Weiterbau nach Tabora.

Sie wurde in der Weise durchgeführt, daß der Schutzgebietsfiskus den größten Teil der Anteilscheine der Gesellschaft erwarb, so daß die Kolonialverwaltung maßgebenden Einfluß auf Verwaltung, Betrieb und Tarifbildung der Bahn erhielt; dagegen blieb die Eisenbahngesellschaft mit ihrer bisherigen Verwaltung in der Form eines selbständigen Privatunternehmens bestehen.

Unter diesen Verhältnissen wurden nunmehr der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft in Form eines Darlehens die Baugelder zum Weiterbau der Bahn nach Tabora gegen Verpfändung der Stammstrecke Daressalam-Morogoro und der jeweils vollendeten Teile der Neubaustrecke überwiesen. Die Mittel wurden durch eine besondere Schutzgebietsanleihe aufgebracht, für deren Verzinsung und Tilgung die Schutzgebiete, unter Bürgschaft des Reichs, aufzukommen haben (Reichsges. vom 18. Mai 1908).

Die Bahn Daressalam-Tabora, 848 km, verbindet den besten Hafen des Schutzgebiets, Daressalam, mit seiner wichtigsten volkreichsten Binnenstadt, Tabora, durchfährt sein ganzes mittleres Gebiet von Ost nach West, und erschließt den reichen und entwicklungsfähigen Bezirk von Unjamwesi.

81 km hinter Morogoro erreicht die Bahn Kilossa, die künftige Kornkammer und ein

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[322/0336] Die Fortführung der Bahn bis Tabora wurde im Jahre 1908 durch den Reichstag bewilligt. Der Weiterbau nach Tabora, 639 km, zugleich mit der Verstaatlichung der Stammstrecke durch Erwerb der Anteilscheine der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft auf den Schutzgebietsfiskus, war die wichtigste [Abbildung Abb. 242. ] Forderung in der Bahnvorlage vom Jahre 1908. Diese Verstaatlichung war die Vorbedingung für den Weiterbau nach Tabora. Sie wurde in der Weise durchgeführt, daß der Schutzgebietsfiskus den größten Teil der Anteilscheine der Gesellschaft erwarb, so daß die Kolonialverwaltung maßgebenden Einfluß auf Verwaltung, Betrieb und Tarifbildung der Bahn erhielt; dagegen blieb die Eisenbahngesellschaft mit ihrer bisherigen Verwaltung in der Form eines selbständigen Privatunternehmens bestehen. Unter diesen Verhältnissen wurden nunmehr der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft in Form eines Darlehens die Baugelder zum Weiterbau der Bahn nach Tabora gegen Verpfändung der Stammstrecke Daressalam-Morogoro und der jeweils vollendeten Teile der Neubaustrecke überwiesen. Die Mittel wurden durch eine besondere Schutzgebietsanleihe aufgebracht, für deren Verzinsung und Tilgung die Schutzgebiete, unter Bürgschaft des Reichs, aufzukommen haben (Reichsges. vom 18. Mai 1908). Die Bahn Daressalam-Tabora, 848 km, verbindet den besten Hafen des Schutzgebiets, Daressalam, mit seiner wichtigsten volkreichsten Binnenstadt, Tabora, durchfährt sein ganzes mittleres Gebiet von Ost nach West, und erschließt den reichen und entwicklungsfähigen Bezirk von Unjamwesi. 81 km hinter Morogoro erreicht die Bahn Kilossa, die künftige Kornkammer und ein

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/336>, abgerufen am 27.06.2024.