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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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5% der Dividende, die mehr als 2·0 bis 2·5% des Anlagekapitals entspricht.
3% der Dividende, die mehr als 2·5 bis 3% des Anlagekapitals entspricht.
2% der Dividende, die mehr als 3·0 bis 3·5% des Anlagekapitals entspricht.
1% der Dividende, die mehr als 3·5 bis 4% des Anlagekapitals entspricht.
0·5% der Dividende, die mehr als 4·0 bis 5% des Anlagekapitals entspricht.

Das Anlagekapital wird für den Anfang des betreffenden Betriebsjahres berechnet. Der Tantiemebetrag wird in 1290 gleich große Teile geteilt, und die Verteilung zwischen den Tantiemeberechtigten erfolgt nach näheren von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Regeln mit Rücksicht auf die Bedeutung der betreffenden Stellung für die Wirtschaftlichkeit der Staatsbahnen.

Die Beteiligung am Gewinn wurde 1903 eingeführt und damals waren sämtliche Angestellten beteiligt. Bei der Lohnregelung in 1908 fiel die Beteiligung der mittleren und unteren Beamten weg. Diese erhielten als Entschädigung eine Erhöhung ihrer festen Gehälter.

Finanzielle Ergebnisse.

Das Anlagekapital der Bahnen betrug am 1. April 1910 bei 1951 Gesamtkilometerlänge etwa 262 Mill. dänische Kronen (1 dänische Krone = 11/3 österreichische Kronen).

Die Entwicklung des Verkehrs und die finanziellen Ergebnisse des Staatsbahnbetriebes ist aus der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Der Überschuß bewegte sich bisher zwischen 300.000 Kr. und 8 Mill. Kr. u. m.

Übersicht über den Verkehr und die finanziellen Ergebnisse der dänischen Staatsbahnen seit 1880.

Tarife.

Die starke Entwicklung des Verkehrs in den Jahren 1895/96 bis 1900/01 ist auf eine im Jahre 1897 eingetretene bedeutende Tarifermäßigung zurückzuführen. Die Ermäßigung gab aber keinen finanziellen Erfolg. In den Jahren 1903 und 1908 wurden daher kleinere Tariferhöhungen vorgenommen. Weil die Ausgaben aber immer stiegen - namentlich seit 1908 durch eine wesentliche Aufbesserung der Gehälter der mittleren und unteren Beamten - wurden die Tarife vom 1. Dezember 1911 und 1. Januar 1912 wieder erhöht. Sie sind jetzt im großen und ganzen wie vor der Herabsetzung im Jahre 1897.

Die Personenfahrpreise werden, wie folgt, berechnet:


Für Entfernungen bis 169 km
in der I. Wagenklasse7·50 Öre f. d. km
in der II. Wagenklasse4·75 Öre f. d. km
in der III. Wagenklasse2·75 Öre f. d. km

Für Entfernungen über 169 km besteht ein Zonentarif mit einer verhältnismäßig großen Ermäßigung. Die Preise für Reisen über 676 km (die weitesten, die in Dänemark vorgenommen werden können) betragen:


I. Kl.II. Kl.III. Kl.
26 Kr. 25 Ör.16 Kr. 25 Ör.10 Kr.

Für ganz kurze Entfernungen werden Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen verkauft.

Bei Benutzung von Schnellzügen muß ein Zuschlag entrichtet werden, u. zw. in folgender Höhe:


I. Kl.1 Kr. 30 Ör.
II. Kl.1 Kr. 80 Ör.
III. Kl.1 Kr. 50 Ör.

Die Gütertaxen werden auf Grund der nachstehenden Einheitssätze berechnet:

5% der Dividende, die mehr als 2·0 bis 2·5% des Anlagekapitals entspricht.
3% der Dividende, die mehr als 2·5 bis 3% des Anlagekapitals entspricht.
2% der Dividende, die mehr als 3·0 bis 3·5% des Anlagekapitals entspricht.
1% der Dividende, die mehr als 3·5 bis 4% des Anlagekapitals entspricht.
0·5% der Dividende, die mehr als 4·0 bis 5% des Anlagekapitals entspricht.

Das Anlagekapital wird für den Anfang des betreffenden Betriebsjahres berechnet. Der Tantiemebetrag wird in 1290 gleich große Teile geteilt, und die Verteilung zwischen den Tantiemeberechtigten erfolgt nach näheren von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Regeln mit Rücksicht auf die Bedeutung der betreffenden Stellung für die Wirtschaftlichkeit der Staatsbahnen.

Die Beteiligung am Gewinn wurde 1903 eingeführt und damals waren sämtliche Angestellten beteiligt. Bei der Lohnregelung in 1908 fiel die Beteiligung der mittleren und unteren Beamten weg. Diese erhielten als Entschädigung eine Erhöhung ihrer festen Gehälter.

Finanzielle Ergebnisse.

Das Anlagekapital der Bahnen betrug am 1. April 1910 bei 1951 Gesamtkilometerlänge etwa 262 Mill. dänische Kronen (1 dänische Krone = 11/3 österreichische Kronen).

Die Entwicklung des Verkehrs und die finanziellen Ergebnisse des Staatsbahnbetriebes ist aus der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Der Überschuß bewegte sich bisher zwischen 300.000 Kr. und 8 Mill. Kr. u. m.

Übersicht über den Verkehr und die finanziellen Ergebnisse der dänischen Staatsbahnen seit 1880.

Tarife.

Die starke Entwicklung des Verkehrs in den Jahren 1895/96 bis 1900/01 ist auf eine im Jahre 1897 eingetretene bedeutende Tarifermäßigung zurückzuführen. Die Ermäßigung gab aber keinen finanziellen Erfolg. In den Jahren 1903 und 1908 wurden daher kleinere Tariferhöhungen vorgenommen. Weil die Ausgaben aber immer stiegen – namentlich seit 1908 durch eine wesentliche Aufbesserung der Gehälter der mittleren und unteren Beamten – wurden die Tarife vom 1. Dezember 1911 und 1. Januar 1912 wieder erhöht. Sie sind jetzt im großen und ganzen wie vor der Herabsetzung im Jahre 1897.

Die Personenfahrpreise werden, wie folgt, berechnet:


Für Entfernungen bis 169 km
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Für Entfernungen über 169 km besteht ein Zonentarif mit einer verhältnismäßig großen Ermäßigung. Die Preise für Reisen über 676 km (die weitesten, die in Dänemark vorgenommen werden können) betragen:


I. Kl.II. Kl.III. Kl.
26 Kr. 25 Ör.16 Kr. 25 Ör.10 Kr.

Für ganz kurze Entfernungen werden Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen verkauft.

Bei Benutzung von Schnellzügen muß ein Zuschlag entrichtet werden, u. zw. in folgender Höhe:


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[219/0232] 5% der Dividende, die mehr als 2·0 bis 2·5% des Anlagekapitals entspricht. 3% der Dividende, die mehr als 2·5 bis 3% des Anlagekapitals entspricht. 2% der Dividende, die mehr als 3·0 bis 3·5% des Anlagekapitals entspricht. 1% der Dividende, die mehr als 3·5 bis 4% des Anlagekapitals entspricht. 0·5% der Dividende, die mehr als 4·0 bis 5% des Anlagekapitals entspricht. Das Anlagekapital wird für den Anfang des betreffenden Betriebsjahres berechnet. Der Tantiemebetrag wird in 1290 gleich große Teile geteilt, und die Verteilung zwischen den Tantiemeberechtigten erfolgt nach näheren von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Regeln mit Rücksicht auf die Bedeutung der betreffenden Stellung für die Wirtschaftlichkeit der Staatsbahnen. Die Beteiligung am Gewinn wurde 1903 eingeführt und damals waren sämtliche Angestellten beteiligt. Bei der Lohnregelung in 1908 fiel die Beteiligung der mittleren und unteren Beamten weg. Diese erhielten als Entschädigung eine Erhöhung ihrer festen Gehälter. Finanzielle Ergebnisse. Das Anlagekapital der Bahnen betrug am 1. April 1910 bei 1951 Gesamtkilometerlänge etwa 262 Mill. dänische Kronen (1 dänische Krone = 11/3 österreichische Kronen). Die Entwicklung des Verkehrs und die finanziellen Ergebnisse des Staatsbahnbetriebes ist aus der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Der Überschuß bewegte sich bisher zwischen 300.000 Kr. und 8 Mill. Kr. u. m. Übersicht über den Verkehr und die finanziellen Ergebnisse der dänischen Staatsbahnen seit 1880. Tarife. Die starke Entwicklung des Verkehrs in den Jahren 1895/96 bis 1900/01 ist auf eine im Jahre 1897 eingetretene bedeutende Tarifermäßigung zurückzuführen. Die Ermäßigung gab aber keinen finanziellen Erfolg. In den Jahren 1903 und 1908 wurden daher kleinere Tariferhöhungen vorgenommen. Weil die Ausgaben aber immer stiegen – namentlich seit 1908 durch eine wesentliche Aufbesserung der Gehälter der mittleren und unteren Beamten – wurden die Tarife vom 1. Dezember 1911 und 1. Januar 1912 wieder erhöht. Sie sind jetzt im großen und ganzen wie vor der Herabsetzung im Jahre 1897. Die Personenfahrpreise werden, wie folgt, berechnet: Für Entfernungen bis 169 km in der I. Wagenklasse 7·50 Öre f. d. km in der II. Wagenklasse 4·75 Öre f. d. km in der III. Wagenklasse 2·75 Öre f. d. km Für Entfernungen über 169 km besteht ein Zonentarif mit einer verhältnismäßig großen Ermäßigung. Die Preise für Reisen über 676 km (die weitesten, die in Dänemark vorgenommen werden können) betragen: I. Kl. II. Kl. III. Kl. 26 Kr. 25 Ör. 16 Kr. 25 Ör. 10 Kr. Für ganz kurze Entfernungen werden Rückfahrkarten zu ermäßigten Preisen verkauft. Bei Benutzung von Schnellzügen muß ein Zuschlag entrichtet werden, u. zw. in folgender Höhe: I. Kl. 1 Kr. 30 Ör. II. Kl. 1 Kr. 80 Ör. III. Kl. 1 Kr. 50 Ör. Die Gütertaxen werden auf Grund der nachstehenden Einheitssätze berechnet:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/232>, abgerufen am 24.08.2024.