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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Ceinture de Paris, Chemins de fer de Ceinture de Paris, Pariser Gürtelbahnen mit dem Sitz in Paris. Die Bahn wird von einem Syndikat der französischen Staats-Nord-, Ost-, Orleans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn verwaltet (Syndicat des chemins de fer de Ceinture), das zur Überwachung der den Betrieb leitenden Direktion in Paris ein comite d'exploitation bestellt. Die eine der Gürtelbahnen - Petite Ceinture de Paris (Rive droite et Rive gauche) - schließt die Stadt Paris, der Enceinte folgend, im Kreis ein. Die andere Grande Ceinture de Paris läuft längs der außerhalb der Stadt gelegenen Befestigungswerke.

I. Petite Ceinture (Rive droite und Rive gauche).

Die C. (Rive droite), mit Dekret vom 10. Dezember 1851 einem Syndikat der französischen Nord-, Ost-, West, Orleans- und der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert, besteht aus der Strecke Les Batignolles-Bercy (15 km), verschiedenen Verbindungsgleisen (2 km) und der Abzweigung nach dem Viehmarkt de la Villette (3 km), die der Stadt Paris gehört. Die Bahn gelangte in den Jahren 1852-1854 zur Eröffnung.

Die C. (Rive gauche), 12 km, steht im Eigentum der französischen Westbahn (Staatsbahn) und wurde anfangs 1867 eröffnet. Sie führt von Auteuil nach Bercy und zweigt von Les Batignolles nach Courcelles ab.

Die finanziellen Ergebnisse sind sehr ungünstig, der Betriebskoeffizient betrug 1908 96%. Das Erfordernis für die Verzinsung des Anlagekapitals übersteigt den Oberschuß um etwa 1·3 Mill. Fr.

II. Grande Ceinture.

Diese Bahn wurde durch Gesetz vom 4. August 1875 der französischen Nord-, Ost-, Orleans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert. Die Westbahn (Staatsbahn) beteiligt sich nur an dem gemeinsamen Betrieb.

Die Hauptlinie (89 km) führt von Versailles (Matelots) nach Versailles (Chantiers), eine zweite Linie von Palaiseau nach Villeneuve-St. Georges (19 km), eine Ergänzungsstrecke von Epinay nach Noisy-le-Sec (3 km). Von den Linien der C. sind 111 km neu gebaut, die weiteren Strecken, die die C. mitbenutzt, gehören den großen Gesellschaften. Die Hauptlinie wurde stückweise (1877-1906) eröffnet.

Wegen Regelung des Verkehrs auf der Grande Ceinture und Petite Ceinture schlossen die französische Nord-, Ost-, Orleans- und Mittelmeerbahn mit der französischen Westbahn einen Vertrag, der durch ein Dekret vom 11. November 1881 die staatliche Genehmigung erhielt. Nach diesem Vertrag soll der große Warenverkehr auf die Grande Ceinture gelenkt werden und die Petite Ceinture nur den lokalen Verkehr und Personenverkehr, d. h. von Bahnhof zu Bahnhof vermitteln. Dieses Übereinkommen regelt auch das Verhältnis, nach dem die Syndikatsmitglieder an den Betriebseinnahmen und Ausgaben der einzelnen Strecken teilnehmen.

Die finanziellen Ergebnisse sind gleichfalls sehr ungünstig. 1908 betrug der Betriebskoeffizient 94%. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfordert 2·3 Mill. Fr. mehr als der Oberschuß.


Central Freight Association, s. Railway Association.


Central of Georgia-Eisenbahn gehört zum System der Illinois Central-Eisenbahn (s. d.).

v. der Leyen.


Central Pacific-Eisenbahn. Diese Gesellschaft erhielt in Gemeinschaft mit der Union Pacific-Eisenbahn am 1. Juli 1862 den ersten Freibrief zum Bau einer Überlandbahn durch die Vereinigten Staaten. Sie sollte den westlichen Teil dieser Bahn von Sacramento (Californien) nach Osten zu bauen, während der östliche Ausgangspunkt der Union Pacific-Eisenbahn Omaha war. Der Kongreß unterstützte den Bau beider Bahnen durch eine Landschenkung von 20 Sektionen für jede Meile (die C. erhielt für 737Bullet5 Meilen 9,440.000 Acker) und durch Gewährung eines zunächst an erster, später an zweiter Stelle hypothekarisch sichergestellten Regierungsdarlehens von - je nach den von der Bahn durchzogenen Gebieten - 16.000 $, 32.000 $ und 48.000 $ für die Meile (für die C. 25,885.120 $), für dessen Zinsen in Höhe von 6% der Staat auf 30 Jahre die Bürgschaft übernahm. Die Bahn gab in dieser Höhe Bonds aus. Als Entgelt wurden dem Staat gewisse Vergünstigungen für Beförderung der Regierungstransporte (Post, Truppen u. dgl.) gewährt. Über ihre gegenseitigen rechtlichen und finanziellen Beziehungen haben lange Jahre Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bahn und der Regierung der Vereinigten Staaten bestanden. Durch eine durch Gesetz vom 3. März 1887 angeordnete sehr eingehende Untersuchung sind im Jahre 1887 die Rechte und Pflichten der Central- und der Union Pacific-Eisenbahn (s. d.) erörtert worden, wobei die vielen Unregelmäßigkeiten bei der Gründung und dem Bau der beiden Bahnen ans Tageslicht gezogen sind. Die drei Mitglieder der Untersuchungskommission konnten sich über ein Votum nicht einigen. Später sind die Meinungsverschiedenheiten durch einen für den Staat wenig vorteilhaften Vergleich

Ceinture de Paris, Chemins de fer de Ceinture de Paris, Pariser Gürtelbahnen mit dem Sitz in Paris. Die Bahn wird von einem Syndikat der französischen Staats-Nord-, Ost-, Orléans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn verwaltet (Syndicat des chemins de fer de Ceinture), das zur Überwachung der den Betrieb leitenden Direktion in Paris ein comité d'exploitation bestellt. Die eine der Gürtelbahnen – Petite Ceinture de Paris (Rive droite et Rive gauche) – schließt die Stadt Paris, der Enceinte folgend, im Kreis ein. Die andere Grande Ceinture de Paris läuft längs der außerhalb der Stadt gelegenen Befestigungswerke.

I. Petite Ceinture (Rive droite und Rive gauche).

Die C. (Rive droite), mit Dekret vom 10. Dezember 1851 einem Syndikat der französischen Nord-, Ost-, West, Orleans- und der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert, besteht aus der Strecke Les Batignolles-Bercy (15 km), verschiedenen Verbindungsgleisen (2 km) und der Abzweigung nach dem Viehmarkt de la Villette (3 km), die der Stadt Paris gehört. Die Bahn gelangte in den Jahren 1852–1854 zur Eröffnung.

Die C. (Rive gauche), 12 km, steht im Eigentum der französischen Westbahn (Staatsbahn) und wurde anfangs 1867 eröffnet. Sie führt von Auteuil nach Bercy und zweigt von Les Batignolles nach Courcelles ab.

Die finanziellen Ergebnisse sind sehr ungünstig, der Betriebskoeffizient betrug 1908 96%. Das Erfordernis für die Verzinsung des Anlagekapitals übersteigt den Oberschuß um etwa 1·3 Mill. Fr.

II. Grande Ceinture.

Diese Bahn wurde durch Gesetz vom 4. August 1875 der französischen Nord-, Ost-, Orléans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert. Die Westbahn (Staatsbahn) beteiligt sich nur an dem gemeinsamen Betrieb.

Die Hauptlinie (89 km) führt von Versailles (Matelots) nach Versailles (Chantiers), eine zweite Linie von Palaiseau nach Villeneuve-St. Georges (19 km), eine Ergänzungsstrecke von Epinay nach Noisy-le-Sec (3 km). Von den Linien der C. sind 111 km neu gebaut, die weiteren Strecken, die die C. mitbenutzt, gehören den großen Gesellschaften. Die Hauptlinie wurde stückweise (1877–1906) eröffnet.

Wegen Regelung des Verkehrs auf der Grande Ceinture und Petite Ceinture schlossen die französische Nord-, Ost-, Orleans- und Mittelmeerbahn mit der französischen Westbahn einen Vertrag, der durch ein Dekret vom 11. November 1881 die staatliche Genehmigung erhielt. Nach diesem Vertrag soll der große Warenverkehr auf die Grande Ceinture gelenkt werden und die Petite Ceinture nur den lokalen Verkehr und Personenverkehr, d. h. von Bahnhof zu Bahnhof vermitteln. Dieses Übereinkommen regelt auch das Verhältnis, nach dem die Syndikatsmitglieder an den Betriebseinnahmen und Ausgaben der einzelnen Strecken teilnehmen.

Die finanziellen Ergebnisse sind gleichfalls sehr ungünstig. 1908 betrug der Betriebskoeffizient 94%. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfordert 2·3 Mill. Fr. mehr als der Oberschuß.


Central Freight Association, s. Railway Association.


Central of Georgia-Eisenbahn gehört zum System der Illinois Central-Eisenbahn (s. d.).

v. der Leyen.


Central Pacific-Eisenbahn. Diese Gesellschaft erhielt in Gemeinschaft mit der Union Pacific-Eisenbahn am 1. Juli 1862 den ersten Freibrief zum Bau einer Überlandbahn durch die Vereinigten Staaten. Sie sollte den westlichen Teil dieser Bahn von Sacramento (Californien) nach Osten zu bauen, während der östliche Ausgangspunkt der Union Pacific-Eisenbahn Omaha war. Der Kongreß unterstützte den Bau beider Bahnen durch eine Landschenkung von 20 Sektionen für jede Meile (die C. erhielt für 7375 Meilen 9,440.000 Acker) und durch Gewährung eines zunächst an erster, später an zweiter Stelle hypothekarisch sichergestellten Regierungsdarlehens von – je nach den von der Bahn durchzogenen Gebieten – 16.000 $, 32.000 $ und 48.000 $ für die Meile (für die C. 25,885.120 $), für dessen Zinsen in Höhe von 6% der Staat auf 30 Jahre die Bürgschaft übernahm. Die Bahn gab in dieser Höhe Bonds aus. Als Entgelt wurden dem Staat gewisse Vergünstigungen für Beförderung der Regierungstransporte (Post, Truppen u. dgl.) gewährt. Über ihre gegenseitigen rechtlichen und finanziellen Beziehungen haben lange Jahre Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bahn und der Regierung der Vereinigten Staaten bestanden. Durch eine durch Gesetz vom 3. März 1887 angeordnete sehr eingehende Untersuchung sind im Jahre 1887 die Rechte und Pflichten der Central- und der Union Pacific-Eisenbahn (s. d.) erörtert worden, wobei die vielen Unregelmäßigkeiten bei der Gründung und dem Bau der beiden Bahnen ans Tageslicht gezogen sind. Die drei Mitglieder der Untersuchungskommission konnten sich über ein Votum nicht einigen. Später sind die Meinungsverschiedenheiten durch einen für den Staat wenig vorteilhaften Vergleich

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[171/0183] Ceinture de Paris, Chemins de fer de Ceinture de Paris, Pariser Gürtelbahnen mit dem Sitz in Paris. Die Bahn wird von einem Syndikat der französischen Staats-Nord-, Ost-, Orléans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn verwaltet (Syndicat des chemins de fer de Ceinture), das zur Überwachung der den Betrieb leitenden Direktion in Paris ein comité d'exploitation bestellt. Die eine der Gürtelbahnen – Petite Ceinture de Paris (Rive droite et Rive gauche) – schließt die Stadt Paris, der Enceinte folgend, im Kreis ein. Die andere Grande Ceinture de Paris läuft längs der außerhalb der Stadt gelegenen Befestigungswerke. I. Petite Ceinture (Rive droite und Rive gauche). Die C. (Rive droite), mit Dekret vom 10. Dezember 1851 einem Syndikat der französischen Nord-, Ost-, West, Orleans- und der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert, besteht aus der Strecke Les Batignolles-Bercy (15 km), verschiedenen Verbindungsgleisen (2 km) und der Abzweigung nach dem Viehmarkt de la Villette (3 km), die der Stadt Paris gehört. Die Bahn gelangte in den Jahren 1852–1854 zur Eröffnung. Die C. (Rive gauche), 12 km, steht im Eigentum der französischen Westbahn (Staatsbahn) und wurde anfangs 1867 eröffnet. Sie führt von Auteuil nach Bercy und zweigt von Les Batignolles nach Courcelles ab. Die finanziellen Ergebnisse sind sehr ungünstig, der Betriebskoeffizient betrug 1908 96%. Das Erfordernis für die Verzinsung des Anlagekapitals übersteigt den Oberschuß um etwa 1·3 Mill. Fr. II. Grande Ceinture. Diese Bahn wurde durch Gesetz vom 4. August 1875 der französischen Nord-, Ost-, Orléans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert. Die Westbahn (Staatsbahn) beteiligt sich nur an dem gemeinsamen Betrieb. Die Hauptlinie (89 km) führt von Versailles (Matelots) nach Versailles (Chantiers), eine zweite Linie von Palaiseau nach Villeneuve-St. Georges (19 km), eine Ergänzungsstrecke von Epinay nach Noisy-le-Sec (3 km). Von den Linien der C. sind 111 km neu gebaut, die weiteren Strecken, die die C. mitbenutzt, gehören den großen Gesellschaften. Die Hauptlinie wurde stückweise (1877–1906) eröffnet. Wegen Regelung des Verkehrs auf der Grande Ceinture und Petite Ceinture schlossen die französische Nord-, Ost-, Orleans- und Mittelmeerbahn mit der französischen Westbahn einen Vertrag, der durch ein Dekret vom 11. November 1881 die staatliche Genehmigung erhielt. Nach diesem Vertrag soll der große Warenverkehr auf die Grande Ceinture gelenkt werden und die Petite Ceinture nur den lokalen Verkehr und Personenverkehr, d. h. von Bahnhof zu Bahnhof vermitteln. Dieses Übereinkommen regelt auch das Verhältnis, nach dem die Syndikatsmitglieder an den Betriebseinnahmen und Ausgaben der einzelnen Strecken teilnehmen. Die finanziellen Ergebnisse sind gleichfalls sehr ungünstig. 1908 betrug der Betriebskoeffizient 94%. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfordert 2·3 Mill. Fr. mehr als der Oberschuß. Central Freight Association, s. Railway Association. Central of Georgia-Eisenbahn gehört zum System der Illinois Central-Eisenbahn (s. d.). v. der Leyen. Central Pacific-Eisenbahn. Diese Gesellschaft erhielt in Gemeinschaft mit der Union Pacific-Eisenbahn am 1. Juli 1862 den ersten Freibrief zum Bau einer Überlandbahn durch die Vereinigten Staaten. Sie sollte den westlichen Teil dieser Bahn von Sacramento (Californien) nach Osten zu bauen, während der östliche Ausgangspunkt der Union Pacific-Eisenbahn Omaha war. Der Kongreß unterstützte den Bau beider Bahnen durch eine Landschenkung von 20 Sektionen für jede Meile (die C. erhielt für 737∙5 Meilen 9,440.000 Acker) und durch Gewährung eines zunächst an erster, später an zweiter Stelle hypothekarisch sichergestellten Regierungsdarlehens von – je nach den von der Bahn durchzogenen Gebieten – 16.000 $, 32.000 $ und 48.000 $ für die Meile (für die C. 25,885.120 $), für dessen Zinsen in Höhe von 6% der Staat auf 30 Jahre die Bürgschaft übernahm. Die Bahn gab in dieser Höhe Bonds aus. Als Entgelt wurden dem Staat gewisse Vergünstigungen für Beförderung der Regierungstransporte (Post, Truppen u. dgl.) gewährt. Über ihre gegenseitigen rechtlichen und finanziellen Beziehungen haben lange Jahre Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bahn und der Regierung der Vereinigten Staaten bestanden. Durch eine durch Gesetz vom 3. März 1887 angeordnete sehr eingehende Untersuchung sind im Jahre 1887 die Rechte und Pflichten der Central- und der Union Pacific-Eisenbahn (s. d.) erörtert worden, wobei die vielen Unregelmäßigkeiten bei der Gründung und dem Bau der beiden Bahnen ans Tageslicht gezogen sind. Die drei Mitglieder der Untersuchungskommission konnten sich über ein Votum nicht einigen. Später sind die Meinungsverschiedenheiten durch einen für den Staat wenig vorteilhaften Vergleich

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/183>, abgerufen am 21.11.2024.