und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit
Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen.
einer Seitenlinie an den Endbahnhof der Südbahn an der Plaza Constitucion anzuschließen. Die Westbahnlinie beansprucht neben der Überführung von Güterzügen nach dem Hafen nur eine untergeordnete Bedeutung für den Personenverkehr. Sie wird die weite Spur von 1·676 m erhalten, mit der außer den Westbahnlinien auch die Mehrzahl der übrigen in Buenos Aires einmündenden Hauptbahnen gebaut sind. Auch für die Frankesche Linie ist die Weitspur vorgesehen. Ausgesprochenen Stadtschnellbahn-Charakter hatte erst das am 20. Dezember 1909 genehmigte Schnellbahnnetz der Angloargentinischen Straßenbahngesellschaft, die jetzt im wesentlichen alle Straßenbahnunternehmungen der Bundeshauptstadt in sich aufgenommen hat. Die von ihr vorgeschlagenen Linien werden die Straßenbahnspur von 1·435 m erhalten Sie sind auf 80 Jahre konzessioniert. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer, die mit der der Straßenbahn ausläuft, geht das ganze Schnellbahnunternehmen mit allem Zubehör in betriebstüchtigem Zustande unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Buenos Aires über, die im übrigen für die Zustimmung zur Straßenbenutzung eine jährliche Abgabe von 6 v. H. der Roheinnahme erhält. Zunächst kommen drei Schnellbahnlinien zur Ausführung, und zwar (vgl. Lageplan Abb. 107):
und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit
Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen.
einer Seitenlinie an den Endbahnhof der Südbahn an der Plaza Constitución anzuschließen. Die Westbahnlinie beansprucht neben der Überführung von Güterzügen nach dem Hafen nur eine untergeordnete Bedeutung für den Personenverkehr. Sie wird die weite Spur von 1·676 m erhalten, mit der außer den Westbahnlinien auch die Mehrzahl der übrigen in Buenos Aires einmündenden Hauptbahnen gebaut sind. Auch für die Frankesche Linie ist die Weitspur vorgesehen. Ausgesprochenen Stadtschnellbahn-Charakter hatte erst das am 20. Dezember 1909 genehmigte Schnellbahnnetz der Angloargentinischen Straßenbahngesellschaft, die jetzt im wesentlichen alle Straßenbahnunternehmungen der Bundeshauptstadt in sich aufgenommen hat. Die von ihr vorgeschlagenen Linien werden die Straßenbahnspur von 1·435 m erhalten Sie sind auf 80 Jahre konzessioniert. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer, die mit der der Straßenbahn ausläuft, geht das ganze Schnellbahnunternehmen mit allem Zubehör in betriebstüchtigem Zustande unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Buenos Aires über, die im übrigen für die Zustimmung zur Straßenbenutzung eine jährliche Abgabe von 6 v. H. der Roheinnahme erhält. Zunächst kommen drei Schnellbahnlinien zur Ausführung, und zwar (vgl. Lageplan Abb. 107):
<TEI><text><body><divn="1"><divtype="lexiconEntry"n="2"><p><pbfacs="#f0147"n="135"/>
und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0167.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen.</head><lb/></figure><lb/>
einer Seitenlinie an den Endbahnhof der Südbahn an der Plaza Constitución anzuschließen. Die Westbahnlinie beansprucht neben der Überführung von Güterzügen nach dem Hafen nur eine untergeordnete Bedeutung für den Personenverkehr. Sie wird die weite Spur von 1·676 <hirendition="#i">m</hi> erhalten, mit der außer den Westbahnlinien auch die Mehrzahl der übrigen in Buenos Aires einmündenden Hauptbahnen gebaut sind. Auch für die Frankesche Linie ist die Weitspur vorgesehen. Ausgesprochenen Stadtschnellbahn-Charakter hatte erst das am 20. Dezember 1909 genehmigte Schnellbahnnetz der Angloargentinischen Straßenbahngesellschaft, die jetzt im wesentlichen alle Straßenbahnunternehmungen der Bundeshauptstadt in sich aufgenommen hat. Die von ihr vorgeschlagenen Linien werden die Straßenbahnspur von 1·435 <hirendition="#i">m</hi> erhalten Sie sind auf 80 Jahre konzessioniert. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer, die mit der der Straßenbahn ausläuft, geht das ganze Schnellbahnunternehmen mit allem Zubehör in betriebstüchtigem Zustande unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Buenos Aires über, die im übrigen für die Zustimmung zur Straßenbenutzung eine jährliche Abgabe von 6 v. H. der Roheinnahme erhält. Zunächst kommen drei Schnellbahnlinien zur Ausführung, und zwar (vgl. Lageplan Abb. 107):
</p></div></div></body></text></TEI>
[135/0147]
und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit
[Abbildung Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen.
]
einer Seitenlinie an den Endbahnhof der Südbahn an der Plaza Constitución anzuschließen. Die Westbahnlinie beansprucht neben der Überführung von Güterzügen nach dem Hafen nur eine untergeordnete Bedeutung für den Personenverkehr. Sie wird die weite Spur von 1·676 m erhalten, mit der außer den Westbahnlinien auch die Mehrzahl der übrigen in Buenos Aires einmündenden Hauptbahnen gebaut sind. Auch für die Frankesche Linie ist die Weitspur vorgesehen. Ausgesprochenen Stadtschnellbahn-Charakter hatte erst das am 20. Dezember 1909 genehmigte Schnellbahnnetz der Angloargentinischen Straßenbahngesellschaft, die jetzt im wesentlichen alle Straßenbahnunternehmungen der Bundeshauptstadt in sich aufgenommen hat. Die von ihr vorgeschlagenen Linien werden die Straßenbahnspur von 1·435 m erhalten Sie sind auf 80 Jahre konzessioniert. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer, die mit der der Straßenbahn ausläuft, geht das ganze Schnellbahnunternehmen mit allem Zubehör in betriebstüchtigem Zustande unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Buenos Aires über, die im übrigen für die Zustimmung zur Straßenbenutzung eine jährliche Abgabe von 6 v. H. der Roheinnahme erhält. Zunächst kommen drei Schnellbahnlinien zur Ausführung, und zwar (vgl. Lageplan Abb. 107):
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: nicht übernommen;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet;
Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): keine Angabe;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: aufgelöst;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: keine Angabe;
Zeichensetzung: keine Angabe;
Zeilenumbrüche markiert: nein
Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden
aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.
Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/147>, abgerufen am 24.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.