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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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noch der Genuß von jährlich 875.000 Talern gesichert war. Die Darmstädter Bank trat die Bahnen an eine Privatgesellschaft ab, die unter der Firma "Braunschweigische Eisenbahngesellschaft" 1871 ins Leben gerufen wurde. In der Zeit der Privatverwaltung erfuhr das Netz keine nennenswerte Ausdehnung, da die Gesellschaft zunächst mit den Wirkungen der finanziellen Krise von 1873 und 1874 zu kämpfen hatte und außerdem in allen finanziellen Unternehmungen an die Zustimmung der Bergisch-Märkischen und Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn gebunden war, die die gesamten Aktien der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft an sich gebracht hatten. Es gelangten zur Eröffnung: die Linien Seesen-Gittelde (Landesgrenze) am 1. September 1871 (15·42 km), Braunschweig-Königslutter am 1. Juli 1872 (23 km), Königslutter-Helmstedt am 15. September desselben Jahres (16 km), ferner Neuekrug-Langelsheim am 15. September 1877 (9·81 km), Salzderhelden-Einbeck am 10. September 1879 (4·21 km), Langelsheim-Goslar (7 km) und Goslar-Grauhof (6 km) am 1. März 1883. Außerdem hatte die braunschweigische Eisenbahngesellschaft die preußische Staatsbahnstrecke Vienenburg-Goslar und die Ilmebahn in Betrieb. Als in den Jahren 1880 und 1882 die Bergisch-Märkische und Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn verstaatlicht wurden, ging ihr Besitz an Aktien der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft auf den preußischen Staat über; später wurden die Bahnen dem Netz der preußischen Staatsbahnen einverleibt (Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig vom 27. und 30. Juni 1884, Vertrag mit der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft vom 31. Dezember 1884 und 3. Januar 1885, Gesetz vom 23. Februar 1885). Am 1. April 1885 übergab die Direktion der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft die Verwaltung und den Besitz des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens an die vom preußischen Staat eingesetzte Behörde, die "königliche Direktion der braunschweigischen Eisenbahn".

Der preußische Staat gewährte den Inhabern der Aktien (36 Mill. M.) bis zum Eintritt der Liquidation eine feste jährliche Rente von 11/2% des Nennbetrages, also von 9 M. für die Aktie von 600 M. und übernahm die Prioritätsschuld (13 Mill. M.), sowie die 5%ige Rentenschuld von 50,187.699 M. Nachdem die kgl. Direktion der braunschweigischen Bahnen die Aufgabe der Überleitung in die neuen Verhältnisse erfüllt hatte, wurde sie mit 1. April 1886 aufgehoben und der größte Teil des Netzes dem Eisenbahndirektionsbezirk Magdeburg, der Rest der kgl. Eisenbahndirektion Hannover unterstellt. Die preußische Staatsregierung hat sich den Ausbau der B. in weitem Umfange angelegen sein lassen. Die preußischen Staatsbahnen im Herzogtum Braunschweig haben zurzeit einen Umfang von rund 433 km, darunter 342 km Hauptbahnen.

2. Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn mit dem Sitz der Gesellschaft und Direktion in Blankenburg (Harz), ist infolge des Staatsvertrages zwischen Braunschweig und Preußen vom 19. November 1869 von der braunschweigischen Regierung unterm 16. April 1870 und von der preußischen Regierung am 8. Juli 1870 für die Strecke Halberstadt-Blankenburg (18·87 km) konzessioniert worden. Am 29. Juli 1870 wurde mit dem Bau bei Blankenburg begonnen und die Bahn am 31. März 1873 dem Betrieb über geben. Von dieser Bahn liegt nur das Stück Blankenburg bis Börnecke auf braunschweigischem Gebiet (4·14 km), während der Teil Halberstadt-Börnecke zu dem preußischen Regierungsbezirk Magdeburg gehört (14·73 km). Im Jahre 1875 schritt die Gesellschaft auf Grund einer Konzession vom 30. Oktober 1874 an die Herstellung einer Bahn von Blankenburg nach den Harzer Werken zu Rübeland und Zerge (3·46 km). Diese auf braunschweigischem Boden gelegene Eisenbahn, die fast ausschließlich für die Beförderung der Hüttenerzeugnisse diente, wurde am 24. Juli 1875 er öffnet. In den Jahren 1884 und 1885 hat die braunschweigische Regierung den weiteren Ausbau der Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn in der Richtung nach Tanne in den Harz durch finanzielle Unterstützung ermöglicht und es wurden die Linien Blankenburg-Hüttenplatz (3·4 km), Hüttenplatz-Rübeland (10·10 km), Rübeland-Elbingerde (3·90 km), Elbingerde-Rothehütte (6·35 km) und Rothehütte-Tanne (6·80 km) unterm 20. Dezember 1884 und 20. April 1885 konzessioniert. Die Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn ist eine normalspurige Nebenbahn und bietet besonders in der Strecke Blankenburg-Tanne insofern ein hervorragendes Interesse, als hier zum ersten Mal für eine gleichzeitig dem Personen- und Güterverkehr dienende Bahn die Abtsche Zahnstange zur Anwendung gekommen ist, u. zw. abwechselnd mit Strecken von geringerer Steigung, auf denen Adhäsionsbetrieb stattfindet. Die Länge der Halberstadt-Blankenburger Bahn beträgt zur zeit rund 87 km.

3. Braunschweigische Landeseisenbahn, Privateisenbahngesellschaft, die in besonderer

noch der Genuß von jährlich 875.000 Talern gesichert war. Die Darmstädter Bank trat die Bahnen an eine Privatgesellschaft ab, die unter der Firma „Braunschweigische Eisenbahngesellschaft“ 1871 ins Leben gerufen wurde. In der Zeit der Privatverwaltung erfuhr das Netz keine nennenswerte Ausdehnung, da die Gesellschaft zunächst mit den Wirkungen der finanziellen Krise von 1873 und 1874 zu kämpfen hatte und außerdem in allen finanziellen Unternehmungen an die Zustimmung der Bergisch-Märkischen und Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn gebunden war, die die gesamten Aktien der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft an sich gebracht hatten. Es gelangten zur Eröffnung: die Linien Seesen-Gittelde (Landesgrenze) am 1. September 1871 (15·42 km), Braunschweig-Königslutter am 1. Juli 1872 (23 km), Königslutter-Helmstedt am 15. September desselben Jahres (16 km), ferner Neuekrug-Langelsheim am 15. September 1877 (9·81 km), Salzderhelden-Einbeck am 10. September 1879 (4·21 km), Langelsheim-Goslar (7 km) und Goslar-Grauhof (6 km) am 1. März 1883. Außerdem hatte die braunschweigische Eisenbahngesellschaft die preußische Staatsbahnstrecke Vienenburg-Goslar und die Ilmebahn in Betrieb. Als in den Jahren 1880 und 1882 die Bergisch-Märkische und Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn verstaatlicht wurden, ging ihr Besitz an Aktien der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft auf den preußischen Staat über; später wurden die Bahnen dem Netz der preußischen Staatsbahnen einverleibt (Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig vom 27. und 30. Juni 1884, Vertrag mit der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft vom 31. Dezember 1884 und 3. Januar 1885, Gesetz vom 23. Februar 1885). Am 1. April 1885 übergab die Direktion der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft die Verwaltung und den Besitz des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens an die vom preußischen Staat eingesetzte Behörde, die „königliche Direktion der braunschweigischen Eisenbahn“.

Der preußische Staat gewährte den Inhabern der Aktien (36 Mill. M.) bis zum Eintritt der Liquidation eine feste jährliche Rente von 1½% des Nennbetrages, also von 9 M. für die Aktie von 600 M. und übernahm die Prioritätsschuld (13 Mill. M.), sowie die 5%ige Rentenschuld von 50,187.699 M. Nachdem die kgl. Direktion der braunschweigischen Bahnen die Aufgabe der Überleitung in die neuen Verhältnisse erfüllt hatte, wurde sie mit 1. April 1886 aufgehoben und der größte Teil des Netzes dem Eisenbahndirektionsbezirk Magdeburg, der Rest der kgl. Eisenbahndirektion Hannover unterstellt. Die preußische Staatsregierung hat sich den Ausbau der B. in weitem Umfange angelegen sein lassen. Die preußischen Staatsbahnen im Herzogtum Braunschweig haben zurzeit einen Umfang von rund 433 km, darunter 342 km Hauptbahnen.

2. Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn mit dem Sitz der Gesellschaft und Direktion in Blankenburg (Harz), ist infolge des Staatsvertrages zwischen Braunschweig und Preußen vom 19. November 1869 von der braunschweigischen Regierung unterm 16. April 1870 und von der preußischen Regierung am 8. Juli 1870 für die Strecke Halberstadt-Blankenburg (18·87 km) konzessioniert worden. Am 29. Juli 1870 wurde mit dem Bau bei Blankenburg begonnen und die Bahn am 31. März 1873 dem Betrieb über geben. Von dieser Bahn liegt nur das Stück Blankenburg bis Börnecke auf braunschweigischem Gebiet (4·14 km), während der Teil Halberstadt-Börnecke zu dem preußischen Regierungsbezirk Magdeburg gehört (14·73 km). Im Jahre 1875 schritt die Gesellschaft auf Grund einer Konzession vom 30. Oktober 1874 an die Herstellung einer Bahn von Blankenburg nach den Harzer Werken zu Rübeland und Zerge (3·46 km). Diese auf braunschweigischem Boden gelegene Eisenbahn, die fast ausschließlich für die Beförderung der Hüttenerzeugnisse diente, wurde am 24. Juli 1875 er öffnet. In den Jahren 1884 und 1885 hat die braunschweigische Regierung den weiteren Ausbau der Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn in der Richtung nach Tanne in den Harz durch finanzielle Unterstützung ermöglicht und es wurden die Linien Blankenburg-Hüttenplatz (3·4 km), Hüttenplatz-Rübeland (10·10 km), Rübeland-Elbingerde (3·90 km), Elbingerde-Rothehütte (6·35 km) und Rothehütte-Tanne (6·80 km) unterm 20. Dezember 1884 und 20. April 1885 konzessioniert. Die Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn ist eine normalspurige Nebenbahn und bietet besonders in der Strecke Blankenburg-Tanne insofern ein hervorragendes Interesse, als hier zum ersten Mal für eine gleichzeitig dem Personen- und Güterverkehr dienende Bahn die Abtsche Zahnstange zur Anwendung gekommen ist, u. zw. abwechselnd mit Strecken von geringerer Steigung, auf denen Adhäsionsbetrieb stattfindet. Die Länge der Halberstadt-Blankenburger Bahn beträgt zur zeit rund 87 km.

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[2/0010] noch der Genuß von jährlich 875.000 Talern gesichert war. Die Darmstädter Bank trat die Bahnen an eine Privatgesellschaft ab, die unter der Firma „Braunschweigische Eisenbahngesellschaft“ 1871 ins Leben gerufen wurde. In der Zeit der Privatverwaltung erfuhr das Netz keine nennenswerte Ausdehnung, da die Gesellschaft zunächst mit den Wirkungen der finanziellen Krise von 1873 und 1874 zu kämpfen hatte und außerdem in allen finanziellen Unternehmungen an die Zustimmung der Bergisch-Märkischen und Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn gebunden war, die die gesamten Aktien der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft an sich gebracht hatten. Es gelangten zur Eröffnung: die Linien Seesen-Gittelde (Landesgrenze) am 1. September 1871 (15·42 km), Braunschweig-Königslutter am 1. Juli 1872 (23 km), Königslutter-Helmstedt am 15. September desselben Jahres (16 km), ferner Neuekrug-Langelsheim am 15. September 1877 (9·81 km), Salzderhelden-Einbeck am 10. September 1879 (4·21 km), Langelsheim-Goslar (7 km) und Goslar-Grauhof (6 km) am 1. März 1883. Außerdem hatte die braunschweigische Eisenbahngesellschaft die preußische Staatsbahnstrecke Vienenburg-Goslar und die Ilmebahn in Betrieb. Als in den Jahren 1880 und 1882 die Bergisch-Märkische und Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn verstaatlicht wurden, ging ihr Besitz an Aktien der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft auf den preußischen Staat über; später wurden die Bahnen dem Netz der preußischen Staatsbahnen einverleibt (Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig vom 27. und 30. Juni 1884, Vertrag mit der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft vom 31. Dezember 1884 und 3. Januar 1885, Gesetz vom 23. Februar 1885). Am 1. April 1885 übergab die Direktion der braunschweigischen Eisenbahngesellschaft die Verwaltung und den Besitz des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens an die vom preußischen Staat eingesetzte Behörde, die „königliche Direktion der braunschweigischen Eisenbahn“. Der preußische Staat gewährte den Inhabern der Aktien (36 Mill. M.) bis zum Eintritt der Liquidation eine feste jährliche Rente von 1½% des Nennbetrages, also von 9 M. für die Aktie von 600 M. und übernahm die Prioritätsschuld (13 Mill. M.), sowie die 5%ige Rentenschuld von 50,187.699 M. Nachdem die kgl. Direktion der braunschweigischen Bahnen die Aufgabe der Überleitung in die neuen Verhältnisse erfüllt hatte, wurde sie mit 1. April 1886 aufgehoben und der größte Teil des Netzes dem Eisenbahndirektionsbezirk Magdeburg, der Rest der kgl. Eisenbahndirektion Hannover unterstellt. Die preußische Staatsregierung hat sich den Ausbau der B. in weitem Umfange angelegen sein lassen. Die preußischen Staatsbahnen im Herzogtum Braunschweig haben zurzeit einen Umfang von rund 433 km, darunter 342 km Hauptbahnen. 2. Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn mit dem Sitz der Gesellschaft und Direktion in Blankenburg (Harz), ist infolge des Staatsvertrages zwischen Braunschweig und Preußen vom 19. November 1869 von der braunschweigischen Regierung unterm 16. April 1870 und von der preußischen Regierung am 8. Juli 1870 für die Strecke Halberstadt-Blankenburg (18·87 km) konzessioniert worden. Am 29. Juli 1870 wurde mit dem Bau bei Blankenburg begonnen und die Bahn am 31. März 1873 dem Betrieb über geben. Von dieser Bahn liegt nur das Stück Blankenburg bis Börnecke auf braunschweigischem Gebiet (4·14 km), während der Teil Halberstadt-Börnecke zu dem preußischen Regierungsbezirk Magdeburg gehört (14·73 km). Im Jahre 1875 schritt die Gesellschaft auf Grund einer Konzession vom 30. Oktober 1874 an die Herstellung einer Bahn von Blankenburg nach den Harzer Werken zu Rübeland und Zerge (3·46 km). Diese auf braunschweigischem Boden gelegene Eisenbahn, die fast ausschließlich für die Beförderung der Hüttenerzeugnisse diente, wurde am 24. Juli 1875 er öffnet. In den Jahren 1884 und 1885 hat die braunschweigische Regierung den weiteren Ausbau der Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn in der Richtung nach Tanne in den Harz durch finanzielle Unterstützung ermöglicht und es wurden die Linien Blankenburg-Hüttenplatz (3·4 km), Hüttenplatz-Rübeland (10·10 km), Rübeland-Elbingerde (3·90 km), Elbingerde-Rothehütte (6·35 km) und Rothehütte-Tanne (6·80 km) unterm 20. Dezember 1884 und 20. April 1885 konzessioniert. Die Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn ist eine normalspurige Nebenbahn und bietet besonders in der Strecke Blankenburg-Tanne insofern ein hervorragendes Interesse, als hier zum ersten Mal für eine gleichzeitig dem Personen- und Güterverkehr dienende Bahn die Abtsche Zahnstange zur Anwendung gekommen ist, u. zw. abwechselnd mit Strecken von geringerer Steigung, auf denen Adhäsionsbetrieb stattfindet. Die Länge der Halberstadt-Blankenburger Bahn beträgt zur zeit rund 87 km. 3. Braunschweigische Landeseisenbahn, Privateisenbahngesellschaft, die in besonderer

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/10>, abgerufen am 02.10.2024.