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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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über die reichsgesetzlichen Mindestleistungen erheblich hinaus:

Zur Durchführung der Krankenversicherung ist für das rechtsrheinische und pfälzische Netz der Staatseisenbahnen je eine besondere Betriebskrankenkasse errichtet, bei der seit der am 1. August 1909 erfolgten Aufhebung der Baukrankenkasse der Staatseisenbahnverwaltung auch die Regieneubauarbeiter versichert werden. Die Arbeiter der Unternehmer, die für die Staatseisenbahnverwaltung Bauten ausführen, werden von ihren Arbeitgebern in Betriebskrankenkassen oder örtlichen Krankenkassen versichert.

Für den seit 1877 eingerichteten bahnärztlichen Dienst sind zurzeit fast 600 Bahnärzte und dazu noch eine große Zahl von Spezialärzten angestellt. Das gesamte Personal des mittleren und unteren Dienstes der Staatseisenbahnen mit seinen Familienangehörigen genießt freie bahnärztliche Behandlung.

Die seit 1891 bestehende Arbeiterpensionskasse zerfällt in 2 Abteilungen, deren eine, die Abteilung A, die Aufgaben der reichsgesetzlichen Versicherung nach Maßgabe des Invalidenversicherungsgesetzes zu erfüllen und demgemäß die gesetzlichen Invaliden- und Altersrenten zu gewähren hat, während die Abteilung B eine weitergehende Fürsorge trifft durch Gewährung von Zusatzrenten an invalidisierte Arbeiter, dann von Witwen-, Waisen- und Sterbegeldern.

Trägerin der reichsgesetzlichen Unfallversicherung ist die Staatseisenbahnverwaltung selbst. Ausführungsbehörde im Sinne der Unfallversicherungsgesetze ist das Versicherungsamt in Rosenheim. Dem Versicherungsamt in Rosenheim obliegt auch die Wahrnehmung der Verwaltungsgeschäfte für die Betriebskrankenkasse des rechtsrheinischen Staatseisenbahnnetzes und für die Arbeiterpensionskasse der gesamten Verwaltung, soweit diese Geschäfte nach Gesetz und Statut der Staatseisenbahnverwaltung zu kommen.

Der Gewährung von Unterstützungen an Bedienstete, die sich in augenblicklicher Not befindet, sodann von Badeunterstützungen und Erziehungsbeiträgen dienen etatsmäßige Mittel und mehrere Unterstützungsfonds. An Unterstützungen sind im Jahre 1910 insgesamt 484.871 M. bezahlt worden.

In immer größerem Umfang widmet sich die Staatseisenbahnverwaltung der Wohnungsfürsorge für das Personal. Am Schlüsse des Jahres 1910 standen insgesamt ungefähr 13.756 bahneigene, angemietete und genossenschaftliche Wohnungen zur Verfügung. Auf je 100 Bedienstete trafen 1910 19·9 Wohnungen. Nachdem schon in den Jahren 1900-1908 mit besonderen gesetzlichen Krediten insgesamt 14·7 Mill. M. für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse des Personals zur Verfügung gestellt worden waren, sind neuerdings im außerordentlichen Budget für 1910/11 und 1912/13 für die Beschaffung von Wohnungen für Beamte und Arbeiter der Staatseisenbahnen und für die Gewährung von Baudarlehen an Baugenossenschaften des Staatseisenbahnpersonals weitere 14·5 Mill. M. bewilligt worden.

III. Bauliche Anlage und Ausrüstung.

Die erste Anlage der staatlichen und privaten Haupteisenbahnen Bayerns war eingleisig, jedoch wurde selbst bei den ältesten Bahnen der Grund und Boden sofort für die zweigleisige Anlage erworben; ebenso kamen die massiven (gewölbten) Kunstbauten ganz, die Eisenkonstruktionen, wenigstens im Mauerwerk, und auch die Dämme und Einschnitte, wo es anging, für 2 Gleise zur Ausführung (vgl. A, I, 2).

Nur bei einzelnen Linien von geringer Verkehrsbedeutung (Seitenlinien) wurde auf einen künftigen zweigleisigen Ausbau keine Rücksicht genommen.

Der bayerischen Ostbahngesellschaft wurde gleichfalls schon in der Konzessionsurkunde die Bedingung auferlegt, den Grunderwerb, die Erdarbeiten und die Kunstbauten mit Ausnahme der eisernen Überbauten an den Haupteisenbahnen durchgängig für 2 Gleise vorzusehen.

Aus Betriebsrücksichten wurden einige Teilstrecken, namentlich solche mit starken Neigungen, schon beim Bahnbau mit 2 Gleisen ausgestattet. Mit der fortschreitenden Entwicklung des Verkehrs folgte der Bau zweiter Geleise auf weiteren Teilstrecken und ganzen Linien des Hauptbahnnetzes.

1885 waren von den 3898 km bayerischer Haupteisenbahnen 306·31 km oder 7·86% zweigleisig.

Vom Jahre 1889 begann die planmäßige Ausstattung der Bahnen mit zweiten Gleisen.

Von den sämtlichen am 1. Januar 1911 vorhandenen Haupteisenbahnen des rechtsrheinischen und pfälzischen Netzes mit 4890·28 km sind 2978·60 km oder 61% zweigleisig. Für den zweigleisigen Ausbau von weiteren 125 km sind die Mittel bereits bewilligt Nach Fertigstellung dieser Doppelbahnen wird sich das Verhältnis der zweigleisigen Linien auf 63% der Haupteisenbahnen oder 88% aller mit Schnell- und Eilzügen befahrenen Linien erhöhen.

Im Jahre 1888 wurde mit der Beseitigung der schienengleichen Wegüberfahrten,

über die reichsgesetzlichen Mindestleistungen erheblich hinaus:

Zur Durchführung der Krankenversicherung ist für das rechtsrheinische und pfälzische Netz der Staatseisenbahnen je eine besondere Betriebskrankenkasse errichtet, bei der seit der am 1. August 1909 erfolgten Aufhebung der Baukrankenkasse der Staatseisenbahnverwaltung auch die Regieneubauarbeiter versichert werden. Die Arbeiter der Unternehmer, die für die Staatseisenbahnverwaltung Bauten ausführen, werden von ihren Arbeitgebern in Betriebskrankenkassen oder örtlichen Krankenkassen versichert.

Für den seit 1877 eingerichteten bahnärztlichen Dienst sind zurzeit fast 600 Bahnärzte und dazu noch eine große Zahl von Spezialärzten angestellt. Das gesamte Personal des mittleren und unteren Dienstes der Staatseisenbahnen mit seinen Familienangehörigen genießt freie bahnärztliche Behandlung.

Die seit 1891 bestehende Arbeiterpensionskasse zerfällt in 2 Abteilungen, deren eine, die Abteilung A, die Aufgaben der reichsgesetzlichen Versicherung nach Maßgabe des Invalidenversicherungsgesetzes zu erfüllen und demgemäß die gesetzlichen Invaliden- und Altersrenten zu gewähren hat, während die Abteilung B eine weitergehende Fürsorge trifft durch Gewährung von Zusatzrenten an invalidisierte Arbeiter, dann von Witwen-, Waisen- und Sterbegeldern.

Trägerin der reichsgesetzlichen Unfallversicherung ist die Staatseisenbahnverwaltung selbst. Ausführungsbehörde im Sinne der Unfallversicherungsgesetze ist das Versicherungsamt in Rosenheim. Dem Versicherungsamt in Rosenheim obliegt auch die Wahrnehmung der Verwaltungsgeschäfte für die Betriebskrankenkasse des rechtsrheinischen Staatseisenbahnnetzes und für die Arbeiterpensionskasse der gesamten Verwaltung, soweit diese Geschäfte nach Gesetz und Statut der Staatseisenbahnverwaltung zu kommen.

Der Gewährung von Unterstützungen an Bedienstete, die sich in augenblicklicher Not befindet, sodann von Badeunterstützungen und Erziehungsbeiträgen dienen etatsmäßige Mittel und mehrere Unterstützungsfonds. An Unterstützungen sind im Jahre 1910 insgesamt 484.871 M. bezahlt worden.

In immer größerem Umfang widmet sich die Staatseisenbahnverwaltung der Wohnungsfürsorge für das Personal. Am Schlüsse des Jahres 1910 standen insgesamt ungefähr 13.756 bahneigene, angemietete und genossenschaftliche Wohnungen zur Verfügung. Auf je 100 Bedienstete trafen 1910 19·9 Wohnungen. Nachdem schon in den Jahren 1900–1908 mit besonderen gesetzlichen Krediten insgesamt 14·7 Mill. M. für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse des Personals zur Verfügung gestellt worden waren, sind neuerdings im außerordentlichen Budget für 1910/11 und 1912/13 für die Beschaffung von Wohnungen für Beamte und Arbeiter der Staatseisenbahnen und für die Gewährung von Baudarlehen an Baugenossenschaften des Staatseisenbahnpersonals weitere 14·5 Mill. M. bewilligt worden.

III. Bauliche Anlage und Ausrüstung.

Die erste Anlage der staatlichen und privaten Haupteisenbahnen Bayerns war eingleisig, jedoch wurde selbst bei den ältesten Bahnen der Grund und Boden sofort für die zweigleisige Anlage erworben; ebenso kamen die massiven (gewölbten) Kunstbauten ganz, die Eisenkonstruktionen, wenigstens im Mauerwerk, und auch die Dämme und Einschnitte, wo es anging, für 2 Gleise zur Ausführung (vgl. A, I, 2).

Nur bei einzelnen Linien von geringer Verkehrsbedeutung (Seitenlinien) wurde auf einen künftigen zweigleisigen Ausbau keine Rücksicht genommen.

Der bayerischen Ostbahngesellschaft wurde gleichfalls schon in der Konzessionsurkunde die Bedingung auferlegt, den Grunderwerb, die Erdarbeiten und die Kunstbauten mit Ausnahme der eisernen Überbauten an den Haupteisenbahnen durchgängig für 2 Gleise vorzusehen.

Aus Betriebsrücksichten wurden einige Teilstrecken, namentlich solche mit starken Neigungen, schon beim Bahnbau mit 2 Gleisen ausgestattet. Mit der fortschreitenden Entwicklung des Verkehrs folgte der Bau zweiter Geleise auf weiteren Teilstrecken und ganzen Linien des Hauptbahnnetzes.

1885 waren von den 3898 km bayerischer Haupteisenbahnen 306·31 km oder 7·86% zweigleisig.

Vom Jahre 1889 begann die planmäßige Ausstattung der Bahnen mit zweiten Gleisen.

Von den sämtlichen am 1. Januar 1911 vorhandenen Haupteisenbahnen des rechtsrheinischen und pfälzischen Netzes mit 4890·28 km sind 2978·60 km oder 61% zweigleisig. Für den zweigleisigen Ausbau von weiteren 125 km sind die Mittel bereits bewilligt Nach Fertigstellung dieser Doppelbahnen wird sich das Verhältnis der zweigleisigen Linien auf 63% der Haupteisenbahnen oder 88% aller mit Schnell- und Eilzügen befahrenen Linien erhöhen.

Im Jahre 1888 wurde mit der Beseitigung der schienengleichen Wegüberfahrten,

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[61/0069] über die reichsgesetzlichen Mindestleistungen erheblich hinaus: Zur Durchführung der Krankenversicherung ist für das rechtsrheinische und pfälzische Netz der Staatseisenbahnen je eine besondere Betriebskrankenkasse errichtet, bei der seit der am 1. August 1909 erfolgten Aufhebung der Baukrankenkasse der Staatseisenbahnverwaltung auch die Regieneubauarbeiter versichert werden. Die Arbeiter der Unternehmer, die für die Staatseisenbahnverwaltung Bauten ausführen, werden von ihren Arbeitgebern in Betriebskrankenkassen oder örtlichen Krankenkassen versichert. Für den seit 1877 eingerichteten bahnärztlichen Dienst sind zurzeit fast 600 Bahnärzte und dazu noch eine große Zahl von Spezialärzten angestellt. Das gesamte Personal des mittleren und unteren Dienstes der Staatseisenbahnen mit seinen Familienangehörigen genießt freie bahnärztliche Behandlung. Die seit 1891 bestehende Arbeiterpensionskasse zerfällt in 2 Abteilungen, deren eine, die Abteilung A, die Aufgaben der reichsgesetzlichen Versicherung nach Maßgabe des Invalidenversicherungsgesetzes zu erfüllen und demgemäß die gesetzlichen Invaliden- und Altersrenten zu gewähren hat, während die Abteilung B eine weitergehende Fürsorge trifft durch Gewährung von Zusatzrenten an invalidisierte Arbeiter, dann von Witwen-, Waisen- und Sterbegeldern. Trägerin der reichsgesetzlichen Unfallversicherung ist die Staatseisenbahnverwaltung selbst. Ausführungsbehörde im Sinne der Unfallversicherungsgesetze ist das Versicherungsamt in Rosenheim. Dem Versicherungsamt in Rosenheim obliegt auch die Wahrnehmung der Verwaltungsgeschäfte für die Betriebskrankenkasse des rechtsrheinischen Staatseisenbahnnetzes und für die Arbeiterpensionskasse der gesamten Verwaltung, soweit diese Geschäfte nach Gesetz und Statut der Staatseisenbahnverwaltung zu kommen. Der Gewährung von Unterstützungen an Bedienstete, die sich in augenblicklicher Not befindet, sodann von Badeunterstützungen und Erziehungsbeiträgen dienen etatsmäßige Mittel und mehrere Unterstützungsfonds. An Unterstützungen sind im Jahre 1910 insgesamt 484.871 M. bezahlt worden. In immer größerem Umfang widmet sich die Staatseisenbahnverwaltung der Wohnungsfürsorge für das Personal. Am Schlüsse des Jahres 1910 standen insgesamt ungefähr 13.756 bahneigene, angemietete und genossenschaftliche Wohnungen zur Verfügung. Auf je 100 Bedienstete trafen 1910 19·9 Wohnungen. Nachdem schon in den Jahren 1900–1908 mit besonderen gesetzlichen Krediten insgesamt 14·7 Mill. M. für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse des Personals zur Verfügung gestellt worden waren, sind neuerdings im außerordentlichen Budget für 1910/11 und 1912/13 für die Beschaffung von Wohnungen für Beamte und Arbeiter der Staatseisenbahnen und für die Gewährung von Baudarlehen an Baugenossenschaften des Staatseisenbahnpersonals weitere 14·5 Mill. M. bewilligt worden. III. Bauliche Anlage und Ausrüstung. Die erste Anlage der staatlichen und privaten Haupteisenbahnen Bayerns war eingleisig, jedoch wurde selbst bei den ältesten Bahnen der Grund und Boden sofort für die zweigleisige Anlage erworben; ebenso kamen die massiven (gewölbten) Kunstbauten ganz, die Eisenkonstruktionen, wenigstens im Mauerwerk, und auch die Dämme und Einschnitte, wo es anging, für 2 Gleise zur Ausführung (vgl. A, I, 2). Nur bei einzelnen Linien von geringer Verkehrsbedeutung (Seitenlinien) wurde auf einen künftigen zweigleisigen Ausbau keine Rücksicht genommen. Der bayerischen Ostbahngesellschaft wurde gleichfalls schon in der Konzessionsurkunde die Bedingung auferlegt, den Grunderwerb, die Erdarbeiten und die Kunstbauten mit Ausnahme der eisernen Überbauten an den Haupteisenbahnen durchgängig für 2 Gleise vorzusehen. Aus Betriebsrücksichten wurden einige Teilstrecken, namentlich solche mit starken Neigungen, schon beim Bahnbau mit 2 Gleisen ausgestattet. Mit der fortschreitenden Entwicklung des Verkehrs folgte der Bau zweiter Geleise auf weiteren Teilstrecken und ganzen Linien des Hauptbahnnetzes. 1885 waren von den 3898 km bayerischer Haupteisenbahnen 306·31 km oder 7·86% zweigleisig. Vom Jahre 1889 begann die planmäßige Ausstattung der Bahnen mit zweiten Gleisen. Von den sämtlichen am 1. Januar 1911 vorhandenen Haupteisenbahnen des rechtsrheinischen und pfälzischen Netzes mit 4890·28 km sind 2978·60 km oder 61% zweigleisig. Für den zweigleisigen Ausbau von weiteren 125 km sind die Mittel bereits bewilligt Nach Fertigstellung dieser Doppelbahnen wird sich das Verhältnis der zweigleisigen Linien auf 63% der Haupteisenbahnen oder 88% aller mit Schnell- und Eilzügen befahrenen Linien erhöhen. Im Jahre 1888 wurde mit der Beseitigung der schienengleichen Wegüberfahrten,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/69>, abgerufen am 16.07.2024.