Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.Die Gefährdungen, die dem Zug drohen, können in ihren Folgen durch rasches Anhalten des Zugs eingeschränkt werden. Dies wird mit der wachsenden Geschwindigkeit der Züge und ihrer größeren Belastung immer schwieriger. Es steigen deshalb die Anforderungen, die an die Bremsen gestellt werden müssen, immer mehr. Die größtmögliche Wirkung der Bremsen läßt sich nur dann erzielen, wenn dem Beamten, dem die Bewegung des Zugs obliegt, auch die Möglichkeit gegeben wird, allein, ohne Mithilfe anderer Beamten, den Zug rasch zum Stehen zu bringen. Die Fahrzeuge in den Personen führenden Zügen sind bereits mit derartig wirkenden "durchgehenden" Bremsen allgemein ausgerüstet, die in Verbindung mit den Notsignalen auch durch die Reisenden betätigt werden können. Sie wirken zumeist auch selbsttätig beim Eintritte einer Zugstrennung und verhindern hierdurch ein Entrollen bezw. Auflaufen der einzelnen Zugsteile. Das Bestreben der Eisenbahnverwaltungen ist nunmehr darauf gerichtet, die durchgehende Bremse auch bei den in den Güterzügen zur Verwendung kommenden Fahrzeugen einzuführen. Die einleitenden Schritte hierzu sind sowohl vom VDEV. als auch vom internationalen Verbände bereits unternommen (s. Bremsaufsichtsdienst und Bremsen). 3. Sicherung der Zugfahrten, Schutz gegen Hindernisse. Zur unmittelbaren Bewachung der Bahn und zur Erhaltung ihres guten Zustandes ist das Personal des Bahnaufsichts- und Bahnunterhaltungsdienstes berufen. Die Wärter sind verpflichtet, das Betreten der Fahrbahn durch Menschen und Vieh zu verhindern, die ihnen zugeteilte Bahnstrecke täglich mehrmal zu begehen, kleinere Mängel und Ungehörigkeiten zu beseitigen, größere Mängel dem Bahnmeister zur Beseitigung anzumelden. Durch die ständigen Arbeiter läßt der Bahnmeister die im täglichen Betrieb notwendig werdende Befestigung der Gleislage und Ergänzungen im Oberbaumaterial vornehmen. Damit die Bahnbeamten dem Publikum gegenüber die Bewachung der Bahn mit Nachdruck ausüben können, sind ihnen polizeiliche Befugnisse beigelegt. Zum Schutz gegen das unbefugte Betreten der Bahn sind erforderlichenfalls Einfriedigungen und an den Wegübergängen Absperrschranken herzustellen. Während bei Eisenbahnen mit schwachem Verkehr Unfälle an den Planübergängen durch Bewachung und Schrankenverschluß leicht vermieden werden können, erstrebt man auf den Hauptbahnen, nach dem Vorbilde Englands, die Beseitigung der Wegeübergänge in Schienenhöhe. Bei neuen Bahnanlagen, die im Weichbild großer Städte auszuführen sind, wird jede Berührung des freien Verkehrs mit den Eisenbahngleisen sorgfältig vermieden. An verkehrsreichen Straßenübergängen älterer Zeit, wo die Herstellung von Über- und Unterführungen aus örtlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Sicherheit dadurch erhöht, daß die Wärter von der Annäherung eines Zuges zuverlässig unterrichtet und Schranken angebracht werden, die die Straße und die Bürgersteige je für sich abschließen und die eine getrennte Bedienung derart gestatten, daß der Weg für die Fuhrwerke gesperrt, für Fußgänger aber noch offen gehalten werden kann, und daß auch eine Sperrung des Verkehrs zunächst nur in einer Richtung möglich ist (s. Abschlußvorrichtungen und Bahnaufsicht). Durch die der Strecke entlang aufgestellten Läutewerke (s. d.) erhalten die Wärter ein Signal für das Herannahen des Zuges. Mittels des Gefahrsignals dieser Läutewerke kann jeden Augenblick die ganze Streckenbewachung über eine drohende Zuggefährdung in Kenntnis gesetzt und zu besonderer Achtsamkeit und zum Anhalten der Züge aufgefordert werden. Die Einfahr-, Ausfahr- und Blocksignale zeigen bei Tag durch weithin sichtbare bewegliche Flügel, bei Nacht durch farbige Lichter dem Zuge an, ob er in den vor ihm liegenden Streckenabschnitt einfahren darf. Auf ihre gute Sichtbarkeit muß besonderer Wert gelegt werden. Man sucht diese zu erreichen durch zweckmäßige Aufstellung der Signale, nötigenfalls auf besonderen Signalbrücken, und durch Einführung des Doppellichts bei den Vorsignalen (s. d.), die nach den Vorschriften der deutschen Signalordnung bis zum Schlüsse des Jahres 1919 vollendet sein muß. Ebensosehr hängt aber die B. von der genauen Beobachtung und Befolgung der Signale durch das Zugspersonale ab. Es sind daher die Maßnahmen von besonderer Bedeutung, die bezwecken, die Beachtung der Signale sicherzustellen. So dienen Zählweckereinrichtungen (in England Hughes Signalaufzeichner) an wichtigen Hauptsignalen dazu, jeden Fall zu vermerken, in dem ein Zug das Haltesignal überfährt. Ein noch wirksameres Mittel, durch das neuerdings versucht wird, die Signalgebung zu verbessern, sind die Führerstandsignale (s. d.). Sie bezwecken, Die Gefährdungen, die dem Zug drohen, können in ihren Folgen durch rasches Anhalten des Zugs eingeschränkt werden. Dies wird mit der wachsenden Geschwindigkeit der Züge und ihrer größeren Belastung immer schwieriger. Es steigen deshalb die Anforderungen, die an die Bremsen gestellt werden müssen, immer mehr. Die größtmögliche Wirkung der Bremsen läßt sich nur dann erzielen, wenn dem Beamten, dem die Bewegung des Zugs obliegt, auch die Möglichkeit gegeben wird, allein, ohne Mithilfe anderer Beamten, den Zug rasch zum Stehen zu bringen. Die Fahrzeuge in den Personen führenden Zügen sind bereits mit derartig wirkenden „durchgehenden“ Bremsen allgemein ausgerüstet, die in Verbindung mit den Notsignalen auch durch die Reisenden betätigt werden können. Sie wirken zumeist auch selbsttätig beim Eintritte einer Zugstrennung und verhindern hierdurch ein Entrollen bezw. Auflaufen der einzelnen Zugsteile. Das Bestreben der Eisenbahnverwaltungen ist nunmehr darauf gerichtet, die durchgehende Bremse auch bei den in den Güterzügen zur Verwendung kommenden Fahrzeugen einzuführen. Die einleitenden Schritte hierzu sind sowohl vom VDEV. als auch vom internationalen Verbände bereits unternommen (s. Bremsaufsichtsdienst und Bremsen). 3. Sicherung der Zugfahrten, Schutz gegen Hindernisse. Zur unmittelbaren Bewachung der Bahn und zur Erhaltung ihres guten Zustandes ist das Personal des Bahnaufsichts- und Bahnunterhaltungsdienstes berufen. Die Wärter sind verpflichtet, das Betreten der Fahrbahn durch Menschen und Vieh zu verhindern, die ihnen zugeteilte Bahnstrecke täglich mehrmal zu begehen, kleinere Mängel und Ungehörigkeiten zu beseitigen, größere Mängel dem Bahnmeister zur Beseitigung anzumelden. Durch die ständigen Arbeiter läßt der Bahnmeister die im täglichen Betrieb notwendig werdende Befestigung der Gleislage und Ergänzungen im Oberbaumaterial vornehmen. Damit die Bahnbeamten dem Publikum gegenüber die Bewachung der Bahn mit Nachdruck ausüben können, sind ihnen polizeiliche Befugnisse beigelegt. Zum Schutz gegen das unbefugte Betreten der Bahn sind erforderlichenfalls Einfriedigungen und an den Wegübergängen Absperrschranken herzustellen. Während bei Eisenbahnen mit schwachem Verkehr Unfälle an den Planübergängen durch Bewachung und Schrankenverschluß leicht vermieden werden können, erstrebt man auf den Hauptbahnen, nach dem Vorbilde Englands, die Beseitigung der Wegeübergänge in Schienenhöhe. Bei neuen Bahnanlagen, die im Weichbild großer Städte auszuführen sind, wird jede Berührung des freien Verkehrs mit den Eisenbahngleisen sorgfältig vermieden. An verkehrsreichen Straßenübergängen älterer Zeit, wo die Herstellung von Über- und Unterführungen aus örtlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Sicherheit dadurch erhöht, daß die Wärter von der Annäherung eines Zuges zuverlässig unterrichtet und Schranken angebracht werden, die die Straße und die Bürgersteige je für sich abschließen und die eine getrennte Bedienung derart gestatten, daß der Weg für die Fuhrwerke gesperrt, für Fußgänger aber noch offen gehalten werden kann, und daß auch eine Sperrung des Verkehrs zunächst nur in einer Richtung möglich ist (s. Abschlußvorrichtungen und Bahnaufsicht). Durch die der Strecke entlang aufgestellten Läutewerke (s. d.) erhalten die Wärter ein Signal für das Herannahen des Zuges. Mittels des Gefahrsignals dieser Läutewerke kann jeden Augenblick die ganze Streckenbewachung über eine drohende Zuggefährdung in Kenntnis gesetzt und zu besonderer Achtsamkeit und zum Anhalten der Züge aufgefordert werden. Die Einfahr-, Ausfahr- und Blocksignale zeigen bei Tag durch weithin sichtbare bewegliche Flügel, bei Nacht durch farbige Lichter dem Zuge an, ob er in den vor ihm liegenden Streckenabschnitt einfahren darf. Auf ihre gute Sichtbarkeit muß besonderer Wert gelegt werden. Man sucht diese zu erreichen durch zweckmäßige Aufstellung der Signale, nötigenfalls auf besonderen Signalbrücken, und durch Einführung des Doppellichts bei den Vorsignalen (s. d.), die nach den Vorschriften der deutschen Signalordnung bis zum Schlüsse des Jahres 1919 vollendet sein muß. Ebensosehr hängt aber die B. von der genauen Beobachtung und Befolgung der Signale durch das Zugspersonale ab. Es sind daher die Maßnahmen von besonderer Bedeutung, die bezwecken, die Beachtung der Signale sicherzustellen. So dienen Zählweckereinrichtungen (in England Hughes Signalaufzeichner) an wichtigen Hauptsignalen dazu, jeden Fall zu vermerken, in dem ein Zug das Haltesignal überfährt. 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Die Gefährdungen, die dem Zug drohen, können in ihren Folgen durch rasches Anhalten des Zugs eingeschränkt werden. Dies wird mit der wachsenden Geschwindigkeit der Züge und ihrer größeren Belastung immer schwieriger. Es steigen deshalb die Anforderungen, die an die Bremsen gestellt werden müssen, immer mehr. Die größtmögliche Wirkung der Bremsen läßt sich nur dann erzielen, wenn dem Beamten, dem die Bewegung des Zugs obliegt, auch die Möglichkeit gegeben wird, allein, ohne Mithilfe anderer Beamten, den Zug rasch zum Stehen zu bringen. Die Fahrzeuge in den Personen führenden Zügen sind bereits mit derartig wirkenden „durchgehenden“ Bremsen allgemein ausgerüstet, die in Verbindung mit den Notsignalen auch durch die Reisenden betätigt werden können. Sie wirken zumeist auch selbsttätig beim Eintritte einer Zugstrennung und verhindern hierdurch ein Entrollen bezw. Auflaufen der einzelnen Zugsteile. Das Bestreben der Eisenbahnverwaltungen ist nunmehr darauf gerichtet, die durchgehende Bremse auch bei den in den Güterzügen zur Verwendung kommenden Fahrzeugen einzuführen. Die einleitenden Schritte hierzu sind sowohl vom VDEV. als auch vom internationalen Verbände bereits unternommen (s. Bremsaufsichtsdienst und Bremsen).
3. Sicherung der Zugfahrten, Schutz gegen Hindernisse.
Zur unmittelbaren Bewachung der Bahn und zur Erhaltung ihres guten Zustandes ist das Personal des Bahnaufsichts- und Bahnunterhaltungsdienstes berufen. Die Wärter sind verpflichtet, das Betreten der Fahrbahn durch Menschen und Vieh zu verhindern, die ihnen zugeteilte Bahnstrecke täglich mehrmal zu begehen, kleinere Mängel und Ungehörigkeiten zu beseitigen, größere Mängel dem Bahnmeister zur Beseitigung anzumelden.
Durch die ständigen Arbeiter läßt der Bahnmeister die im täglichen Betrieb notwendig werdende Befestigung der Gleislage und Ergänzungen im Oberbaumaterial vornehmen. Damit die Bahnbeamten dem Publikum gegenüber die Bewachung der Bahn mit Nachdruck ausüben können, sind ihnen polizeiliche Befugnisse beigelegt.
Zum Schutz gegen das unbefugte Betreten der Bahn sind erforderlichenfalls Einfriedigungen und an den Wegübergängen Absperrschranken herzustellen.
Während bei Eisenbahnen mit schwachem Verkehr Unfälle an den Planübergängen durch Bewachung und Schrankenverschluß leicht vermieden werden können, erstrebt man auf den Hauptbahnen, nach dem Vorbilde Englands, die Beseitigung der Wegeübergänge in Schienenhöhe. Bei neuen Bahnanlagen, die im Weichbild großer Städte auszuführen sind, wird jede Berührung des freien Verkehrs mit den Eisenbahngleisen sorgfältig vermieden. An verkehrsreichen Straßenübergängen älterer Zeit, wo die Herstellung von Über- und Unterführungen aus örtlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Sicherheit dadurch erhöht, daß die Wärter von der Annäherung eines Zuges zuverlässig unterrichtet und Schranken angebracht werden, die die Straße und die Bürgersteige je für sich abschließen und die eine getrennte Bedienung derart gestatten, daß der Weg für die Fuhrwerke gesperrt, für Fußgänger aber noch offen gehalten werden kann, und daß auch eine Sperrung des Verkehrs zunächst nur in einer Richtung möglich ist (s. Abschlußvorrichtungen und Bahnaufsicht).
Durch die der Strecke entlang aufgestellten Läutewerke (s. d.) erhalten die Wärter ein Signal für das Herannahen des Zuges. Mittels des Gefahrsignals dieser Läutewerke kann jeden Augenblick die ganze Streckenbewachung über eine drohende Zuggefährdung in Kenntnis gesetzt und zu besonderer Achtsamkeit und zum Anhalten der Züge aufgefordert werden.
Die Einfahr-, Ausfahr- und Blocksignale zeigen bei Tag durch weithin sichtbare bewegliche Flügel, bei Nacht durch farbige Lichter dem Zuge an, ob er in den vor ihm liegenden Streckenabschnitt einfahren darf. Auf ihre gute Sichtbarkeit muß besonderer Wert gelegt werden. Man sucht diese zu erreichen durch zweckmäßige Aufstellung der Signale, nötigenfalls auf besonderen Signalbrücken, und durch Einführung des Doppellichts bei den Vorsignalen (s. d.), die nach den Vorschriften der deutschen Signalordnung bis zum Schlüsse des Jahres 1919 vollendet sein muß.
Ebensosehr hängt aber die B. von der genauen Beobachtung und Befolgung der Signale durch das Zugspersonale ab. Es sind daher die Maßnahmen von besonderer Bedeutung, die bezwecken, die Beachtung der Signale sicherzustellen. So dienen Zählweckereinrichtungen (in England Hughes Signalaufzeichner) an wichtigen Hauptsignalen dazu, jeden Fall zu vermerken, in dem ein Zug das Haltesignal überfährt. Ein noch wirksameres Mittel, durch das neuerdings versucht wird, die Signalgebung zu verbessern, sind die Führerstandsignale (s. d.). Sie bezwecken,
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