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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Bremsvorrichtungen sind die vom Zugbegleiter von Hand zu bedienende Regelungsbremse, sodann selbsttätige Bremsen für den Fall des Seilrisses und der Überschreitung der größten zulässigen Fahrgeschwindigkeit, schließlich sind Einrichtungen gegen das Abheben der Fahrzeuge vom Gleis vorhanden. Zur Verhinderung des Abhebens des Seiles von den Rollen muß die vom freihängenden Seile gebildete Kettenlinie unterhalb des Längenprofiles der Bahn bleiben.

Die Nachteile der Seilbahnen mit Wassergewichtsbetrieb bestehen in der Vergrößerung der Massen durch das Wasser, die stärkere Seile und Seilscheiben erheischt, ferner in der Einlegung einer Zahnstange in das Gleis, auch wird die sichere Abbremsung der größeren Massen erschwert und die Sicherheit des Betriebs hierdurch vermindert. Sie werden daher nur bei besonders billigem Wasserbezug oder hohen Motorkosten und kurzen Bahnlängen zweckmäßig sein.

B. Bei den Seilbahnen mit Motorbetrieb (s. hierüber "Seilbahnen") befindet sich der Motor meist am oberen, ausnahmsweise am unteren Ende oder in der Mitte der Bahn. Das Drahtseil wird hierbei so um eine oder zwei Seilscheiben so gewunden, daß genügende Reibung für den Antrieb vorhanden ist. Der Motor treibt die Seilscheibe durch Vermittlung von Übersetzungen zur Herabminderung der Geschwindigkeit. Die Regelung der Geschwindigkeit und die Sicherung der gleichmäßigen Fahrt erfolgt an der Seilscheibe durch den Motor; ebenso können die Seilscheiben gebremst und damit die Wagen zum Stillstand gebracht werden. Es erhalten aber auch die Wagen Bremsen, unabhängig von den Bremsen der Seilscheibe, damit sie im Falle des Seilrisses festgestellt werden können. Hierzu werden meist Zangenbremsen verwendet, die die Köpfe der zu diesem Zwecke besonders geformten Laufschienen umfassen und damit auch die Wagen vor Abheben vom Gleis sichern. Die zum Antrieb der Seilscheiben verwendeten Motoren sind Dampf-, Verbrennungs- oder Wasserkraftmaschinen und Elektromotoren; sie werden entweder unmittelbar zum Antrieb oder zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet, die dann auf kleinere oder größere Entfernung und meist nach entsprechender Umformung den Antriebsmotoren zugeführt wird. Bei großen Entfernungen von der Wasserkraftgewinnungsstelle zum Motor am oberen Bahnende wird in der Regel hochgespannter Drehstrom (3000-10.000 Volt) erzeugt, der dann, zumeist in Gleichstrom von niedriger Spannung (200-700 Volt) umgeformt, den Antriebselektromotoren zugeführt wird. Als Gebrauchstrom wird der Gleichstrom dem Drehstrom wegen meist wechselnden Kraftbedarfes und der möglichen Rückgewinnung vorgezogen. Bei den weitaus meisten neueren B. ist elektrischer Antrieb mit Gleichstrom in Verwendung, wobei der Motor am oberen Bahnende aufgestellt ist.

Mit Rücksicht auf die Unterstützung der Wagen unterscheidet man Standseilbahnen und Schwebe- oder Hängeseilbahnen.

A. Bei den Standseilbahnen laufen die Wagen auf 2 Schienen; ihr Schwerpunkt liegt über dem Gleis. Die Anlage kann eingleisig oder zweigleisig sein und erhält 2, 3 oder 4 Schienen. Bei den eingleisigen Anlagen mit 2 und den zweigleisigen Anlagen mit 3 Schienen ist eine Ausweiche in der Mitte, also dort erforderlich, wo der aufwärts gehende Wagen dem abwärts gehenden begegnet. Bei den zweigleisigen Anlagen mit 4 Schienen fällt die Ausweiche dann fort, wenn der Gleisabstand die durch die Wagenbreite geforderte Größe hat. Die billigste Lösung ergeben die eingleisigen Anlagen mit Ausweiche in der Mitte; da hierbei aber die inneren Schienenstränge sowohl für die Durchlassung der Spurkränze als auch der Drahtseile unterbrochen und Stellvorrichtungen vermieden werden, so erhalten die beiden äußeren Räder Doppelspurkränze, die inneren keine Spurkränze aber breite Flanschen. Die Anordnungen haben sich bei der geringen Fahrgeschwindigkeit der Seilbahnen genügend bewährt. Bei Gleisanlagen mit 3 Schienen ist die Ausweiche einfacher, die Räder behalten die gewöhnlichen Spurkränze, Ober- und Unterbau erheischen aber Mehrkosten gegenüber den 2schienigen Anlagen. Die Gleisspurweite bewegt sich von 0·8 bis 1·2 m. Die Spurweite von 1·0 m hat sich für die Anordnung der zur Unterstützung und Führung des Seiles erforderlichen Rollen zwischen den Schienen als ausreichend erwiesen und ist daher zumeist angewendet. Die Gleise sind auch, mehrfach gekrümmt; die kleinsten Halbmesser bewegen sich von 100 bis 300 m. Scharfe Bogen sind wegen vermehrter Zahl von Seilrollen und vergrößerten Widerständen zu vermeiden.

Die Größtneigungen gehen über 700%0 (Virglbahn), zumeist aber über 600%0 nicht hinaus. Zur Vermeidung großer Seillängen und zur Erreichung günstiger Längsanordnungen empfiehlt es sich, große Anlagen zu teilen und die Teile als selbständige Seilbahnen zu behandeln; an den Enden wird der Verkehr in solchen Fällen durch Umsteigen bewerkstelligt.

So besteht z. B. die Stanserhornbahn (Schweiz) aus 3 Seilbahnen von 1547, 1090 und 1276 m Länge, womit etwa 1400 m erstiegen werden.

Die Drahtseile sind nach Kreuzschlag oder Langschlag auch als verschlossene Seile ausgeführt ("s. Seilbahnen") und erhalten, je nach Belastung und Herstellungsart, Durchmesser

Bremsvorrichtungen sind die vom Zugbegleiter von Hand zu bedienende Regelungsbremse, sodann selbsttätige Bremsen für den Fall des Seilrisses und der Überschreitung der größten zulässigen Fahrgeschwindigkeit, schließlich sind Einrichtungen gegen das Abheben der Fahrzeuge vom Gleis vorhanden. Zur Verhinderung des Abhebens des Seiles von den Rollen muß die vom freihängenden Seile gebildete Kettenlinie unterhalb des Längenprofiles der Bahn bleiben.

Die Nachteile der Seilbahnen mit Wassergewichtsbetrieb bestehen in der Vergrößerung der Massen durch das Wasser, die stärkere Seile und Seilscheiben erheischt, ferner in der Einlegung einer Zahnstange in das Gleis, auch wird die sichere Abbremsung der größeren Massen erschwert und die Sicherheit des Betriebs hierdurch vermindert. Sie werden daher nur bei besonders billigem Wasserbezug oder hohen Motorkosten und kurzen Bahnlängen zweckmäßig sein.

B. Bei den Seilbahnen mit Motorbetrieb (s. hierüber „Seilbahnen“) befindet sich der Motor meist am oberen, ausnahmsweise am unteren Ende oder in der Mitte der Bahn. Das Drahtseil wird hierbei so um eine oder zwei Seilscheiben so gewunden, daß genügende Reibung für den Antrieb vorhanden ist. Der Motor treibt die Seilscheibe durch Vermittlung von Übersetzungen zur Herabminderung der Geschwindigkeit. Die Regelung der Geschwindigkeit und die Sicherung der gleichmäßigen Fahrt erfolgt an der Seilscheibe durch den Motor; ebenso können die Seilscheiben gebremst und damit die Wagen zum Stillstand gebracht werden. Es erhalten aber auch die Wagen Bremsen, unabhängig von den Bremsen der Seilscheibe, damit sie im Falle des Seilrisses festgestellt werden können. Hierzu werden meist Zangenbremsen verwendet, die die Köpfe der zu diesem Zwecke besonders geformten Laufschienen umfassen und damit auch die Wagen vor Abheben vom Gleis sichern. Die zum Antrieb der Seilscheiben verwendeten Motoren sind Dampf-, Verbrennungs- oder Wasserkraftmaschinen und Elektromotoren; sie werden entweder unmittelbar zum Antrieb oder zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet, die dann auf kleinere oder größere Entfernung und meist nach entsprechender Umformung den Antriebsmotoren zugeführt wird. Bei großen Entfernungen von der Wasserkraftgewinnungsstelle zum Motor am oberen Bahnende wird in der Regel hochgespannter Drehstrom (3000–10.000 Volt) erzeugt, der dann, zumeist in Gleichstrom von niedriger Spannung (200–700 Volt) umgeformt, den Antriebselektromotoren zugeführt wird. Als Gebrauchstrom wird der Gleichstrom dem Drehstrom wegen meist wechselnden Kraftbedarfes und der möglichen Rückgewinnung vorgezogen. Bei den weitaus meisten neueren B. ist elektrischer Antrieb mit Gleichstrom in Verwendung, wobei der Motor am oberen Bahnende aufgestellt ist.

Mit Rücksicht auf die Unterstützung der Wagen unterscheidet man Standseilbahnen und Schwebe- oder Hängeseilbahnen.

A. Bei den Standseilbahnen laufen die Wagen auf 2 Schienen; ihr Schwerpunkt liegt über dem Gleis. Die Anlage kann eingleisig oder zweigleisig sein und erhält 2, 3 oder 4 Schienen. Bei den eingleisigen Anlagen mit 2 und den zweigleisigen Anlagen mit 3 Schienen ist eine Ausweiche in der Mitte, also dort erforderlich, wo der aufwärts gehende Wagen dem abwärts gehenden begegnet. Bei den zweigleisigen Anlagen mit 4 Schienen fällt die Ausweiche dann fort, wenn der Gleisabstand die durch die Wagenbreite geforderte Größe hat. Die billigste Lösung ergeben die eingleisigen Anlagen mit Ausweiche in der Mitte; da hierbei aber die inneren Schienenstränge sowohl für die Durchlassung der Spurkränze als auch der Drahtseile unterbrochen und Stellvorrichtungen vermieden werden, so erhalten die beiden äußeren Räder Doppelspurkränze, die inneren keine Spurkränze aber breite Flanschen. Die Anordnungen haben sich bei der geringen Fahrgeschwindigkeit der Seilbahnen genügend bewährt. Bei Gleisanlagen mit 3 Schienen ist die Ausweiche einfacher, die Räder behalten die gewöhnlichen Spurkränze, Ober- und Unterbau erheischen aber Mehrkosten gegenüber den 2schienigen Anlagen. Die Gleisspurweite bewegt sich von 0·8 bis 1·2 m. Die Spurweite von 1·0 m hat sich für die Anordnung der zur Unterstützung und Führung des Seiles erforderlichen Rollen zwischen den Schienen als ausreichend erwiesen und ist daher zumeist angewendet. Die Gleise sind auch, mehrfach gekrümmt; die kleinsten Halbmesser bewegen sich von 100 bis 300 m. Scharfe Bogen sind wegen vermehrter Zahl von Seilrollen und vergrößerten Widerständen zu vermeiden.

Die Größtneigungen gehen über 700 (Virglbahn), zumeist aber über 600 nicht hinaus. Zur Vermeidung großer Seillängen und zur Erreichung günstiger Längsanordnungen empfiehlt es sich, große Anlagen zu teilen und die Teile als selbständige Seilbahnen zu behandeln; an den Enden wird der Verkehr in solchen Fällen durch Umsteigen bewerkstelligt.

So besteht z. B. die Stanserhornbahn (Schweiz) aus 3 Seilbahnen von 1547, 1090 und 1276 m Länge, womit etwa 1400 m erstiegen werden.

Die Drahtseile sind nach Kreuzschlag oder Langschlag auch als verschlossene Seile ausgeführt („s. Seilbahnen“) und erhalten, je nach Belastung und Herstellungsart, Durchmesser

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[216/0226] Bremsvorrichtungen sind die vom Zugbegleiter von Hand zu bedienende Regelungsbremse, sodann selbsttätige Bremsen für den Fall des Seilrisses und der Überschreitung der größten zulässigen Fahrgeschwindigkeit, schließlich sind Einrichtungen gegen das Abheben der Fahrzeuge vom Gleis vorhanden. Zur Verhinderung des Abhebens des Seiles von den Rollen muß die vom freihängenden Seile gebildete Kettenlinie unterhalb des Längenprofiles der Bahn bleiben. Die Nachteile der Seilbahnen mit Wassergewichtsbetrieb bestehen in der Vergrößerung der Massen durch das Wasser, die stärkere Seile und Seilscheiben erheischt, ferner in der Einlegung einer Zahnstange in das Gleis, auch wird die sichere Abbremsung der größeren Massen erschwert und die Sicherheit des Betriebs hierdurch vermindert. Sie werden daher nur bei besonders billigem Wasserbezug oder hohen Motorkosten und kurzen Bahnlängen zweckmäßig sein. B. Bei den Seilbahnen mit Motorbetrieb (s. hierüber „Seilbahnen“) befindet sich der Motor meist am oberen, ausnahmsweise am unteren Ende oder in der Mitte der Bahn. Das Drahtseil wird hierbei so um eine oder zwei Seilscheiben so gewunden, daß genügende Reibung für den Antrieb vorhanden ist. Der Motor treibt die Seilscheibe durch Vermittlung von Übersetzungen zur Herabminderung der Geschwindigkeit. Die Regelung der Geschwindigkeit und die Sicherung der gleichmäßigen Fahrt erfolgt an der Seilscheibe durch den Motor; ebenso können die Seilscheiben gebremst und damit die Wagen zum Stillstand gebracht werden. Es erhalten aber auch die Wagen Bremsen, unabhängig von den Bremsen der Seilscheibe, damit sie im Falle des Seilrisses festgestellt werden können. Hierzu werden meist Zangenbremsen verwendet, die die Köpfe der zu diesem Zwecke besonders geformten Laufschienen umfassen und damit auch die Wagen vor Abheben vom Gleis sichern. Die zum Antrieb der Seilscheiben verwendeten Motoren sind Dampf-, Verbrennungs- oder Wasserkraftmaschinen und Elektromotoren; sie werden entweder unmittelbar zum Antrieb oder zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet, die dann auf kleinere oder größere Entfernung und meist nach entsprechender Umformung den Antriebsmotoren zugeführt wird. Bei großen Entfernungen von der Wasserkraftgewinnungsstelle zum Motor am oberen Bahnende wird in der Regel hochgespannter Drehstrom (3000–10.000 Volt) erzeugt, der dann, zumeist in Gleichstrom von niedriger Spannung (200–700 Volt) umgeformt, den Antriebselektromotoren zugeführt wird. Als Gebrauchstrom wird der Gleichstrom dem Drehstrom wegen meist wechselnden Kraftbedarfes und der möglichen Rückgewinnung vorgezogen. Bei den weitaus meisten neueren B. ist elektrischer Antrieb mit Gleichstrom in Verwendung, wobei der Motor am oberen Bahnende aufgestellt ist. Mit Rücksicht auf die Unterstützung der Wagen unterscheidet man Standseilbahnen und Schwebe- oder Hängeseilbahnen. A. Bei den Standseilbahnen laufen die Wagen auf 2 Schienen; ihr Schwerpunkt liegt über dem Gleis. Die Anlage kann eingleisig oder zweigleisig sein und erhält 2, 3 oder 4 Schienen. Bei den eingleisigen Anlagen mit 2 und den zweigleisigen Anlagen mit 3 Schienen ist eine Ausweiche in der Mitte, also dort erforderlich, wo der aufwärts gehende Wagen dem abwärts gehenden begegnet. Bei den zweigleisigen Anlagen mit 4 Schienen fällt die Ausweiche dann fort, wenn der Gleisabstand die durch die Wagenbreite geforderte Größe hat. Die billigste Lösung ergeben die eingleisigen Anlagen mit Ausweiche in der Mitte; da hierbei aber die inneren Schienenstränge sowohl für die Durchlassung der Spurkränze als auch der Drahtseile unterbrochen und Stellvorrichtungen vermieden werden, so erhalten die beiden äußeren Räder Doppelspurkränze, die inneren keine Spurkränze aber breite Flanschen. Die Anordnungen haben sich bei der geringen Fahrgeschwindigkeit der Seilbahnen genügend bewährt. Bei Gleisanlagen mit 3 Schienen ist die Ausweiche einfacher, die Räder behalten die gewöhnlichen Spurkränze, Ober- und Unterbau erheischen aber Mehrkosten gegenüber den 2schienigen Anlagen. Die Gleisspurweite bewegt sich von 0·8 bis 1·2 m. Die Spurweite von 1·0 m hat sich für die Anordnung der zur Unterstützung und Führung des Seiles erforderlichen Rollen zwischen den Schienen als ausreichend erwiesen und ist daher zumeist angewendet. Die Gleise sind auch, mehrfach gekrümmt; die kleinsten Halbmesser bewegen sich von 100 bis 300 m. Scharfe Bogen sind wegen vermehrter Zahl von Seilrollen und vergrößerten Widerständen zu vermeiden. Die Größtneigungen gehen über 700‰ (Virglbahn), zumeist aber über 600‰ nicht hinaus. Zur Vermeidung großer Seillängen und zur Erreichung günstiger Längsanordnungen empfiehlt es sich, große Anlagen zu teilen und die Teile als selbständige Seilbahnen zu behandeln; an den Enden wird der Verkehr in solchen Fällen durch Umsteigen bewerkstelligt. So besteht z. B. die Stanserhornbahn (Schweiz) aus 3 Seilbahnen von 1547, 1090 und 1276 m Länge, womit etwa 1400 m erstiegen werden. Die Drahtseile sind nach Kreuzschlag oder Langschlag auch als verschlossene Seile ausgeführt („s. Seilbahnen“) und erhalten, je nach Belastung und Herstellungsart, Durchmesser

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/226>, abgerufen am 16.07.2024.