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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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während der Fahrt vom Wageninnern aus möglich.

Vorerst waren nur Flachbrennerlampen in Anwendung, diese wurden jedoch später größtenteils durch die besser leuchtenden Rundbrennerlampen verdrängt.

Die einfachste Flachbrennerlampe ist die sog. Kranzlampe. Sie besteht aus einem allseitig abgeschlossenen ringförmigen Ölgefäß aus Blech, von dem gewöhnlich nur ein Kommunikationsrohr zu der 80 bis 120 mm unter dem Ölgefäß angebrachten Brennerkapsel führt. Die Brennerkapsel ist ein kleines Blechgefäß, das etwa 30 mm lang, 10 mm breit, 50 mm hoch und oben offen


Abb. 31.
ist. Das erwähnte Kommunikationsrohr mündet etwa 30 mm unter der Oberkante in die Seitenwand der Brennerkapsel.

Der Flachdocht ist mittels eines Dochthalters aus Blech in die Brennerkapsel eingelegt.

Die Füllung des Ölgefäßes erfolgt bei aufrecht gestellter Lampe durch eine an der höchsten Stelle angebrachte Öffnung, die mit einer Schraube (Füllschraube) vollkommen luftdicht verschlossen werden kann.

Zuweilen ist die Füllschraube am unteren Boden der Brennerkapsel angebracht. In diesem Falle ist symmetrisch zu dem schon erwähnten Kommunikationsrohr ein zweites Rohr zwischen Ölgefäß und Brennerkapsel eingeschaltet, das als Füllrohr dient. Der innere Raum der Brennerkapsel ist deshalb durch einen Querboden abgeteilt, und kommuniziert das Füllrohr nur mit diesem unteren Raum der Brennerkapsel und mit dem Ölgefäß zur Füllung der Lampe.

Der untere Teil des Ölgefäßes ist entweder unmittelbar als Reflektor ausgebildet oder es ist unter dem Ölgefäß ein Reflektor aus Alpaka angebracht.

In Abb. 31 ist eine Wagenlampe mit unten angebrachter Füllschraube g und Flachdocht dargestellt.

Die Wirkungsweise dieser Lampen ist folgende: Ist die Lampe vollständig gefüllt und eingelegt, so ist im Ölgefäß o im Kommunikationsrohr und in der Kapsel (bis über die Mündung des Rohres) Öl enthalten. Ein Ausfließen des Öles aus der Kapsel durch Nachfließen aus dem vollkommen luftdichten Ölgefäß wird durch den Luftdruck verhindert.


Abb. 32.

Nach Anzünden des in die Kapsel eingezogenen Dochts wird vorerst das über der Rohrmündung in der Kapsel befindliche Öl verzehrt. Wenn der Ölstand durch die andauernde Verbrennung bis zur Rohrmündung gesunken ist, steigt eine Luftblase durch das Rohr in das Ölgefäß und eine entsprechende Menge Öl fließt in die Kapsel ab.

Dieser Vorgang wiederholt sich stets in gleicher Weise, so daß der Ölstand in der Kapsel immer gleich bleibt, bis endlich alles Öl abgeflossen und das Ölgefäß mit Luft gefüllt ist.

Diese Lampen benötigen keinen Zylinder und brennen ziemlich gut und gleichmäßig, wenn das Ölgefäß vollkommen luftdicht ist.

Um zu verhindern, daß durch Erwärmung der im Ölgefäß befindlichen Luft das Öl aus dem Gefäß herausgedrängt wird und überfließt, wird es zweckmäßig durch einen Reflektor

während der Fahrt vom Wageninnern aus möglich.

Vorerst waren nur Flachbrennerlampen in Anwendung, diese wurden jedoch später größtenteils durch die besser leuchtenden Rundbrennerlampen verdrängt.

Die einfachste Flachbrennerlampe ist die sog. Kranzlampe. Sie besteht aus einem allseitig abgeschlossenen ringförmigen Ölgefäß aus Blech, von dem gewöhnlich nur ein Kommunikationsrohr zu der 80 bis 120 mm unter dem Ölgefäß angebrachten Brennerkapsel führt. Die Brennerkapsel ist ein kleines Blechgefäß, das etwa 30 mm lang, 10 mm breit, 50 mm hoch und oben offen


Abb. 31.
ist. Das erwähnte Kommunikationsrohr mündet etwa 30 mm unter der Oberkante in die Seitenwand der Brennerkapsel.

Der Flachdocht ist mittels eines Dochthalters aus Blech in die Brennerkapsel eingelegt.

Die Füllung des Ölgefäßes erfolgt bei aufrecht gestellter Lampe durch eine an der höchsten Stelle angebrachte Öffnung, die mit einer Schraube (Füllschraube) vollkommen luftdicht verschlossen werden kann.

Zuweilen ist die Füllschraube am unteren Boden der Brennerkapsel angebracht. In diesem Falle ist symmetrisch zu dem schon erwähnten Kommunikationsrohr ein zweites Rohr zwischen Ölgefäß und Brennerkapsel eingeschaltet, das als Füllrohr dient. Der innere Raum der Brennerkapsel ist deshalb durch einen Querboden abgeteilt, und kommuniziert das Füllrohr nur mit diesem unteren Raum der Brennerkapsel und mit dem Ölgefäß zur Füllung der Lampe.

Der untere Teil des Ölgefäßes ist entweder unmittelbar als Reflektor ausgebildet oder es ist unter dem Ölgefäß ein Reflektor aus Alpaka angebracht.

In Abb. 31 ist eine Wagenlampe mit unten angebrachter Füllschraube g und Flachdocht dargestellt.

Die Wirkungsweise dieser Lampen ist folgende: Ist die Lampe vollständig gefüllt und eingelegt, so ist im Ölgefäß o im Kommunikationsrohr und in der Kapsel (bis über die Mündung des Rohres) Öl enthalten. Ein Ausfließen des Öles aus der Kapsel durch Nachfließen aus dem vollkommen luftdichten Ölgefäß wird durch den Luftdruck verhindert.


Abb. 32.

Nach Anzünden des in die Kapsel eingezogenen Dochts wird vorerst das über der Rohrmündung in der Kapsel befindliche Öl verzehrt. Wenn der Ölstand durch die andauernde Verbrennung bis zur Rohrmündung gesunken ist, steigt eine Luftblase durch das Rohr in das Ölgefäß und eine entsprechende Menge Öl fließt in die Kapsel ab.

Dieser Vorgang wiederholt sich stets in gleicher Weise, so daß der Ölstand in der Kapsel immer gleich bleibt, bis endlich alles Öl abgeflossen und das Ölgefäß mit Luft gefüllt ist.

Diese Lampen benötigen keinen Zylinder und brennen ziemlich gut und gleichmäßig, wenn das Ölgefäß vollkommen luftdicht ist.

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[154/0163] während der Fahrt vom Wageninnern aus möglich. Vorerst waren nur Flachbrennerlampen in Anwendung, diese wurden jedoch später größtenteils durch die besser leuchtenden Rundbrennerlampen verdrängt. Die einfachste Flachbrennerlampe ist die sog. Kranzlampe. Sie besteht aus einem allseitig abgeschlossenen ringförmigen Ölgefäß aus Blech, von dem gewöhnlich nur ein Kommunikationsrohr zu der 80 bis 120 mm unter dem Ölgefäß angebrachten Brennerkapsel führt. Die Brennerkapsel ist ein kleines Blechgefäß, das etwa 30 mm lang, 10 mm breit, 50 mm hoch und oben offen [Abbildung Abb. 31. ] ist. Das erwähnte Kommunikationsrohr mündet etwa 30 mm unter der Oberkante in die Seitenwand der Brennerkapsel. Der Flachdocht ist mittels eines Dochthalters aus Blech in die Brennerkapsel eingelegt. Die Füllung des Ölgefäßes erfolgt bei aufrecht gestellter Lampe durch eine an der höchsten Stelle angebrachte Öffnung, die mit einer Schraube (Füllschraube) vollkommen luftdicht verschlossen werden kann. Zuweilen ist die Füllschraube am unteren Boden der Brennerkapsel angebracht. In diesem Falle ist symmetrisch zu dem schon erwähnten Kommunikationsrohr ein zweites Rohr zwischen Ölgefäß und Brennerkapsel eingeschaltet, das als Füllrohr dient. Der innere Raum der Brennerkapsel ist deshalb durch einen Querboden abgeteilt, und kommuniziert das Füllrohr nur mit diesem unteren Raum der Brennerkapsel und mit dem Ölgefäß zur Füllung der Lampe. Der untere Teil des Ölgefäßes ist entweder unmittelbar als Reflektor ausgebildet oder es ist unter dem Ölgefäß ein Reflektor aus Alpaka angebracht. In Abb. 31 ist eine Wagenlampe mit unten angebrachter Füllschraube g und Flachdocht dargestellt. Die Wirkungsweise dieser Lampen ist folgende: Ist die Lampe vollständig gefüllt und eingelegt, so ist im Ölgefäß o im Kommunikationsrohr und in der Kapsel (bis über die Mündung des Rohres) Öl enthalten. Ein Ausfließen des Öles aus der Kapsel durch Nachfließen aus dem vollkommen luftdichten Ölgefäß wird durch den Luftdruck verhindert. [Abbildung Abb. 32. ] Nach Anzünden des in die Kapsel eingezogenen Dochts wird vorerst das über der Rohrmündung in der Kapsel befindliche Öl verzehrt. Wenn der Ölstand durch die andauernde Verbrennung bis zur Rohrmündung gesunken ist, steigt eine Luftblase durch das Rohr in das Ölgefäß und eine entsprechende Menge Öl fließt in die Kapsel ab. Dieser Vorgang wiederholt sich stets in gleicher Weise, so daß der Ölstand in der Kapsel immer gleich bleibt, bis endlich alles Öl abgeflossen und das Ölgefäß mit Luft gefüllt ist. Diese Lampen benötigen keinen Zylinder und brennen ziemlich gut und gleichmäßig, wenn das Ölgefäß vollkommen luftdicht ist. Um zu verhindern, daß durch Erwärmung der im Ölgefäß befindlichen Luft das Öl aus dem Gefäß herausgedrängt wird und überfließt, wird es zweckmäßig durch einen Reflektor

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/163>, abgerufen am 23.12.2024.