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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Mitgliedern in Bedürftigkeits- und Sterbefällen Zuwendungen zu gewähren u. s. w. Außerdem ist zu nennen The Railway Club, gegründet 1899 zu dem Zwecke, um die im praktischen Eisenbahndienste Stehenden einander näher zu bringen. Der Klub hat Ortsgruppen in Birmingham, Glasgow, Leeds, Manchester u. s. w. Der Klub besitzt in London große Gesellschaftsräume mit Bibliothek. Es werden häufig Versammlungen abgehalten, um Eisenbahnfragen zu erörtern, Exkursionen veranstaltet u. s. w. Ein ähnlicher Verein ist die Railway Clerks' Association. Von reinen Wohltätigkeitsvereinen sind zu nennen die Railway Benevolent Institution, ferner die United Kingdom Railway Officers' and Servants' Association, ein unter dem Protektorat des Königs stehender Unterstützungsverein, verbunden mit einer Kranken- und Sterbekasse; die Railway Guards' universal friendly Society, (Spar- und Rentenverein der Schaffner,) das Railwaymen's Convalescent Homes, die London and South Western Railway Servants' Orphanage. (Dieser Verein, 1886 gegründet, unterhält ein Waisenhaus für Kinder von verstorbenen Bediensteten der Gesellschaft.) Weiters bestehen noch die Institutions of Civil Engineers, of Signal Engineers, of Mechanical Engineers u. s. w.

XVI. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika bestehen zahlreiche Vereinigungen von Eisenbahnbediensteten. Bilden die besser gestellten Kreise ihre Klubs, so haben die Handwerker und die ihnen ungefähr gleichstehenden Beamtenkreise ihre Brotherhoods (Gewerk- oder Brüderschaften); die Arbeiter im allgemeinen aber ihre Unions (Trades- oder Labourer-Unions), eine Bezeichnung, die allerdings auch als Sammelnamen alle Arten von Vereinigungen umschließt.

Die Klubs spielen zwar eine nicht unbedeutende Rolle, immerhin verfolgen sie aber mehr gesellige, belehrende oder auch geschäftliche Zwecke und verzichten darauf, den einzelnen Eisenbahnverwaltungen gegenüber als eine geschlossene Kaste gelten zu wollen.

Ganz anders die Brotherhoods, die in der Hauptsache das Betriebspersonal in seinen verschiedenen Zweigen umfassen. Da die aus der Fürsorge der Verwaltungen für ihre Bediensteten gegründeten Wohlfahrtsvereine (Pensions-, Kranken- und Unterstützungsvereine) früher gar nicht bestanden und auch jetzt in den Vereinigten Staaten noch nicht zahlreich vorkommen (das erste derartige, unter Garantie der Verwaltung und unter Beitragsleistung der Bediensteten im Jahre 1881 gegründete Institut ist das der Baltimore- und Ohiobahn), führte dieser Zustand naturgemäß zur Selbsthilfe und zur Gründung dieser sog. Brotherhoods. Einer der größten derartigen Vereine ist der im Jahre 1863 gegründete Lokomotivführerverein (Brotherhood of Locomotive Engineers). Ähnliche Vereine bestehen auch für Lokomotivheizer, Zugführer und Schaffner.

Die Arbeiter gehören, mit Ausnahme der auf der Strecke verteilten Bahnunterhaltungsarbeiter, die, wenigstens bis jetzt, noch zu keiner eigenen Vereinsbildung gelangt sind, in der Regel den Unions an, sei es allgemeinen oder Eisenbahn-Unions. Die Isolierung der Bahnunterhaltungsarbeiter von den Unions rührt daher, daß die Einkassierung der Mitgliederbeiträge zu viel Schwierigkeiten macht.

Alle diese Vereinigungen, seien sie Brotherhoods oder Unions, vertreten den Standpunkt, daß es Sache der Eisenbahnverwaltungen ist, mit ihren Vertretern alle Verhandlungen zu führen, die die Gesamtheit ihrer Mitgliederbetreffen, also über Gehalts- oder Lohnbemessung und sonstige Entschädigungen, Regelung und Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeiten, Straf- und Disziplinarmaßregeln u. s. w., und daß die Eisenbahnen verpflichtet sind, die Stellen mit den den Vereinigungen angehörenden Personen zu besetzen. Dies geht sogar so weit, daß für die Beamten des Außendienstes einschließlich der Telegraphisten an Stelle von Einzelabmachungen über ihre Dienstverhältnisse sog. "Schedules of pay and rules and regulations governing Engineers, Firemen, Conductors, Trainmen and Telegraphers" in gedruckter Form zur Aushändigung an jeden einzelnen Beamten erlassen werden, die fast bei allen Eisenbahnverwaltungen außer von dem zuständigen Abteilungsleiter auch von dem Chairman der beteiligten Brotherhoods anerkannt sind. Sie enthalten nicht nur die Bestimmungen über die Höhe der Gehälter, die Dienstdauer u. s. w., sondern auch eigentliche Dienstvorschriften.

Endlich sind an dieser Stelle noch die Eisenbahnabteilungen der christlichen Vereinigung junger Männer "Young men Christian Association" (Y. M. C. A.) zu erwähnen.

Die christlichen Jünglingsvereine sind eine über ganz Amerika verbreitete Einrichtung, deren Bestreben darauf gerichtet ist, für ihre Mitglieder einen geselligen Mittelpunkt zur Unterhaltung zu schaffen, von dem aus sie gleichzeitig Gelegenheit zur Erbauung und Belehrung finden. Diesen Vereinen haben sich solche besonders für Eisenbahnbedienstete bestimmte in ihren allgemeinen Zwecken angeschlossen. Daneben sehen diese Eisenbahnabteilungen es als eine ihrer Hauptaufgaben an, gute Beziehungen zwischen den Bediensteten unter sich auf der einen Seite und mit den Eisenbahngesellschaften auf der andern Seite herbeizuführen und zu unterhalten. Bei der New Yorker Abteilung z. B. kommt dieses Bestreben darin zum Ausdruck, daß in dem sog. Committee of Management der Vereinigung die Eisenbahnverwaltungen durch

Mitgliedern in Bedürftigkeits- und Sterbefällen Zuwendungen zu gewähren u. s. w. Außerdem ist zu nennen The Railway Club, gegründet 1899 zu dem Zwecke, um die im praktischen Eisenbahndienste Stehenden einander näher zu bringen. Der Klub hat Ortsgruppen in Birmingham, Glasgow, Leeds, Manchester u. s. w. Der Klub besitzt in London große Gesellschaftsräume mit Bibliothek. Es werden häufig Versammlungen abgehalten, um Eisenbahnfragen zu erörtern, Exkursionen veranstaltet u. s. w. Ein ähnlicher Verein ist die Railway Clerks' Association. Von reinen Wohltätigkeitsvereinen sind zu nennen die Railway Benevolent Institution, ferner die United Kingdom Railway Officers' and Servants' Association, ein unter dem Protektorat des Königs stehender Unterstützungsverein, verbunden mit einer Kranken- und Sterbekasse; die Railway Guards' universal friendly Society, (Spar- und Rentenverein der Schaffner,) das Railwaymen's Convalescent Homes, die London and South Western Railway Servants' Orphanage. (Dieser Verein, 1886 gegründet, unterhält ein Waisenhaus für Kinder von verstorbenen Bediensteten der Gesellschaft.) Weiters bestehen noch die Institutions of Civil Engineers, of Signal Engineers, of Mechanical Engineers u. s. w.

XVI. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika bestehen zahlreiche Vereinigungen von Eisenbahnbediensteten. Bilden die besser gestellten Kreise ihre Klubs, so haben die Handwerker und die ihnen ungefähr gleichstehenden Beamtenkreise ihre Brotherhoods (Gewerk- oder Brüderschaften); die Arbeiter im allgemeinen aber ihre Unions (Trades- oder Labourer-Unions), eine Bezeichnung, die allerdings auch als Sammelnamen alle Arten von Vereinigungen umschließt.

Die Klubs spielen zwar eine nicht unbedeutende Rolle, immerhin verfolgen sie aber mehr gesellige, belehrende oder auch geschäftliche Zwecke und verzichten darauf, den einzelnen Eisenbahnverwaltungen gegenüber als eine geschlossene Kaste gelten zu wollen.

Ganz anders die Brotherhoods, die in der Hauptsache das Betriebspersonal in seinen verschiedenen Zweigen umfassen. Da die aus der Fürsorge der Verwaltungen für ihre Bediensteten gegründeten Wohlfahrtsvereine (Pensions-, Kranken- und Unterstützungsvereine) früher gar nicht bestanden und auch jetzt in den Vereinigten Staaten noch nicht zahlreich vorkommen (das erste derartige, unter Garantie der Verwaltung und unter Beitragsleistung der Bediensteten im Jahre 1881 gegründete Institut ist das der Baltimore- und Ohiobahn), führte dieser Zustand naturgemäß zur Selbsthilfe und zur Gründung dieser sog. Brotherhoods. Einer der größten derartigen Vereine ist der im Jahre 1863 gegründete Lokomotivführerverein (Brotherhood of Locomotive Engineers). Ähnliche Vereine bestehen auch für Lokomotivheizer, Zugführer und Schaffner.

Die Arbeiter gehören, mit Ausnahme der auf der Strecke verteilten Bahnunterhaltungsarbeiter, die, wenigstens bis jetzt, noch zu keiner eigenen Vereinsbildung gelangt sind, in der Regel den Unions an, sei es allgemeinen oder Eisenbahn-Unions. Die Isolierung der Bahnunterhaltungsarbeiter von den Unions rührt daher, daß die Einkassierung der Mitgliederbeiträge zu viel Schwierigkeiten macht.

Alle diese Vereinigungen, seien sie Brotherhoods oder Unions, vertreten den Standpunkt, daß es Sache der Eisenbahnverwaltungen ist, mit ihren Vertretern alle Verhandlungen zu führen, die die Gesamtheit ihrer Mitgliederbetreffen, also über Gehalts- oder Lohnbemessung und sonstige Entschädigungen, Regelung und Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeiten, Straf- und Disziplinarmaßregeln u. s. w., und daß die Eisenbahnen verpflichtet sind, die Stellen mit den den Vereinigungen angehörenden Personen zu besetzen. Dies geht sogar so weit, daß für die Beamten des Außendienstes einschließlich der Telegraphisten an Stelle von Einzelabmachungen über ihre Dienstverhältnisse sog. „Schedules of pay and rules and regulations governing Engineers, Firemen, Conductors, Trainmen and Telegraphers“ in gedruckter Form zur Aushändigung an jeden einzelnen Beamten erlassen werden, die fast bei allen Eisenbahnverwaltungen außer von dem zuständigen Abteilungsleiter auch von dem Chairman der beteiligten Brotherhoods anerkannt sind. Sie enthalten nicht nur die Bestimmungen über die Höhe der Gehälter, die Dienstdauer u. s. w., sondern auch eigentliche Dienstvorschriften.

Endlich sind an dieser Stelle noch die Eisenbahnabteilungen der christlichen Vereinigung junger Männer „Young men Christian Association“ (Y. M. C. A.) zu erwähnen.

Die christlichen Jünglingsvereine sind eine über ganz Amerika verbreitete Einrichtung, deren Bestreben darauf gerichtet ist, für ihre Mitglieder einen geselligen Mittelpunkt zur Unterhaltung zu schaffen, von dem aus sie gleichzeitig Gelegenheit zur Erbauung und Belehrung finden. Diesen Vereinen haben sich solche besonders für Eisenbahnbedienstete bestimmte in ihren allgemeinen Zwecken angeschlossen. Daneben sehen diese Eisenbahnabteilungen es als eine ihrer Hauptaufgaben an, gute Beziehungen zwischen den Bediensteten unter sich auf der einen Seite und mit den Eisenbahngesellschaften auf der andern Seite herbeizuführen und zu unterhalten. Bei der New Yorker Abteilung z. B. kommt dieses Bestreben darin zum Ausdruck, daß in dem sog. Committee of Management der Vereinigung die Eisenbahnverwaltungen durch

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[97/0106] Mitgliedern in Bedürftigkeits- und Sterbefällen Zuwendungen zu gewähren u. s. w. Außerdem ist zu nennen The Railway Club, gegründet 1899 zu dem Zwecke, um die im praktischen Eisenbahndienste Stehenden einander näher zu bringen. Der Klub hat Ortsgruppen in Birmingham, Glasgow, Leeds, Manchester u. s. w. Der Klub besitzt in London große Gesellschaftsräume mit Bibliothek. Es werden häufig Versammlungen abgehalten, um Eisenbahnfragen zu erörtern, Exkursionen veranstaltet u. s. w. Ein ähnlicher Verein ist die Railway Clerks' Association. Von reinen Wohltätigkeitsvereinen sind zu nennen die Railway Benevolent Institution, ferner die United Kingdom Railway Officers' and Servants' Association, ein unter dem Protektorat des Königs stehender Unterstützungsverein, verbunden mit einer Kranken- und Sterbekasse; die Railway Guards' universal friendly Society, (Spar- und Rentenverein der Schaffner,) das Railwaymen's Convalescent Homes, die London and South Western Railway Servants' Orphanage. (Dieser Verein, 1886 gegründet, unterhält ein Waisenhaus für Kinder von verstorbenen Bediensteten der Gesellschaft.) Weiters bestehen noch die Institutions of Civil Engineers, of Signal Engineers, of Mechanical Engineers u. s. w. XVI. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika bestehen zahlreiche Vereinigungen von Eisenbahnbediensteten. Bilden die besser gestellten Kreise ihre Klubs, so haben die Handwerker und die ihnen ungefähr gleichstehenden Beamtenkreise ihre Brotherhoods (Gewerk- oder Brüderschaften); die Arbeiter im allgemeinen aber ihre Unions (Trades- oder Labourer-Unions), eine Bezeichnung, die allerdings auch als Sammelnamen alle Arten von Vereinigungen umschließt. Die Klubs spielen zwar eine nicht unbedeutende Rolle, immerhin verfolgen sie aber mehr gesellige, belehrende oder auch geschäftliche Zwecke und verzichten darauf, den einzelnen Eisenbahnverwaltungen gegenüber als eine geschlossene Kaste gelten zu wollen. Ganz anders die Brotherhoods, die in der Hauptsache das Betriebspersonal in seinen verschiedenen Zweigen umfassen. Da die aus der Fürsorge der Verwaltungen für ihre Bediensteten gegründeten Wohlfahrtsvereine (Pensions-, Kranken- und Unterstützungsvereine) früher gar nicht bestanden und auch jetzt in den Vereinigten Staaten noch nicht zahlreich vorkommen (das erste derartige, unter Garantie der Verwaltung und unter Beitragsleistung der Bediensteten im Jahre 1881 gegründete Institut ist das der Baltimore- und Ohiobahn), führte dieser Zustand naturgemäß zur Selbsthilfe und zur Gründung dieser sog. Brotherhoods. Einer der größten derartigen Vereine ist der im Jahre 1863 gegründete Lokomotivführerverein (Brotherhood of Locomotive Engineers). Ähnliche Vereine bestehen auch für Lokomotivheizer, Zugführer und Schaffner. Die Arbeiter gehören, mit Ausnahme der auf der Strecke verteilten Bahnunterhaltungsarbeiter, die, wenigstens bis jetzt, noch zu keiner eigenen Vereinsbildung gelangt sind, in der Regel den Unions an, sei es allgemeinen oder Eisenbahn-Unions. Die Isolierung der Bahnunterhaltungsarbeiter von den Unions rührt daher, daß die Einkassierung der Mitgliederbeiträge zu viel Schwierigkeiten macht. Alle diese Vereinigungen, seien sie Brotherhoods oder Unions, vertreten den Standpunkt, daß es Sache der Eisenbahnverwaltungen ist, mit ihren Vertretern alle Verhandlungen zu führen, die die Gesamtheit ihrer Mitgliederbetreffen, also über Gehalts- oder Lohnbemessung und sonstige Entschädigungen, Regelung und Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeiten, Straf- und Disziplinarmaßregeln u. s. w., und daß die Eisenbahnen verpflichtet sind, die Stellen mit den den Vereinigungen angehörenden Personen zu besetzen. Dies geht sogar so weit, daß für die Beamten des Außendienstes einschließlich der Telegraphisten an Stelle von Einzelabmachungen über ihre Dienstverhältnisse sog. „Schedules of pay and rules and regulations governing Engineers, Firemen, Conductors, Trainmen and Telegraphers“ in gedruckter Form zur Aushändigung an jeden einzelnen Beamten erlassen werden, die fast bei allen Eisenbahnverwaltungen außer von dem zuständigen Abteilungsleiter auch von dem Chairman der beteiligten Brotherhoods anerkannt sind. Sie enthalten nicht nur die Bestimmungen über die Höhe der Gehälter, die Dienstdauer u. s. w., sondern auch eigentliche Dienstvorschriften. Endlich sind an dieser Stelle noch die Eisenbahnabteilungen der christlichen Vereinigung junger Männer „Young men Christian Association“ (Y. M. C. A.) zu erwähnen. Die christlichen Jünglingsvereine sind eine über ganz Amerika verbreitete Einrichtung, deren Bestreben darauf gerichtet ist, für ihre Mitglieder einen geselligen Mittelpunkt zur Unterhaltung zu schaffen, von dem aus sie gleichzeitig Gelegenheit zur Erbauung und Belehrung finden. Diesen Vereinen haben sich solche besonders für Eisenbahnbedienstete bestimmte in ihren allgemeinen Zwecken angeschlossen. Daneben sehen diese Eisenbahnabteilungen es als eine ihrer Hauptaufgaben an, gute Beziehungen zwischen den Bediensteten unter sich auf der einen Seite und mit den Eisenbahngesellschaften auf der andern Seite herbeizuführen und zu unterhalten. Bei der New Yorker Abteilung z. B. kommt dieses Bestreben darin zum Ausdruck, daß in dem sog. Committee of Management der Vereinigung die Eisenbahnverwaltungen durch

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/106>, abgerufen am 21.11.2024.