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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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teilt; von denen jeder an eine Leitung des Doppeldrahtzuges derart angeschlossen wird, daß sie sich in ihrer Wirkung gegenseitig unterstützen und der Gewichtszug in der Richtung des Schrankenschließens erfolgt. Beim Öffnen werden dann die Gewichte angehoben


Abb. 73. Vorläuteapparat "Kleeblatt".
und die nach links umgelegte Sperrklinke (Abb. 66) hält sie in der gehobenen Lage fest. Um den Schranken zu schließen, wird nur die Sperrklinke nach rechts umgelegt und durch den Zug der Gewichte der Schranken sowohl als auch der Antrieb in durch die Bremsvorrichtung gewährleistete, gleichmäßige, die Vorläutedauer einhaltende Bewegung gesetzt.

Zu diesem Antriebswerk mit Vorläute- und Geschwindigkeitszwang gehört für Zugschranken mit Läutewerk der auch vom Südbahnwerk gebaute Vorläuteapparat "Kleeblatt" (Abb.73); derselbe hat den Zweck, die zum Antrieb führende Drahtleitung erst nach einem festgesetzten Leergang, welcher für das ununterbrochene und ungekürzte Vorläuten benötigt wird, mit den Schlagbäumen zwangläufig zu kuppeln, wobei die Schlagbäume während des Vorläutens in der offenen Lage festgehalten, nach Beendigung derselben niedergehen und geschlossen - verriegelt - werden und beim Öffnen sofort in die offene Lage mitgenommen werden,

teilt; von denen jeder an eine Leitung des Doppeldrahtzuges derart angeschlossen wird, daß sie sich in ihrer Wirkung gegenseitig unterstützen und der Gewichtszug in der Richtung des Schrankenschließens erfolgt. Beim Öffnen werden dann die Gewichte angehoben


Abb. 73. Vorläuteapparat „Kleeblatt“.
und die nach links umgelegte Sperrklinke (Abb. 66) hält sie in der gehobenen Lage fest. Um den Schranken zu schließen, wird nur die Sperrklinke nach rechts umgelegt und durch den Zug der Gewichte der Schranken sowohl als auch der Antrieb in durch die Bremsvorrichtung gewährleistete, gleichmäßige, die Vorläutedauer einhaltende Bewegung gesetzt.

Zu diesem Antriebswerk mit Vorläute- und Geschwindigkeitszwang gehört für Zugschranken mit Läutewerk der auch vom Südbahnwerk gebaute VorläuteapparatKleeblatt“ (Abb.73); derselbe hat den Zweck, die zum Antrieb führende Drahtleitung erst nach einem festgesetzten Leergang, welcher für das ununterbrochene und ungekürzte Vorläuten benötigt wird, mit den Schlagbäumen zwangläufig zu kuppeln, wobei die Schlagbäume während des Vorläutens in der offenen Lage festgehalten, nach Beendigung derselben niedergehen und geschlossen – verriegelt – werden und beim Öffnen sofort in die offene Lage mitgenommen werden,

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[60/0068] teilt; von denen jeder an eine Leitung des Doppeldrahtzuges derart angeschlossen wird, daß sie sich in ihrer Wirkung gegenseitig unterstützen und der Gewichtszug in der Richtung des Schrankenschließens erfolgt. Beim Öffnen werden dann die Gewichte angehoben [Abbildung Abb. 73. Vorläuteapparat „Kleeblatt“. ] und die nach links umgelegte Sperrklinke (Abb. 66) hält sie in der gehobenen Lage fest. Um den Schranken zu schließen, wird nur die Sperrklinke nach rechts umgelegt und durch den Zug der Gewichte der Schranken sowohl als auch der Antrieb in durch die Bremsvorrichtung gewährleistete, gleichmäßige, die Vorläutedauer einhaltende Bewegung gesetzt. Zu diesem Antriebswerk mit Vorläute- und Geschwindigkeitszwang gehört für Zugschranken mit Läutewerk der auch vom Südbahnwerk gebaute Vorläuteapparat „Kleeblatt“ (Abb.73); derselbe hat den Zweck, die zum Antrieb führende Drahtleitung erst nach einem festgesetzten Leergang, welcher für das ununterbrochene und ungekürzte Vorläuten benötigt wird, mit den Schlagbäumen zwangläufig zu kuppeln, wobei die Schlagbäume während des Vorläutens in der offenen Lage festgehalten, nach Beendigung derselben niedergehen und geschlossen – verriegelt – werden und beim Öffnen sofort in die offene Lage mitgenommen werden,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/68>, abgerufen am 04.07.2024.