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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Schließbewegung schlägt vor allem der Regulator aus und hebt die Gleithülse 36. Der Ausrücker 54 wird hierdurch wieder frei, so daß die Auslöseklinke 58 niedersinken kann und in die Bahn der an der Doppelsperrklinke 61 befindlichen Nase e gelangt. Gleichzeitig bewegt sich jedoch der Schaltring in der Richtung des Pfeiles "zu" und legt durch seinen


Abb. 66.
Stift s die Doppelsperrklinke 61 nach rechts um, bis sie von der Auslöseklinke 58 abgefangen und außer Eingriff mit dem Sperrzahn so lange gehalten wird, als die Bewegung andauert (Abb. 68). Bei Unterbrechung der Bewegung tritt neuerdings die Stellung (Abb. 69) ein, da der niedersinkende Regulator die Auslöseklinke wieder hebt.

Hat der Wärter aus irgend einem Grunde die Vorläutedauer unterbrochen und bis zum Herannahen des Zuges nicht mehr die erforderliche Zeit, den Antrieb in die Anfangslage zurückzukurbeln, um neuerlich das Vorläuten zu beginnen, so ist ihm durch den Gebrauch des Notauslösehebels 71 (Abb. 66) die Möglichkeit gegeben, die Sperrung im Innern des Antriebegehäuses aufzuheben und


Abb. 67.

Abb. 68.

Abb. 69.
die Handkurbel in der Richtung des Schließens weiterzudrehen. Die Notauslösung ist mit einer Registriervorrichtung ausgerüstet, die bei

Schließbewegung schlägt vor allem der Regulator aus und hebt die Gleithülse 36. Der Ausrücker 54 wird hierdurch wieder frei, so daß die Auslöseklinke 58 niedersinken kann und in die Bahn der an der Doppelsperrklinke 61 befindlichen Nase e gelangt. Gleichzeitig bewegt sich jedoch der Schaltring in der Richtung des Pfeiles „zu“ und legt durch seinen


Abb. 66.
Stift s die Doppelsperrklinke 61 nach rechts um, bis sie von der Auslöseklinke 58 abgefangen und außer Eingriff mit dem Sperrzahn so lange gehalten wird, als die Bewegung andauert (Abb. 68). Bei Unterbrechung der Bewegung tritt neuerdings die Stellung (Abb. 69) ein, da der niedersinkende Regulator die Auslöseklinke wieder hebt.

Hat der Wärter aus irgend einem Grunde die Vorläutedauer unterbrochen und bis zum Herannahen des Zuges nicht mehr die erforderliche Zeit, den Antrieb in die Anfangslage zurückzukurbeln, um neuerlich das Vorläuten zu beginnen, so ist ihm durch den Gebrauch des Notauslösehebels 71 (Abb. 66) die Möglichkeit gegeben, die Sperrung im Innern des Antriebegehäuses aufzuheben und


Abb. 67.

Abb. 68.

Abb. 69.
die Handkurbel in der Richtung des Schließens weiterzudrehen. Die Notauslösung ist mit einer Registriervorrichtung ausgerüstet, die bei

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[58/0066] Schließbewegung schlägt vor allem der Regulator aus und hebt die Gleithülse 36. Der Ausrücker 54 wird hierdurch wieder frei, so daß die Auslöseklinke 58 niedersinken kann und in die Bahn der an der Doppelsperrklinke 61 befindlichen Nase e gelangt. Gleichzeitig bewegt sich jedoch der Schaltring in der Richtung des Pfeiles „zu“ und legt durch seinen [Abbildung Abb. 66. ] Stift s die Doppelsperrklinke 61 nach rechts um, bis sie von der Auslöseklinke 58 abgefangen und außer Eingriff mit dem Sperrzahn so lange gehalten wird, als die Bewegung andauert (Abb. 68). Bei Unterbrechung der Bewegung tritt neuerdings die Stellung (Abb. 69) ein, da der niedersinkende Regulator die Auslöseklinke wieder hebt. Hat der Wärter aus irgend einem Grunde die Vorläutedauer unterbrochen und bis zum Herannahen des Zuges nicht mehr die erforderliche Zeit, den Antrieb in die Anfangslage zurückzukurbeln, um neuerlich das Vorläuten zu beginnen, so ist ihm durch den Gebrauch des Notauslösehebels 71 (Abb. 66) die Möglichkeit gegeben, die Sperrung im Innern des Antriebegehäuses aufzuheben und [Abbildung Abb. 67. ] [Abbildung Abb. 68. ] [Abbildung Abb. 69. ] die Handkurbel in der Richtung des Schließens weiterzudrehen. Die Notauslösung ist mit einer Registriervorrichtung ausgerüstet, die bei

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/66>, abgerufen am 02.07.2024.