Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Überall dort, wo sich die staatliche Post- und Telegraphenverwaltung als Gegenleistung für die Erlaubnis zur Errichtung einer eigenen Bahntelegraphenlinie das Recht vorbehält, auch ihre Drähte auf dem Gestänge des Bahntelegraphen anzubringen, werden die Telegraphenleitungen in der Regel durch Beamte der Staatstelegraphenverwaltung unterhalten, während die Überwachung der Leitung und die Behebung geringfügiger Schäden durch das Bahnpersonal erfolgt. E. Rechnungswesen1. Das Rechnungswesen des Bahnunterhaltungsdienstes erstreckt sich auf alle hierbei vorkommenden baren Auslagen für Löhne und Baustoffe, und auf die Bewertung und laufende Vervollständigung des Material- und Inventarstands. Hiernach zerfällt die Verrechnung in die Geldrechnung, Materialrechnung und Inventarrechnung. I. Geldrechnung. Die Geldrechnung umfaßt die Buchung sämtlicher für Lohn und Material verausgabten Barbeträge, u. zw. getrennt nach den verschiedenen Geschäftszweigen, bzw. Kapiteln, Titeln und Positionen (Kontos), des für den Bahnunterhaltungsdienst gebräuchlichen Buchungsschemas. Die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge betreffen: 1. die Gehalte und sonstigen Bezüge der vorübergehend oder bleibend angestellten Bediensteten, 2. die Löhne der zeitweilig verwendeten Arbeiter, 3. die Entlohnung der auf Grund von Handakkorden oder Verträgen geleisteten Arbeiten und Lieferungen, 4. die Werte der verwendeten Materialien und Inventargegenstände und endlich 5. die Kosten der von anderen Dienstzweigen der Bahnverwaltung für den Bahnunterhaltungsdienst bewirkten Leistungen. Die unter 4 angeführten Materialien und Inventargegenstände werden entweder nach dem Ankaufspreis oder, falls bei der Verwendung ein Rückgewinn erzielt wird, zu einem dem Ankaufspreis abzüglich Rückgewinn entsprechenden Betrage bewertet. Die Kosten der Materialien und Inventargegenstände, die sofort verwendet werden, werden unmittelbar auf das betreffende Konto (reelles Konto) gebucht, während der Wert des erforderlichen Materialvorrats auf ein Zwischenkonto, das sog. "Materialvorratkonto", verrechnet wird. Bei Entnahme von Verbrauchsgegenständen aus dem Materialvorrat wird deren Wert, unter gleichzeitiger Entlastung des Materialvorratkontos, auf das reelle Konto übertragen, wofür der Wert des bei dieser Verwendung etwa erzielten Material- oder Inventarrückgewinnes dem reellen Konto gutgeschrieben, dem Materialvorratkonto aber angelastet wird. Das Materialvorratkonto weist daher stets den Wert des gesamten Material- und Inventarstandes so weit nach, wie letzterer nicht bereits aus dem Baukapital bezahlt und daher auf das Baukonto verrechnet worden ist. Die erzielten Beträge aus der Veräußerung unbrauchbaren Materials werden demnach auch dem Materialvorratskonto gutgeschrieben. Jeder Rechnungsbeleg muß enthalten: den Namen des Rechnungslegers, die Angabe der Verrechnungsperiode, für die der Beleg aufgestellt wurde, die Bezeichnung der Strecke, für die die Arbeit geleistet oder das Material geliefert wurde, den Namen des Unternehmers, eine kurze Beschreibung der Leistung und der hierfür festgesetzten Entlohnung, bei Materialanschaffungen oder Verkäufen die Anführung der betreffenden Gegenstände nach Maß und Preiseinheit sowie des daraus sich ergebenden Gesamtbetrages, die Angabe des Genehmigungsakts für die betreffende Leistung, die Anschaffung oder den Verkauf und endlich die Bezeichnung des betreffenden Titels, in den die Ausgabe einzureihen ist. Die Belege für Entlohnung der im Zeitlohn stehenden Arbeiter enthalten in der Regel die Namen mehrerer Verdienstteilnehmer. Diese Belege werden entweder in Form einer Lohnliste oder eines Arbeitsbuches ausgestellt. Die Form der verschiedenen Zahlungsbelege wird durch die Rechnungsvorschrift bestimmt. Die dauernd angestellten Bediensteten werden mittels der sog. Gehaltsliste monatlich oder vierteljährlich voraus oder nachträglich ausbezahlt. Die Entlohnung der Tagelöhner - d. h. der gegen ein bis höchstens 14 Tage Kündigung beschäftigten Arbeiter - erfolgt nachträglich in vierzehntägigen oder monatlichen Zeitabschnitten. Die Auszahlung in monatlichen Zeitabschnitten empfiehlt sich nur bei Arbeitern, die voraussichtlich längere Zeit hindurch ununterbrochen verwendet werden. Die Einführung längerer Zahlungsfristen ist nicht empfehlenswert. Die im Verding vergebenen Arbeiten werden meist monatlich entlohnt, sofern nicht andere Fristen vertragsmäßig vereinbart wurden. In gleicher Weise werden die angekauften Materialien 1 Diese Darstellung des Rechnungswesens entspricht im allgemeinen den Verhältnissen der deutschen und österreichischen Bahnen.
Überall dort, wo sich die staatliche Post- und Telegraphenverwaltung als Gegenleistung für die Erlaubnis zur Errichtung einer eigenen Bahntelegraphenlinie das Recht vorbehält, auch ihre Drähte auf dem Gestänge des Bahntelegraphen anzubringen, werden die Telegraphenleitungen in der Regel durch Beamte der Staatstelegraphenverwaltung unterhalten, während die Überwachung der Leitung und die Behebung geringfügiger Schäden durch das Bahnpersonal erfolgt. E. Rechnungswesen1. Das Rechnungswesen des Bahnunterhaltungsdienstes erstreckt sich auf alle hierbei vorkommenden baren Auslagen für Löhne und Baustoffe, und auf die Bewertung und laufende Vervollständigung des Material- und Inventarstands. Hiernach zerfällt die Verrechnung in die Geldrechnung, Materialrechnung und Inventarrechnung. I. Geldrechnung. Die Geldrechnung umfaßt die Buchung sämtlicher für Lohn und Material verausgabten Barbeträge, u. zw. getrennt nach den verschiedenen Geschäftszweigen, bzw. Kapiteln, Titeln und Positionen (Kontos), des für den Bahnunterhaltungsdienst gebräuchlichen Buchungsschemas. Die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge betreffen: 1. die Gehalte und sonstigen Bezüge der vorübergehend oder bleibend angestellten Bediensteten, 2. die Löhne der zeitweilig verwendeten Arbeiter, 3. die Entlohnung der auf Grund von Handakkorden oder Verträgen geleisteten Arbeiten und Lieferungen, 4. die Werte der verwendeten Materialien und Inventargegenstände und endlich 5. die Kosten der von anderen Dienstzweigen der Bahnverwaltung für den Bahnunterhaltungsdienst bewirkten Leistungen. Die unter 4 angeführten Materialien und Inventargegenstände werden entweder nach dem Ankaufspreis oder, falls bei der Verwendung ein Rückgewinn erzielt wird, zu einem dem Ankaufspreis abzüglich Rückgewinn entsprechenden Betrage bewertet. Die Kosten der Materialien und Inventargegenstände, die sofort verwendet werden, werden unmittelbar auf das betreffende Konto (reelles Konto) gebucht, während der Wert des erforderlichen Materialvorrats auf ein Zwischenkonto, das sog. „Materialvorratkonto“, verrechnet wird. Bei Entnahme von Verbrauchsgegenständen aus dem Materialvorrat wird deren Wert, unter gleichzeitiger Entlastung des Materialvorratkontos, auf das reelle Konto übertragen, wofür der Wert des bei dieser Verwendung etwa erzielten Material- oder Inventarrückgewinnes dem reellen Konto gutgeschrieben, dem Materialvorratkonto aber angelastet wird. Das Materialvorratkonto weist daher stets den Wert des gesamten Material- und Inventarstandes so weit nach, wie letzterer nicht bereits aus dem Baukapital bezahlt und daher auf das Baukonto verrechnet worden ist. Die erzielten Beträge aus der Veräußerung unbrauchbaren Materials werden demnach auch dem Materialvorratskonto gutgeschrieben. Jeder Rechnungsbeleg muß enthalten: den Namen des Rechnungslegers, die Angabe der Verrechnungsperiode, für die der Beleg aufgestellt wurde, die Bezeichnung der Strecke, für die die Arbeit geleistet oder das Material geliefert wurde, den Namen des Unternehmers, eine kurze Beschreibung der Leistung und der hierfür festgesetzten Entlohnung, bei Materialanschaffungen oder Verkäufen die Anführung der betreffenden Gegenstände nach Maß und Preiseinheit sowie des daraus sich ergebenden Gesamtbetrages, die Angabe des Genehmigungsakts für die betreffende Leistung, die Anschaffung oder den Verkauf und endlich die Bezeichnung des betreffenden Titels, in den die Ausgabe einzureihen ist. Die Belege für Entlohnung der im Zeitlohn stehenden Arbeiter enthalten in der Regel die Namen mehrerer Verdienstteilnehmer. Diese Belege werden entweder in Form einer Lohnliste oder eines Arbeitsbuches ausgestellt. Die Form der verschiedenen Zahlungsbelege wird durch die Rechnungsvorschrift bestimmt. Die dauernd angestellten Bediensteten werden mittels der sog. Gehaltsliste monatlich oder vierteljährlich voraus oder nachträglich ausbezahlt. Die Entlohnung der Tagelöhner – d. h. der gegen ein bis höchstens 14 Tage Kündigung beschäftigten Arbeiter – erfolgt nachträglich in vierzehntägigen oder monatlichen Zeitabschnitten. Die Auszahlung in monatlichen Zeitabschnitten empfiehlt sich nur bei Arbeitern, die voraussichtlich längere Zeit hindurch ununterbrochen verwendet werden. Die Einführung längerer Zahlungsfristen ist nicht empfehlenswert. Die im Verding vergebenen Arbeiten werden meist monatlich entlohnt, sofern nicht andere Fristen vertragsmäßig vereinbart wurden. In gleicher Weise werden die angekauften Materialien 1 Diese Darstellung des Rechnungswesens entspricht im allgemeinen den Verhältnissen der deutschen und österreichischen Bahnen.
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Überall dort, wo sich die staatliche Post- und Telegraphenverwaltung als Gegenleistung für die Erlaubnis zur Errichtung einer eigenen Bahntelegraphenlinie das Recht vorbehält, auch ihre Drähte auf dem Gestänge des Bahntelegraphen anzubringen, werden die Telegraphenleitungen in der Regel durch Beamte der Staatstelegraphenverwaltung unterhalten, während die Überwachung der Leitung und die Behebung geringfügiger Schäden durch das Bahnpersonal erfolgt.
E. Rechnungswesen 1.
Das Rechnungswesen des Bahnunterhaltungsdienstes erstreckt sich auf alle hierbei vorkommenden baren Auslagen für Löhne und Baustoffe, und auf die Bewertung und laufende Vervollständigung des Material- und Inventarstands.
Hiernach zerfällt die Verrechnung in die Geldrechnung, Materialrechnung und Inventarrechnung.
I. Geldrechnung.
Die Geldrechnung umfaßt die Buchung sämtlicher für Lohn und Material verausgabten Barbeträge, u. zw. getrennt nach den verschiedenen Geschäftszweigen, bzw. Kapiteln, Titeln und Positionen (Kontos), des für den Bahnunterhaltungsdienst gebräuchlichen Buchungsschemas.
Die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge betreffen:
1. die Gehalte und sonstigen Bezüge der vorübergehend oder bleibend angestellten Bediensteten,
2. die Löhne der zeitweilig verwendeten Arbeiter,
3. die Entlohnung der auf Grund von Handakkorden oder Verträgen geleisteten Arbeiten und Lieferungen,
4. die Werte der verwendeten Materialien und Inventargegenstände und endlich
5. die Kosten der von anderen Dienstzweigen der Bahnverwaltung für den Bahnunterhaltungsdienst bewirkten Leistungen.
Die unter 4 angeführten Materialien und Inventargegenstände werden entweder nach dem Ankaufspreis oder, falls bei der Verwendung ein Rückgewinn erzielt wird, zu einem dem Ankaufspreis abzüglich Rückgewinn entsprechenden Betrage bewertet.
Die Kosten der Materialien und Inventargegenstände, die sofort verwendet werden, werden unmittelbar auf das betreffende Konto (reelles Konto) gebucht, während der Wert des erforderlichen Materialvorrats auf ein Zwischenkonto, das sog. „Materialvorratkonto“, verrechnet wird. Bei Entnahme von Verbrauchsgegenständen aus dem Materialvorrat wird deren Wert, unter gleichzeitiger Entlastung des Materialvorratkontos, auf das reelle Konto übertragen, wofür der Wert des bei dieser Verwendung etwa erzielten Material- oder Inventarrückgewinnes dem reellen Konto gutgeschrieben, dem Materialvorratkonto aber angelastet wird.
Das Materialvorratkonto weist daher stets den Wert des gesamten Material- und Inventarstandes so weit nach, wie letzterer nicht bereits aus dem Baukapital bezahlt und daher auf das Baukonto verrechnet worden ist. Die erzielten Beträge aus der Veräußerung unbrauchbaren Materials werden demnach auch dem Materialvorratskonto gutgeschrieben.
Jeder Rechnungsbeleg muß enthalten: den Namen des Rechnungslegers, die Angabe der Verrechnungsperiode, für die der Beleg aufgestellt wurde, die Bezeichnung der Strecke, für die die Arbeit geleistet oder das Material geliefert wurde, den Namen des Unternehmers, eine kurze Beschreibung der Leistung und der hierfür festgesetzten Entlohnung, bei Materialanschaffungen oder Verkäufen die Anführung der betreffenden Gegenstände nach Maß und Preiseinheit sowie des daraus sich ergebenden Gesamtbetrages, die Angabe des Genehmigungsakts für die betreffende Leistung, die Anschaffung oder den Verkauf und endlich die Bezeichnung des betreffenden Titels, in den die Ausgabe einzureihen ist.
Die Belege für Entlohnung der im Zeitlohn stehenden Arbeiter enthalten in der Regel die Namen mehrerer Verdienstteilnehmer. Diese Belege werden entweder in Form einer Lohnliste oder eines Arbeitsbuches ausgestellt. Die Form der verschiedenen Zahlungsbelege wird durch die Rechnungsvorschrift bestimmt.
Die dauernd angestellten Bediensteten werden mittels der sog. Gehaltsliste monatlich oder vierteljährlich voraus oder nachträglich ausbezahlt. Die Entlohnung der Tagelöhner – d. h. der gegen ein bis höchstens 14 Tage Kündigung beschäftigten Arbeiter – erfolgt nachträglich in vierzehntägigen oder monatlichen Zeitabschnitten. Die Auszahlung in monatlichen Zeitabschnitten empfiehlt sich nur bei Arbeitern, die voraussichtlich längere Zeit hindurch ununterbrochen verwendet werden. Die Einführung längerer Zahlungsfristen ist nicht empfehlenswert.
Die im Verding vergebenen Arbeiten werden meist monatlich entlohnt, sofern nicht andere Fristen vertragsmäßig vereinbart wurden. In gleicher Weise werden die angekauften Materialien
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 453. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/468>, abgerufen am 18.07.2024. |