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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Die Ermittlung des Jahreserfordernisses und dessen Ausnutzung geschieht meist in folgender Weise:

Gegen Ende eines bestimmten Zeitabschnitts, nachdem alle Oberbauarbeiten größeren Umfangs durchgeführt und wesentliche Änderungen im Materialstand nicht zu erwarten sind, veranschlagt die leitende Direktion an der Hand des Materialgrundbuchs sowie unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und Beobachtungen über die Dauer der Materialien und den Zustand der Bahn allgemein die Menge der für das nächstfolgende Jahr zu beschaffenden Ersatzmaterialien. Hierbei wird nach folgenden Grundsätzen verfahren:

Um einen guten Zustand des Oberbaues bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit dauernd zu erhalten, dürfen die Schienen nur bis zu einem bestimmten Abnutzungsgrad auf der freien Strecke belassen werden. Sobald dieser erreicht ist, muß der Austausch des gesamten in der betreffenden Teilstrecke vorhandenen Schienenmaterials gegen neues, u. zw. auf einmal vorgenommen werden. Für die freie Strecke ist daher ein durch den Abnutzungsgrad der Schienen bestimmter Auswechslungsturnus einzuhalten. Je nach den Steigungs- und Richtungsverhältnissen und der bewegten Bruttolast wird sich die Schienenabnutzung in den einzelnen Teilstrecken verschieden gestalten (s. Schienenabnutzung). Fr. v. Stockert hat nachgewiesen, daß eine Bahnstrecke, in der bereits 50% der ursprünglich eingelegten Schienen unbrauchbar geworden sind, nicht mehr durch Einlegen von Ersatzschienen zu verbessern, sondern gänzlich mit neuem Schienenmaterial zu versehen ist. Dann sind die durch den Umbau gewonnenen Schienen noch so wenig abenutzt, daß sie für gering beanspruchte Gleise verwendet werden können. Das Einlegen einzelner neuer Schienen zwischen voll abgenutzte und halb schadhafte Schienen ist zu vermeiden. Zur Ausbesserung solcher Gleise sollen nur altbrauchbare Schienen verwendet werden, die dem jeweiligen Abnutzungsgrad des in der Strecke liegenden Materials entsprechen. Neue Schienen würden über den Kopf der abgenutzten Schienen hervorragen und somit durch die Einwirkung der Fahrzeuge einer raschen Zerstörung unterworfen sein. Unbedingt zu vermeiden ist es auch, an neue Weichen und Kreuzungen bereits abgefahrene Schienen anzuschließen.

Nach vorstehendem ergibt sich, daß Schienen stets in größeren, zusammenhängenden Strecken verlegt werden. Die Menge des neu zu beschaffenden Schienenmaterials für Haupt- und Nebengleise ist daher unter Berücksichtigung des erforderlichen Vorrats an Ersatzmaterial zur Vornahme von Einzelauswechslungen zu bestimmen.

Die Abnutzung der Schienen wird auch in ein und derselben Teilstrecke verschieden sein, u. zw. werden die Schienen, die bei gleicher Bruttolast mit gebremsten Wagen befahren werden, also namentlich die in der Nähe von Stationen sowie auch die im äußeren Schienenstrang verlegten, infolge des Anpressens des Spurkranzes einer rascheren Abnutzung unterliegen als die übrigen in günstigerer Lage befindlichen Schienen. Bei Bestimmung der auszuwechselnden zusammenhängenden Schienenstrecke ist auf diese ungleichmäßige Abnutzung Rücksicht zu nehmen und bei den in Bogen liegenden Schienen dahin zu trachten, durch rechtzeitiges Wenden und durch Umtausch der äußeren und inneren Schienen eine gleichmäßigere Ausnutzung zu erzielen.

Es wird jedoch meist vorgezogen, die abgenutzten äußeren Schienen und die unabgenutzten inneren in gerade Strecken von unterordneter Bedeutung, etwa in Nebengleise einzulegen, und die Bogenstrecke des Hauptgleises durch neue Schienen im Zusammenhang zu ersetzen. Um einen den Bedürfnissen einer geordneten B. genügenden Vorrat an Ersatzmaterial zu sichern, sind zunächst von der Direktion die Strecken zu bezeichnen, in denen durch Einlegen neuer Schienen das Ersatzmaterial gewonnen werden soll. Die Ermittlung dieser Strecken kann entweder nach den von den Direktionsbeamten gemachten Wahrnehmungen oder durch die Beamten des Außendienstes erfolgen.

Der Umfang der Schwellenauswechslung ergibt sich aus den vorhandenen statistischen Aufzeichnungen über das Alter und die voraussichtliche Dauer der in der Bahn liegenden Schwellen.

Nachdem auf diese Weise der Bedarf an neuem Material für das kommende Jahr ermittelt ist, sind alle Unterlagen für die Aufstellung des eigentlichen Jahresbudgets vorhanden, denn der einzustellende Aufwand für die Gleisregulierungsarbeiten, der Ersatz an Kleinmaterial und etwaige Schotterbettergänzung kann auf Grund der in den Vorjahren gemachten Erfahrungen bestimmt werden, während für die Einstellung außergewöhnlicher Arbeiten, wie gänzliche Bettungsauswechslung, Einführung stärkeren Oberbaues u. s. w., vornehmlich die finanziellen Verhältnisse der betreffenden Bahn maßgebend bleiben.

Nach Ermittlung der Budgetziffer für die gesamte Strecke kann weiter unter Grundlage

Die Ermittlung des Jahreserfordernisses und dessen Ausnutzung geschieht meist in folgender Weise:

Gegen Ende eines bestimmten Zeitabschnitts, nachdem alle Oberbauarbeiten größeren Umfangs durchgeführt und wesentliche Änderungen im Materialstand nicht zu erwarten sind, veranschlagt die leitende Direktion an der Hand des Materialgrundbuchs sowie unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und Beobachtungen über die Dauer der Materialien und den Zustand der Bahn allgemein die Menge der für das nächstfolgende Jahr zu beschaffenden Ersatzmaterialien. Hierbei wird nach folgenden Grundsätzen verfahren:

Um einen guten Zustand des Oberbaues bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit dauernd zu erhalten, dürfen die Schienen nur bis zu einem bestimmten Abnutzungsgrad auf der freien Strecke belassen werden. Sobald dieser erreicht ist, muß der Austausch des gesamten in der betreffenden Teilstrecke vorhandenen Schienenmaterials gegen neues, u. zw. auf einmal vorgenommen werden. Für die freie Strecke ist daher ein durch den Abnutzungsgrad der Schienen bestimmter Auswechslungsturnus einzuhalten. Je nach den Steigungs- und Richtungsverhältnissen und der bewegten Bruttolast wird sich die Schienenabnutzung in den einzelnen Teilstrecken verschieden gestalten (s. Schienenabnutzung). Fr. v. Stockert hat nachgewiesen, daß eine Bahnstrecke, in der bereits 50% der ursprünglich eingelegten Schienen unbrauchbar geworden sind, nicht mehr durch Einlegen von Ersatzschienen zu verbessern, sondern gänzlich mit neuem Schienenmaterial zu versehen ist. Dann sind die durch den Umbau gewonnenen Schienen noch so wenig abenutzt, daß sie für gering beanspruchte Gleise verwendet werden können. Das Einlegen einzelner neuer Schienen zwischen voll abgenutzte und halb schadhafte Schienen ist zu vermeiden. Zur Ausbesserung solcher Gleise sollen nur altbrauchbare Schienen verwendet werden, die dem jeweiligen Abnutzungsgrad des in der Strecke liegenden Materials entsprechen. Neue Schienen würden über den Kopf der abgenutzten Schienen hervorragen und somit durch die Einwirkung der Fahrzeuge einer raschen Zerstörung unterworfen sein. Unbedingt zu vermeiden ist es auch, an neue Weichen und Kreuzungen bereits abgefahrene Schienen anzuschließen.

Nach vorstehendem ergibt sich, daß Schienen stets in größeren, zusammenhängenden Strecken verlegt werden. Die Menge des neu zu beschaffenden Schienenmaterials für Haupt- und Nebengleise ist daher unter Berücksichtigung des erforderlichen Vorrats an Ersatzmaterial zur Vornahme von Einzelauswechslungen zu bestimmen.

Die Abnutzung der Schienen wird auch in ein und derselben Teilstrecke verschieden sein, u. zw. werden die Schienen, die bei gleicher Bruttolast mit gebremsten Wagen befahren werden, also namentlich die in der Nähe von Stationen sowie auch die im äußeren Schienenstrang verlegten, infolge des Anpressens des Spurkranzes einer rascheren Abnutzung unterliegen als die übrigen in günstigerer Lage befindlichen Schienen. Bei Bestimmung der auszuwechselnden zusammenhängenden Schienenstrecke ist auf diese ungleichmäßige Abnutzung Rücksicht zu nehmen und bei den in Bogen liegenden Schienen dahin zu trachten, durch rechtzeitiges Wenden und durch Umtausch der äußeren und inneren Schienen eine gleichmäßigere Ausnutzung zu erzielen.

Es wird jedoch meist vorgezogen, die abgenutzten äußeren Schienen und die unabgenutzten inneren in gerade Strecken von unterordneter Bedeutung, etwa in Nebengleise einzulegen, und die Bogenstrecke des Hauptgleises durch neue Schienen im Zusammenhang zu ersetzen. Um einen den Bedürfnissen einer geordneten B. genügenden Vorrat an Ersatzmaterial zu sichern, sind zunächst von der Direktion die Strecken zu bezeichnen, in denen durch Einlegen neuer Schienen das Ersatzmaterial gewonnen werden soll. Die Ermittlung dieser Strecken kann entweder nach den von den Direktionsbeamten gemachten Wahrnehmungen oder durch die Beamten des Außendienstes erfolgen.

Der Umfang der Schwellenauswechslung ergibt sich aus den vorhandenen statistischen Aufzeichnungen über das Alter und die voraussichtliche Dauer der in der Bahn liegenden Schwellen.

Nachdem auf diese Weise der Bedarf an neuem Material für das kommende Jahr ermittelt ist, sind alle Unterlagen für die Aufstellung des eigentlichen Jahresbudgets vorhanden, denn der einzustellende Aufwand für die Gleisregulierungsarbeiten, der Ersatz an Kleinmaterial und etwaige Schotterbettergänzung kann auf Grund der in den Vorjahren gemachten Erfahrungen bestimmt werden, während für die Einstellung außergewöhnlicher Arbeiten, wie gänzliche Bettungsauswechslung, Einführung stärkeren Oberbaues u. s. w., vornehmlich die finanziellen Verhältnisse der betreffenden Bahn maßgebend bleiben.

Nach Ermittlung der Budgetziffer für die gesamte Strecke kann weiter unter Grundlage

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[448/0463] Die Ermittlung des Jahreserfordernisses und dessen Ausnutzung geschieht meist in folgender Weise: Gegen Ende eines bestimmten Zeitabschnitts, nachdem alle Oberbauarbeiten größeren Umfangs durchgeführt und wesentliche Änderungen im Materialstand nicht zu erwarten sind, veranschlagt die leitende Direktion an der Hand des Materialgrundbuchs sowie unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und Beobachtungen über die Dauer der Materialien und den Zustand der Bahn allgemein die Menge der für das nächstfolgende Jahr zu beschaffenden Ersatzmaterialien. Hierbei wird nach folgenden Grundsätzen verfahren: Um einen guten Zustand des Oberbaues bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit dauernd zu erhalten, dürfen die Schienen nur bis zu einem bestimmten Abnutzungsgrad auf der freien Strecke belassen werden. Sobald dieser erreicht ist, muß der Austausch des gesamten in der betreffenden Teilstrecke vorhandenen Schienenmaterials gegen neues, u. zw. auf einmal vorgenommen werden. Für die freie Strecke ist daher ein durch den Abnutzungsgrad der Schienen bestimmter Auswechslungsturnus einzuhalten. Je nach den Steigungs- und Richtungsverhältnissen und der bewegten Bruttolast wird sich die Schienenabnutzung in den einzelnen Teilstrecken verschieden gestalten (s. Schienenabnutzung). Fr. v. Stockert hat nachgewiesen, daß eine Bahnstrecke, in der bereits 50% der ursprünglich eingelegten Schienen unbrauchbar geworden sind, nicht mehr durch Einlegen von Ersatzschienen zu verbessern, sondern gänzlich mit neuem Schienenmaterial zu versehen ist. Dann sind die durch den Umbau gewonnenen Schienen noch so wenig abenutzt, daß sie für gering beanspruchte Gleise verwendet werden können. Das Einlegen einzelner neuer Schienen zwischen voll abgenutzte und halb schadhafte Schienen ist zu vermeiden. Zur Ausbesserung solcher Gleise sollen nur altbrauchbare Schienen verwendet werden, die dem jeweiligen Abnutzungsgrad des in der Strecke liegenden Materials entsprechen. Neue Schienen würden über den Kopf der abgenutzten Schienen hervorragen und somit durch die Einwirkung der Fahrzeuge einer raschen Zerstörung unterworfen sein. Unbedingt zu vermeiden ist es auch, an neue Weichen und Kreuzungen bereits abgefahrene Schienen anzuschließen. Nach vorstehendem ergibt sich, daß Schienen stets in größeren, zusammenhängenden Strecken verlegt werden. Die Menge des neu zu beschaffenden Schienenmaterials für Haupt- und Nebengleise ist daher unter Berücksichtigung des erforderlichen Vorrats an Ersatzmaterial zur Vornahme von Einzelauswechslungen zu bestimmen. Die Abnutzung der Schienen wird auch in ein und derselben Teilstrecke verschieden sein, u. zw. werden die Schienen, die bei gleicher Bruttolast mit gebremsten Wagen befahren werden, also namentlich die in der Nähe von Stationen sowie auch die im äußeren Schienenstrang verlegten, infolge des Anpressens des Spurkranzes einer rascheren Abnutzung unterliegen als die übrigen in günstigerer Lage befindlichen Schienen. Bei Bestimmung der auszuwechselnden zusammenhängenden Schienenstrecke ist auf diese ungleichmäßige Abnutzung Rücksicht zu nehmen und bei den in Bogen liegenden Schienen dahin zu trachten, durch rechtzeitiges Wenden und durch Umtausch der äußeren und inneren Schienen eine gleichmäßigere Ausnutzung zu erzielen. Es wird jedoch meist vorgezogen, die abgenutzten äußeren Schienen und die unabgenutzten inneren in gerade Strecken von unterordneter Bedeutung, etwa in Nebengleise einzulegen, und die Bogenstrecke des Hauptgleises durch neue Schienen im Zusammenhang zu ersetzen. Um einen den Bedürfnissen einer geordneten B. genügenden Vorrat an Ersatzmaterial zu sichern, sind zunächst von der Direktion die Strecken zu bezeichnen, in denen durch Einlegen neuer Schienen das Ersatzmaterial gewonnen werden soll. Die Ermittlung dieser Strecken kann entweder nach den von den Direktionsbeamten gemachten Wahrnehmungen oder durch die Beamten des Außendienstes erfolgen. Der Umfang der Schwellenauswechslung ergibt sich aus den vorhandenen statistischen Aufzeichnungen über das Alter und die voraussichtliche Dauer der in der Bahn liegenden Schwellen. Nachdem auf diese Weise der Bedarf an neuem Material für das kommende Jahr ermittelt ist, sind alle Unterlagen für die Aufstellung des eigentlichen Jahresbudgets vorhanden, denn der einzustellende Aufwand für die Gleisregulierungsarbeiten, der Ersatz an Kleinmaterial und etwaige Schotterbettergänzung kann auf Grund der in den Vorjahren gemachten Erfahrungen bestimmt werden, während für die Einstellung außergewöhnlicher Arbeiten, wie gänzliche Bettungsauswechslung, Einführung stärkeren Oberbaues u. s. w., vornehmlich die finanziellen Verhältnisse der betreffenden Bahn maßgebend bleiben. Nach Ermittlung der Budgetziffer für die gesamte Strecke kann weiter unter Grundlage

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/463>, abgerufen am 25.11.2024.