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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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fallen sie ganz fort. Die Sitzplatte wird am besten in Holz ausgeführt und politiert; ihre Oberkante ist 45-47 cm über Fußboden, ihre Tiefe bis zur Rückwand mindestens 50 cm. In 6-8 cm Abstand von der Vorderkante befindet sich die Sitzöffnung oder Brille, entweder kreisrund mit 30 cm Durchmesser oder ausgerundet 26-32 cm tief und 18-25 cm breit. Die Öffnung erhält einen aufklappbaren hölzernen Deckel, der sich geöffnet gegen Holz- oder Gummiklötze lehnt, um den Wandputz und die Deckelbänder gegen Beschädigung zu schützen. Das Sitzbrett wird entweder fest mit den Abschlußwänden verbunden oder besser zum Aufklappen eingerichtet, damit die Abortverschlüsse und Spüleinrichtungen nachgesehen werden können. Auch bei freistehenden Klosetts wird der Sitz aufklappbar gemacht, damit das Becken auch als Pissoir benutzt und besser gereinigt werden kann. Die aufklappbaren Sitze erhalten Gummipuffer, damit die Becken beim Niederklappen der Sitze nicht beschädigt werden. Um das Stehen auf dem Sitz zu verhindern, schränkt man ihn zu einem etwa 8 cm breiten, die Brille einfassenden Holzring ein; dadurch ist jedoch nicht den Beschmutzungen begegnet, weil die Benutzung im Stehen oder Hocken doch möglich bleibt. Damit beim Hinsetzen die Berührung des Sitzes und auch die Beschmutzung des Sitzes verhütet wird, sieht man neuerdings von einem geschlossenen Brillenring ab und ordnet nur zwei hölzerne, seitlich abgerundete Ringteile zur Unterstützung der Oberschenkel an und läßt den vorderen und hinteren Ringteil ganz fehlen (Abb. 36).

Nur bei untergeordneten Abortanlagen fallen die Auswurfstoffe durch die Brille unmittelbar in die darunter befindlichen Kübel, Tröge, Tonnen oder Gruben, sonst wird stets ein Abortbecken dazwischen angeordnet. Das Fehlen des Beckens hat den Nachteil, daß der Abschluß der übelriechenden Gase nicht möglich ist und der Körper während der Benutzung des Abortes der Zugluft ausgesetzt ist, abgesehen von den Eimer- oder Kübelaborten. Diese finden vorteilhafte Verwendung, wenn Wasserspülung nicht möglich und die Benutzung auf eine oder ganz geringe Zahl von Personen beschränkt ist, wie dies z. B. meist in Stellwerkgebäuden der Fall ist. Die Kübel werden tragbar eingerichtet und mit luftdicht schließendem Deckel versehen (Abb. 37). Um beim Vorhandensein von Abortbecken die üblen Gasgerüche abzuhalten, werden sie unten durch Klappen abgeschlossen, wenn kein Wasserverschluß möglich ist. Die Klappe wird entweder durch eine Stellstange geöffnet


Abb. 36. Abortsitz mit geteiltem Ring.

Abb. 37. Kübelabort.
und geschlossen, oder sie öffnet sich selbsttätig unter dem Gewichte der Auswurfstoffe

fallen sie ganz fort. Die Sitzplatte wird am besten in Holz ausgeführt und politiert; ihre Oberkante ist 45–47 cm über Fußboden, ihre Tiefe bis zur Rückwand mindestens 50 cm. In 6–8 cm Abstand von der Vorderkante befindet sich die Sitzöffnung oder Brille, entweder kreisrund mit 30 cm Durchmesser oder ausgerundet 26–32 cm tief und 18–25 cm breit. Die Öffnung erhält einen aufklappbaren hölzernen Deckel, der sich geöffnet gegen Holz- oder Gummiklötze lehnt, um den Wandputz und die Deckelbänder gegen Beschädigung zu schützen. Das Sitzbrett wird entweder fest mit den Abschlußwänden verbunden oder besser zum Aufklappen eingerichtet, damit die Abortverschlüsse und Spüleinrichtungen nachgesehen werden können. Auch bei freistehenden Klosetts wird der Sitz aufklappbar gemacht, damit das Becken auch als Pissoir benutzt und besser gereinigt werden kann. Die aufklappbaren Sitze erhalten Gummipuffer, damit die Becken beim Niederklappen der Sitze nicht beschädigt werden. Um das Stehen auf dem Sitz zu verhindern, schränkt man ihn zu einem etwa 8 cm breiten, die Brille einfassenden Holzring ein; dadurch ist jedoch nicht den Beschmutzungen begegnet, weil die Benutzung im Stehen oder Hocken doch möglich bleibt. Damit beim Hinsetzen die Berührung des Sitzes und auch die Beschmutzung des Sitzes verhütet wird, sieht man neuerdings von einem geschlossenen Brillenring ab und ordnet nur zwei hölzerne, seitlich abgerundete Ringteile zur Unterstützung der Oberschenkel an und läßt den vorderen und hinteren Ringteil ganz fehlen (Abb. 36).

Nur bei untergeordneten Abortanlagen fallen die Auswurfstoffe durch die Brille unmittelbar in die darunter befindlichen Kübel, Tröge, Tonnen oder Gruben, sonst wird stets ein Abortbecken dazwischen angeordnet. Das Fehlen des Beckens hat den Nachteil, daß der Abschluß der übelriechenden Gase nicht möglich ist und der Körper während der Benutzung des Abortes der Zugluft ausgesetzt ist, abgesehen von den Eimer- oder Kübelaborten. Diese finden vorteilhafte Verwendung, wenn Wasserspülung nicht möglich und die Benutzung auf eine oder ganz geringe Zahl von Personen beschränkt ist, wie dies z. B. meist in Stellwerkgebäuden der Fall ist. Die Kübel werden tragbar eingerichtet und mit luftdicht schließendem Deckel versehen (Abb. 37). Um beim Vorhandensein von Abortbecken die üblen Gasgerüche abzuhalten, werden sie unten durch Klappen abgeschlossen, wenn kein Wasserverschluß möglich ist. Die Klappe wird entweder durch eine Stellstange geöffnet


Abb. 36. Abortsitz mit geteiltem Ring.

Abb. 37. Kübelabort.
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[33/0041] fallen sie ganz fort. Die Sitzplatte wird am besten in Holz ausgeführt und politiert; ihre Oberkante ist 45–47 cm über Fußboden, ihre Tiefe bis zur Rückwand mindestens 50 cm. In 6–8 cm Abstand von der Vorderkante befindet sich die Sitzöffnung oder Brille, entweder kreisrund mit 30 cm Durchmesser oder ausgerundet 26–32 cm tief und 18–25 cm breit. Die Öffnung erhält einen aufklappbaren hölzernen Deckel, der sich geöffnet gegen Holz- oder Gummiklötze lehnt, um den Wandputz und die Deckelbänder gegen Beschädigung zu schützen. Das Sitzbrett wird entweder fest mit den Abschlußwänden verbunden oder besser zum Aufklappen eingerichtet, damit die Abortverschlüsse und Spüleinrichtungen nachgesehen werden können. Auch bei freistehenden Klosetts wird der Sitz aufklappbar gemacht, damit das Becken auch als Pissoir benutzt und besser gereinigt werden kann. Die aufklappbaren Sitze erhalten Gummipuffer, damit die Becken beim Niederklappen der Sitze nicht beschädigt werden. Um das Stehen auf dem Sitz zu verhindern, schränkt man ihn zu einem etwa 8 cm breiten, die Brille einfassenden Holzring ein; dadurch ist jedoch nicht den Beschmutzungen begegnet, weil die Benutzung im Stehen oder Hocken doch möglich bleibt. Damit beim Hinsetzen die Berührung des Sitzes und auch die Beschmutzung des Sitzes verhütet wird, sieht man neuerdings von einem geschlossenen Brillenring ab und ordnet nur zwei hölzerne, seitlich abgerundete Ringteile zur Unterstützung der Oberschenkel an und läßt den vorderen und hinteren Ringteil ganz fehlen (Abb. 36). Nur bei untergeordneten Abortanlagen fallen die Auswurfstoffe durch die Brille unmittelbar in die darunter befindlichen Kübel, Tröge, Tonnen oder Gruben, sonst wird stets ein Abortbecken dazwischen angeordnet. Das Fehlen des Beckens hat den Nachteil, daß der Abschluß der übelriechenden Gase nicht möglich ist und der Körper während der Benutzung des Abortes der Zugluft ausgesetzt ist, abgesehen von den Eimer- oder Kübelaborten. Diese finden vorteilhafte Verwendung, wenn Wasserspülung nicht möglich und die Benutzung auf eine oder ganz geringe Zahl von Personen beschränkt ist, wie dies z. B. meist in Stellwerkgebäuden der Fall ist. Die Kübel werden tragbar eingerichtet und mit luftdicht schließendem Deckel versehen (Abb. 37). Um beim Vorhandensein von Abortbecken die üblen Gasgerüche abzuhalten, werden sie unten durch Klappen abgeschlossen, wenn kein Wasserverschluß möglich ist. Die Klappe wird entweder durch eine Stellstange geöffnet [Abbildung Abb. 36. Abortsitz mit geteiltem Ring. ] [Abbildung Abb. 37. Kübelabort. ] und geschlossen, oder sie öffnet sich selbsttätig unter dem Gewichte der Auswurfstoffe

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/41>, abgerufen am 23.11.2024.