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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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kann man sie beispielsweise nach Abb. 240 anordnen, wobei die Verbindungsgleise eine bequeme Zuführung und Abstellung von Zügen für beide Strecken ohne Hauptgleiskreuzungen gestatten.

2. Kreuzungsbahnhöfe. Schneiden sich zwei Bahnlinien und sind ihre Gleise innerhalb eines Bahnhofes in gleicher Höhe eine Strecke weit nebeneinander hergeführt und so miteinander verbunden, daß ein Zugübergang möglich wird, dann entsteht ein Kreuzungsbahnhof. Die eigentliche Überschneidung der beiden Bahnlinien kann in Schienenhöhe oder schienenfrei mittels Brücken erfolgen. Im ersteren Falle pflegt man die Gleise nach Abb. 241 oder 242 anzuordnen. Es Abb. 239. Trennungsbahnhof.

ergeben sich in jedem Fall 4 Schnittpunkte. Bei Anordnung 241 liegen diese Punkte dicht beieinander. Schnittpunkt 2 wird durch die Wege zweier ausfahrender Züge gebildet, ist also, vorausgesetzt, daß alle Züge auf dem Bahnhof halten, ungefährlich; in 1 und 4 kreuzen ein einfahrender und ein ausfahrender Zug; auch dies ist dann ungefährlich, wenn man mit der Ausfahrt eines Zuges wartet, bis der Zug aus der anderen Richtung eingelaufen ist, was oft schon wegen des Übergangs der Reisenden nötig wird. Dagegen ist Punkt 3, die Kreuzung zweier Einfahrten, besonders gefährlich. B. nach Abb. 241 (mit Linienbetrieb) sind daher betriebsgefährlich und auch für die Abwicklung des Zugverkehrs unbequem. Besser ist die


Abb. 240. Trennungsbahnhof.
Gleisanordnung nach Abb. 242, mit Richtungsbetrieb. Hier ist Punkt 3 zu einer Kreuzung zweier Ausfahrten, also gänzlich ungefährlich geworden. Durch Einlegen der gestrichelten Kreuzverbindungen wird es möglich, die Hauptgleise der Linie a - b als Überholungsgleise für Züge c - d und umgekehrt zu benutzen, sofern sie nicht durch Züge der eigenen Linie in Anspruch genommen sind.

Soll ein Übergang von Zügen in gleicher Richtung stattfinden, so genügen dazu die in den Abb. 241 u. 242 eingetragenen Weichenverbindungen bei 2 und 3. Bei Linienbetrieb (Abb. 241) müssen die Züge c - b und a - d bereits vor dem Halten abgelenkt werden, während bei den Zügen d - a und b - c der Übergang erst nach dem Halten stattfindet. Dagegen erfolgt bei B. mit Richtungsbetrieb (Abb. 242) der Übergang stets nach dem Halten.

Bei starkem Verkehr ergeben sich aus den Kreuzungen der Fahrwege in Schienenhöhe mannigfache Unzuträglichkeiten. Man beseitigt sie daher durch Erbauung von Brücken (Abb. 243 u. 244), muß dann aber natürlich für den Übergangsverkehr besondere Verbindungsgleise anlegen. Auch hier ist der Linienbetrieb (Abb. 243) unvorteilhafter, da beim Übergang Kreuzungen von Einfahrten nötig werden.

Für den Übergang mit Richtungswechsel (a - c, c - a, b - d, d - b) sind noch die beiden punktierten Verbindungen x - y und u - v erforderlich. Es ergeben sich hierfür bei beiden Anordnungen zwei Einfahrkreuzungen.

kann man sie beispielsweise nach Abb. 240 anordnen, wobei die Verbindungsgleise eine bequeme Zuführung und Abstellung von Zügen für beide Strecken ohne Hauptgleiskreuzungen gestatten.

2. Kreuzungsbahnhöfe. Schneiden sich zwei Bahnlinien und sind ihre Gleise innerhalb eines Bahnhofes in gleicher Höhe eine Strecke weit nebeneinander hergeführt und so miteinander verbunden, daß ein Zugübergang möglich wird, dann entsteht ein Kreuzungsbahnhof. Die eigentliche Überschneidung der beiden Bahnlinien kann in Schienenhöhe oder schienenfrei mittels Brücken erfolgen. Im ersteren Falle pflegt man die Gleise nach Abb. 241 oder 242 anzuordnen. Es Abb. 239. Trennungsbahnhof.

ergeben sich in jedem Fall 4 Schnittpunkte. Bei Anordnung 241 liegen diese Punkte dicht beieinander. Schnittpunkt 2 wird durch die Wege zweier ausfahrender Züge gebildet, ist also, vorausgesetzt, daß alle Züge auf dem Bahnhof halten, ungefährlich; in 1 und 4 kreuzen ein einfahrender und ein ausfahrender Zug; auch dies ist dann ungefährlich, wenn man mit der Ausfahrt eines Zuges wartet, bis der Zug aus der anderen Richtung eingelaufen ist, was oft schon wegen des Übergangs der Reisenden nötig wird. Dagegen ist Punkt 3, die Kreuzung zweier Einfahrten, besonders gefährlich. B. nach Abb. 241 (mit Linienbetrieb) sind daher betriebsgefährlich und auch für die Abwicklung des Zugverkehrs unbequem. Besser ist die


Abb. 240. Trennungsbahnhof.
Gleisanordnung nach Abb. 242, mit Richtungsbetrieb. Hier ist Punkt 3 zu einer Kreuzung zweier Ausfahrten, also gänzlich ungefährlich geworden. Durch Einlegen der gestrichelten Kreuzverbindungen wird es möglich, die Hauptgleise der Linie a – b als Überholungsgleise für Züge c – d und umgekehrt zu benutzen, sofern sie nicht durch Züge der eigenen Linie in Anspruch genommen sind.

Soll ein Übergang von Zügen in gleicher Richtung stattfinden, so genügen dazu die in den Abb. 241 u. 242 eingetragenen Weichenverbindungen bei 2 und 3. Bei Linienbetrieb (Abb. 241) müssen die Züge c – b und a – d bereits vor dem Halten abgelenkt werden, während bei den Zügen d – a und b – c der Übergang erst nach dem Halten stattfindet. Dagegen erfolgt bei B. mit Richtungsbetrieb (Abb. 242) der Übergang stets nach dem Halten.

Bei starkem Verkehr ergeben sich aus den Kreuzungen der Fahrwege in Schienenhöhe mannigfache Unzuträglichkeiten. Man beseitigt sie daher durch Erbauung von Brücken (Abb. 243 u. 244), muß dann aber natürlich für den Übergangsverkehr besondere Verbindungsgleise anlegen. Auch hier ist der Linienbetrieb (Abb. 243) unvorteilhafter, da beim Übergang Kreuzungen von Einfahrten nötig werden.

Für den Übergang mit Richtungswechsel (a – c, c – a, b – d, d – b) sind noch die beiden punktierten Verbindungen x – y und u – v erforderlich. Es ergeben sich hierfür bei beiden Anordnungen zwei Einfahrkreuzungen.

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[393/0405] kann man sie beispielsweise nach Abb. 240 anordnen, wobei die Verbindungsgleise eine bequeme Zuführung und Abstellung von Zügen für beide Strecken ohne Hauptgleiskreuzungen gestatten. 2. Kreuzungsbahnhöfe. Schneiden sich zwei Bahnlinien und sind ihre Gleise innerhalb eines Bahnhofes in gleicher Höhe eine Strecke weit nebeneinander hergeführt und so miteinander verbunden, daß ein Zugübergang möglich wird, dann entsteht ein Kreuzungsbahnhof. Die eigentliche Überschneidung der beiden Bahnlinien kann in Schienenhöhe oder schienenfrei mittels Brücken erfolgen. Im ersteren Falle pflegt man die Gleise nach Abb. 241 oder 242 anzuordnen. Es [Abbildung Abb. 239. Trennungsbahnhof. ] ergeben sich in jedem Fall 4 Schnittpunkte. Bei Anordnung 241 liegen diese Punkte dicht beieinander. Schnittpunkt 2 wird durch die Wege zweier ausfahrender Züge gebildet, ist also, vorausgesetzt, daß alle Züge auf dem Bahnhof halten, ungefährlich; in 1 und 4 kreuzen ein einfahrender und ein ausfahrender Zug; auch dies ist dann ungefährlich, wenn man mit der Ausfahrt eines Zuges wartet, bis der Zug aus der anderen Richtung eingelaufen ist, was oft schon wegen des Übergangs der Reisenden nötig wird. Dagegen ist Punkt 3, die Kreuzung zweier Einfahrten, besonders gefährlich. B. nach Abb. 241 (mit Linienbetrieb) sind daher betriebsgefährlich und auch für die Abwicklung des Zugverkehrs unbequem. Besser ist die [Abbildung Abb. 240. Trennungsbahnhof. ] Gleisanordnung nach Abb. 242, mit Richtungsbetrieb. Hier ist Punkt 3 zu einer Kreuzung zweier Ausfahrten, also gänzlich ungefährlich geworden. Durch Einlegen der gestrichelten Kreuzverbindungen wird es möglich, die Hauptgleise der Linie a – b als Überholungsgleise für Züge c – d und umgekehrt zu benutzen, sofern sie nicht durch Züge der eigenen Linie in Anspruch genommen sind. Soll ein Übergang von Zügen in gleicher Richtung stattfinden, so genügen dazu die in den Abb. 241 u. 242 eingetragenen Weichenverbindungen bei 2 und 3. Bei Linienbetrieb (Abb. 241) müssen die Züge c – b und a – d bereits vor dem Halten abgelenkt werden, während bei den Zügen d – a und b – c der Übergang erst nach dem Halten stattfindet. Dagegen erfolgt bei B. mit Richtungsbetrieb (Abb. 242) der Übergang stets nach dem Halten. Bei starkem Verkehr ergeben sich aus den Kreuzungen der Fahrwege in Schienenhöhe mannigfache Unzuträglichkeiten. Man beseitigt sie daher durch Erbauung von Brücken (Abb. 243 u. 244), muß dann aber natürlich für den Übergangsverkehr besondere Verbindungsgleise anlegen. Auch hier ist der Linienbetrieb (Abb. 243) unvorteilhafter, da beim Übergang Kreuzungen von Einfahrten nötig werden. Für den Übergang mit Richtungswechsel (a – c, c – a, b – d, d – b) sind noch die beiden punktierten Verbindungen x – y und u – v erforderlich. Es ergeben sich hierfür bei beiden Anordnungen zwei Einfahrkreuzungen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/405>, abgerufen am 16.07.2024.