vermeiden, so muß man nach Abb. 224 die Überholungsgleise auf die Gegenseite legen, dann werden allerdings Kreuzungen der Personenhauptgleise beim Ein- und Aussetzen von Güterwagen nötig.
Auf manchen Stationen liegen auch Güterschuppen und Freiladegleise auf verschiedenen Seiten; dann müssen beim An- und Absetzen von Wagen die Hauptgleise Abb. 223. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
gekreuzt werden. Wo Güterzüge auf dem Bahnhofe überholt werden, ohne Wagen abzusetzen oder aufzunehmen (Durchgangsgüterzüge), legt man zuweilen, um Kreuzungen von Hauptgleisen zu vermeiden, für die eine Richtung ein besonderes Überholungsgleis an (in Abb. 223 punktiert).
Auf einzelnen Zwischenstationen muß man Anlagen schaffen, um die Überholung von Personenzügen durch Schnellzüge zu ermöglichen. Liegen
Abb. 224. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
die Überholungsgleise zu beiden Seiten der durchgehenden Hauptgleise (Abb. 225), so kommt man ohne Hauptgleiskreuzungen aus. Außerdem ist bei der gezeichneten Bahnsteiganordnung das Umsteigen der Reisenden zwischen
Abb. 225.
Zügen der gleichen Hauptrichtung auf kürzestem Wege möglich. Bei sehr beschränkter Breitenausdehnung des Bahnhofes wird zuweilen eine Anordnung nach Abb. 226 ausgeführt. Die Züge halten dann nicht nebeneinander, sondern hintereinander, wodurch das Umsteigen etwas erschwert wird. Mittels des Umfahrgleises und der kreuzförmigen Verbindungen kann jeder Zug ein- und ausfahren, selbst wenn der benachbarte Gleisabschnitt besetzt ist. Derartige Anlagen sind auch für Trennungsstationen zweckmäßig, um Züge zu teilen oder zu vereinigen. Bei der Anordnung nach Abb. 227 werden ebenfalls die beiden Züge der gleichen Hauptrichtung hintereinander aufgestellt, doch ist man hier in der Benutzung der Gleise nicht so unabhängig wie bei der vorigen Anordnung, weil der zuerst einfahrende Zug stets am vorderen Ende des Bahnsteigs halten muß.
II. B. in Durchgangsform für zwei oder mehrere Bahnlinien.
1. Anschlußbahnhöfe (Trennungsbahnhöfe). Mündet in die Zwischenstation einer
Abb. 226. Überholung an einem Bahnsteig.
Bahnlinie eine andere von gleicher Spurweite, so richtet man die Gleisanlagen in der Regel so ein, daß ein Wagenübergang stattfinden kann. Ist die einmündende Strecke eine Nebenbahn, so findet meist nur ein Übergang von Güterwagen statt; sind dagegen beide Bahnen
Abb. 227. Überholung an einem Bahnsteig.
Hauptbahnen, so pflegen einzelne Personenwagen, in manchen Fällen sogar Zugteile oder geschlossene Personenzüge und Güterzüge überzugehen. Bei Einführung einer Nebenbahn in den bestehenden Zwischenbahnhof einer Hauptbahn wird die Anordnung nach Abb. 228 vielfach angewendet, da sie sich meist ohne bedeutende Umbauten des vorhandenen Bahnhofes ausführen läßt, besonders, wenn die Nebenbahn auf der Seite des Empfangsgebäudes einmündet. Vom Hauptbahnsteig aus sind zwei Gleise ohne Gleisüberschreitung zu erreichen,
vermeiden, so muß man nach Abb. 224 die Überholungsgleise auf die Gegenseite legen, dann werden allerdings Kreuzungen der Personenhauptgleise beim Ein- und Aussetzen von Güterwagen nötig.
Auf manchen Stationen liegen auch Güterschuppen und Freiladegleise auf verschiedenen Seiten; dann müssen beim An- und Absetzen von Wagen die Hauptgleise Abb. 223. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
gekreuzt werden. Wo Güterzüge auf dem Bahnhofe überholt werden, ohne Wagen abzusetzen oder aufzunehmen (Durchgangsgüterzüge), legt man zuweilen, um Kreuzungen von Hauptgleisen zu vermeiden, für die eine Richtung ein besonderes Überholungsgleis an (in Abb. 223 punktiert).
Auf einzelnen Zwischenstationen muß man Anlagen schaffen, um die Überholung von Personenzügen durch Schnellzüge zu ermöglichen. Liegen
Abb. 224. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
die Überholungsgleise zu beiden Seiten der durchgehenden Hauptgleise (Abb. 225), so kommt man ohne Hauptgleiskreuzungen aus. Außerdem ist bei der gezeichneten Bahnsteiganordnung das Umsteigen der Reisenden zwischen
Abb. 225.
Zügen der gleichen Hauptrichtung auf kürzestem Wege möglich. Bei sehr beschränkter Breitenausdehnung des Bahnhofes wird zuweilen eine Anordnung nach Abb. 226 ausgeführt. Die Züge halten dann nicht nebeneinander, sondern hintereinander, wodurch das Umsteigen etwas erschwert wird. Mittels des Umfahrgleises und der kreuzförmigen Verbindungen kann jeder Zug ein- und ausfahren, selbst wenn der benachbarte Gleisabschnitt besetzt ist. Derartige Anlagen sind auch für Trennungsstationen zweckmäßig, um Züge zu teilen oder zu vereinigen. Bei der Anordnung nach Abb. 227 werden ebenfalls die beiden Züge der gleichen Hauptrichtung hintereinander aufgestellt, doch ist man hier in der Benutzung der Gleise nicht so unabhängig wie bei der vorigen Anordnung, weil der zuerst einfahrende Zug stets am vorderen Ende des Bahnsteigs halten muß.
II. B. in Durchgangsform für zwei oder mehrere Bahnlinien.
1. Anschlußbahnhöfe (Trennungsbahnhöfe). Mündet in die Zwischenstation einer
Abb. 226. Überholung an einem Bahnsteig.
Bahnlinie eine andere von gleicher Spurweite, so richtet man die Gleisanlagen in der Regel so ein, daß ein Wagenübergang stattfinden kann. Ist die einmündende Strecke eine Nebenbahn, so findet meist nur ein Übergang von Güterwagen statt; sind dagegen beide Bahnen
Abb. 227. Überholung an einem Bahnsteig.
Hauptbahnen, so pflegen einzelne Personenwagen, in manchen Fällen sogar Zugteile oder geschlossene Personenzüge und Güterzüge überzugehen. Bei Einführung einer Nebenbahn in den bestehenden Zwischenbahnhof einer Hauptbahn wird die Anordnung nach Abb. 228 vielfach angewendet, da sie sich meist ohne bedeutende Umbauten des vorhandenen Bahnhofes ausführen läßt, besonders, wenn die Nebenbahn auf der Seite des Empfangsgebäudes einmündet. Vom Hauptbahnsteig aus sind zwei Gleise ohne Gleisüberschreitung zu erreichen,
<TEI><text><body><divn="1"><divtype="lexiconEntry"n="2"><p><pbfacs="#f0401"n="389"/>
vermeiden, so muß man nach Abb. 224 die Überholungsgleise auf die Gegenseite legen, dann werden allerdings Kreuzungen der Personenhauptgleise beim Ein- und Aussetzen von Güterwagen nötig.</p><lb/><p>Auf manchen Stationen liegen auch Güterschuppen und Freiladegleise auf verschiedenen Seiten; dann müssen beim An- und Absetzen von Wagen die Hauptgleise <figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0573.jpg"><head>Abb. 223. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.</head><lb/></figure><lb/>
gekreuzt werden. Wo Güterzüge auf dem Bahnhofe überholt werden, ohne Wagen abzusetzen oder aufzunehmen (Durchgangsgüterzüge), legt man zuweilen, um Kreuzungen von Hauptgleisen zu vermeiden, für die eine Richtung ein besonderes Überholungsgleis an (in Abb. 223 punktiert).</p><lb/><p>Auf einzelnen Zwischenstationen muß man Anlagen schaffen, um die Überholung von Personenzügen durch Schnellzüge zu ermöglichen. Liegen<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0575.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 224. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.</head><lb/></figure><lb/>
die Überholungsgleise zu beiden Seiten der durchgehenden Hauptgleise (Abb. 225), so kommt man ohne Hauptgleiskreuzungen aus. Außerdem ist bei der gezeichneten Bahnsteiganordnung das Umsteigen der Reisenden zwischen<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0576.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 225.</head><lb/></figure><lb/>
Zügen der gleichen Hauptrichtung auf kürzestem Wege möglich. Bei sehr beschränkter Breitenausdehnung des Bahnhofes wird zuweilen eine Anordnung nach Abb. 226 ausgeführt. Die Züge halten dann nicht nebeneinander, sondern hintereinander, wodurch das Umsteigen etwas erschwert wird. Mittels des Umfahrgleises und der kreuzförmigen Verbindungen kann jeder Zug ein- und ausfahren, selbst wenn der benachbarte Gleisabschnitt besetzt ist. Derartige Anlagen sind auch für Trennungsstationen zweckmäßig, um Züge zu teilen oder zu vereinigen. Bei der Anordnung nach Abb. 227 werden ebenfalls die beiden Züge der gleichen Hauptrichtung hintereinander aufgestellt, doch ist man hier in der Benutzung der Gleise nicht so unabhängig wie bei der vorigen Anordnung, weil der zuerst einfahrende Zug stets am vorderen Ende des Bahnsteigs halten muß.</p><lb/><p>II. B. <hirendition="#g">in Durchgangsform für zwei oder mehrere Bahnlinien.</hi></p><lb/><p>1. <hirendition="#g">Anschlußbahnhöfe (Trennungsbahnhöfe</hi>). Mündet in die Zwischenstation einer<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0574.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 226. Überholung an einem Bahnsteig.</head><lb/></figure><lb/>
Bahnlinie eine andere von gleicher Spurweite, so richtet man die Gleisanlagen in der Regel so ein, daß ein Wagenübergang stattfinden kann. Ist die einmündende Strecke eine Nebenbahn, so findet meist nur ein Übergang von Güterwagen statt; sind dagegen beide Bahnen<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0577.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 227. Überholung an einem Bahnsteig.</head><lb/></figure><lb/>
Hauptbahnen, so pflegen einzelne Personenwagen, in manchen Fällen sogar Zugteile oder geschlossene Personenzüge und Güterzüge überzugehen. Bei Einführung einer Nebenbahn in den bestehenden Zwischenbahnhof einer Hauptbahn wird die Anordnung nach Abb. 228 vielfach angewendet, da sie sich meist ohne bedeutende Umbauten des vorhandenen Bahnhofes ausführen läßt, besonders, wenn die Nebenbahn auf der Seite des Empfangsgebäudes einmündet. Vom Hauptbahnsteig aus sind zwei Gleise ohne Gleisüberschreitung zu erreichen,
</p></div></div></body></text></TEI>
[389/0401]
vermeiden, so muß man nach Abb. 224 die Überholungsgleise auf die Gegenseite legen, dann werden allerdings Kreuzungen der Personenhauptgleise beim Ein- und Aussetzen von Güterwagen nötig.
Auf manchen Stationen liegen auch Güterschuppen und Freiladegleise auf verschiedenen Seiten; dann müssen beim An- und Absetzen von Wagen die Hauptgleise
[Abbildung Abb. 223. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
]
gekreuzt werden. Wo Güterzüge auf dem Bahnhofe überholt werden, ohne Wagen abzusetzen oder aufzunehmen (Durchgangsgüterzüge), legt man zuweilen, um Kreuzungen von Hauptgleisen zu vermeiden, für die eine Richtung ein besonderes Überholungsgleis an (in Abb. 223 punktiert).
Auf einzelnen Zwischenstationen muß man Anlagen schaffen, um die Überholung von Personenzügen durch Schnellzüge zu ermöglichen. Liegen
[Abbildung Abb. 224. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
]
die Überholungsgleise zu beiden Seiten der durchgehenden Hauptgleise (Abb. 225), so kommt man ohne Hauptgleiskreuzungen aus. Außerdem ist bei der gezeichneten Bahnsteiganordnung das Umsteigen der Reisenden zwischen
[Abbildung Abb. 225.
]
Zügen der gleichen Hauptrichtung auf kürzestem Wege möglich. Bei sehr beschränkter Breitenausdehnung des Bahnhofes wird zuweilen eine Anordnung nach Abb. 226 ausgeführt. Die Züge halten dann nicht nebeneinander, sondern hintereinander, wodurch das Umsteigen etwas erschwert wird. Mittels des Umfahrgleises und der kreuzförmigen Verbindungen kann jeder Zug ein- und ausfahren, selbst wenn der benachbarte Gleisabschnitt besetzt ist. Derartige Anlagen sind auch für Trennungsstationen zweckmäßig, um Züge zu teilen oder zu vereinigen. Bei der Anordnung nach Abb. 227 werden ebenfalls die beiden Züge der gleichen Hauptrichtung hintereinander aufgestellt, doch ist man hier in der Benutzung der Gleise nicht so unabhängig wie bei der vorigen Anordnung, weil der zuerst einfahrende Zug stets am vorderen Ende des Bahnsteigs halten muß.
II. B. in Durchgangsform für zwei oder mehrere Bahnlinien.
1. Anschlußbahnhöfe (Trennungsbahnhöfe). Mündet in die Zwischenstation einer
[Abbildung Abb. 226. Überholung an einem Bahnsteig.
]
Bahnlinie eine andere von gleicher Spurweite, so richtet man die Gleisanlagen in der Regel so ein, daß ein Wagenübergang stattfinden kann. Ist die einmündende Strecke eine Nebenbahn, so findet meist nur ein Übergang von Güterwagen statt; sind dagegen beide Bahnen
[Abbildung Abb. 227. Überholung an einem Bahnsteig.
]
Hauptbahnen, so pflegen einzelne Personenwagen, in manchen Fällen sogar Zugteile oder geschlossene Personenzüge und Güterzüge überzugehen. Bei Einführung einer Nebenbahn in den bestehenden Zwischenbahnhof einer Hauptbahn wird die Anordnung nach Abb. 228 vielfach angewendet, da sie sich meist ohne bedeutende Umbauten des vorhandenen Bahnhofes ausführen läßt, besonders, wenn die Nebenbahn auf der Seite des Empfangsgebäudes einmündet. Vom Hauptbahnsteig aus sind zwei Gleise ohne Gleisüberschreitung zu erreichen,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:39Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:39Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: nicht übernommen;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet;
Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): keine Angabe;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: aufgelöst;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: keine Angabe;
Zeichensetzung: keine Angabe;
Zeilenumbrüche markiert: nein
Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden
aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.
Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/401>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.