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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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vermeiden, so muß man nach Abb. 224 die Überholungsgleise auf die Gegenseite legen, dann werden allerdings Kreuzungen der Personenhauptgleise beim Ein- und Aussetzen von Güterwagen nötig.

Auf manchen Stationen liegen auch Güterschuppen und Freiladegleise auf verschiedenen Seiten; dann müssen beim An- und Absetzen von Wagen die Hauptgleise Abb. 223. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.

gekreuzt werden. Wo Güterzüge auf dem Bahnhofe überholt werden, ohne Wagen abzusetzen oder aufzunehmen (Durchgangsgüterzüge), legt man zuweilen, um Kreuzungen von Hauptgleisen zu vermeiden, für die eine Richtung ein besonderes Überholungsgleis an (in Abb. 223 punktiert).

Auf einzelnen Zwischenstationen muß man Anlagen schaffen, um die Überholung von Personenzügen durch Schnellzüge zu ermöglichen. Liegen


Abb. 224. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
die Überholungsgleise zu beiden Seiten der durchgehenden Hauptgleise (Abb. 225), so kommt man ohne Hauptgleiskreuzungen aus. Außerdem ist bei der gezeichneten Bahnsteiganordnung das Umsteigen der Reisenden zwischen

Abb. 225.
Zügen der gleichen Hauptrichtung auf kürzestem Wege möglich. Bei sehr beschränkter Breitenausdehnung des Bahnhofes wird zuweilen eine Anordnung nach Abb. 226 ausgeführt. Die Züge halten dann nicht nebeneinander, sondern hintereinander, wodurch das Umsteigen etwas erschwert wird. Mittels des Umfahrgleises und der kreuzförmigen Verbindungen kann jeder Zug ein- und ausfahren, selbst wenn der benachbarte Gleisabschnitt besetzt ist. Derartige Anlagen sind auch für Trennungsstationen zweckmäßig, um Züge zu teilen oder zu vereinigen. Bei der Anordnung nach Abb. 227 werden ebenfalls die beiden Züge der gleichen Hauptrichtung hintereinander aufgestellt, doch ist man hier in der Benutzung der Gleise nicht so unabhängig wie bei der vorigen Anordnung, weil der zuerst einfahrende Zug stets am vorderen Ende des Bahnsteigs halten muß.

II. B. in Durchgangsform für zwei oder mehrere Bahnlinien.

1. Anschlußbahnhöfe (Trennungsbahnhöfe). Mündet in die Zwischenstation einer


Abb. 226. Überholung an einem Bahnsteig.
Bahnlinie eine andere von gleicher Spurweite, so richtet man die Gleisanlagen in der Regel so ein, daß ein Wagenübergang stattfinden kann. Ist die einmündende Strecke eine Nebenbahn, so findet meist nur ein Übergang von Güterwagen statt; sind dagegen beide Bahnen

Abb. 227. Überholung an einem Bahnsteig.
Hauptbahnen, so pflegen einzelne Personenwagen, in manchen Fällen sogar Zugteile oder geschlossene Personenzüge und Güterzüge überzugehen. Bei Einführung einer Nebenbahn in den bestehenden Zwischenbahnhof einer Hauptbahn wird die Anordnung nach Abb. 228 vielfach angewendet, da sie sich meist ohne bedeutende Umbauten des vorhandenen Bahnhofes ausführen läßt, besonders, wenn die Nebenbahn auf der Seite des Empfangsgebäudes einmündet. Vom Hauptbahnsteig aus sind zwei Gleise ohne Gleisüberschreitung zu erreichen,

vermeiden, so muß man nach Abb. 224 die Überholungsgleise auf die Gegenseite legen, dann werden allerdings Kreuzungen der Personenhauptgleise beim Ein- und Aussetzen von Güterwagen nötig.

Auf manchen Stationen liegen auch Güterschuppen und Freiladegleise auf verschiedenen Seiten; dann müssen beim An- und Absetzen von Wagen die Hauptgleise Abb. 223. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.

gekreuzt werden. Wo Güterzüge auf dem Bahnhofe überholt werden, ohne Wagen abzusetzen oder aufzunehmen (Durchgangsgüterzüge), legt man zuweilen, um Kreuzungen von Hauptgleisen zu vermeiden, für die eine Richtung ein besonderes Überholungsgleis an (in Abb. 223 punktiert).

Auf einzelnen Zwischenstationen muß man Anlagen schaffen, um die Überholung von Personenzügen durch Schnellzüge zu ermöglichen. Liegen


Abb. 224. Zwischenbahnhof in Durchgangsform.
die Überholungsgleise zu beiden Seiten der durchgehenden Hauptgleise (Abb. 225), so kommt man ohne Hauptgleiskreuzungen aus. Außerdem ist bei der gezeichneten Bahnsteiganordnung das Umsteigen der Reisenden zwischen

Abb. 225.
Zügen der gleichen Hauptrichtung auf kürzestem Wege möglich. Bei sehr beschränkter Breitenausdehnung des Bahnhofes wird zuweilen eine Anordnung nach Abb. 226 ausgeführt. Die Züge halten dann nicht nebeneinander, sondern hintereinander, wodurch das Umsteigen etwas erschwert wird. Mittels des Umfahrgleises und der kreuzförmigen Verbindungen kann jeder Zug ein- und ausfahren, selbst wenn der benachbarte Gleisabschnitt besetzt ist. Derartige Anlagen sind auch für Trennungsstationen zweckmäßig, um Züge zu teilen oder zu vereinigen. Bei der Anordnung nach Abb. 227 werden ebenfalls die beiden Züge der gleichen Hauptrichtung hintereinander aufgestellt, doch ist man hier in der Benutzung der Gleise nicht so unabhängig wie bei der vorigen Anordnung, weil der zuerst einfahrende Zug stets am vorderen Ende des Bahnsteigs halten muß.

II. B. in Durchgangsform für zwei oder mehrere Bahnlinien.

1. Anschlußbahnhöfe (Trennungsbahnhöfe). Mündet in die Zwischenstation einer


Abb. 226. Überholung an einem Bahnsteig.
Bahnlinie eine andere von gleicher Spurweite, so richtet man die Gleisanlagen in der Regel so ein, daß ein Wagenübergang stattfinden kann. Ist die einmündende Strecke eine Nebenbahn, so findet meist nur ein Übergang von Güterwagen statt; sind dagegen beide Bahnen

Abb. 227. Überholung an einem Bahnsteig.
Hauptbahnen, so pflegen einzelne Personenwagen, in manchen Fällen sogar Zugteile oder geschlossene Personenzüge und Güterzüge überzugehen. Bei Einführung einer Nebenbahn in den bestehenden Zwischenbahnhof einer Hauptbahn wird die Anordnung nach Abb. 228 vielfach angewendet, da sie sich meist ohne bedeutende Umbauten des vorhandenen Bahnhofes ausführen läßt, besonders, wenn die Nebenbahn auf der Seite des Empfangsgebäudes einmündet. Vom Hauptbahnsteig aus sind zwei Gleise ohne Gleisüberschreitung zu erreichen,

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[389/0401] vermeiden, so muß man nach Abb. 224 die Überholungsgleise auf die Gegenseite legen, dann werden allerdings Kreuzungen der Personenhauptgleise beim Ein- und Aussetzen von Güterwagen nötig. Auf manchen Stationen liegen auch Güterschuppen und Freiladegleise auf verschiedenen Seiten; dann müssen beim An- und Absetzen von Wagen die Hauptgleise [Abbildung Abb. 223. Zwischenbahnhof in Durchgangsform. ] gekreuzt werden. Wo Güterzüge auf dem Bahnhofe überholt werden, ohne Wagen abzusetzen oder aufzunehmen (Durchgangsgüterzüge), legt man zuweilen, um Kreuzungen von Hauptgleisen zu vermeiden, für die eine Richtung ein besonderes Überholungsgleis an (in Abb. 223 punktiert). Auf einzelnen Zwischenstationen muß man Anlagen schaffen, um die Überholung von Personenzügen durch Schnellzüge zu ermöglichen. Liegen [Abbildung Abb. 224. Zwischenbahnhof in Durchgangsform. ] die Überholungsgleise zu beiden Seiten der durchgehenden Hauptgleise (Abb. 225), so kommt man ohne Hauptgleiskreuzungen aus. Außerdem ist bei der gezeichneten Bahnsteiganordnung das Umsteigen der Reisenden zwischen [Abbildung Abb. 225. ] Zügen der gleichen Hauptrichtung auf kürzestem Wege möglich. Bei sehr beschränkter Breitenausdehnung des Bahnhofes wird zuweilen eine Anordnung nach Abb. 226 ausgeführt. Die Züge halten dann nicht nebeneinander, sondern hintereinander, wodurch das Umsteigen etwas erschwert wird. Mittels des Umfahrgleises und der kreuzförmigen Verbindungen kann jeder Zug ein- und ausfahren, selbst wenn der benachbarte Gleisabschnitt besetzt ist. Derartige Anlagen sind auch für Trennungsstationen zweckmäßig, um Züge zu teilen oder zu vereinigen. Bei der Anordnung nach Abb. 227 werden ebenfalls die beiden Züge der gleichen Hauptrichtung hintereinander aufgestellt, doch ist man hier in der Benutzung der Gleise nicht so unabhängig wie bei der vorigen Anordnung, weil der zuerst einfahrende Zug stets am vorderen Ende des Bahnsteigs halten muß. II. B. in Durchgangsform für zwei oder mehrere Bahnlinien. 1. Anschlußbahnhöfe (Trennungsbahnhöfe). Mündet in die Zwischenstation einer [Abbildung Abb. 226. Überholung an einem Bahnsteig. ] Bahnlinie eine andere von gleicher Spurweite, so richtet man die Gleisanlagen in der Regel so ein, daß ein Wagenübergang stattfinden kann. Ist die einmündende Strecke eine Nebenbahn, so findet meist nur ein Übergang von Güterwagen statt; sind dagegen beide Bahnen [Abbildung Abb. 227. Überholung an einem Bahnsteig. ] Hauptbahnen, so pflegen einzelne Personenwagen, in manchen Fällen sogar Zugteile oder geschlossene Personenzüge und Güterzüge überzugehen. Bei Einführung einer Nebenbahn in den bestehenden Zwischenbahnhof einer Hauptbahn wird die Anordnung nach Abb. 228 vielfach angewendet, da sie sich meist ohne bedeutende Umbauten des vorhandenen Bahnhofes ausführen läßt, besonders, wenn die Nebenbahn auf der Seite des Empfangsgebäudes einmündet. Vom Hauptbahnsteig aus sind zwei Gleise ohne Gleisüberschreitung zu erreichen,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/401>, abgerufen am 16.07.2024.