Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Höchsttagesleistung an Bruttofracht wurde am 7. November 1907 in der Richtung Bludenz-Landeck mit 3491 t in 11 Güterzügen und am 29. November 1907 in der Richtung Bludenz-Landeck mit 3762 t in 8 Zügen erreicht. Dies könnte ein Jahresbrutto von 2,600.000 t ergeben. Auch diese Frachtbewegung ließe sich während des ganzen Jahres anstandslos bewältigen und damit würde noch lange nicht die Höchstleistungsfähigkeit der A. erschöpft sein. Literatur: Die Arlbergbahn. Eine Denkschrift. R. v. Waldheim, Wien 1872. - Technischer Bericht über das Projekt der Arlbergbahn (Bludenz-Landeck), samt Beilagen und zugehörigen Aktenstücken. Herausgegeben im Auftrage des k. k. Handelsministeriums von der Bauabteilung der k. k. Generalinspektion der österr. Eisenbahnen. K. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1872. - Denkschrift der k. k. Direktion für Staatseisenbahnbauten, bzw. der k. k. Generaldirektion der österr. Staatsbahnen über den Fortschritt der Projektierungs- und Bauarbeiten der Arlbergbahn. K. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1881, 1882, 1890. - Die Arlbergbahn. Denkschrift aus Anlaß des zehnjährigen Betriebes 1884-1894; herausgegeben von der k. k. Staatsbahndirektion Innsbruck, Selbstverlag, 1896. - Dolezalek, Die Bauvergebung des Arlbergtunnels. Deutsche Bauzeitung 1882. - Gustav Plate, Über Förderung beim Bau des Arlbergtunnels. Sep.-Abdr. a. d. Wochenschr. des Österr. Ing.- u. Archit.-Vereines, Wien 1883. - Dolezalek, Der Bau der Arlbergbahn, Deutsche Bauzeitung 1883. - Gustav Plate, Über die Ausführung des Arlbergtunnels. Vier Vorträge. Spielhagen & Schurich, Wien 1884. - J. Wagner, Über die Wärmeverhältnisse in der Osthälfte des Arlbergtunnels. Abdr. a. d. Jahrbuch der k. k. geol. Reichsanstalt 1884. - Franz Ritter v. RZiha, Der Bau des Arlbergtunnels, Wien 1885. - G. R. v. Gerstel, Der Arlbergtunnel und -betrieb (Vortrag, gehalten im Klub der österr. Eisenbahnbeamten am 27. März 1888). - Karl Muck, Die Rekonstruktionsarbeiten im großen Arlbergtunnel. Sep.-Abdr. a. d. "Allg. Bauzeitung". 1893. R. v. Waldheim, Wien 1893. v. Drathschmidt. Armatur (boiler fittings, boiler mountings; robinetterie; accessori della caldaia) des Kessels, ist der Sammelname für alle im Bereich des Führers und Heizers am Kessel angebrachten Ventile, Hähne und sonstigen Apparate, die zur Wahrung der Sicherheit gesetzlich vorgeschrieben (Wasserstandzeiger, Probierhähne, Manometer u. s. w.) oder für die Betätigung besonderer Einrichtungen erforderlich sind (Bremse, Dampfheizung, Schmierapparate u. s. w.), s. Dampfkessel. Armsignal (Flügelsignal) (semaphore signal; signal semaphorique, semaphore; segnale semaforico, semaforo), ein Signal, das an einem feststehenden Mast durch verschiedenartige Stellung eines oder mehrerer Arme (Flügel) gegeben wird (s. Signalwesen). Arrestanlegung (seizure; saisie; sequestro), gegen eine Eisenbahn, d. i. jene prozessuale Maßregel, durch die zur Sicherung der Zwangsvollstreckung einzelne Teile des Eisenbahnvermögens (Betriebsmittel, Materialien, Forderungen, Fonds u. s. w.) mit Beschlag belegt werden, ist zulässig, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen (so beispielsweise jene in Deutschland und Österreich über die Unzulässigkeit der Beschlagnahme von Fahrbetriebsmitteln) entgegenstehen. Gegen Arrestanlegung ist aus Rücksicht auf die Erhaltung des Betriebs ebensowenig ein besonderer Schutz gewährt, wie gegen Zwangsvollstreckung in einzelnen Bestandteilen, vorausgesetzt, daß sie als vom Ganzen trennbare Teile getrennter Beschlagnahme fähig erscheinen. (Vgl. auch die Artikel Eisenbahnbücher und Pfandrecht.) Artele, in Rußland sehr verbreitete eigentümliche Art von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die vielfach auch beim Eisenbahnwesen gewisse, mit der Güterbewegung im Zusammenhang stehende Arbeiten besorgen. Die A., die auf Grund der allgemeinen "Vorschriften für Artele" und der darauf bezüglichen Bestimmungen des Handelsgesetzes errichtet werden, leisten für Eisenbahn- und sonstige Privatgesellschaften, für staatliche Behörden sowie für private Verfrachter alle gesetzlich erlaubten Arbeiten und Dienste, die sich auf das Auf- und Abladen von Gütern und Gepäcksstücken, deren Beförderung an die Bahnstationen und das Abrollen von letzteren, das Lagern in Magazine u. s. w. beziehen. Die A. übernehmen ferner für die bezeichneten Gesellschaften, Behörden und Privaten die Ausführung von Aufträgen zum Einziehen von Geld sowie von jeder Art sonstiger Aufträge. Die Versender von Gütern haben indes volle Freiheit, sich zur Ausführung ihrer Aufträge der angegebenen Art anderer, als der zum A. gehörigen Personen zu bedienen. Der Betrag der Vergütung, die die A. für die Ausführung von Arbeiten erhalten, wird durch freie Vereinbarung zwischen der Vertretung des A. und den Auftraggebern festgesetzt. Näheres über A. s. Claus, im Archiv für Eisenbahnwesen 1890, S. 422 ff. und Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Auflage, Bd. 2, S. 196. Arth-Rigi-Bahn (Schweiz). Nach Eröffnung der ersten Zahnbahn in der Schweiz von Vitznau nach Rigi-Kaltbad lenkte sich der Verkehr nach dem beliebten Aussichtspunkt alsbald diesem neuen Beförderungsmittel zu. In Arth, das bis dahin ein vielbenutzter Ausgangspunkt für die Rigibesteiger gewesen war, bildete sich infolgedessen eine Aktiengesellschaft, um die von Vitznau heraufkommende Höchsttagesleistung an Bruttofracht wurde am 7. November 1907 in der Richtung Bludenz-Landeck mit 3491 t in 11 Güterzügen und am 29. November 1907 in der Richtung Bludenz-Landeck mit 3762 t in 8 Zügen erreicht. Dies könnte ein Jahresbrutto von 2,600.000 t ergeben. Auch diese Frachtbewegung ließe sich während des ganzen Jahres anstandslos bewältigen und damit würde noch lange nicht die Höchstleistungsfähigkeit der A. erschöpft sein. Literatur: Die Arlbergbahn. Eine Denkschrift. R. v. Waldheim, Wien 1872. – Technischer Bericht über das Projekt der Arlbergbahn (Bludenz-Landeck), samt Beilagen und zugehörigen Aktenstücken. Herausgegeben im Auftrage des k. k. Handelsministeriums von der Bauabteilung der k. k. Generalinspektion der österr. Eisenbahnen. K. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1872. – Denkschrift der k. k. Direktion für Staatseisenbahnbauten, bzw. der k. k. Generaldirektion der österr. Staatsbahnen über den Fortschritt der Projektierungs- und Bauarbeiten der Arlbergbahn. K. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1881, 1882, 1890. – Die Arlbergbahn. 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Armatur (boiler fittings, boiler mountings; robinetterie; accessori della caldaia) des Kessels, ist der Sammelname für alle im Bereich des Führers und Heizers am Kessel angebrachten Ventile, Hähne und sonstigen Apparate, die zur Wahrung der Sicherheit gesetzlich vorgeschrieben (Wasserstandzeiger, Probierhähne, Manometer u. s. w.) oder für die Betätigung besonderer Einrichtungen erforderlich sind (Bremse, Dampfheizung, Schmierapparate u. s. w.), s. Dampfkessel. Armsignal (Flügelsignal) (semaphore signal; signal sémaphorique, sémaphore; segnale semaforico, semaforo), ein Signal, das an einem feststehenden Mast durch verschiedenartige Stellung eines oder mehrerer Arme (Flügel) gegeben wird (s. Signalwesen). Arrestanlegung (seizure; saisie; sequestro), gegen eine Eisenbahn, d. i. jene prozessuale Maßregel, durch die zur Sicherung der Zwangsvollstreckung einzelne Teile des Eisenbahnvermögens (Betriebsmittel, Materialien, Forderungen, Fonds u. s. w.) mit Beschlag belegt werden, ist zulässig, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen (so beispielsweise jene in Deutschland und Österreich über die Unzulässigkeit der Beschlagnahme von Fahrbetriebsmitteln) entgegenstehen. Gegen Arrestanlegung ist aus Rücksicht auf die Erhaltung des Betriebs ebensowenig ein besonderer Schutz gewährt, wie gegen Zwangsvollstreckung in einzelnen Bestandteilen, vorausgesetzt, daß sie als vom Ganzen trennbare Teile getrennter Beschlagnahme fähig erscheinen. (Vgl. auch die Artikel Eisenbahnbücher und Pfandrecht.) Artele, in Rußland sehr verbreitete eigentümliche Art von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die vielfach auch beim Eisenbahnwesen gewisse, mit der Güterbewegung im Zusammenhang stehende Arbeiten besorgen. Die A., die auf Grund der allgemeinen „Vorschriften für Artele“ und der darauf bezüglichen Bestimmungen des Handelsgesetzes errichtet werden, leisten für Eisenbahn- und sonstige Privatgesellschaften, für staatliche Behörden sowie für private Verfrachter alle gesetzlich erlaubten Arbeiten und Dienste, die sich auf das Auf- und Abladen von Gütern und Gepäcksstücken, deren Beförderung an die Bahnstationen und das Abrollen von letzteren, das Lagern in Magazine u. s. w. beziehen. Die A. übernehmen ferner für die bezeichneten Gesellschaften, Behörden und Privaten die Ausführung von Aufträgen zum Einziehen von Geld sowie von jeder Art sonstiger Aufträge. Die Versender von Gütern haben indes volle Freiheit, sich zur Ausführung ihrer Aufträge der angegebenen Art anderer, als der zum A. gehörigen Personen zu bedienen. Der Betrag der Vergütung, die die A. für die Ausführung von Arbeiten erhalten, wird durch freie Vereinbarung zwischen der Vertretung des A. und den Auftraggebern festgesetzt. Näheres über A. s. Claus, im Archiv für Eisenbahnwesen 1890, S. 422 ff. und Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Auflage, Bd. 2, S. 196. Arth-Rigi-Bahn (Schweiz). Nach Eröffnung der ersten Zahnbahn in der Schweiz von Vitznau nach Rigi-Kaltbad lenkte sich der Verkehr nach dem beliebten Aussichtspunkt alsbald diesem neuen Beförderungsmittel zu. 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Höchsttagesleistung an Bruttofracht wurde am 7. November 1907 in der Richtung Bludenz-Landeck mit 3491 t in 11 Güterzügen und am 29. November 1907 in der Richtung Bludenz-Landeck mit 3762 t in 8 Zügen erreicht. Dies könnte ein Jahresbrutto von 2,600.000 t ergeben.
Auch diese Frachtbewegung ließe sich während des ganzen Jahres anstandslos bewältigen und damit würde noch lange nicht die Höchstleistungsfähigkeit der A. erschöpft sein.
Literatur: Die Arlbergbahn. Eine Denkschrift. R. v. Waldheim, Wien 1872. – Technischer Bericht über das Projekt der Arlbergbahn (Bludenz-Landeck), samt Beilagen und zugehörigen Aktenstücken. Herausgegeben im Auftrage des k. k. Handelsministeriums von der Bauabteilung der k. k. Generalinspektion der österr. Eisenbahnen. K. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1872. – Denkschrift der k. k. Direktion für Staatseisenbahnbauten, bzw. der k. k. Generaldirektion der österr. Staatsbahnen über den Fortschritt der Projektierungs- und Bauarbeiten der Arlbergbahn. K. k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1881, 1882, 1890. – Die Arlbergbahn. Denkschrift aus Anlaß des zehnjährigen Betriebes 1884–1894; herausgegeben von der k. k. Staatsbahndirektion Innsbruck, Selbstverlag, 1896. – Dolezalek, Die Bauvergebung des Arlbergtunnels. Deutsche Bauzeitung 1882. – Gustav Plate, Über Förderung beim Bau des Arlbergtunnels. Sep.-Abdr. a. d. Wochenschr. des Österr. Ing.- u. Archit.-Vereines, Wien 1883. – Dolezalek, Der Bau der Arlbergbahn, Deutsche Bauzeitung 1883. – Gustav Plate, Über die Ausführung des Arlbergtunnels. Vier Vorträge. Spielhagen & Schurich, Wien 1884. – J. Wagner, Über die Wärmeverhältnisse in der Osthälfte des Arlbergtunnels. Abdr. a. d. Jahrbuch der k. k. geol. Reichsanstalt 1884. – Franz Ritter v. RŽiha, Der Bau des Arlbergtunnels, Wien 1885. – G. R. v. Gerstel, Der Arlbergtunnel und -betrieb (Vortrag, gehalten im Klub der österr. Eisenbahnbeamten am 27. März 1888). – Karl Muck, Die Rekonstruktionsarbeiten im großen Arlbergtunnel. Sep.-Abdr. a. d. „Allg. Bauzeitung“. 1893. R. v. Waldheim, Wien 1893.
v. Drathschmidt.
Armatur (boiler fittings, boiler mountings; robinetterie; accessori della caldaia) des Kessels, ist der Sammelname für alle im Bereich des Führers und Heizers am Kessel angebrachten Ventile, Hähne und sonstigen Apparate, die zur Wahrung der Sicherheit gesetzlich vorgeschrieben (Wasserstandzeiger, Probierhähne, Manometer u. s. w.) oder für die Betätigung besonderer Einrichtungen erforderlich sind (Bremse, Dampfheizung, Schmierapparate u. s. w.), s. Dampfkessel.
Armsignal (Flügelsignal) (semaphore signal; signal sémaphorique, sémaphore; segnale semaforico, semaforo), ein Signal, das an einem feststehenden Mast durch verschiedenartige Stellung eines oder mehrerer Arme (Flügel) gegeben wird (s. Signalwesen).
Arrestanlegung (seizure; saisie; sequestro), gegen eine Eisenbahn, d. i. jene prozessuale Maßregel, durch die zur Sicherung der Zwangsvollstreckung einzelne Teile des Eisenbahnvermögens (Betriebsmittel, Materialien, Forderungen, Fonds u. s. w.) mit Beschlag belegt werden, ist zulässig, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen (so beispielsweise jene in Deutschland und Österreich über die Unzulässigkeit der Beschlagnahme von Fahrbetriebsmitteln) entgegenstehen. Gegen Arrestanlegung ist aus Rücksicht auf die Erhaltung des Betriebs ebensowenig ein besonderer Schutz gewährt, wie gegen Zwangsvollstreckung in einzelnen Bestandteilen, vorausgesetzt, daß sie als vom Ganzen trennbare Teile getrennter Beschlagnahme fähig erscheinen. (Vgl. auch die Artikel Eisenbahnbücher und Pfandrecht.)
Artele, in Rußland sehr verbreitete eigentümliche Art von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die vielfach auch beim Eisenbahnwesen gewisse, mit der Güterbewegung im Zusammenhang stehende Arbeiten besorgen.
Die A., die auf Grund der allgemeinen „Vorschriften für Artele“ und der darauf bezüglichen Bestimmungen des Handelsgesetzes errichtet werden, leisten für Eisenbahn- und sonstige Privatgesellschaften, für staatliche Behörden sowie für private Verfrachter alle gesetzlich erlaubten Arbeiten und Dienste, die sich auf das Auf- und Abladen von Gütern und Gepäcksstücken, deren Beförderung an die Bahnstationen und das Abrollen von letzteren, das Lagern in Magazine u. s. w. beziehen. Die A. übernehmen ferner für die bezeichneten Gesellschaften, Behörden und Privaten die Ausführung von Aufträgen zum Einziehen von Geld sowie von jeder Art sonstiger Aufträge. Die Versender von Gütern haben indes volle Freiheit, sich zur Ausführung ihrer Aufträge der angegebenen Art anderer, als der zum A. gehörigen Personen zu bedienen.
Der Betrag der Vergütung, die die A. für die Ausführung von Arbeiten erhalten, wird durch freie Vereinbarung zwischen der Vertretung des A. und den Auftraggebern festgesetzt. Näheres über A. s. Claus, im Archiv für Eisenbahnwesen 1890, S. 422 ff. und Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Auflage, Bd. 2, S. 196.
Arth-Rigi-Bahn (Schweiz). Nach Eröffnung der ersten Zahnbahn in der Schweiz von Vitznau nach Rigi-Kaltbad lenkte sich der Verkehr nach dem beliebten Aussichtspunkt alsbald diesem neuen Beförderungsmittel zu. In Arth, das bis dahin ein vielbenutzter Ausgangspunkt für die Rigibesteiger gewesen war, bildete sich infolgedessen eine Aktiengesellschaft, um die von Vitznau heraufkommende
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