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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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eingeführt, die die Vorteile der Stück- und Zeitlöhnung miteinander verschmelzen und dem Arbeiter einerseits eine sichere Mindesteinnahme und anderseits einen Mehrverdienst (Prämie) nach Fleiß und Anstrengung gewährleisten wollen. Den Arbeitern wird ein bestimmter Stunden- oder Taglohn, auch bei Lohnfortgewährung in Urlaubsfällen u. dgl. zugesichert; die Stückpreise werden aber so bemessen, daß flinke Arbeiter um etwa 25% mehr in einer Zeiteinheit zu verdienen vermögen. Bei einer anderen Prämienlöhnung wird dem Arbeiter neben dem Stücklohn noch ein Zuschlag gewährt, wenn er eine bestimmte Zeitersparnis erreicht. Diese Entlohnungsart ermöglicht dem Arbeitgeber in Fällen einer vorübergehenden Arbeitsanhäufung mit seinem gewöhnlichen Arbeiterstande das Auslangen zu finden. Nach Halsey wird dem Arbeiter ein Teil des Zeitlohnes, den er dem Arbeitgeber durch fleißige Arbeit erspart, vergütet. Nach Rowan wird der Verdienstbetrag für jede ersparte Stunde um 1/10 aufgebessert. Nach Roß wird für jede Arbeit ein Grundpreis festgestellt; es wird bloß der Zeitlohn ausbezahlt, sobald er höher als der Grundpreis ist; sonst erhält der Arbeiter den halben Unterschied zwischen Grundpreis und Zeitlohn als Prämie. Ähnliche Systeme sind die von Schiller, Emerson, Jacobs u. a. m.

Auch werden Zeit- und Stücklohn durch Prämien ergänzt, die für Ersparnisse an Arbeitsstoffen u. dgl. oder für sonstige besondere Erfolge ausgesetzt werden. S.Prämien (Ersparnisprämien).

Bei den Eisenbahnen wurde die Einführung der Arbeit nach Stück- oder Werklohn (Akkordarbeit, Verdingarbeit) in der mannigfaltigsten Weise und fast in allen Dienstzweigen versucht und ist vielfach auch beibehalten worden.

Beim Eisenbahnbau ist bei den meisten Arbeitsgattungen Akkordarbeit fast ausschließlich üblich, u. zw. fast immer als Gruppenakkord, den der Bauunternehmer (bei Regiebau der Bauherr) mit den Arbeitern schließt: z. B. bei Erd- und Felsarbeiten, Beton- und Mauerungsarbeiten, Sicherung der Böschungen und anderen Nebenarbeiten, bei Eisenkonstruktionen (Gruppenakkord nach der Zahl der Nieten) u. s. w.

Bei der Bahnunterhaltung eignen sich gewisse Oberbauarbeiten, dann die Erhaltung der Dächer, der Anstriche der Hochbauten u. s. w. zur Verdingung an Unternehmer und Handwerker. Ferner werden gewisse Oberbauarbeiten an kleine Unternehmer ("Akkordanten") oder auch an Arbeiterrotten verdungen. Der VDEV. faßte im Jahre 1893 in Straßburg den Beschluß: "Die Verdingung der Oberbau-Erhaltungsarbeiten an Arbeiterrotten empfiehlt sich nur bei strenger Aufsicht- und Überwachung und auch nur für fest abgegrenzte Leistungen, die leicht überwacht, gemessen und verrechnet werden können, wie vollständige Gleisumbauten, Einzelauswechslungen von Schienen und Schwellen, Hebung längerer Gleisstrecken, Gewinnung, Beifuhr und Einbringen von Bettung, Abbinden und Legen von Weichen und Kreuzungen, Auf- und Abladen von Oberbauteilen. Bei allen nicht begrenzten Arbeiten verdient die Taglohnarbeit den Vorzug. Auf sehr verkehrsreichen Strecken und auf Bahnhöfen mit lebhaftem Verschiebedienste, wo häufige Störungen vorkommen, empfiehlt sich die Taglohnarbeit für alle Ausbesserungsarbeiten". Auch die Technikerversammlung zu Straßburg 1910 kam auf Grund eines sehr eingehenden Berichtes zu einem ähnlichen Ergebnisse, wobei noch besonders hervorgehoben wurde, daß sich die Verdingung der regelmäßigen Gleisunterhaltung, also Anheben, seitliches Rücken, Unterstopfen der Schwellen, Wiedereinbringen der Bettung und ihre Entwässerung nicht empfehle, insbesondere nicht für Staatsbahn Verwaltungen, die den Schwankungen des Arbeitsmarktes nicht folgen und nicht am Anfange des Winters Arbeiterentlassungen in großer Zahl vornehmen können.

Im Zugförderungs- und Werkstättendienste ist die Stücklohnvergütung bei der Kohlenbewegung und beim Putzen der Lokomotiven eingeführt, insbesondere aber in den Haupt- und Nebenwerkstätten bei Herstellung von Ersatzstücken und Wiederherstellungs- und Ausbesserungsarbeiten an Lokomotiven und Wagen. In den Eisenbahnwerkstätten macht die Stücklohnarbeit nicht selten mehr als 75% der Gesamtarbeit aus. Bei gewissen Ausbesserungsarbeiten muß von der Vergebung im Stücklohn wegen Schwierigkeiten in der Feststellung des Preises abgesehen werden. Andere Ausbesserungen sind mit so vielen kleinen Arbeiten verbunden, daß ihre Vorschreibung allein schon viel Zeit erfordert, die der Werkmeister zweckmäßiger mit der Aufsicht und Übernahme der Arbeiten ausnutzen kann. Auch für besonders genaue Arbeiten, wie für jene der Werkzeugmacher, Feinmechaniker und Modelltischler wird besser der Zeitlohn gezahlt. Weit wichtiger als die eigentliche Stücklöhnung ist jedoch gegenwärtig im Zugförderungsdienste das Prämienwesen, s. Prämien (Ersparnisprämien).

Im Betriebsdienste ist die Verdingarbeit - vielfach in Verbindung mit Prämiensystemen - ebenfalls, jedoch nicht so allgemein wie in anderen Dienstzweigen eingeführt, weil man die

eingeführt, die die Vorteile der Stück- und Zeitlöhnung miteinander verschmelzen und dem Arbeiter einerseits eine sichere Mindesteinnahme und anderseits einen Mehrverdienst (Prämie) nach Fleiß und Anstrengung gewährleisten wollen. Den Arbeitern wird ein bestimmter Stunden- oder Taglohn, auch bei Lohnfortgewährung in Urlaubsfällen u. dgl. zugesichert; die Stückpreise werden aber so bemessen, daß flinke Arbeiter um etwa 25% mehr in einer Zeiteinheit zu verdienen vermögen. Bei einer anderen Prämienlöhnung wird dem Arbeiter neben dem Stücklohn noch ein Zuschlag gewährt, wenn er eine bestimmte Zeitersparnis erreicht. Diese Entlohnungsart ermöglicht dem Arbeitgeber in Fällen einer vorübergehenden Arbeitsanhäufung mit seinem gewöhnlichen Arbeiterstande das Auslangen zu finden. Nach Halsey wird dem Arbeiter ein Teil des Zeitlohnes, den er dem Arbeitgeber durch fleißige Arbeit erspart, vergütet. Nach Rowan wird der Verdienstbetrag für jede ersparte Stunde um 1/10 aufgebessert. Nach Roß wird für jede Arbeit ein Grundpreis festgestellt; es wird bloß der Zeitlohn ausbezahlt, sobald er höher als der Grundpreis ist; sonst erhält der Arbeiter den halben Unterschied zwischen Grundpreis und Zeitlohn als Prämie. Ähnliche Systeme sind die von Schiller, Emerson, Jacobs u. a. m.

Auch werden Zeit- und Stücklohn durch Prämien ergänzt, die für Ersparnisse an Arbeitsstoffen u. dgl. oder für sonstige besondere Erfolge ausgesetzt werden. S.Prämien (Ersparnisprämien).

Bei den Eisenbahnen wurde die Einführung der Arbeit nach Stück- oder Werklohn (Akkordarbeit, Verdingarbeit) in der mannigfaltigsten Weise und fast in allen Dienstzweigen versucht und ist vielfach auch beibehalten worden.

Beim Eisenbahnbau ist bei den meisten Arbeitsgattungen Akkordarbeit fast ausschließlich üblich, u. zw. fast immer als Gruppenakkord, den der Bauunternehmer (bei Regiebau der Bauherr) mit den Arbeitern schließt: z. B. bei Erd- und Felsarbeiten, Beton- und Mauerungsarbeiten, Sicherung der Böschungen und anderen Nebenarbeiten, bei Eisenkonstruktionen (Gruppenakkord nach der Zahl der Nieten) u. s. w.

Bei der Bahnunterhaltung eignen sich gewisse Oberbauarbeiten, dann die Erhaltung der Dächer, der Anstriche der Hochbauten u. s. w. zur Verdingung an Unternehmer und Handwerker. Ferner werden gewisse Oberbauarbeiten an kleine Unternehmer („Akkordanten“) oder auch an Arbeiterrotten verdungen. Der VDEV. faßte im Jahre 1893 in Straßburg den Beschluß: „Die Verdingung der Oberbau-Erhaltungsarbeiten an Arbeiterrotten empfiehlt sich nur bei strenger Aufsicht- und Überwachung und auch nur für fest abgegrenzte Leistungen, die leicht überwacht, gemessen und verrechnet werden können, wie vollständige Gleisumbauten, Einzelauswechslungen von Schienen und Schwellen, Hebung längerer Gleisstrecken, Gewinnung, Beifuhr und Einbringen von Bettung, Abbinden und Legen von Weichen und Kreuzungen, Auf- und Abladen von Oberbauteilen. Bei allen nicht begrenzten Arbeiten verdient die Taglohnarbeit den Vorzug. Auf sehr verkehrsreichen Strecken und auf Bahnhöfen mit lebhaftem Verschiebedienste, wo häufige Störungen vorkommen, empfiehlt sich die Taglohnarbeit für alle Ausbesserungsarbeiten“. Auch die Technikerversammlung zu Straßburg 1910 kam auf Grund eines sehr eingehenden Berichtes zu einem ähnlichen Ergebnisse, wobei noch besonders hervorgehoben wurde, daß sich die Verdingung der regelmäßigen Gleisunterhaltung, also Anheben, seitliches Rücken, Unterstopfen der Schwellen, Wiedereinbringen der Bettung und ihre Entwässerung nicht empfehle, insbesondere nicht für Staatsbahn Verwaltungen, die den Schwankungen des Arbeitsmarktes nicht folgen und nicht am Anfange des Winters Arbeiterentlassungen in großer Zahl vornehmen können.

Im Zugförderungs- und Werkstättendienste ist die Stücklohnvergütung bei der Kohlenbewegung und beim Putzen der Lokomotiven eingeführt, insbesondere aber in den Haupt- und Nebenwerkstätten bei Herstellung von Ersatzstücken und Wiederherstellungs- und Ausbesserungsarbeiten an Lokomotiven und Wagen. In den Eisenbahnwerkstätten macht die Stücklohnarbeit nicht selten mehr als 75% der Gesamtarbeit aus. Bei gewissen Ausbesserungsarbeiten muß von der Vergebung im Stücklohn wegen Schwierigkeiten in der Feststellung des Preises abgesehen werden. Andere Ausbesserungen sind mit so vielen kleinen Arbeiten verbunden, daß ihre Vorschreibung allein schon viel Zeit erfordert, die der Werkmeister zweckmäßiger mit der Aufsicht und Übernahme der Arbeiten ausnutzen kann. Auch für besonders genaue Arbeiten, wie für jene der Werkzeugmacher, Feinmechaniker und Modelltischler wird besser der Zeitlohn gezahlt. Weit wichtiger als die eigentliche Stücklöhnung ist jedoch gegenwärtig im Zugförderungsdienste das Prämienwesen, s. Prämien (Ersparnisprämien).

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[114/0122] eingeführt, die die Vorteile der Stück- und Zeitlöhnung miteinander verschmelzen und dem Arbeiter einerseits eine sichere Mindesteinnahme und anderseits einen Mehrverdienst (Prämie) nach Fleiß und Anstrengung gewährleisten wollen. Den Arbeitern wird ein bestimmter Stunden- oder Taglohn, auch bei Lohnfortgewährung in Urlaubsfällen u. dgl. zugesichert; die Stückpreise werden aber so bemessen, daß flinke Arbeiter um etwa 25% mehr in einer Zeiteinheit zu verdienen vermögen. Bei einer anderen Prämienlöhnung wird dem Arbeiter neben dem Stücklohn noch ein Zuschlag gewährt, wenn er eine bestimmte Zeitersparnis erreicht. Diese Entlohnungsart ermöglicht dem Arbeitgeber in Fällen einer vorübergehenden Arbeitsanhäufung mit seinem gewöhnlichen Arbeiterstande das Auslangen zu finden. Nach Halsey wird dem Arbeiter ein Teil des Zeitlohnes, den er dem Arbeitgeber durch fleißige Arbeit erspart, vergütet. Nach Rowan wird der Verdienstbetrag für jede ersparte Stunde um 1/10 aufgebessert. Nach Roß wird für jede Arbeit ein Grundpreis festgestellt; es wird bloß der Zeitlohn ausbezahlt, sobald er höher als der Grundpreis ist; sonst erhält der Arbeiter den halben Unterschied zwischen Grundpreis und Zeitlohn als Prämie. Ähnliche Systeme sind die von Schiller, Emerson, Jacobs u. a. m. Auch werden Zeit- und Stücklohn durch Prämien ergänzt, die für Ersparnisse an Arbeitsstoffen u. dgl. oder für sonstige besondere Erfolge ausgesetzt werden. S.Prämien (Ersparnisprämien). Bei den Eisenbahnen wurde die Einführung der Arbeit nach Stück- oder Werklohn (Akkordarbeit, Verdingarbeit) in der mannigfaltigsten Weise und fast in allen Dienstzweigen versucht und ist vielfach auch beibehalten worden. Beim Eisenbahnbau ist bei den meisten Arbeitsgattungen Akkordarbeit fast ausschließlich üblich, u. zw. fast immer als Gruppenakkord, den der Bauunternehmer (bei Regiebau der Bauherr) mit den Arbeitern schließt: z. B. bei Erd- und Felsarbeiten, Beton- und Mauerungsarbeiten, Sicherung der Böschungen und anderen Nebenarbeiten, bei Eisenkonstruktionen (Gruppenakkord nach der Zahl der Nieten) u. s. w. Bei der Bahnunterhaltung eignen sich gewisse Oberbauarbeiten, dann die Erhaltung der Dächer, der Anstriche der Hochbauten u. s. w. zur Verdingung an Unternehmer und Handwerker. Ferner werden gewisse Oberbauarbeiten an kleine Unternehmer („Akkordanten“) oder auch an Arbeiterrotten verdungen. Der VDEV. faßte im Jahre 1893 in Straßburg den Beschluß: „Die Verdingung der Oberbau-Erhaltungsarbeiten an Arbeiterrotten empfiehlt sich nur bei strenger Aufsicht- und Überwachung und auch nur für fest abgegrenzte Leistungen, die leicht überwacht, gemessen und verrechnet werden können, wie vollständige Gleisumbauten, Einzelauswechslungen von Schienen und Schwellen, Hebung längerer Gleisstrecken, Gewinnung, Beifuhr und Einbringen von Bettung, Abbinden und Legen von Weichen und Kreuzungen, Auf- und Abladen von Oberbauteilen. Bei allen nicht begrenzten Arbeiten verdient die Taglohnarbeit den Vorzug. Auf sehr verkehrsreichen Strecken und auf Bahnhöfen mit lebhaftem Verschiebedienste, wo häufige Störungen vorkommen, empfiehlt sich die Taglohnarbeit für alle Ausbesserungsarbeiten“. Auch die Technikerversammlung zu Straßburg 1910 kam auf Grund eines sehr eingehenden Berichtes zu einem ähnlichen Ergebnisse, wobei noch besonders hervorgehoben wurde, daß sich die Verdingung der regelmäßigen Gleisunterhaltung, also Anheben, seitliches Rücken, Unterstopfen der Schwellen, Wiedereinbringen der Bettung und ihre Entwässerung nicht empfehle, insbesondere nicht für Staatsbahn Verwaltungen, die den Schwankungen des Arbeitsmarktes nicht folgen und nicht am Anfange des Winters Arbeiterentlassungen in großer Zahl vornehmen können. Im Zugförderungs- und Werkstättendienste ist die Stücklohnvergütung bei der Kohlenbewegung und beim Putzen der Lokomotiven eingeführt, insbesondere aber in den Haupt- und Nebenwerkstätten bei Herstellung von Ersatzstücken und Wiederherstellungs- und Ausbesserungsarbeiten an Lokomotiven und Wagen. In den Eisenbahnwerkstätten macht die Stücklohnarbeit nicht selten mehr als 75% der Gesamtarbeit aus. Bei gewissen Ausbesserungsarbeiten muß von der Vergebung im Stücklohn wegen Schwierigkeiten in der Feststellung des Preises abgesehen werden. Andere Ausbesserungen sind mit so vielen kleinen Arbeiten verbunden, daß ihre Vorschreibung allein schon viel Zeit erfordert, die der Werkmeister zweckmäßiger mit der Aufsicht und Übernahme der Arbeiten ausnutzen kann. Auch für besonders genaue Arbeiten, wie für jene der Werkzeugmacher, Feinmechaniker und Modelltischler wird besser der Zeitlohn gezahlt. Weit wichtiger als die eigentliche Stücklöhnung ist jedoch gegenwärtig im Zugförderungsdienste das Prämienwesen, s. Prämien (Ersparnisprämien). Im Betriebsdienste ist die Verdingarbeit – vielfach in Verbindung mit Prämiensystemen – ebenfalls, jedoch nicht so allgemein wie in anderen Dienstzweigen eingeführt, weil man die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/122>, abgerufen am 16.07.2024.