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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798.

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Ueber sämmtliche Stücke muß ein ordentliches
Inventarium gemacht werden, damit man gleich
wisse, wie viel von jeder Art da sey, und
was man dem Bauaufseher überliefert habe.
Dieser übergiebt dann jedem Arbeiter sein benö-
thigtes Werkzeug, notirt sich solches an, und
läßt sich bei dem Abgange des Arbeiters das über-
gebene Instrument wieder zustellen. Weil aber
fast alle und jede Woche, Arbeiter gehn und kom-
men, so muß man beim Schlusse jeder Woche die
Leute zusammen rufen, jeden sein Stuck vorzeigen,
und solches an einen sichern Ort abliefern lassen,
sonst wird manches Stück beim Feierabend mit
nach Hause genommen, ohne daß es bezahlt wird.
Wer dann das ihm Uebergebene nicht abliefert, er-
setzt es, und deswegen müssen stets die Arbeiter
eine Woche voraus arbeiten, ohne daß solche eher
bezahlt werden, als bei ihrem gänzlichen Abgange
von der Arbeit. Hierdurch verhindert man auch
bei jungen oder trägen Personen das öftere Ab-
gehn und Wiederkommen zur Arbeit, indem man
ihnen droht, das verdiente Lohn inne zu behalten.
Früh und Abends werden täglich die Arbeiter über-
zählt, und angemerkt, wer da ist oder nicht, ob sie
zur pünktlichen Zeit da sind, u. s. f.

Wie es der natürlichen Billigkeit gemäß ist,
daß die Arbeiter für den bestimmten Lohn ihre
Stunden-Zahl richtig und treu arbeiten, so ist es
gleichfalls billig, daß man sie nicht, durch Verheim-

lichung
Teichb. M

Ueber ſaͤmmtliche Stuͤcke muß ein ordentliches
Inventarium gemacht werden, damit man gleich
wiſſe, wie viel von jeder Art da ſey, und
was man dem Bauaufſeher uͤberliefert habe.
Dieſer uͤbergiebt dann jedem Arbeiter ſein benoͤ-
thigtes Werkzeug, notirt ſich ſolches an, und
laͤßt ſich bei dem Abgange des Arbeiters das uͤber-
gebene Inſtrument wieder zuſtellen. Weil aber
faſt alle und jede Woche, Arbeiter gehn und kom-
men, ſo muß man beim Schluſſe jeder Woche die
Leute zuſammen rufen, jeden ſein Stuck vorzeigen,
und ſolches an einen ſichern Ort abliefern laſſen,
ſonſt wird manches Stuͤck beim Feierabend mit
nach Hauſe genommen, ohne daß es bezahlt wird.
Wer dann das ihm Uebergebene nicht abliefert, er-
ſetzt es, und deswegen muͤſſen ſtets die Arbeiter
eine Woche voraus arbeiten, ohne daß ſolche eher
bezahlt werden, als bei ihrem gaͤnzlichen Abgange
von der Arbeit. Hierdurch verhindert man auch
bei jungen oder traͤgen Perſonen das oͤftere Ab-
gehn und Wiederkommen zur Arbeit, indem man
ihnen droht, das verdiente Lohn inne zu behalten.
Fruͤh und Abends werden taͤglich die Arbeiter uͤber-
zaͤhlt, und angemerkt, wer da iſt oder nicht, ob ſie
zur puͤnktlichen Zeit da ſind, u. ſ. f.

Wie es der natuͤrlichen Billigkeit gemaͤß iſt,
daß die Arbeiter fuͤr den beſtimmten Lohn ihre
Stunden-Zahl richtig und treu arbeiten, ſo iſt es
gleichfalls billig, daß man ſie nicht, durch Verheim-

lichung
Teichb. M
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[177/0187] Ueber ſaͤmmtliche Stuͤcke muß ein ordentliches Inventarium gemacht werden, damit man gleich wiſſe, wie viel von jeder Art da ſey, und was man dem Bauaufſeher uͤberliefert habe. Dieſer uͤbergiebt dann jedem Arbeiter ſein benoͤ- thigtes Werkzeug, notirt ſich ſolches an, und laͤßt ſich bei dem Abgange des Arbeiters das uͤber- gebene Inſtrument wieder zuſtellen. Weil aber faſt alle und jede Woche, Arbeiter gehn und kom- men, ſo muß man beim Schluſſe jeder Woche die Leute zuſammen rufen, jeden ſein Stuck vorzeigen, und ſolches an einen ſichern Ort abliefern laſſen, ſonſt wird manches Stuͤck beim Feierabend mit nach Hauſe genommen, ohne daß es bezahlt wird. Wer dann das ihm Uebergebene nicht abliefert, er- ſetzt es, und deswegen muͤſſen ſtets die Arbeiter eine Woche voraus arbeiten, ohne daß ſolche eher bezahlt werden, als bei ihrem gaͤnzlichen Abgange von der Arbeit. Hierdurch verhindert man auch bei jungen oder traͤgen Perſonen das oͤftere Ab- gehn und Wiederkommen zur Arbeit, indem man ihnen droht, das verdiente Lohn inne zu behalten. Fruͤh und Abends werden taͤglich die Arbeiter uͤber- zaͤhlt, und angemerkt, wer da iſt oder nicht, ob ſie zur puͤnktlichen Zeit da ſind, u. ſ. f. Wie es der natuͤrlichen Billigkeit gemaͤß iſt, daß die Arbeiter fuͤr den beſtimmten Lohn ihre Stunden-Zahl richtig und treu arbeiten, ſo iſt es gleichfalls billig, daß man ſie nicht, durch Verheim- lichung Teichb. M

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Zitationshilfe: Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/187>, abgerufen am 03.05.2024.