welche ich bey meiner Beerdigung gehalten wünschte, wofern es erlaubt werden sollte, daß ich bey meinen Voreltern begraben werde, bis auf das Ende derselben verschoben. Jch glau- be, die folgende Stelle wird sich auf meine Umstände schicken. Die Veränderung einiger Worte, die das Geschlecht der Person ausdrü- cken, hoffe ich, wird zu erlauben seyn.
"Laß diejenige, die betrogen ist, nicht auf "Eitelkeit bauen: denn Eitelkeit wird "ihr Lohn seyn. Sie wird vor ihrer "Zeit hingerissen werden: und ihr Zweig "wird nicht grün seyn. Sie wird ihre "unreife Trauben abschütteln, wie der "Weinstock, und ihre Blume abwerfen, "wie der Oelbaum, der vom Mehlthau "verderbet ist(*).
Wenn ich aber in der Stadt begraben werden muß; so mag bloß das gewöhnliche Begräb- nißformular über meine Leiche gelesen werden.
Wo es vergönnt wird, daß man meinen Leichnam hinunterbringe: so vermache ich zehen Pfund, welche, nach Verordnung der Kirchenvorste- her, den Armen des Kirchspiels, binnen vier- zehn Tagen nach meiner Beerdigung ausge- theilt werden sollen.
Wofern endlich in diesem meinen Testament et- was Nothwendiges ausgelassen seyn; oder wo-
fern
(*) Hiob XV, 31. 32. 33. nach der englischen Ueber- setzung.
welche ich bey meiner Beerdigung gehalten wuͤnſchte, wofern es erlaubt werden ſollte, daß ich bey meinen Voreltern begraben werde, bis auf das Ende derſelben verſchoben. Jch glau- be, die folgende Stelle wird ſich auf meine Umſtaͤnde ſchicken. Die Veraͤnderung einiger Worte, die das Geſchlecht der Perſon ausdruͤ- cken, hoffe ich, wird zu erlauben ſeyn.
„Laß diejenige, die betrogen iſt, nicht auf „Eitelkeit bauen: denn Eitelkeit wird „ihr Lohn ſeyn. Sie wird vor ihrer „Zeit hingeriſſen werden: und ihr Zweig „wird nicht gruͤn ſeyn. Sie wird ihre „unreife Trauben abſchuͤtteln, wie der „Weinſtock, und ihre Blume abwerfen, „wie der Oelbaum, der vom Mehlthau „verderbet iſt(*).
Wenn ich aber in der Stadt begraben werden muß; ſo mag bloß das gewoͤhnliche Begraͤb- nißformular uͤber meine Leiche geleſen werden.
Wo es vergoͤnnt wird, daß man meinen Leichnam hinunterbringe: ſo vermache ich zehen Pfund, welche, nach Verordnung der Kirchenvorſte- her, den Armen des Kirchſpiels, binnen vier- zehn Tagen nach meiner Beerdigung ausge- theilt werden ſollen.
Wofern endlich in dieſem meinen Teſtament et- was Nothwendiges ausgelaſſen ſeyn; oder wo-
fern
(*) Hiob XV, 31. 32. 33. nach der engliſchen Ueber- ſetzung.
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welche ich bey meiner Beerdigung gehalten
wuͤnſchte, wofern es erlaubt werden ſollte, daß
ich bey meinen Voreltern begraben werde, bis
auf das Ende derſelben verſchoben. Jch glau-
be, die folgende Stelle wird ſich auf meine
Umſtaͤnde ſchicken. Die Veraͤnderung einiger
Worte, die das Geſchlecht der Perſon ausdruͤ-
cken, hoffe ich, wird zu erlauben ſeyn.
„Laß diejenige, die betrogen iſt, nicht auf
„Eitelkeit bauen: denn Eitelkeit wird
„ihr Lohn ſeyn. Sie wird vor ihrer
„Zeit hingeriſſen werden: und ihr Zweig
„wird nicht gruͤn ſeyn. Sie wird ihre
„unreife Trauben abſchuͤtteln, wie der
„Weinſtock, und ihre Blume abwerfen,
„wie der Oelbaum, der vom Mehlthau
„verderbet iſt (*).
Wenn ich aber in der Stadt begraben werden
muß; ſo mag bloß das gewoͤhnliche Begraͤb-
nißformular uͤber meine Leiche geleſen werden.
Wo es vergoͤnnt wird, daß man meinen Leichnam
hinunterbringe: ſo vermache ich zehen Pfund,
welche, nach Verordnung der Kirchenvorſte-
her, den Armen des Kirchſpiels, binnen vier-
zehn Tagen nach meiner Beerdigung ausge-
theilt werden ſollen.
Wofern endlich in dieſem meinen Teſtament et-
was Nothwendiges ausgelaſſen ſeyn; oder wo-
fern
(*) Hiob XV, 31. 32. 33. nach der engliſchen Ueber-
ſetzung.
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 652. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/658>, abgerufen am 22.11.2024.
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