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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751.

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nur durch eines von diesen beyden Mitteln ersetzet
werden, daß Sie ihn entweder heyrathen oder
vor Gericht verfolgen. Herbe Mittel für eine so
zärtliche Seele, als Sie besitzen.

Er, und alle seine Freunde, wie ich verneh-
me, suchen Sie zu dem erstern zu bewegen: und
es ist nunmehr gewiß das einzige Mittel, welches
in seiner Gewalt stehet, das verübte Unrecht wie-
der gut zu machen. Allein ich bin versichert, daß
Sie ihr und sein Gesuch mit dem Unwillen und
der Verachtung, welcher seine schändliche Hand-
lungen würdig sind, verworfen haben, dennoch
aber sich nicht weigern, die christliche Vergebung,
die er so wenig zu erwarten Ursache hat, sich auch
auf ihn erstrecken zu lassen, wofern er Sie nur
nicht weiter beunruhigen will.

Aber, gnädige Fräulein, die gerichtliche Be-
langung, wozu ich rathe, wird dazu dienen, daß
Jhre gegenwärtige und zukünftige Sicherheit vor
neuer Beunruhigung von einem so schändlichen
Menschen, der Jhnen beschwerlich seyn will, nicht
auf seine Höflichkeit ankomme. Jch sollte ge-
denken, ein so edler und so wohl angeführter Geist,
als der Jhrige ist, würde nicht zugeben, daß es
auf dieselbe ankommen sollte, wenn Sie es än-
dern könnten.

Und können unanständige Handlungen, sie
mögen seyn, von welcher Art sie wollen, auch wohl
eigentlich vergeben werden, ehe wir es in un-
serer Gewalt haben, sie zu bestrafen?
Wenn
wir bezeugen, daß wir sie verzeihen, so lange wir

noch



nur durch eines von dieſen beyden Mitteln erſetzet
werden, daß Sie ihn entweder heyrathen oder
vor Gericht verfolgen. Herbe Mittel fuͤr eine ſo
zaͤrtliche Seele, als Sie beſitzen.

Er, und alle ſeine Freunde, wie ich verneh-
me, ſuchen Sie zu dem erſtern zu bewegen: und
es iſt nunmehr gewiß das einzige Mittel, welches
in ſeiner Gewalt ſtehet, das veruͤbte Unrecht wie-
der gut zu machen. Allein ich bin verſichert, daß
Sie ihr und ſein Geſuch mit dem Unwillen und
der Verachtung, welcher ſeine ſchaͤndliche Hand-
lungen wuͤrdig ſind, verworfen haben, dennoch
aber ſich nicht weigern, die chriſtliche Vergebung,
die er ſo wenig zu erwarten Urſache hat, ſich auch
auf ihn erſtrecken zu laſſen, wofern er Sie nur
nicht weiter beunruhigen will.

Aber, gnaͤdige Fraͤulein, die gerichtliche Be-
langung, wozu ich rathe, wird dazu dienen, daß
Jhre gegenwaͤrtige und zukuͤnftige Sicherheit vor
neuer Beunruhigung von einem ſo ſchaͤndlichen
Menſchen, der Jhnen beſchwerlich ſeyn will, nicht
auf ſeine Hoͤflichkeit ankomme. Jch ſollte ge-
denken, ein ſo edler und ſo wohl angefuͤhrter Geiſt,
als der Jhrige iſt, wuͤrde nicht zugeben, daß es
auf dieſelbe ankommen ſollte, wenn Sie es aͤn-
dern koͤnnten.

Und koͤnnen unanſtaͤndige Handlungen, ſie
moͤgen ſeyn, von welcher Art ſie wollen, auch wohl
eigentlich vergeben werden, ehe wir es in un-
ſerer Gewalt haben, ſie zu beſtrafen?
Wenn
wir bezeugen, daß wir ſie verzeihen, ſo lange wir

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[95/0101] nur durch eines von dieſen beyden Mitteln erſetzet werden, daß Sie ihn entweder heyrathen oder vor Gericht verfolgen. Herbe Mittel fuͤr eine ſo zaͤrtliche Seele, als Sie beſitzen. Er, und alle ſeine Freunde, wie ich verneh- me, ſuchen Sie zu dem erſtern zu bewegen: und es iſt nunmehr gewiß das einzige Mittel, welches in ſeiner Gewalt ſtehet, das veruͤbte Unrecht wie- der gut zu machen. Allein ich bin verſichert, daß Sie ihr und ſein Geſuch mit dem Unwillen und der Verachtung, welcher ſeine ſchaͤndliche Hand- lungen wuͤrdig ſind, verworfen haben, dennoch aber ſich nicht weigern, die chriſtliche Vergebung, die er ſo wenig zu erwarten Urſache hat, ſich auch auf ihn erſtrecken zu laſſen, wofern er Sie nur nicht weiter beunruhigen will. Aber, gnaͤdige Fraͤulein, die gerichtliche Be- langung, wozu ich rathe, wird dazu dienen, daß Jhre gegenwaͤrtige und zukuͤnftige Sicherheit vor neuer Beunruhigung von einem ſo ſchaͤndlichen Menſchen, der Jhnen beſchwerlich ſeyn will, nicht auf ſeine Hoͤflichkeit ankomme. Jch ſollte ge- denken, ein ſo edler und ſo wohl angefuͤhrter Geiſt, als der Jhrige iſt, wuͤrde nicht zugeben, daß es auf dieſelbe ankommen ſollte, wenn Sie es aͤn- dern koͤnnten. Und koͤnnen unanſtaͤndige Handlungen, ſie moͤgen ſeyn, von welcher Art ſie wollen, auch wohl eigentlich vergeben werden, ehe wir es in un- ſerer Gewalt haben, ſie zu beſtrafen? Wenn wir bezeugen, daß wir ſie verzeihen, ſo lange wir noch

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Zitationshilfe: [Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 7. Göttingen, 1751, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa07_1751/101>, abgerufen am 23.11.2024.